Chance auf Empfang?

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phlqxz
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 03. Sep 2012, 20:12
Hallo zusammen!

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, in dem ein Einkabelsystem installiert ist.
Die verbaute Anlage empfängt 25 einprogrammierte Transponder, der Rest wird nicht empfangen.
Das heißt nicht nur, dass ich jetzt schon auf einiges verzichten muss (bspw. arte HD und Das Erste HD seit dem Transponderwechsel im April), sondern auch zukünftig aufgeschaltete Transponder nicht empfangen werde, sofern die Anlage nicht umprogrammiert wird und dafür andere Transponder wegfallen.

Zwar habe ich darüber nicht mit meiner Vermieterin gesprochen, ich kann mir aber vorstellen, dass mir die Installation einer eigenen Schüssel nicht gestattet wird, da ja schon eine vorhanden ist. Auf dem Balkon oder gar an einem meiner Fenster kann dies ja nicht verboten werden, allerdings zeigen Balkon und Fenster entweder nach Westen oder Osten.

Im folgenden Bild sind die möglichen Stellen rot eingekreist, die Flugbahn zum Satelliten ist in grün angegeben.
24gm7ti

Ich gehe stark davon aus, dass ich so keine Chance auf Empfang habe. Links ist direkt die Hauswand in der Flugbahn, rechts stehen lauter Bäume. Ich wollte aber, bevor ich die Hoffnung endgültig begrabe, mal eure Meinung dazu hören.
ChrisBen
Inventar
#2 erstellt: 04. Sep 2012, 07:36
Moin,
wenn, dann kann es nur von der Position im Osten aus gehen. Die Frage ist halt, wie hoch die Bäume sind.
Oder: Du brauchst ja nicht freie Sicht zum Horizont. Es reicht, wenn du in einem Winkel von 30° schräg nach eben freie Sicht hast. Da die Wand und die Bäume fast parallel zur Empfangsrichtung (grüne Linie) verlaufen, ist der Abstand der Bäume zur Hauswand auf dieser Linie recht weit.

Wenn du weißt wie hoch die Schüssel hängt (in Metern runter bis zum Straßenpflaster), wie hoch der Baum ist und wie groß der Abstand zwischen Fassade und Baum auf der gedachten grünen Linie ist,
kannst du es dir ausrechnen, ob du rüber kommst.

Oder, wenn dir ein Bekannter eine Sat-Antenne samt Receiver leiht, kannst du es einfach probieren, solange noch Laub auf den Bäumen ist.

Leider kann man auf dem Luftbild die Höhenverhältnisse nicht erkennen (also wie viel höher sind die Bäume als der Standort der Schüssel), aber es könnte was werden.


Nachtrag: Aufgrund des parkenden Autos würde ich den Abstand vom rechten roten Kreis bis zum fraglichen Ast des Baums auf ca. 10m schätzen, also gilt:

10m * tan 30° = 5,77m

Der Baum (bzw. der kritische Ast) darf also bei der groben Schätzung deine Schüssel noch um 5,7m überragen und du hättest noch Empfang.


[Beitrag von ChrisBen am 04. Sep 2012, 07:40 bearbeitet]
Volterra
Inventar
#3 erstellt: 04. Sep 2012, 08:20
Warte noch viereinhalb Wochen.

Dann ist die Sonne und Astra1 vertikal und horizontal deckungsgleich.
http://www.sat.drossel-services.de/choice_sat.php?lg=GE#locat
Hier tippst Du so um den 10. Oktober Deine Adresse ein und es wird Dir die Zeit angezeigt
zu der Du von jedem beliebig geplanten Schüsselstandort prüfen kannst,
ob die Sonne zu sehen ist.

Wenn Du dann die Sonne sehen kannst, wird Empfang gegeben sein.

Auf dem Balkon oder gar an einem meiner Fenster kann dies ja nicht verboten werden,

Das ist unzutreffend.
Die Montage einer Antenne am Außenfenster braucht ein Hauseigentümer nicht dulden.

Nur gegen eine von außen quasi unsichtbare Balkonantenne, die beispielsweise
an einen Balkonständer montiert wird, muss ein HE gemäß eines Urteils des BGH dulden.
http://juris.bundesg...03&linked=pm&Blank=1
phlqxz
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 04. Sep 2012, 08:44
Danke für eure Antworten!

Den Tipp mit der Sonne werde ich mal ausprobieren.
Das mit der Montage an Außenfenstern wusste ich nicht. Ich würde wohl, wenn überhaupt, zu Selfsat greifen. Ich hoffe, das ist der Vermieterin dezent genug.
ChrisBen
Inventar
#5 erstellt: 04. Sep 2012, 09:03

Volterra schrieb:
Nur gegen eine von außen quasi unsichtbare Balkonantenne, die beispielsweise
an einen Balkonständer montiert wird, muss ein HE gemäß eines Urteils des BGH dulden.
http://juris.bundesg...03&linked=pm&Blank=1

Moin,
in dem Urteil ging es aber darum, daß es schon eine Vollversorgung per Kabel gab und trotzdem die Schüssel her sollte. Im vorliegenden Fall hingegen kann von einer Vollversorgung ja keine Rede sein, wenn nichtmal die Öffentlich-Rechtlichen durch die bestehende Sat-Anlage empfangbar sind.

Er darf halt nur keine Löcher in die Wand bohren. Aber das läßt sich mit solchen Antennenhalterungen ja machen: http://www.bfm-satsh...asy-mount-diy-1.html


[Beitrag von ChrisBen am 04. Sep 2012, 09:06 bearbeitet]
Volterra
Inventar
#6 erstellt: 04. Sep 2012, 10:05

ChrisBen schrieb:

Volterra schrieb:
Nur gegen eine von außen quasi unsichtbare Balkonantenne, die beispielsweise
an einen Balkonständer montiert wird, muss ein HE gemäß eines Urteils des BGH dulden.
http://juris.bundesg...03&linked=pm&Blank=1

Er darf halt nur keine Löcher in die Wand bohren. Aber das läßt sich mit solchen Antennenhalterungen ja machen: http://www.bfm-satsh...asy-mount-diy-1.html

Gegen den Willen eines HE kann niemand eine Schüssel an das Fenster einer Hausfassade pappen.

Egal wie die TV-Versorgung eines Hauses erfolgt.
Es gibt dazu OLG Urteile und die haben sogar die DVB - T Versogung für ausreichend angesehen,
obwohl nicht mal die Privatkanäle wie in Niedersachsen empfangbar waren.

Ein Mieter könnte allerdings gemäß Grundgesetz sein Recht auf volle Informationsfreiheit
einklagen.

Wo dann eine Satanlage errichtet wird, das bestimmt der HE und nicht der Mieter.
In der Regel ist das das Dach und das wird allein wegen der erforderlichen Masterdung
teuer, sehr teuer.
Alles andere ist Wunschdenken und Unwissenheit.

Aber ev. wohnst Du in solchen Gegenden:
Schüsselwald
Da kannst Du gleich 3 Schüsseln an die Fenster pappen
und es kräht kein Hahn danach.

Ich war bis 2010 Berater für eine große Hausverwaltung.
Habe vielen Mietern nach zähen Verhandlungen mit den HE zu kleinen Balkonschüsseln verholfen.
Aber keinem Mieter ist es gelungen eine Schüssel an ein Außenfenster zu pappen.
Machste nix dran.
ChrisBen
Inventar
#7 erstellt: 04. Sep 2012, 11:58

Volterra schrieb:
Egal wie die TV-Versorgung eines Hauses erfolgt.
Es gibt dazu OLG Urteile und die haben sogar die DVB - T Versogung für ausreichend angesehen,
obwohl nicht mal die Privatkanäle wie in Niedersachsen empfangbar waren.

Ein Mieter könnte allerdings gemäß Grundgesetz sein Recht auf volle Informationsfreiheit
einklagen.


Wir reden hier aber nicht über die Privaten. Wir reden davon, daß er mit der bestehenden Sat-Anlage nichtmal die ARD reinbekommt und wenn da dann das Recht auf Informationsfreiheit nicht zieht, dann weiß ich es auch nicht mehr.

Also Grundversorgung heißt für mich mindestens:
- ARD
- ZDF
- jeweiliges Drittes Programm
phlqxz
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 04. Sep 2012, 12:01
Nein nein, also ARD und arte empfange ich schon ansich.
Insgesamt werden schon alles öffentlich-rechtliche empfangen.

ARD HD und arte HD (sowie alle neu dazugekommen HD-Sender von NDR und dergleichen) werden nicht empfangen.
Ich muss euch aber insofern Recht geben, als dass nicht an der Fürsorge der Vermieterin liegt, die Grundversorgung zu gewährleisten, sondern dass es reiner Zufall ist, dass die SD-Varianten nicht auch den Transponder gewechselt haben.
Volterra
Inventar
#9 erstellt: 04. Sep 2012, 12:48
Es gibt ein relativ neues BGH Urteil.
Da wollte ein Mieter eine eigene Satantenne errichten.

Weil er als Mieter via sehr teuerer Haus-Kopfstation (ähnlich wie bei Dir) keine ÖR - HD Kanäle empfangen konnte,
was noch vor der Erweiterung auf zusätzlich ca. 10 ÖR Kanäle bei ihm gegeben war.

Nach zuvor Amts / Land / OLG Urteilen, hat er auch vor dem BGH schlicht verloren.

Das mit der Montage an Außenfenstern wusste ich nicht. Ich würde wohl, wenn überhaupt, zu Selfsat greifen. Ich hoffe, das ist der Vermieterin dezent genug.

Wenn eine VM zustimmt, dann ist natürlich auch eine Außenfenster-Antenne kein Problem.

Ich würde das aber niemals dulden, weil dann mein Haus nach kurzer Zeit
auch via Selfsat so aussieht wie auf dem Bild in Post#6

Es sei denn, dass es sich um ein Zweifamilienhaus handelt,
aber auch dann würde ich am Fenster niemals eine Selfsat dulden.

Sorry @Chris Ben:
Ganz offensichtlich hast Du vom Vertragsrecht / Mietrecht
und erweitert zum Recht auf Satempfang keine Peilung.

Was dazu in Post#6 steht ist bindende höchstrichterliche Rechtsprechung.
Machste nix dran.


[Beitrag von hgdo am 04. Sep 2012, 14:03 bearbeitet]
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