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Aus dem "der Preis ist heiß" - Thread: Shure SRH840 für 98€

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Autor
Beitrag
Häwelmann
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 11. Nov 2009, 18:50
Shure SRH 840 für 98€ bei ebay:

http://cgi.ebay.de/K...?hash=item58844cff77

Grüße, Jan
NoXter
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 11. Nov 2009, 18:54
Da hat man die 1 vor der 98 vergessen. Der wird niemals für den Preis ausgeliefert.
Letch
Inventar
#3 erstellt: 11. Nov 2009, 19:03

NoXter schrieb:
Da hat man die 1 vor der 98 vergessen. Der wird niemals für den Preis ausgeliefert.


steht ja auch ein paar Zeilen drunter:

Bei uns nur 198,00 Euro - versandkostenfrei innerhalb Deutschland


Hmmm aber ein Versuch ist es wert
Letch
Inventar
#4 erstellt: 11. Nov 2009, 19:11
Ich hab grad beschlossen ich versuche mein Glück ^^

Ich überweis die Kohle gleich und notfalls trete ich vom Vertrag zurück !!
Häwelmann
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 11. Nov 2009, 19:11

Der wird niemals für den Preis ausgeliefert.


Das vermute ich eigentlich auch. Habe es trotzdem versucht und warte mal gelassen ab.


Jan
Letch
Inventar
#6 erstellt: 11. Nov 2009, 19:23

Häwelmann schrieb:

Der wird niemals für den Preis ausgeliefert.


Das vermute ich eigentlich auch. Habe es trotzdem versucht und warte mal gelassen ab.


Jan



Ich hab grad den anderen gekauft und natürlich gleich online
überwiesen.

Mal sehen was rauskommt. Als ich auf Sofort-Kaufen gedrückt
habe stand ja 5 mal dorten, es handelt sich um einen verbindlichen kauf jetzt gucken wir mal ob das für beide
Seiten zählt


[Beitrag von Letch am 11. Nov 2009, 19:26 bearbeitet]
LimeJam
Stammgast
#7 erstellt: 11. Nov 2009, 19:56
ich glaube schon, dass sie ihn euch liefern. Allerdings so "verbindlich" wie eBay sagt ist das rechtlich nicht.
Es gibt immerhin noch den §119 BGB und dies ist hier wohl gegeben, siehe Artikelbeschreibung.


[Beitrag von LimeJam am 11. Nov 2009, 19:57 bearbeitet]
sai-bot
Inventar
#8 erstellt: 11. Nov 2009, 19:59

LimeJam schrieb:
Es gibt immerhin noch den §119 BGB und dies ist hier wohl gegeben, siehe Artikelbeschreibung.

Wenn wir schon dabei sind, erlaube ich mir einen Hinweis auf § 122 BGB, dessen Abs. 2 hier allerdings zur Geltung kommen dürfte
Letch
Inventar
#9 erstellt: 11. Nov 2009, 20:00

LimeJam schrieb:
ich glaube schon, dass sie ihn euch liefern. Allerdings so "verbindlich" wie eBay sagt ist das rechtlich nicht.
Es gibt immerhin noch den §119 BGB und dies ist hier wohl gegeben, siehe Artikelbeschreibung.



Was kommt dem Händler billiger ?

A) zu liefern und wir berichten nur positives über dne Händler
und empfehlen etc.

B) Rechtsstreit, wir machen ihn im Hifi Forum fertig, Schadensersatz (Zinsausfall :-) ) etc.

Wir können richtig böse werden wenn wir den 840 für 98 €
wollen



Ps. OK alles etwas überspitzt, vielleicht kann man sich
dann auf Selbstkosten einigen ca. 130 Euro ?
Letch
Inventar
#10 erstellt: 11. Nov 2009, 20:03
Hat noch jemand weitere Schnäppchen ??

Hab noch n paar Hundert übrig die ich nachhaltig investieren
könnte


Ich finde diesen Thread übrigens cool, auch wenn ich bis
heute noch nie zugeschlagen habe.

Dickes Lob an den TE!
NoXter
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 11. Nov 2009, 20:05

Letch schrieb:

Hab noch n paar Hundert übrig die ich nachhaltig investieren
könnte


Wie wäre es mit dem noxter-braucht-einen-stax-röhren-verstärker-fond? Würde dich dann in meine Gebete einschließen.
Letch
Inventar
#12 erstellt: 11. Nov 2009, 20:12

NoXter schrieb:

Letch schrieb:

Hab noch n paar Hundert übrig die ich nachhaltig investieren
könnte


Wie wäre es mit dem noxter-braucht-einen-stax-röhren-verstärker-fond? Würde dich dann in meine Gebete einschließen.


Ich investiere dann doch lieber in ein neues Notebook
Letch
Inventar
#13 erstellt: 11. Nov 2009, 20:15
Ähm, ich würde eventuell einen Shure 840 NEU für
175 Euro verkaufen, jemand interesse ?

zuglufttier
Inventar
#14 erstellt: 12. Nov 2009, 10:14

Letch schrieb:
Ähm, ich würde eventuell einen Shure 840 NEU für
175 Euro verkaufen, jemand interesse ?

:L


Bei eBay kann man auch Preise vorschlagen und ich habe unlängst einen für 175 Euro neu vom Händler bestellt
Brotrinde
Stammgast
#15 erstellt: 12. Nov 2009, 11:13
So, Auktion ist beendet. Bin ja mal gespannt welche Art von Mitteilung die Käufer in Kürze erhalten.
Letch
Inventar
#16 erstellt: 12. Nov 2009, 12:19
da schauen wir mal. Habe gekauft und gestern gleich überwiesen. Also Schadensersatz steht mir schon mal zu
Letch
Inventar
#17 erstellt: 12. Nov 2009, 12:32
Gerade kam die Email der Firma:

Hallo,
leider ist bei ebay ein Fehler in der Übermittlung passiert, der Kopfhörer kostet, (wie in der Artikelbeschreibung) angegeben 198 Euro und nicht wie von eBay übermittelt 98,00! Wir müssen Sie leider bitten den Restbetrag zu überweisen, oder vom Kauf zurück zu treten. Selbstverständlich überweisen wir Ihnen den gezahlten Betrag auch umgehend zurück. Wir haben eBay über diesen Fehler informiert.


Ich bitte um Rückmeldung aller die gekauft und bereits
überwiesen haben wie wir weiter vorgehen.
Nachdem es diesen KH bei anderen Händlern anscheinend
auch schon mal für ca. 100 Euro gab, gebe ich mich
so schnell nicht geschlagen.

Wie gesagt, mein Geld ist vom Konto weg, Zinsausfall,
Mehraufwand. Als ich das Gebot bestätigt hatte stand
2 x deutlich dorten, mein Gebot ist rechtsverbindlich.

Meldet euch zwecks der Sammelklage bitte bei mir per PM
bossa
Stammgast
#18 erstellt: 12. Nov 2009, 12:53
Warum nicht mit den Leuten reden?

Ich hatte mal ein Mischpult, welches normalerweise 1700 € kostet bei Ebay für 13,50 € geschossen. Darauf hin haben die natürlich den Fehler eingesehen. Nach zwei drei Mails haben sie mir das Pult immerhin neu mit voller Garantie (Aussteller) für glaub gut 800 € angeboten. Immerhin nur der halbe Preis.

Hab ich zwar nicht gemacht, weil dafür kein Geld da war, aber es wäre möglich gewesen.

Einfach mal kommunizieren und schauen, ob die nicht auch so was im Preis machen können, sodass man sich einigen kann. Ist doch schöner, als immer nur den Rechtsweg zu gehen und sich viele Arbeitsstunden damit rumzuquälen und dadurch letztlich nichts gewonnen zu haben als 100€ mit 30 Stunden Aufwand.

zuglufttier
Inventar
#19 erstellt: 12. Nov 2009, 14:34

Letch schrieb:
Gerade kam die Email der Firma:

Hallo,
leider ist bei ebay ein Fehler in der Übermittlung passiert, der Kopfhörer kostet, (wie in der Artikelbeschreibung) angegeben 198 Euro und nicht wie von eBay übermittelt 98,00! Wir müssen Sie leider bitten den Restbetrag zu überweisen, oder vom Kauf zurück zu treten. Selbstverständlich überweisen wir Ihnen den gezahlten Betrag auch umgehend zurück. Wir haben eBay über diesen Fehler informiert.


Ich bitte um Rückmeldung aller die gekauft und bereits
überwiesen haben wie wir weiter vorgehen.
Nachdem es diesen KH bei anderen Händlern anscheinend
auch schon mal für ca. 100 Euro gab, gebe ich mich
so schnell nicht geschlagen.

Wie gesagt, mein Geld ist vom Konto weg, Zinsausfall,
Mehraufwand. Als ich das Gebot bestätigt hatte stand
2 x deutlich dorten, mein Gebot ist rechtsverbindlich.

Meldet euch zwecks der Sammelklage bitte bei mir per PM :D


Wieso willst du da denn Ärger machen? Dir war ja schließlich bewusst, dass es sich um einen Fehler handelt. Zu klagen gibt's da nichts.
mucci
Inventar
#20 erstellt: 12. Nov 2009, 14:43

Letch schrieb:
Ich bitte um Rückmeldung aller die gekauft und bereits
überwiesen haben wie wir weiter vorgehen.
...
Meldet euch zwecks der Sammelklage bitte bei mir per PM :D


Ganz ehrlich: Ich finde es ziemlich mies, aus dem Fehler eines Händler auf diese Art und Weise Profit schlagen zu wollen. Dir war von Anfang an klar, dass es sich um einen Fehler handeln muss, also hättest du besser die Finger davon gelassen. Mal abgesehen davon, dass deine Klage kaum Aussicht auf Erfolg hättte (bzw. die Aufnahme gleich verweigert würde), bedanke ich mich schon mal bei dir, die deutschen Gerichte mit Nichtigkeiten zu überschütten, die weder dir noch dem Händler wirklich etwas nutzen, aber wichtigere Rechtsverfahren durch Überlastung der Gerichte behindern.
Simple_Simon
Hat sich gelöscht
#21 erstellt: 12. Nov 2009, 14:45

Letch schrieb:

Wie gesagt, mein Geld ist vom Konto weg, Zinsausfall,
Mehraufwand. Als ich das Gebot bestätigt hatte stand
2 x deutlich dorten, mein Gebot ist rechtsverbindlich.

Meldet euch zwecks der Sammelklage bitte bei mir per PM :D


Sagt dir "Anfechtbarkeit eines Kaufvertrages wegen Irrtums" etwas?

Das liegt nämlich hier vor.
sai-bot
Inventar
#22 erstellt: 12. Nov 2009, 14:45

jopl schrieb:

Letch schrieb:
Ich bitte um Rückmeldung aller die gekauft und bereits
überwiesen haben wie wir weiter vorgehen.
...
Meldet euch zwecks der Sammelklage bitte bei mir per PM :D


Ganz ehrlich: Ich finde es ziemlich mies, aus dem Fehler eines Händler auf diese Art und Weise Profit schlagen zu wollen. Dir war von Anfang an klar, dass es sich um einen Fehler handeln muss, also hättest du besser die Finger davon gelassen.

Hab ich schonmal auf § 122 Abs. 2 BGB hingewiesen?
Brotrinde
Stammgast
#23 erstellt: 12. Nov 2009, 14:46
Hier mal ein ähnlich gelagerter Fall der vor dem AG Moers verhandelt wurde.

Ich zitiere:
"[...] so folgt aus dem bereits zuvor angeführten § 11 AGB‑eBay, dass er mit der Einstellung des Anhängers unter Nutzung des Sofort‑Kaufen‑Formats ein verbindliches Angebot ab­gegeben hat."

Damit reicht die Annahme des Angebots durch Sofortkauf und ein wirksamer KV wurde geschlossen. Dh. Anspruch auf Leistung und Gegenleistung.

Edit:
Unter Berücksichtigung allerdings, dass im o.g. Fall die Anfechtung des Klägers nach §119 BGB vom Gericht zurückgewiesen wurde.


[Beitrag von Brotrinde am 12. Nov 2009, 14:48 bearbeitet]
Simple_Simon
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 12. Nov 2009, 14:54
Aus der obig verlinkten Seite:

"
Hat der Bekl. daher für seinen Vortrag, dass er sein Versehen und damit den Erklärungsirrtum, dem er unterlegen sei, unverzüglich i.S.d. § 121 BGB angefochten habe, nicht beweisen können, so ist er auf Grund des wirksamen Kaufvertrags zur Übereignung und zur Übergabe des Kastenanhängers verpflichtet.
"

Aber genau die geforderte, unverzügliche Anfechtung hat der Verkäufer in der hier veröffentlichten Nachricht ja vollbracht.
Von daher ist da ganze so etwas von anfechtbar.


[Beitrag von Simple_Simon am 12. Nov 2009, 14:55 bearbeitet]
j!more
Inventar
#25 erstellt: 12. Nov 2009, 15:04

Letch schrieb:
Ähm, ich würde eventuell einen Shure 840 NEU für
175 Euro verkaufen, jemand interesse ?

:L


Dir möchte ich echt nicht in die Hände fallen.
Brotrinde
Stammgast
#26 erstellt: 12. Nov 2009, 15:24
Noch mal zurück zum Sachverhalt:

Ich finde die Mail vom Händler eigentlich ziemlich frech - schließlich ist IHM der Fehler anzulasten und nicht dem "arglosen" Käufer. Schließlich hat der Käufer nach Treu und Glauben (*hust*) das Angebot angenommen in der Erwartung, den KH auch zu den Bedingungen geliefert zu bekommen.
Einfach mal so die Sache umzukehren und die Pistole auf die Brust zu setzen "zahl oder trete zurück" wäre für mich erstmal ein Grund mehr, mein Recht durchsetzen zu wollen.

Wurde die Auktion eigentlich durch Verkauf aller KHs beendet oder durch Abbruch?

Außerdem ist der preisliche Unterschied nicht so hoch, dass man sichmal so kurz rausreden können dürfte.
Anders die Lage wenn ich ein 1.000 EUR Auto für 1,- EUR verkaufen müßte. Aber ein Elektroartikel der auf 50% reduziert ist??? Woher weiß ich (*unbedarft*) dass der in der Artikelbeschreibung genannte Betrag von 198,- EUR nicht nur stupides copy-paste der UVP war???


[Beitrag von Brotrinde am 12. Nov 2009, 15:27 bearbeitet]
NoXter
Hat sich gelöscht
#27 erstellt: 12. Nov 2009, 15:32
Dieser thread ist ziemlich eklig geworden.


[Beitrag von NoXter am 12. Nov 2009, 15:32 bearbeitet]
Simple_Simon
Hat sich gelöscht
#28 erstellt: 12. Nov 2009, 15:34

Brotrinde schrieb:
Einfach mal so die Sache umzukehren und die Pistole auf die Brust zu setzen "zahl oder trete zurück" wäre für mich erstmal ein Grund mehr, mein Recht durchsetzen zu wollen.


Wenn einer Verkäuferin im Supermarkt etwas falsch etikettiert hat und dir an der Kasse dann sagt das es sich bei dem Preis um einen Fehler handelt - würdest du dann auch solche vergleiche heranziehen und dich über die Frau mokieren?
Uriex
Inventar
#29 erstellt: 12. Nov 2009, 15:35
Was ist bitte daran frech? Freundlicher hätte man ein "hättest du dir auch denken können" nicht verpacken können.

Ist ja auch ein offensichtlicher Fehler gewesen dadurch dass eine 1 fehlt. Wären es nicht zu den 198€ passende 129€ gewesen, wäre das vielleicht etwas anderes, aber deutlicher als der Text "Bei uns nur 198,00 Euro - versandkostenfrei innerhalb Deutschland" konnte der weitere Text in dem Angebot auch nicht sein.
j!more
Inventar
#30 erstellt: 12. Nov 2009, 15:38

Brotrinde schrieb:
Woher weiß ich (*unbedarft*) dass der in der Artikelbeschreibung genannte Betrag von 198,- EUR nicht nur stupides copy-paste der UVP war???


Ich werde dem Anbieter auf ebay einen Link zu diesem Thread schicken. Dann tut er sich in einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung etwas leichter.
sai-bot
Inventar
#31 erstellt: 12. Nov 2009, 15:40

j!more schrieb:

Brotrinde schrieb:
Woher weiß ich (*unbedarft*) dass der in der Artikelbeschreibung genannte Betrag von 198,- EUR nicht nur stupides copy-paste der UVP war???


Ich werde dem Anbieter auf ebay einen Link zu diesem Thread schicken. Dann tut er sich in einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung etwas leichter. :D

Gerade in Hinblick auf den - von mir bestimmt noch nicht erwähnten - § 122 Abs. 2 BGB ...
McMusic
Inventar
#32 erstellt: 12. Nov 2009, 15:43

sai-bot schrieb:
Gerade in Hinblick auf den - von mir bestimmt noch nicht erwähnten - § 122 Abs. 2 BGB ... :D


Mensch Tobi, Du treibst heute Deinen Postcount aber wieder künstlich hoch.

Versteh doch, man will Dir hier nicht zuhören.


[Beitrag von McMusic am 12. Nov 2009, 15:43 bearbeitet]
Brotrinde
Stammgast
#33 erstellt: 12. Nov 2009, 15:45

Gast2009 schrieb:
Wenn einer Verkäuferin im Supermarkt etwas falsch etikettiert hat und dir an der Kasse dann sagt das es sich bei dem Preis um einen Fehler handelt - würdest du dann auch solche vergleiche heranziehen und dich über die Frau mokieren?


Anderer Sachverhalt, im Supermarkt ist es im Gegensatz zu eBay KEIN Angebot im rechtlichen Sinne.

Ansonsten spielen wir mit diesem Thread der Anfechtung ja vortrefflich in die Hände und das hier ist jetzt die Stelle um mal den §122 BGB in die Runde zu werfen, was ja bis jetzt noch keiner gemacht hat


[Beitrag von Brotrinde am 12. Nov 2009, 15:46 bearbeitet]
sai-bot
Inventar
#34 erstellt: 12. Nov 2009, 15:53

Brotrinde schrieb:
das hier ist jetzt die Stelle um mal den §122 BGB in die Runde zu werfen, was ja bis jetzt noch keiner gemacht hat :angel

Stimmt, jetzt wo du's erwähnst... hätte ich ruhig mal drauf hinweisen können!

McMusic schrieb:
Mensch Tobi, Du treibst heute Deinen Postcount aber wieder künstlich hoch.

Als ob ich das nötig hätte...
Simple_Simon
Hat sich gelöscht
#35 erstellt: 12. Nov 2009, 16:03

Brotrinde schrieb:

Anderer Sachverhalt, im Supermarkt ist es im Gegensatz zu eBay KEIN Angebot im rechtlichen Sinne.


Spielt keine Rolle. Der Vertrag ist ist auch noch kurz nach Abschluss anfechtbar.


um mal den §122 BGB in die Runde zu werfen, was ja bis jetzt noch keiner gemacht hat


Ich habe mal auf die Anfechtbarkeit wegen Irrtums verwiesen. Das fällt unter § 119 ff. BGB.

*klugscheiss*

mucci
Inventar
#36 erstellt: 12. Nov 2009, 16:08

sai-bot schrieb:


McMusic schrieb:
Mensch Tobi, Du treibst heute Deinen Postcount aber wieder künstlich hoch.

Als ob ich das nötig hätte... :angel


Naja, irgendwie muss man ja auf über 5.000 Posts kommen
Brotrinde
Stammgast
#37 erstellt: 12. Nov 2009, 16:15
[quote="Gast2009"] Spielt keine Rolle. Der Vertrag ist ist auch noch kurz nach Abschluss anfechtbar. [/quote]

Spielt schon eine Rolle - im Supermarktfall ist an der Kasse noch Vertrag entstanden aus dem ich einen Anpruch geltend machen könnte. In unserem Falle ist erstmal ein Vertrag entstanden welcher dann aber angefochten werden kann.

[quote="Gast2009"] Ich habe mal auf die Anfechtbarkeit wegen Irrtums verwiesen. Das fällt unter § 119 ff. BGB. [/quote]

Richtig, ich wollte auch nur sagen, dass wir ja den Irrtum kannten oder haben kennen müssen und uns somit nicht auf die Schadensersatzpflicht des Anfechtenden berufen können -> schon gar nicht wenn wir hier lauthals das Schnäppchen anpreisen.



EDIT: die Quotes quoten nicht


[Beitrag von Brotrinde am 12. Nov 2009, 16:18 bearbeitet]
m00hk00h
Inventar
#38 erstellt: 12. Nov 2009, 16:18

sai-bot schrieb:

j!more schrieb:

Brotrinde schrieb:
Woher weiß ich (*unbedarft*) dass der in der Artikelbeschreibung genannte Betrag von 198,- EUR nicht nur stupides copy-paste der UVP war???


Ich werde dem Anbieter auf ebay einen Link zu diesem Thread schicken. Dann tut er sich in einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung etwas leichter. :D

Gerade in Hinblick auf den - von mir bestimmt noch nicht erwähnten - § 122 Abs. 2 BGB ... :D


Weniger Paragraphen, mehr Erklärung!

m00h
sai-bot
Inventar
#39 erstellt: 12. Nov 2009, 16:36

m00hk00h schrieb:

sai-bot schrieb:

j!more schrieb:

Brotrinde schrieb:
Woher weiß ich (*unbedarft*) dass der in der Artikelbeschreibung genannte Betrag von 198,- EUR nicht nur stupides copy-paste der UVP war???


Ich werde dem Anbieter auf ebay einen Link zu diesem Thread schicken. Dann tut er sich in einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung etwas leichter. :D

Gerade in Hinblick auf den - von mir bestimmt noch nicht erwähnten - § 122 Abs. 2 BGB ... :D


Weniger Paragraphen, mehr Erklärung!

m00h

Read the law, stupid:
"Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste)."
Daran gibt es nicht viel falsch zu verstehen, oder?
m00hk00h
Inventar
#40 erstellt: 12. Nov 2009, 16:42
Nein, aber ich hab es nicht gefunden - in so fern besten Dank dafür.

m00h
Simple_Simon
Hat sich gelöscht
#41 erstellt: 12. Nov 2009, 16:51

Brotrinde schrieb:

Spielt schon eine Rolle - im Supermarktfall ist an der Kasse noch Vertrag entstanden aus dem ich einen Anpruch geltend machen könnte. In unserem Falle ist erstmal ein Vertrag entstanden welcher dann aber angefochten werden kann.


Ok, in der Hinsicht hast du Recht. Aber du würdest der Verkäuferin auf jeden Fall keine Vorwürfe machen, weil sie einen Preis aus versehen falsch ausgeschrieben hat.


[Beitrag von Simple_Simon am 12. Nov 2009, 16:52 bearbeitet]
Letch
Inventar
#42 erstellt: 12. Nov 2009, 17:47
UI hier gings ja richtig ab am nachmittag !

ALSO: Bleibt mal allle auf dem Teppich

Wie man sieht habe ich viele Smileys gepostet so
dass dies mehr als "scherz" anzusehen ist.


Kaufvertrag hin oder her ....

Es ist unverschämt so eine Email zu senden wenn ich
als VK einen Fehler gemacht habe. Nur um das gehts !

Wenn ich scheisse baue, dann stehe ich dazu und schieb
es nicht auf einen übermittlungsfehler von Ebay, nur weil ich
zu blöde war den Betrag richtig einzutippen.

EIne nette geste wäre gewesen, wenn er zumindest gessagt hätte, shit happens - Lass uns auf 160 Euro einigen, dann
bleibt mir zwar weniger aber ......

Aber es kamm ja garnix !!

So. Ich werde in ein paar Tagen posten, was passiert ist.

PS: ALSO IMMER COOL BLEIBEN. Ich habe mich bisher immer
außergerichtlich geeinigt. Nur beim MM musste ich mal
nen Anwalt einschalten, weil der mir mein Bargeld
nicht auszahlen wollte, obwohl mein nagelneues 1500 €
Notebook nach 2 Wochen für 6 Wochen in Reparatur war und
immernoch nicht absehbar war wann es rapariert werden
kann
Letch
Inventar
#43 erstellt: 12. Nov 2009, 17:56
Ich muss gleich lachen, wie manche Leut hier abgehen

Ausserdem habe ich bei 4 Seiten Auktionsangebot nicht
jede Zeile durchgelesen ( die Zeit war nicht da zwecks
Schnäppchenjagd )

Ich dachte einfach der will die Shures loshaben, weil die
ein Auslaufmodell sind Weil wäre ich am reinen Profit und
Abzocken interessiert gewesen, hätte ich doch gleich noch alle
2 ersteigert ? na seht ihr "Kritischen User, dass spricht für mich



Fazit: Augen auf beim KH-Kauf


[Beitrag von Letch am 12. Nov 2009, 18:04 bearbeitet]
Letch
Inventar
#44 erstellt: 12. Nov 2009, 18:10
So, ich glaube Shure und der Händler lesen hier mit

Wärt ihr nicht alle so gemein gewesen würde ich euch
die weitere Email auch posten.

Man sieht, ohne dass ich (wir) was gemacht habe, kommt
die Einsicht besser spät als nie.

Ihc überlege mir nun ob ich auch das Angebot eingehe.
(Firmenbesuch bei Shure, Dinner for two, etc. )
und dann melde ich mich wieder

Jetzt bin ich wieder ganz relaxt und alles ist bzw. wird gut!

ENDE GUT ALLES GUT
Letch
Inventar
#45 erstellt: 12. Nov 2009, 18:13
UMFRAGE:

Was wäre denn für euch ein guter akzeptabler Preis
um sich zu einigen ? (sowohl für den Händler als
auch für mich als "geschädigten"

Simple_Simon
Hat sich gelöscht
#46 erstellt: 12. Nov 2009, 18:21
198 Euro.

Du bist ja von Anfang an davon ausgegangen, dass es ein Fehler war und wolltest dir die Kopfhörer nur billig erschleichen.

Und geschädigt wurdest du auch nicht.


[Beitrag von Simple_Simon am 12. Nov 2009, 18:45 bearbeitet]
eddie78
Hat sich gelöscht
#47 erstellt: 12. Nov 2009, 18:28
Gott, wie armselig.
Tob8i
Inventar
#48 erstellt: 12. Nov 2009, 18:43
Hab ich mir auch irgendwie grad gedacht

Und hier irgendwie so zu tun, als hätte man einen riesen Schaden, ist ja auch falsch. Ich denke, 170 Euro oder so musst du schon als fairen Preis sehen. Also dass du hier noch ein großes Schnäppchen machen kannst, kannst du eher vergessen. Falls du ihn bei ebay weiterverkaufen wolltest, lohnt sich das ja auch nicht.
j!more
Inventar
#49 erstellt: 12. Nov 2009, 18:44
Zum Kotzen. Das Schlimme ist, dass solche Typen damit immer wieder durchkommen und der Rest die Zeche zahlt. Gierig ohne Ende.
EWU
Inventar
#50 erstellt: 12. Nov 2009, 18:53
der Wirtschaft wird es dann wieder gut gehen (dem Verbraucher dann auch, weil es wieder Arbeitsplätze gibt), wenn man endlich wieder bereit ist, einen fairen Preis für eine Ware zu bezahlen.

Gruß Uwe
m00hk00h
Inventar
#51 erstellt: 12. Nov 2009, 19:00

EWU schrieb:
der Wirtschaft wird es dann wieder gut gehen (dem Verbraucher dann auch, weil es wieder Arbeitsplätze gibt), wenn man endlich wieder bereit ist, einen fairen Preis für eine Ware zu bezahlen.

Gruß Uwe


Und knappe 200€ sind IMHO sehr fair für diesen Kopfhörer, wenn man sich mal bei der Konkurrenz umschaut.

m00h
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