Otto verweigert Rücknahme von 55" X8005C wegen Kratzer auf Panel.

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Painkiller71
Stammgast
#1 erstellt: 27. Jan 2016, 17:27
Hallo,

ich weiß nicht ob das hier hin passt, aber ich muß einfach mal nachfragen.

Ich habe mir einen Sony 55" X8005C bei Otto bestellt und der wurde mir am 22.01.16 geliefert.
Dieser hatte aber ganz schlimmes Horizontales Banding bei Kameraschwenks von Oben nach Unten oder umgekehrt (4 Dicke Balken waren zu sehen).
Deswegen habe ich den umgehend wieder von Hermes Abholen lassen (Rückgaberecht) ohne ein Austauschgerät zu nehmen.

Nun bekomme ich heute die Nachricht von Otto das auf dem Panel oben Links ein ca. 1 cm kleiner Kratzer zu sehen ist, und die Rücknahme daher verweigert wird.
Ich bin mir aber sicher das bei mir kein Kratzer zu sehen war, und ich jetzt vor dem Problem stehe ob Otto oder ich beweisen muß wer oder was den Kratzer verursacht haben könnte.

Kann man mir hier jemand sagen wie es Rechtlich aussieht? Ob der Verkäufer oder ich in der Beweislast bin?
eraser4400
Inventar
#2 erstellt: 27. Jan 2016, 17:41
WENN das so ist, bleibt wohl nur Hermes als Verursacher.
Painkiller71
Stammgast
#3 erstellt: 27. Jan 2016, 17:44
Ob Hermes oder man bei Otto beim Auspacken zur Kontrolle den Kratzer verursacht hat ist ja egal.

Frage ist nur, ob ich jetzt Beweisen muß das der Kratzer nicht von mir kommt!? Denn das ist ja unmöglich zu Beweisen, andersrum aber auch.
Da dies aber auch schon mein dritter TV war der zurückging, war man am Telefon auch schon genervt und hatte mir schon "gedroht" das man genauestens auf Gebrauchsspuren achten wird und man dann die Rücknahme verweigern wird.
Finde ich schon etwas merkwürdig, das jetzt beim dritten TV auf einmal ein Kratzer erscheint....


[Beitrag von Painkiller71 am 27. Jan 2016, 17:58 bearbeitet]
eraser4400
Inventar
#4 erstellt: 27. Jan 2016, 17:57
Der Gefahrübergang ereignete sich auf deiner Seite in dem Moment, in dem der Spediteur das Teil entgegen nahm. Ab diesem Zeitpunkt bist du 'raus aus der Sache, solang du beweisen kannst, dass du einen mangelfreien TV in die Verpackung gesteckt hast und Diese die Bedingungen für den Transport erfüllt, was beim Nutzen der ursprüngl. Kartonage nat. der Fall sein müsste.

Für solche Fälle ist es immer hilfreich, die Ware zusammen mit einer Tageszeitung, die zusammen mit Dieser (mit dem darauf gedruckten Datum) sichtbar auf dem Foto erscheint, zu fotografieren und dieses Bild mit zu senden. Bei einem TV, der halt oft recht groß und gröstenteils schwarz ist, ist solch ein Unterfangen aber oftmals schwer zu realisieren, da die ges. Fläche nur schwierig mit genügender Auflösung abgebildet werden kann, um den Beweiß zu erbringen.

Würde wohl auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen...


[Beitrag von eraser4400 am 27. Jan 2016, 17:58 bearbeitet]
Painkiller71
Stammgast
#5 erstellt: 27. Jan 2016, 18:05
Danke dir erstmal eraser4400.

Dann wird das ganze wohl auf ein Rechtsstreit hinnauslaufen, da ich leider nicht Beweisen kann das der TV im einwandfreien Zustand beim einpacken war (nur 3 Augenzeugen).
Herrgoettle
Inventar
#6 erstellt: 27. Jan 2016, 18:06
so wie sich das liest hat otto einfach keine lust einen dritten tv von dir zurück zu nehmen und daher wird jetzt versucht die rücknahme zu verweigern um den tv dir aufs auge zu drücken.

sind ja auch schliesslich kosten die durch die ewige tauscherei entstehen und wenn dann jetzt noch die rückzahlung geschehen sollte war das ja eines reines miese geschäft für otto.

ist meine persönliche meinung.
Painkiller71
Stammgast
#7 erstellt: 27. Jan 2016, 18:10
@Herrgoettle

Das ist auch mein Vermutung. Wollte jetzt eigentlich hier nur in Erfahrung bringen ob ich Rechtlich eher Gute oder Schlechte aussichten habe.
Herrgoettle
Inventar
#8 erstellt: 27. Jan 2016, 18:18
theoretisch bei versandschäden der versanddienstleister jedoch ist ja ein kratzer im panel kein transportschaden.

hast du dir fotos von dem angeblichen schaden einmal senden lassen?

falls das dann so sein sollte ab zum anwalt damit und auch gleich eidestattliche aussagen von den drei zeugen mitnehmen
eraser4400
Inventar
#9 erstellt: 27. Jan 2016, 18:27
ob ich Rechtlich eher Gute oder Schlechte aussichten habe.
>Mit 3 Augenzeugen, stehen die Chancen gar nicht schlecht. Die müssen aber halt bereit sein, auch unter Eid notfalls, auszusagen.
Für einen Rechtsstreit im Zivilrecht, muss man nat. auch erst mal in Vorleistung gehen. Ich hoffe, ihr könnt euch auch so vorher Einigen...
Herrgoettle
Inventar
#10 erstellt: 27. Jan 2016, 18:31
vielleicht kommt otto ja entgegen wenn er nach fotos für nen anwalt verlangt
Painkiller71
Stammgast
#11 erstellt: 27. Jan 2016, 19:54
Fotos habe ich noch keine. Mal sehen wohin sich das ganze entwickeln wird.

Ist dann aber doch relativ einfach für Händler. Ach, machen wir mal (absichtlich oder nicht) einfach einen kleinen Kratzer auf das Panel und der Kunde muß den Schaden bezahlen bzw. Gerät behalten.


Herrgoettle (Beitrag #8) schrieb:
theoretisch bei versandschäden der versanddienstleister jedoch ist ja ein kratzer im panel kein transportschaden.


Transportschaden ist wohl auszuschließen, aber beim Auspacken kann das denen passiert sein.


[Beitrag von Painkiller71 am 27. Jan 2016, 20:03 bearbeitet]
hagge
Inventar
#12 erstellt: 31. Jan 2016, 10:04

Herrgoettle (Beitrag #6) schrieb:
so wie sich das liest hat otto einfach keine lust einen dritten tv von dir zurück zu nehmen und daher wird jetzt versucht die rücknahme zu verweigern um den tv dir aufs auge zu drücken.

So sieht es aus.


sind ja auch schliesslich kosten die durch die ewige tauscherei entstehen und wenn dann jetzt noch die rückzahlung geschehen sollte war das ja eines reines miese geschäft für otto.

Das ist zwar richtig, aber so ist es halt, wie das Online-Geschäft abläuft. Natürlich darf man so eine Regelung nicht mutwillig missbrauchen. Wenn also jemand sich einen Fernseher nach dem anderen kommen lässt, immer bis zur vollen Toleranzgrenze der Rücksendezeit ausnützt und sich dann den nächsten kommen lässt, und sich z.B. auf diese Weise durch eine Fußball-WM mogelt, dann ist das sicherlich nicht in Ordnung. Aber denken wir uns die Sachlage mal umgekehrt. Angenommen, die Online-Geschäfte hätten es tatsächlich geschafft, durch ihre günstigen Preise die ganzen stationären Läden (Inklusive Mediamarkt, Saturn und Co.) kaputt zu machen. Wie will man dann überhaupt noch das Bild eines TVs begutachten, ohne sich einen ganzen Rattenschwanz an Geräte nach Hause kommen zu lassen? Von denen man dann natürlich die meisten (oder auch alle) wieder zurückgehen lässt.

Gerade gibt es also sozusagen eine relativ ungerechte Situation, wo die Online-Händler sich darauf verlassen, dass die Leute sich die Geräte im Laden anschauen und dann, wenn sie sich entschieden haben, online bestellen. Das heißt die Online-Händler haben relativ wenig Aufwand mit solchen ich nenne es mal Auswahlverfahren, die die lokalen Läden jedoch teuer mit Ausstellern bezahlen müssen. Das sind aber alles Kosten, die der Online-Händler einspart und dadurch überhaupt erst auf die günstigen Preise kommt.

Meiner Meinung nach müssten die Online-Händler auch sehr häufige Rücksendungen tolerieren und die Kosten in die Preise einkalkulieren. Also auch deutlich mehr als drei Mal. Und dass dadurch die Online-Preise etwas schlechter werden, liegt nur in der Natur der Sache und wäre nichts anderes als fair.

Die Frage ist, wie kann man zwischen dem offensichtlichen Missbrauch und einem vom Kunden ganz zu rechtens ausgeübten Auswahlverfahren unterscheiden? Vielleicht sollte dazu die Möglichkeit abgeschafft werden, die Ware unbegründet zurückschicken zu können. Und wenn dann haufenweise Geräte zurückgehen, weil die Ausleuchtung ungleichmäßig ist, also Clouding, Banding und/oder sonstiges DSE vorhanden sind, dann würde das mal endlich etwas statistisch belegt und dann könnten die Händler statt gegen die Käufer mal mit etwas stichhaltigem Material in der Hand an die Hersteller heran gehen und dort auf Besserung pochen und denen die Kosten in Rechnung stellen. Ich wette dann wäre so eine miese Ausleuchtung sehr schnell nicht mehr Stand der Technik. Oder wenn sie sich die Geräte nach der Reklamation anschauen und feststellen, dass die schlimmsten Fälle immer dann auftreten, wenn eine bestimmte Spedition involviert war, dann könnten Sie gegen die Spedition vorgehen und auf besser Transportbedingungen pochen. Nur so könnte meiner Meinung nach endlich mal eine Besserung an der Ursache für diese Mängel passieren.

Insofern bin ich hier immer etwas eher auf Seite des Kunden, denn eigentlich übt der sein gutes Recht des Online-Einkaufs aus. Bleibt das mit der Preissituation so, dass die Preise online deutlich niedriger sind, dann wird sich das in Zukunft verstärken, dass Geräte zurückgehen. Und das muss ein Händler eben einkalkulieren, auch wenn es ihm nicht so recht in seine Preispolitik reinpasst. Ja vielleicht führt das irgendwann mal dazu, dass die Preise online und im Laden gar nicht mehr so dramatisch unterschiedlich sind und damit die lokalen Läden auch eine gewisse Überlebenschance haben.

Gruß,

Hagge


[Beitrag von hagge am 31. Jan 2016, 10:10 bearbeitet]
Painkiller71
Stammgast
#13 erstellt: 06. Feb 2016, 08:59
Nur zur Info, Otto ist zurückgerudert und hat mir den vollen Preis erstattet.
Original Verpackung war bei mir alles heil (bestätigt auf Retourschein von Hermes-Abholer), und nach der Retoure war ein etwas größeres Loch im Karton.
Zwar an anderer Stelle als der kleine Kratzer war, aber man hat wohl den Schaden deswegen auf die eigene Kappe genommen bzw. an Hermes abgegeben.


[Beitrag von Painkiller71 am 06. Feb 2016, 09:00 bearbeitet]
eraser4400
Inventar
#14 erstellt: 06. Feb 2016, 12:02
Hervorragend! Geht doch.
342y74yt2678y4
Stammgast
#15 erstellt: 07. Feb 2016, 19:44
Bestellst du jetzt noch einen TV dort?
LT.Heinrich
Hat sich gelöscht
#16 erstellt: 09. Feb 2016, 13:10
Ich habe bei Otto innerhalb von 6 Wochen 3 Sonys bestellt. Den dritten dann behalten und bei beiden Retouren null Probleme gehabt.
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