Ultimate Ears nicht bei Ebay kaufen sonst keine Garantie beim Hersteller.

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patrick12
Stammgast
#1 erstellt: 30. Sep 2009, 11:06
Hallo,

keine Ahnung ob es eine neue Änderung ist oder schon länger bekannt.

Habe mit dem UE Support in Deutschland telefoniert, auf mehrmaligen nachfragen hat man mir bestätigt:
ohne Ausnahme erhalten die UE auch als Neuware und beim gewerblichen Verkäufer gekauft keine Garantie bei UE wenn der Kauf durch Ebay abgewickelt wurde.


Grüsse
dknms
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 07. Okt 2009, 06:36
Wie sieht es aus, wenn ich mir welche aus den USA bestellt habe, in Bezug auf die Garantie ?


MfG
m-tunes
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 07. Okt 2009, 06:38
ja das würde ich auch mal interessieren wie das da mit der garantie ist
bossa
Stammgast
#4 erstellt: 07. Okt 2009, 07:08
Was soll es für einen Unterschied im Kaufvertrag machen, wenn es über Ebay abgewickelt wird?

Ich mache, auch über Ebay, einen Vertrag mit dem Händler. Nichts anderes. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass UE deswegen die Gesetzgebung aushebeln kann, nur weil's über Ebay läuft. Ebay is nur n Marktplatz, mehr nicht.


Kann mir höchstens vorstellen, dass sie keine ZUSÄTZLICHE Garantie geben die länger ist, als die mindestens geforderte.
Brotrinde
Stammgast
#5 erstellt: 07. Okt 2009, 09:47

bossa schrieb:
Was soll es für einen Unterschied im Kaufvertrag machen, wenn es über Ebay abgewickelt wird?

Ich mache, auch über Ebay, einen Vertrag mit dem Händler. Nichts anderes. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass UE deswegen die Gesetzgebung aushebeln kann, nur weil's über Ebay läuft. Ebay is nur n Marktplatz, mehr nicht.


Kann mir höchstens vorstellen, dass sie keine ZUSÄTZLICHE Garantie geben die länger ist, als die mindestens geforderte.


Was Du meinst ist die Sachmängelhaftung. Die macht man aber gegenüber dem Händler geltend - also im seltensten Fall gegenüber UE, sondern eher gegen den eBay-Verkäufer oder Online-Shop. Der wendet sich dann an UE.

Bei der freiwilligen Garantie könnte UE auch reinschreiben, dass die nur bei freitags gekauften IEs gilt. Daher geht das mit der eBay-Regel schon in Ordnung.
sai-bot
Inventar
#6 erstellt: 07. Okt 2009, 10:48

Brotrinde schrieb:
Bei der freiwilligen Garantie könnte UE auch reinschreiben, dass die nur bei freitags gekauften IEs gilt. Daher geht das mit der eBay-Regel schon in Ordnung.

Ich würd es mir da nicht so einfach machen, bestimmte Regeln hat auch UE zu beachten. Wer zunächst eine allgemeine Garantieerklärung raushaut und die dann nachträglich Stück für Stück kleinredet bzw. einschränkt, dem gehört schon auf die Finger geklopft. Wenn man es aber von Anfang an klar und deutlich sagt, dann ist das was anderes. Leider kann man immer so schwer feststellen, was zum Zeitpunkt des Kaufs grad für eine Garantieerklärung vorlag. Aber es kann ja nicht sein, dass ich eine Sache mit 2 Jahren Garantie kaufe und der Hersteller sagt mir nach 1,5 Jahren: "Ja, so'n Pech aber auch, ich hab grad die Garantiebestimmungen geändert. Stellen Sie sich mal vor, nur noch 1 Jahr!" Kann doch nicht sein. Dasselbe dann auch bei ebay-Käufen. Stell dir vor, die Garantie wird "auf alle UE-Produkte" vergeben und nachträglich auf "von Fachhändlern gekaufte" (wie immer ich das definieren will) Produkte beschränkt.
Brotrinde
Stammgast
#7 erstellt: 07. Okt 2009, 11:01

sai-bot schrieb:

Ich würd es mir da nicht so einfach machen, bestimmte Regeln hat auch UE zu beachten. Wer zunächst eine allgemeine Garantieerklärung raushaut und die dann nachträglich Stück für Stück kleinredet bzw. einschränkt, dem gehört schon auf die Finger geklopft.


Das ist natürlich richtig. Es gelten die bei Vertragsschluß vereinbarten Garantiebestimmungen. Die muß ich aber ggfs. nachweisen - also Rechnung etc. nicht wegschmeißen.

Nachträglich kann bzw. darf sich dann daran nix mehr ändern (zumindest einseitig bzw. nur verbessern).
Werden die UE dann von Privat weiterveräußert, gelten m.E. immer noch die ursprünglichen Bestimmungen. Anders wenn sich zwischendurch ein Gewerbetreibender einmischt. Dann kann es natürlich von UE eingeschränkt werden sofern es die originären Bedingungen auch schon vorgesehen haben.
patrick12
Stammgast
#8 erstellt: 08. Okt 2009, 09:43
Wenn ihr Lust habt euch mit UE über Rechtswissen zu streiten nachdem ihr bei Ebay gekauften KH reklamieren wollt, dann bitte

Ich sage dass was mir der Typ zweimal wiederholt hat und das sehr bestimmt und kompetent. Er hat es damit begründet dass Sie es nicht bei Ebay verfolgen können woher die Ware kommt.
Denke wohl dass es China Plagiate geben muss wenn eine Firma so vorgeht...
Und dass man wohl deshalb die UE bei autorisierten UE Händlern kaufen soll.

Man sollte zumindest nicht die zukünftigen UE bei Ebay kaufen....

Wenn es euch interessiert schreibt den Support schriftlich an und lässt es euch schriftlich geben.


[Beitrag von patrick12 am 08. Okt 2009, 09:45 bearbeitet]
Slanderscree
Stammgast
#9 erstellt: 08. Okt 2009, 10:09
Die generelle Ächtung von ebay-Geschäften ist schon eigenartig. Allerdings ist es von UE meines Wissens durchaus korrekt, den Support für Eigenimporte aus dem Ausland abzulehnen. Ob dieser Import über eine nicht autorisierte Firma in Deutschland abläuft oder direkt über den Kunden, spielt dann keine Rolle. In solchen Fällen wäre der Support aus dem exportierenden Land zuständig. So jedenfalls mein Kenntnisstand. Im Bereich LCD-Fernseher tritt dieses Problem häufiger auf: günstiges Importgerät in Deutschland gekauft, Gerät defekt, Deutschlandsupport fühlt sich nicht zuständig und verweist auf die Niederlassung des Exportlandes.

Es mag sein, dass UE weiß, dass bei ebay keiner der Händler offizielle Deutschland-Importe verkauft. Ist wahrscheinlich nicht so schwierig das festzustellen. Dazu muss man ja nur prüfen, wer bei UE Deutschland/Fischer Amps ordert und abgleichen.
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