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Monster Beats Solo: Scharnier locker. Garantiefall?+A -A |
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Autor |
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tsesbuddy
Hat sich gelöscht |
12:28
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#1
erstellt: 23. Dez 2012, |||
Guten Tag, ich habe mir vor ca. 3 Monaten die Monster Beats Solo gekauft, beim Händler (nicht Onlineshop!). Ich habe sie immer pfleglich behandelt. Nun ist mir aufgefallen, dass das linke Scharnier (auf der Seite, wo der 3,5mm Klingenanschluss hineingesteckt wird) locker ist. Die Kopfhörer sind ja zusammenklappbar. Wenn ich sie zusammenklappe, sollte normalerweise ein gewisser "Druck" dahinter stecken, den ich erst anwenden muss, um sie einzuklappen. Dieser leichte "Druck" ist bei der rechten Seite auch vorhanden. Bei der linken jedoch ist sie nicht mehr vorhanden. Also scheint das Scharnier etwas defekt zu sein, oder? Wenn ich die Kopfhörer hinlege, klappt sich die linke Seite manchmal sogar von selbst ein, weil eben dieser "Druck" nicht dahinter ist, der die Kopfhörer in der aufgeklappten Position lässt. Habe ich da Garantie drauf? Eigentlich schon, oder? Ich habe mich bereits schriftlich per Mail beim Kundensupport des Herstellers gemeldet, habe jedoch bis heute keine Antwort erhalten (2 Wochen her). Was kann ich machen? Danke! |
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sicknote
Stammgast |
13:11
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#2
erstellt: 23. Dez 2012, |||
Ich würde zum Händler gehen, ihm das Problem erzählen und auf die Kulanz des Händlers hoffen das er den Hörer zurück nimmt. Dann nimmst du das Geld und kaufst dir was vernünftiges. ![]() |
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Stereo33
Hat sich gelöscht |
13:15
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#3
erstellt: 23. Dez 2012, |||
Klingt nach einem Garantiefall. Sag dem Händler bescheid und schick ihn zurück bzw. vor Ort. Nächstes mal nehm was besseres ![]() |
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hei_no
Hat sich gelöscht |
13:38
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#4
erstellt: 23. Dez 2012, |||
Dein Freund ist hier das BGB und im weiteren die §437, §439. Der Händler hat 2 Jahre Gewährleistungspflicht, in den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, es wird angenommen, dass der Artikel wenn er in den ersten 6 Monaten einen Mangel aufweist, dieser dem Artikel immanent ist, also schon zum Zeitpunkt der Herstellung latent bestand. Für dich bedeutet das, du hast ein Wahlrecht, entweder das Recht auf Nachbesserung oder den Austausch gegen eine mangelfreie Ware. Gehe zum Händler und lass den KH gegen einen neuen austauschen. Lass dich nicht darauf ein das der KH eingeschickt werden müsse oder auf eine Reparatur.
In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist in der Regel immer die gesetzliche Gewährleistungpflicht vorzuziehen. Diese gilt für die Vertragspartner, also zwischen dir und dem Händler, der Hersteller hat mit der Gewährleistung nichts zutun, es sei denn du hättest einen Kaufvertrag mit dem Hersteller, wo von in deinem Fall aber nicht auszugehen ist. [Beitrag von hei_no am 23. Dez 2012, 13:45 bearbeitet] |
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Hellfire13
Inventar |
13:53
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#5
erstellt: 23. Dez 2012, |||
Na, du bist ja noch innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung, da gehst du einfach mit der Rechnung zum Händler und verlangst von ihm die Beseitigung des Mangels. Ob er dir jetzt direkt ein Austauschgerät gibt oder erstmal eine Reparatur versucht (bzw. vermutlich dem Hersteller das Teil zur Reparatur schickt) darfst du dir als Käufer in aller Regel selbst aussuchen (§ 439 Abs.1 BGB)! Du kannst also im Zweifelsfall einfach darauf bestehen, dass dir der Händler/Verkäufer direkt ein Austauschgerät zur Verfügung stellt, lass' dir also nicht irgendwas von Herstellergarantie und Reparatur erzählen ;). Du kannst das auch z.B. ![]() Edit: Da war jemand schneller, hei no hat's auf den Punkt gebracht, einfach nen neuen KH verlangen und fertig! ![]() [Beitrag von Hellfire13 am 23. Dez 2012, 13:56 bearbeitet] |
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tsesbuddy
Hat sich gelöscht |
21:24
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#6
erstellt: 25. Dez 2012, |||
danke für eure Antworten. Ich war vor zwei Tagen da, und der Verkäufer meinste ganz trocken "Ab zum Service, wird eingeschickt." Ich habe ihn darauf hingewiesen bzw. nachgefragt, ob ein Austausch der KH möglich sei, da sie gerade mal 2 Monate alt sind und ich noch Garantie drauf hätte. Die Antwort war: "Ja, deswegen müssen sie eingeschickt werden zur Reperatur." Da der Markt auf Grund Weihnachten so voll war, habe ich es erstmal gelassen und gehe bei Bedarf erneut hin und versuche einen anderen Verkäufer zu finden, der evtl. kulanter ist. Was sagt ihr dazu? |
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hei_no
Hat sich gelöscht |
22:40
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#7
erstellt: 25. Dez 2012, |||
Du mußt lernen das "Garantie" keine Gewährleistung ist. Zwischen dir und dem Händler bei dem du den KH gekauft hast ist durch Abschluß des Kaufs ein Vertrag entstanden. Aus diesem Vertrag entstehen dem Verkäufer Pflichten diese Pflichten stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch, eine dieser Pflichten aus dem Vertrag ist die Gewährleistungpflicht, die Hellfire und ich dir beschrieben haben. Wenn du den KH schon zur Reparatur dortgelassen hast, hast du Pech, denn dann hast du freiwillig auf dein Austauschrecht verzichtet. Ist der KH noch in deinen Händen gehe, falls du dir selbst die Durchsetzung deiner Rechte nicht zutraust bitte mit Begleitung zum Verkäufer. Du hast ein Wahlrecht ob du Garantie oder die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nimmst, laut ![]() [Beitrag von hei_no am 25. Dez 2012, 22:53 bearbeitet] |
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Hellfire13
Inventar |
16:09
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#8
erstellt: 26. Dez 2012, |||
So ist es, Garantie hat erstmal nichts mit der (gesetzlich festgeschriebenen, §§ 437 ff. BGB) Gewährleistung zu tun. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf ist grundsätzlich der gesetzliche Gewährleistunganspruch einer etwaigen Herstellergarantie vorzuziehen, da: 1. der Käufer grundsätzlich einen Nacherfüllungsanspruch gem. § 439 Abs.1 BGB hat, bei dem er nach seiner Wahl(ganz wichtig, der Käufer, also du, darf sich das aussuchen!!!) Beseitigung des Mangels (also Reparatur) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (also eine neue Sache) verlangen kann. (Es gibt Ausnahmen, bei denen der Verkäufer nicht unbedingt direkt eine neue Sache liefern muss, aber für alles rund um Kopfhörer oder allgemein Technikkram wie Handys, Laptop und co. gelten diese Ausnahmen nicht, daher spare ich mir an dieser Stelle genauere Erklärungen) 2.für den sog. Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB, also der Kaufvertrag zwischen einem (privaten) Käufer/Verbraucher und einem (gewerblichen) Verkäufer/Unternehmer) gilt innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf gem. § 476 BGB eine Beweislastumkehr. Normalerweise müsstest du als Käufer und Anspruchsteller den Beweis erbringen, dass ein Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag, ausnahmsweise wird jedoch gem. § 476 BGB (innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf) angenommen, dass der Sachmangel schon von Anfang an vorlag und der Verkäufer müsste dann beweisen, dass dies nicht der Fall war (was in aller Regel nur schwer bis garnicht zu beweisen ist, sofern man nicht z.B. Reifenspuren auf dem Handy sieht oder das Laptop noch klebrig von der verschütteten Cola ist ![]() Unterm Strich ist also der Gewährleistungsanspruch für dich als Käufer bei einem Sachmangel (wie es zum Beispiel bei einem lockeren Scharnier an deinen Beats KH der Fall ist) mindestens innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf in aller Regel unproblematischer und schneller als etwaige Herstellergarantien, da du wie unter 1. zu lesen einen Anspruch auf ein Austauschgerät hast und dieser Anspruch wie unter 2. zu lesen auch tatsächlich sehr einfach durchzusetzen ist. Du gehst also einfach nochmal mit dem defekten Kopfhörer und der Rechnung zum Verkäufer und sagst ihm Folgendes: Du möchtest gerne dein Recht auf Nacherfüllung gem §§ 437 Nr.1, 439 Abs.1 in Anspruch nehmen, da dein Kopfhörer einen Sachmangel gem. § 434 BGB aufweist (das kaputte Scharnier), und zwar möchtest du gerne einen neues Austauschgerät bekommen, das steht dir nämlich gem. § 439 Abs.1 BGB zu (Du hast die Wahl zwischen Austausch und Reparatur). Falls er dir blöd kommt und dir irgendwie die Schuld am Defekt zuschieben will, kannst du ihm sagen, dass er dir das gerne nachweisen darf, gesetzlich wird nämlich gem. § 476 BGB angenommen, dass der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf schon von Anfang an vorhanden war, er muss dir jetzt das Gegenteil beweisen. Trete höflich aber bestimmt auf, du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ein Austauschgerät, du musst dich nicht mit der Herstellergarantie zufriedengeben, du berufst dich nämlich auf dein dir zustehendes Gewährleistungsrecht. Dieses Recht hat nichts mit dem Hersteller oder dessen Garantie zu tun und verpflichtet den Verkäufer, dir eine mangelfreie Sache zur Verfügung zu stellen, du hast als Käufer die Wahl, ob du es mit der Herstellergarantie versuchst oder lieber auf dein gesetzliches Gewährleistungsrecht bestehst. Frohe Weihnachten und ![]() [Beitrag von Hellfire13 am 26. Dez 2012, 16:10 bearbeitet] |
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tsesbuddy
Hat sich gelöscht |
16:38
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#9
erstellt: 26. Dez 2012, |||
Danke für die Antworten. Edit von mir: Außerdem hat er dazu gesagt "Ah, das sind ja die schwarzen Kopfhörer, die habe ich sowieso nicht mehr da, wird eingeschickt". Kann ich dann, auch wenn die schwarzen tatsächlich ausverkauft sind, auch auf die weißen bestehen? Modell & Preis ist ja derselbe, nur eine andere Farbe. Wirds da ein Problem geben? Gruß |
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Hellfire13
Inventar |
20:27
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#10
erstellt: 26. Dez 2012, |||
Kein Problem, solange es nur ne andere Farbe ist kannst du das so machen (du kannst natürlich auch weiterhin auf die Farbe bestehen, dann musst du aber den Reparaturversuch in Kauf nehmen), solange es sich ansonsten um das selbe Produkt handelt. Alternativ kannst du auch einfach mal fragen, ob in absehbarer Zeit eine neue Lieferung in der entsprechenden Farbe eintreffen soll, dann könntest du warten und später ein Austauschmodell verlangen. Falls der Verkäufer sich weigern sollte, einen Austausch durch ein (gegebenfalls auch andersfarbiges) Modell durchzuführen (sofern ein entsprechendes andersfarbiges Modell vorrätig ist), macht er sich sogar schadensersatzpflichtig (§ 280 Abs.1 BGB, der Schaden bestünde in den Kosten der Neuanschaffung). In diesem Fall könntest du dann ein neues Gerät bei einem anderen Verkäufer kaufen und der ursprüngliche Verkäufer (der sich geweigert hat zu tauschen) muss die Kosten dafür übernehmen. Hier müsstest du allerdings etwas vorsichtig sein und idealerweise entweder einen Zeugen oder eine schriftliche Bestätigung für die Weigerung des Austauschs haben und natürlich muss der Austausch ohne weiteres möglich gewesen sein. |
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tsesbuddy
Hat sich gelöscht |
12:58
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#11
erstellt: 30. Dez 2012, |||
Alles jut. War gestern nochmal hin und habe nun neue Kopfhörer bekommen. |
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Stereo33
Hat sich gelöscht |
13:00
![]() |
#12
erstellt: 30. Dez 2012, |||
Das Beste was du jetzt machen könntest, lasse sie verpackt und verkaufe sie als neu (was sie ja auch sind), und kaufe welche mit guter Preisleistung. Nur ein Tipp. |
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hei_no
Hat sich gelöscht |
13:45
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#13
erstellt: 30. Dez 2012, |||
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