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Sicherheit beim Online kauf+A -A |
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Autor |
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Extrem4y
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 31. Mrz 2007, 14:03 | |
Moin, hab geade meinen Marantz DVD-Player geliefert bekommen. Hab ich bei E-bay ersteigert. Müßte leider festellen das der Laser defekt ist. Verkaufstext Verkäufer: """hallo hier bieten sie auf ein dvd player mit fernbiedinung von marantz 4300 DV der dvd player wurde haushaltsüblich kurz getestet beim testen war alles in ordnung versicherter versand 6 euro garantie und umtausch ausgeschlossen """ Ende Kann ich den mehr als eine schlchte Bewertung reinwürgen? kennt sich wer rechtlich aus? Verkäufer zeigt keine koopertion |
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mw83
Inventar |
#2 erstellt: 31. Mrz 2007, 14:33 | |
tja sicher kannst du ihm eine schlechte Beurteilung geben, würde ich auch. Aber es gibt nur ein paar Möglichkeiten entweder du kannst dich mit dem Verkäufer irgendwie einigen oder du nimmst dir nen Anwalt und klagst wegen Betrug. |
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Extrem4y
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 31. Mrz 2007, 18:32 | |
hm, ob mann vieleich tden leaser reparieren kann? |
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mw83
Inventar |
#4 erstellt: 31. Mrz 2007, 18:37 | |
kann man mit sicherheit, fragt sich nur was das kostet und wenn du ein produkt kaufst was als ok gilt sollte es auch so sein. |
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Extrem4y
Ist häufiger hier |
#5 erstellt: 31. Mrz 2007, 18:43 | |
der aufwand lohnt wahrscheinlich nicht mit rechtsanwalt oder? vermute der würde recht bekommen. er hat ja garantie ausgeschloßen |
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Stahlratte
Hat sich gelöscht |
#6 erstellt: 31. Mrz 2007, 18:52 | |
Also, die Beschreibung klingt ja schon komisch! Was ist ein "haushaltsüblicher, kurzer Test"?? Und der Spruch "beim testen war alles in ordnung" läßt darauf schliessen, dass das Gerät da schon kaputt war - sonst kommt man gar nicht auf die Idee, den Satz zu schreiben... Normalerweise müßte man dem den Player einfach zurückschicken mit dem Vermerk:" Behalt´Deinen Müll!" Und wenn er den dann WIEDER reinstellt, zur Polizei und ne Anzeige erstatten wegen Betruges... [Beitrag von Stahlratte am 31. Mrz 2007, 18:55 bearbeitet] |
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Granuba
Inventar |
#7 erstellt: 31. Mrz 2007, 19:03 | |
Quatsch! Er hat geschrieben: Gerät ist in Ordnung. Sprich: Wenns bei Dir ankommt und es funktioniert nicht, entsprach die Beschreibung nicht dem Artikelzustand. Punkt. Er ist quasi zur Rücknahme verpflichtet aufgrund einer falschen Beschreibung. Das hat mit Garantie nichts zu tun. Harry [Beitrag von Granuba am 31. Mrz 2007, 19:03 bearbeitet] |
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Extrem4y
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 01. Apr 2007, 09:24 | |
ich muß ja beweisen das er das gerät kaputt abgeschickt hat oder? ich hab kein plan was ich jetzt machen soll |
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xutl
Inventar |
#9 erstellt: 01. Apr 2007, 09:46 | |
Schon mal den Verkäufer angeschrieben? Was meint der dazu? |
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Extrem4y
Ist häufiger hier |
#10 erstellt: 01. Apr 2007, 11:31 | |
der schreibt nur "garantie und umtausch ausgeschloßen" |
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Granuba
Inventar |
#11 erstellt: 01. Apr 2007, 11:35 | |
Dann würde ich ihn mal darauf ansprechen, daß seine Beschreibung (vorsätzlich) falsch war und ihn fragen, wie er darauf kommt, daß dies eine Rücknahme ausschließt... Harry |
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xutl
Inventar |
#12 erstellt: 01. Apr 2007, 16:59 | |
Versuchs noch mal. Wenn er nicht zugänglicher wird, kannst Du ihn ja mal dezent darauf aufmerksam machen, daß er für einen Privatverkäufer ziemlich viele Neuwaren verkauft (hat). |
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