Info Kündigungsrecht Premiere

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speedikai
Inventar
#1 erstellt: 21. Dez 2005, 23:37
Da hier überall gefragt wird:

Stiftung Warentest:

Nach Bundesliga-Aus bei Premiere
Kündigungsrecht für Fußballfans
Die Fußball-Bundesliga wird aus dem Premiere-Programm verschwinden. Der Bezahlsender ging bei der Vergabe der Senderechte leer aus. Fußballfans, die in den letzten Monaten Abo-Verträge mit 18 oder gar 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen haben, werden sich schwarz ärgern. Ob Premiere versuchen wird, sie in den Verträgen festzuhalten, ist unklar. STIFTUNG WARENTEST online bekam auf Nachfragen keine Antwort. Klar ist nur: Auf die Berichterstattung von der Fußballweltmeisterschaft hat die Neuvergabe der Bundesliga-Rechte keinen Einfluss. Wer Premiere ohne Bundesliga nicht mehr will, sollte schon jetzt zum Beginn der neuen Bundesliga-Saison kündigen. Auch bei langfristigen Verträgen gibts gute Chancen, Premiere vorzeitig zu verlassen.
Programmänderung mit Folgen
„Bei der Programmgestaltung ist Premiere frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals erhalten bleibt“, heißt es in den Geschäftsbedingungen des Senders zunächst. Angesichts der Bedeutung der Bundesliga für Fußball-Abonnenten könnte schon diese Regel Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht geben. Ausdrücklich vorgesehen ist das Recht zur Kündigung für den Fall, dass Premiere sein Programmangebot ändert oder umstrukturiert. Eine Presseerklärung von Premiere zum Ende der Bundesliga-Berichterstattung klingt so, als wolle der Sender so verfahren. Selbst wenn Premiere jedoch nach diesen beiden Klauseln kein Kündigungsrecht einräumen will, bleibt die Chance zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Sie ist bei langfristigen Verträgen unabhängig von den Geschäftsbedingungen immer möglich. Klauseln, die das Recht zur Kündigung weiter einschränken, sind unwirksam.
Zeit für rechtliche Schritte
Zur Sicherheit sollten Premiere Fußball-Abonnenten mit besonderem Interesse an der Bundesliga ihren Vertrag schon jetzt zum Beginn der neuen Bundesliga-Saison im Spätsommer kündigen und die Kündigung mit dem Wegfall der Bundesliga-Berichterstattung begründen. Wenn Premiere die Kündigung nicht akzeptieren will, ist Zeit genug, die Rechtslage zu klären und die Kündigung durchzusetzen.
Tipps
Kündigungsrecht. Abonnenten, die schon längere Zeit bei Premiere sind, können stets und ohne Begründung mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Wer erst in den letzten Monaten Premiere-Fußball abonniert hat, kann aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn die Mindestlaufzeit des Vertrags nach Verschwinden der Bundesliga aus dem Programm noch andauert.
Kündigung. Sie sollten stets schriftlich kündigen. Wenn Sie ein Abo haben, dessen Mindestlaufzeit bis zum Ende der Bundesligaberichterstattung bereits abgelaufen ist, reicht es, die Kündigung per Fax an Premiere zu schicken und um Bestätigung des Eingangs zu bitten. Bis zum Sommer ist noch genug Zeit, um die Kündigung im Ernstfall erneut zu schicken. Wenn die Mindestlaufzeit noch andauert, schicken Sie die Kündigung besser per Einschreiben mit Rückschein an Premiere und fordern Sie den Sender auf, die Kündigung spätestens innerhalb einer Frist von drei Wochen zu bestätigen. Falls Premiere sich weigert, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um ihre Kündigungsrecht durchzusetzen.


kai
Micha_B.
Neuling
#2 erstellt: 03. Jul 2006, 23:00
Hallo erstmal,
also ich möchte mich auch einmal zu dem Thema äussern.
Habe letzte Woche mit dem von Stiftung Warentest vorbereiteten Muster- Kündigungsschreiben bei Premiere gekündigt.
Heute kam die Antwort!
Kein Wort über meine Kündigung,sondern nur:Sie haben uns mitgeteilt,dass wir die monatlichen Beiträge nicht mehr von Ihrem Konto abbuchen sollen!!!!
Ich soll jetzt Überweisen!

Sind die dort so blond oder tun die nur so?
Ich hab das volle Programm bei Premiere und das schon seit bestimmt 8 Jahren.Das Wichtigste war aber immer die Bundesliga.Ich möchte weder Liveübertragung vom Apfelsinenweitessen in Bankok noch Golf in Dnjepperpetrosk.Mag ja unterhaltsam sein,aber ich wollte stets nur die Fussballbundesliga.
Somit werde ich also noch einmal das Geld für ein Einschreiben ausgeben und den Leuten meine Lage noch einmal genau erklären.
Ich weiß es hilft nicht aber es tut mir gut.
Viele Grüße an alle
Micha_B.
andyr1
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 08. Jul 2006, 11:33
Und hat sich was getan?
Meine Kündigung per Einschreiben wurde erst zum 31.10.07 akzeptiert, also Sch... was mit Sonderkündigungsrecht!
Nun werde ich mich wohl erst mal anwaltlich beraten lassen, denn ohne BuLi tue ich mir Premiere zu dem Preis nicht an.
Bisher hatte ich seit zig Jahren Prem komplett!!
lowbas
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 08. Jul 2006, 12:16
Das habe ich für ´nen Kumpel an Premiere geschrieben.
Er hat nix mehr von denen gehört.
Sollte es vor Gericht gehen,hat Premiere wohl kaum Chancen durchzukommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Live-Übertragung von Bundesligaspielen veranlaßten mich seinerzeit ein Premiere-Abonnement abzuschließen, und stellten somit den wesentlichen Bestandteil meines Abonnements dar. Da Premiere nunmehr keine Bundesligaspiele überträgt bedeutet dies m. E. eine einseitige, und grundlegende Vertragsänderung Ihrerseits, über die ich zu keiner Zeit, weder schriftlich oder mündlich, informiert wurde, noch das ich mein Einverständnis hierzu erklärt hätte.

Ich fühle mich daher nicht mehr an o. g. Vertrag gebunden, den ich hierdurch mit sofortiger Wirkung kündige. Weiter widerrufe ich ebenfalls mit sofortiger Wirkung, die Ihnen in diesem Zusammenhang bei Vertragsabschluß erteilte Einzugsermächtigung, die fälligen Abo-Gebühren von meinem Konto Nr. XXXXXXXX abzubuchen.

Mit der Bitte um Bestätigung der Kenntnisnahme an meine oben genannte Postanschrift
verbleibe ich
andyr1
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 08. Jul 2006, 13:47
Wie hat er das denn verschickt?
Sicher nicht per Einschreiben, oder?

Und viel wichtiger!
Wie hat denn Premiere bisher reagiert?
Schicken die Mahnungen, Rechnungen oder ähnliches?
Hat er die Chipkarte/evt Reciver auch schon eingeschickt?
lowbas
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 08. Jul 2006, 16:00
Das Schreiben wurde per Fax versand. Das ist zulässig und ist auch vonGerichten anerkannt. Dazu gibt´s auch eine entsprechendes Urteil
Er hat, wie ich bereist bemerkte,nichts wieder gehört. Und das ist jetzt ca. 3 Monate her.
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