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Exklusiv Home Zahlungsproblem (Cinescreen v5)+A -A |
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Autor |
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StoneQ
Stammgast |
#1 erstellt: 23. Okt 2009, 09:48 | |
Moin, ich habe letztes Jahr eine Cinescreen V5 bei Exclusiv Home bestellt und heute eine Mahnung bekommen. Zuallererst.... ich habe die Leinwand per Nachnahme in die Firma meiner Eltern schicken lassen. Das Geld zum bezahlen hab ich meinen Eltern natürlich gegeben. Heute kam in die Firma wie gesagt eine Mahnung wo erstmal draufstand, das es die 2. Mahnung sei und das sie mit einem Inkassobüro drohen. Ich habe gerade die Firma angerufen und die behaupten 1. Das sie schon eine Mahnung geschickt haben (die aber nie ankam) und das es letztes Jahr ein paar Fälle gab, wo die Spedition angeblich die Nachnahmegebühren nicht kassiert hätten. Die Firma will also nun von mir den Zahlungsbeleg haben (den ich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr habe), ansonsten würden sie ein Inkassounternehmen einschalten. Meine Eltern können sich nicht mehr dran erinnern ob ich denen überhaupt Geld für die Leinwand gegeben habe und auch nicht ob sie die per Nachnahme bezahlt haben, da ich denen öfter Geld gebe wenn ich was per Nachnahme bestelle und generell alles was ich bestelle zu ihnen schicken lasse. Kann doch nicht sein, dass die Firma nach einem Jahr auf die glorreiche Idee kommt und mir eine Mahnung schickt für eine Sache die ich per Nachnahme bestellt habe und dann auch noch eine 2. Mahnung, wo ich nie eine 1. Mahnung erhalten hab. Jetzt darf ich möglicherweise die Leinwand das 2. Mal bezahlen weil ich wie gesagt den Zahlungsbeleg wahrscheinlich nicht mehr habe. Das hätten die mal etwas eher machen können. Angeblich gibt es mehrere Fälle wo die Spedition den Nachnahmebetrag nicht kassiert hat. Kann das hier jemand bestäigen? Im übrigen werd ich bei der Firma sicherlich nichts mehr kaufen. |
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termi1
Stammgast |
#2 erstellt: 23. Okt 2009, 22:47 | |
Hallo, wie das rechtlich vor Gericht aussieht kann ich nicht sagen. Ich hab mal von einem ähnlichen Fall aus dem Umkreis mitbekommen. Dem "Ausfahrer" wurde eine Falle gestellt um ihm konkret eine Unterschlagung nachzuweisen. Aus meiner Sicht sollte es keine Probleme geben, wenn die Rechnung noch vorhanden ist. Die Zahlungsbedingungen sind immer vermerkt. Soweit ich weiß ist immer der "Ausfaher" der Dumme, wenn er vergißt den Betrag bei Warenübergabe zu kassieren. Ich würde mal sagen, daß die Firma vom Lieferanten kein Geld sieht aus welchen Gründen auch immer oder auf unredliche Art versucht, an Geld zu kommen. Ein Anwalt sollte Klarheit schaffen, ich würd mich jedenfalls quer stellen *g* |
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torti123
Schaut ab und zu mal vorbei |
#3 erstellt: 25. Okt 2009, 21:28 | |
genau so würde ich das auch machen...ich glaub die haben einen schuss... |
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J77A66
Stammgast |
#4 erstellt: 26. Okt 2009, 12:43 | |
Wenn die Spedition die Ware aushändigt ohne den Nachnahmebetrag zu kassieren liegt der Fehler klar bei der Spedition, die dann für den Fehlbetrag beim Auftraggeber aufkommen muss (mit Aushändigung der Ware hat die Spedition schon bestätigt den Betrag erhalten zu haben). Bevor Du aber einen Anwalt einschaltest ruf erstmal bei Exclusiv Home an und klär die Sache telefonisch. Möglicherweise hat Exclusiv Home gesehen das der Betrag zu Deiner Bestellung noch aussteht und übersehen das es um eine Nachnahmebestellung ging oder aber den Zahlungseingang falsch verbucht hat. |
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