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Beschlagnamt? Warum?+A -A |
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Autor |
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Fotograf
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 05. Apr 2007, 03:40 | |||
Hab heute inventur meiner Film Sammlung gemacht, blättere da so durch... Hmm... Muttertag, ghmpf... *zurück erinert* Canibal Ferrox... schonwieder so einer.... Day of the Dead... die von XT... F13 - Final Chapter... *möp*... Braindead... Wollte ich neulich mal wieder schauen... Und die Liste setzt sich fort... Na? Wem fällts auf? Richtiiig! Alle beschlagnamt. Nur... warum? Ok bei manchen ist es durchaus verständlich, so giebts leckter Tier-Snuff in zB Cannibal Ferrox und Cannibal Holocaust, Tiere zu unterhaltungszwecken zu töten ist meiner Meinung nach schändlich, und ich denke die meisten sehen das änlich, und das sage ich als Enkel eines Metzgers. Hab in jungen Jahren fleisig geholfen den Hasenbraten hinzurichten, aber naja, ist was anderes. Aber was ist mit Muttertag und Day of the Dead? Bei Muttertag bin ich beim ersten schauen eingeschlafen!!! Day of the Dead trägt den Stempel von Tom Savini, Effekte TEILS ok, aber ebenfalls laaaaaaaaaaangweilig. Gewaltdarstellung und Shockfaktor etc sind im gegensatz zu zB GuineaPig 1 und 2,oder Faces of Death 1, so gut wie nicht vorhanden. Guineapig ist in einer VHS Version ja immer noch beschlagnamt, die DVDs wurden nie beschlagnamt, hab sie als SFX Fan natürlich auch im Regal. FoD überschreitet (obwohl das meiste davon NICHT echt ist) klar eine Grenze für viele, war aber nie Beschlagnamt. Wie kommt es dazu? Irgentjemand ne Idee? FoD ist was seltsames, verursacht idR mindestens nen sehr üblen Beigeschmack. Nur selten wird der von Leuten mal eben so weg gesteckt... Nein ich Sage damit nicht das die GuineaPigs zB beschlagnamt werden solten, sind TEILS klasse Filme für die welche sich mit SFX auseinander setzen möchten, oder für alle Splatter Fans die mal was ausergewöhnliches wollen. Aber ich versteh einfach nicht wie es kommt das Muttertag (Schlaffmittel) beschlagnamt wird aber zB Faces of Death (üüübel) noch nie beschlagnamt war. Nur so ne "bin mal neugierig" Frage. |
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JokerofDarkness
Inventar |
#2 erstellt: 05. Apr 2007, 08:21 | |||
Wenn ein Film nach §131 indiziert wird gilt das für alle Medien auf die sich der Film befindet und befinden wird,solange bis §131 aufgehoben wird oder alternative Schnittfassungen geprüft werden. Das nur mal so am Rande |
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bela
Inventar |
#3 erstellt: 05. Apr 2007, 08:34 | |||
Es kommt ja auch darauf an, zu welcher Zeit ein Film indiziert worden ist. Viele indizierte Filme, die heutzutage erneut zur Prüfung vorgelegt werden, kriegen eine ab18- oder manchmal sogar eine ab16-Freigabe. Der Zeitgeist spielt da eine ziemlich große Rolle. [Beitrag von bela am 05. Apr 2007, 08:35 bearbeitet] |
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Fotograf
Ist häufiger hier |
#4 erstellt: 05. Apr 2007, 08:35 | |||
F13 Final Chapter das Paramount UK Release ist bei uns beschlagnmat, die Inhaltlich gleiche Dänische DVD nur auf dem Index, ebenfalls von Para. Braindead ist in 2 Fassungen bei uns beschlagnamt, ich glaube das war das ein LP Release und ein Release aus dem UK, ist mit gleichen schnitt aber auch als Index-Ware zu haben. Um mal 2 prominente Beispiele zu nennen. Erklärs mir. |
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JokerofDarkness
Inventar |
#5 erstellt: 05. Apr 2007, 08:54 | |||
Eigentlich sollten nur Medien nach §131 indiziert werden, die auch in Deutschland vertrieben werden. Die können ja nicht für die ganze Welt prüfen. Wenn ein Film aber nach §131 indiziert ist, so ist eigentlich auch verboten eine ausländische Fassung davon einzuführen. |
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JokerofDarkness
Inventar |
#6 erstellt: 05. Apr 2007, 09:00 | |||
lotd
Stammgast |
#7 erstellt: 05. Apr 2007, 12:19 | |||
Weil du dich drüber aufregst was für Filme Beschlagnamt sind und andere nicht, Muttertag war z.B. ein Film der Opfer der ARD oder ZDF Dokumentation Mama, Papa, Zombie war, nach dieser Dokumentation 1984 wurden schlagartig über 100 Filme indiziert. |
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Fotograf
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 05. Apr 2007, 16:05 | |||
Schon eher ne interisante Antwort. Was war? Bin dafür dann doch noch ein wenig jung. Ich rege mich an sich nicht drüber auf, unser Jugendschutz ist halbwegs ok, ich hatte mich lediglich starl gewundert. |
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Fudoh
Inventar |
#9 erstellt: 05. Apr 2007, 17:08 | |||
Dir ist schon klar, dass Du dann beim Erwerb dieser DVDs in illegale Akivitäten verwickelst warst ??
aber sonst ist alles klar bei Dir, ja ? Ich halte unseren Jugendschutz für die mitunter stärkste Zensur aller mir bekannten sog. demokratischen Länder. Grüße Tobias [Beitrag von Fudoh am 05. Apr 2007, 17:09 bearbeitet] |
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JokerofDarkness
Inventar |
#10 erstellt: 05. Apr 2007, 19:07 | |||
Ich finde unseren Jugendschutz auch gut. Sicherlich gibt es Ausnahmen, aber im Großen und Ganzen ist der schon recht ordentlich! |
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Fudoh
Inventar |
#11 erstellt: 05. Apr 2007, 19:15 | |||
kannst Du mir sagen, inwiefern - auf Filme bezogen - der Jugendschutz wirkt ? Ich hab als Kiddie in meiner Horrorphase all diese Filme ohne Probleme bekommen und gesehen und heute nervt es mich als Erwachsener dass ich über "dunkle Wege" gehen muss um an dieses und jenes zu kommen. Grüße Tobias |
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JokerofDarkness
Inventar |
#12 erstellt: 05. Apr 2007, 19:20 | |||
Das Du früher Zugang dazu hattest liegt nicht am JschG sondern an den Leuten die dagegen verstoßen haben. Ich bin sogar dafür das die Strafen wegen einer Verletzung des JschG erhöht werden müssten! Wieso Du heute über angeblich "dunkle Wege" geht musst erschließt sich mir nicht. Du bekommst doch alles zu kaufen, sowohl legal übers Netz, Börsen oder auch beim Händler! Kann das jetzt nicht nachvollziehen! |
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Fudoh
Inventar |
#13 erstellt: 05. Apr 2007, 19:42 | |||
Stimmt beides nicht. Früher hab ich im EU Ausland bestellt, womit sich die anderen Händler nicht strafbar gemacht haben und um heute beschlagnahmte Filme zu beziehen, muss ich entweder einen dt. Händler in eine Straftat verwickeln (weil er's nicht verkaufen darf) oder - bei Bestellung im Netz - mich selbst strafbar machen (weil ich's nicht einführen darf). Grüße Tobias [Beitrag von Fudoh am 05. Apr 2007, 19:43 bearbeitet] |
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JokerofDarkness
Inventar |
#14 erstellt: 05. Apr 2007, 19:49 | |||
Über was genau für Filme reden wir denn hier, dass sich Dein Händler dabei schon strafbar macht? Wenn Du früher im EU Ausland bestellen musstest, um an diese Filme zu kommen, hat das JschG doch funktioniert! [Beitrag von JokerofDarkness am 05. Apr 2007, 19:51 bearbeitet] |
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Fudoh
Inventar |
#15 erstellt: 05. Apr 2007, 20:31 | |||
Die Weitergabe bzw. das in Umlauf bringen sämtlicher beschlagnahmter Medien ist in Deutschland verboten. Wir sprechen hier ja nicht von indizierten Medien.
inwiefern ? Ich nehme an dass ich 14 oder 15 war, als ich Muttertag, Cannibal Ferox et al aus Holland oder Dänemark bekommen habe. Wen hat das Gesetz hier geschützt ? Deutsche Händler von einer Gewinnmöglichkeit ? Grüße Tobias |
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JokerofDarkness
Inventar |
#16 erstellt: 05. Apr 2007, 20:56 | |||
Du hast die Filme ja hier nicht bekommen, also hat das JschG gegriffen. Das Du diese im Ausland kaufen konntest ist nicht dem JschG zuzuschreiben! Wie hast Du denn bezahlt? |
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Fudoh
Inventar |
#17 erstellt: 05. Apr 2007, 21:01 | |||
D.h. für Dich ist das JuschG dann ein reines Zensurtool, dessen Interesse gar nicht der Schutz von Jugendlichen ist, sondern ausschliesslich das landesweite Verbot von Medien ? Oder wie darf ich Dich verstehen ? Ablauf damals: cash in Umschlag, warten auf's Tape Grüße Tobias [Beitrag von Fudoh am 05. Apr 2007, 21:02 bearbeitet] |
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JokerofDarkness
Inventar |
#18 erstellt: 05. Apr 2007, 21:09 | |||
Nein das sage ich nicht, aber wenn Deine Eltern bei Ihren Erziehungspflichten versagen liegt das nicht am JschG. Auch Deine Eltern unterliegen ja dem JschG und wenn die zulassen das Du sowas bestellen kannst und auch noch schauen darfst, dann ist der Fehler doch nicht beim Gesetzgeber zu suchen! Anderes Beispiel! Wenn Deine Eltern Dir erlauben an Deinem 14ten Geburtstag Schnaps zu trinken, dann ist das nicht Ihre Sache sondern ein Verstoß gegen das JschG und sie können schlichtweg dafür belangt werden! edit: Nur wo kein Kläger, da kein Richter! [Beitrag von JokerofDarkness am 05. Apr 2007, 21:11 bearbeitet] |
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Fudoh
Inventar |
#19 erstellt: 06. Apr 2007, 00:11 | |||
die Tapes waren allesamt ab 15 und das stand auch so drauf, insofern alles ok In dem Moment, in dem wir von beschlagnahmten Titeln reden, reden wir nicht mehr vom JuschG. Hier geht's ja konträr zur Indizierung nicht um das Werbeverbot und das damit angedachte Jugendverbot, sondern hier geht's um Totalverbote - Kauf & Handelsverbote für Erwachsene - für Dich, für mich und für den Fotografen und so gerne hier von "Volksvertretern" vom Jugendschutz gesprochen wird, für mich ist und bleibt das Zensur. Grüße Tobias |
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JokerofDarkness
Inventar |
#20 erstellt: 06. Apr 2007, 00:38 | |||
Was die englischen 15er Freigaben bedeuten, darauf gehe ich jetzt nicht weiter ein Witzig finde ich jetzt, dass Du auf einmal mit der Diskussion vom JschG weg willst! Was die Beschlagnahmung betrifft kommt es meines Erachtens sehr auf die Titel an, denn es gibt ja schon mehr als gerechtfertigte Beschlagnahmungen. Nenne Du es ruhig Zensur, aber bestimmte Sachen brauchen nicht in den Umlauf kommen! Für die Horrorsachen gibt es ja genug legale Einkaufsmöglichkeiten. Sicherlich ist der Versand illegal, aber der Besitz ja wiederum nicht! Und wie Du Verbote umgehen kannst, weißt Du ja seit Deinem 14ten Lebensjahr |
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Fotograf
Ist häufiger hier |
#21 erstellt: 06. Apr 2007, 03:39 | |||
@Fudoh: Lodt hat ein Ereignis aus dem Jahr 1984, ich bin früher 1987er Jahrgang (also 20). Der Komentar das ich dann doch etwas zu jung dafür wäre bezieht sich eben auf jenes ereignis. Ich bin nicht alt genug um das noch Live erlebt zu haben, deswegen hatte ich auch um eine erleuterung der damaligen Vorfälle gebeten. So, nun erzähl mir doch mal was für dich Zensur ist. Zensur ist für mich wenn Beamte oder änliche hin gehen und sagen: Dies nicht das nicht, und jenes sowiso nicht, das schneidet ihr weg etc. Sowas giebt es bei uns meines Wissens nach nicht. Jegliche Zensur an den Produkten haben die Hehrsteller selbst zu verantworten. |
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JokerofDarkness
Inventar |
#22 erstellt: 06. Apr 2007, 08:59 | |||
Um teilweise eine Freigabe bzw. eine bestimmte Freigabe zu bekommen, muss ja teilweise schon geschnitten werden. Sicherlich könnte man den Studios unterstellen, wenn ihr die Gewaltszene erst gar nicht gedreht hättet und hier ne Titte weniger etc., aber dann braucht man gar keinen Film mehr drehen. Man muss und sollte schon differenzieren, ist jedenfalls meine Meinung. Selbstverständlich haben wir auch in Deutschland eine Zensur, ob sowas nun gut ist wird man sicherlich nicht klären können. Der Eine sagt wir brauchen keine Zensur und Andere wiederum haben nichts dagegen und halten diese sogar für angebracht. Ich zähle mich zum letzteren Teil, denn man darf nicht vergessen, dass wir hier nicht bloß über ein paar ungefährliche (in der Hand eines geistig normal entwickelten Menschen der volljährig ist) reden, sondern auch über richtig kranken und perversen Scheiß! Seien es echte Folterszenen an Mensch und Tier, Vergewaltigungen, Kinderpornographie etc.! Ihr versteht worauf ich hinaus will!? Der Grad etwas als "gefährlich" oder nicht einzustufen ist natürlich sehr eng und bringt auch schon mal die ein oder andere Fehlentscheidung zu Tage. Aber jeder Mensch hat ja ein eigenes Empfinden und kann mehr oder weniger visuell verkraften. Dann spielt der Zeitgeist eine große Rolle. Filme wie SAW, THHE, Hostel, TCM etc. wären früher sang und klanglos beschlagnahmt worden. Die alten Filme hatten sicherlich auch Ihren Gorefaktor, aber niemand wird bestreiten das es nur eine Handvoll gab, wo die Effekte wirklich sehr echt aussahen. Heute sieht es verdammt echt aus und es bekommt eine Freigabe und wenn es auch nur eine JK ist. Ich weiß noch vor Jahren musste man in einigen Läden die Personalausweisnummer notieren lassen, damit man 18er Filme erwerben durfte. Diese standen unter Verschluss! Heute liegen die Teile in jedem MM offen aus und nach nem Perso fragt schon lange Keiner mehr. [Beitrag von JokerofDarkness am 06. Apr 2007, 09:01 bearbeitet] |
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Fudoh
Inventar |
#23 erstellt: 06. Apr 2007, 14:31 | |||
da täuscht Du Dich. Ich nehm als Beispiel die gar so beliebte Book of the Dead Edition von EVIL DEAD 1, die auch hier im Board schon zigfach unter den Neuerwerbungen gepostet worden ist. Es gibt für Dich als in Deutschland lebende Person keine legale Möglichkeit des Bezugs. Jeglicher in Deutschland ansässige Händler, der Dir die Disc anbietet macht sich strafbar und bei jedem Import aus dem Ausland machst Du Dich strafbar, weil die Einfuhr nicht erlaubt ist. Wie Du schon anfangs meintest: wo kein Kläger, da kein Richter - nichtsdestotrotz ist's eine enorme Kriminalisierung erwachsener Leute in Deutschland, die ich nicht gutheissen kann.
ich weiss ja dass das Thema weitläufig ist, aber schau Dir den Threadtitel an, es ging um rechtswirksam beschlagnahmte Titel.
ach komm, all diese Sachen sind aufgrund anderer Strafrechtlicher Paragraphen von Haus aus schon verboten, da brauchen wir keine Mittel zur Indizierung oder der richterlichen Beschlagnahme... Grüße Tobias [Beitrag von Fudoh am 06. Apr 2007, 14:37 bearbeitet] |
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lotd
Stammgast |
#24 erstellt: 06. Apr 2007, 14:40 | |||
Dieses Tanz der Teufel Buch kannst du dir ja in Österreich kaufen und da es keine Zoll kontrollen gibt, kann dir nichts passieren. Noch einfacher du schaust bei Ebay, da gibts öffters mal den ein oder anderen Beschlagnamten Film zu erwerben, man muss sich halt nur mit den Versionen auskennen. |
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Fudoh
Inventar |
#25 erstellt: 06. Apr 2007, 15:14 | |||
Dass Du es kaufen *KANNST* ändert ja nichts an der Tatsache, dass einen Straftatbestand begehst - völlig unabhängig davon ob Du Gefahr läufst, erwischt zu werden oder nicht. Grüße Tobias |
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JokerofDarkness
Inventar |
#26 erstellt: 06. Apr 2007, 16:07 | |||
Die Book of the Dead Edition von EVIL DEAD 1 ist ja nicht mal eine deutsche Vö. Du kommst ja derzeit von einem zum anderem Thema. Aber mal ehrlich was kann Dir denn passieren, außer die Beschlagnahme des Titels beim Zoll. Da der Besitz nicht strafbar ist, könntest Du theoretisch ins Ausland fahren und die Sachen legal erwerben und somit wärst Du 100% straffrei |
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Fotograf
Ist häufiger hier |
#27 erstellt: 06. Apr 2007, 16:20 | |||
Du meinst das Buch mit dieser Schaum-Gummi-Silikon-Dings Einband? Hab ich offen bei nem Händler auf einer Ab18 DVD-Börse erstanden. Die Anchor Bay Bücher sind bei uns auch weder auf dem Index, oder gab geschlagnamt, wurden gar nicht erst geprüft, pauschal also abgabe nur an Personen ab 18, dann aber meines wissens Legal. |
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JokerofDarkness
Inventar |
#28 erstellt: 06. Apr 2007, 16:21 | |||
Du musst schon lesen was hier steht! Wenn die deutsche Fassung beschlagnahmt ist, dann gilt das auch für die Ausländische! |
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Fotograf
Ist häufiger hier |
#29 erstellt: 06. Apr 2007, 16:32 | |||
Achso die. (Hab schnell OFDB konsultiert) Ist ne andere Version die ich meine, sorry verwechselt. |
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lotd
Stammgast |
#30 erstellt: 06. Apr 2007, 16:34 | |||
Ich verstehe ihn garnicht, am anfang hatte er irgendwas warum die Filme beschlagnamt sind, dann das er sie sich damals gekauft hat und jetzt das man sich straf bar macht, und was war das früher als er noch 14 oder 15 war da hat er sich doch auch strafbar gemacht, das kann ich irgendwie net verstehen. aber wie Joker schon gesagt hat wo kein Kläger, da kein Richter. Und da es in der EU keine Zoll kontrolle so richtig gibt nur sticht artig kann einem nicht wirklich viel passieren. |
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Fudoh
Inventar |
#31 erstellt: 06. Apr 2007, 20:36 | |||
hast du nicht selbst oben geschrieben, dass es bei der Beschlagnahme egal ist welche Fassung beschlagnahmt worden ist ?
ich weiss, was passieren kann, ist mir nämlich passiert - inkl. Strafanzeige, Hausdurchsung und allem was damit so einhergeht. Und das war noch nichtmal ein "absichtlich" importierter Titel, ich hatte nichtmal eine Idee, dass er beschlagnahmt war.
Du kannst sie erwerben, machst Dich beim Grenzübertritt aber wg. des Imports strafbar. Grüße Tobias |
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Fudoh
Inventar |
#32 erstellt: 06. Apr 2007, 20:37 | |||
Es ist Deine Sache, wenn Du Dich gerne kriminalisieren lässt, mir widerstrebt das schon ziemlich. Es ist einfach kein sonderlich gutes Thema um drüber zu diskutieren. Ausgangspunkt meines Gedanken war einfach nur, dass ich die "oberen Grenzen" unseres JuschG, sprich die Indizierung sowie das Erwachsenenverbot (Beschlagnahme) für absurd halt, da - wie dieser Thread zeigt - jeder ohnehin an die Titel rankommt und hier eine Kriminalisierung des Konsumenten stattfindet, über die sich die meisten Leute scheinbar gar nicht im Klaren sind. Grüße Tobias [Beitrag von Fudoh am 06. Apr 2007, 20:40 bearbeitet] |
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JokerofDarkness
Inventar |
#33 erstellt: 06. Apr 2007, 21:42 | |||
Somit war Dein Import nicht aus einem EU Land! Und womit wurde die Hausdurchsuchung begründet? Um mal genauer zu fragen, um welchen Titel handelte es sich? |
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Fudoh
Inventar |
#34 erstellt: 06. Apr 2007, 22:16 | |||
Lt. Gesetz spielt es keine Rolle ob Du aus den USA oder aus ÖS importierst. Klar sind die Wahrscheinlichkeiten, dass was passiert in ersterem Fall drastisch höher, aber letzteres ist ebenso verboten.
es war wohl der Verdacht naheliegend, dass ich öfters sowas importiere oder die Sachen evtl. weitergebe. Japanischer Film von Kazuyoshi Kumakiri. Grüße Tobias [Beitrag von Fudoh am 06. Apr 2007, 22:19 bearbeitet] |
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JokerofDarkness
Inventar |
#35 erstellt: 06. Apr 2007, 22:28 | |||
Ein aufgeflogener Import rechtfertigt keine Hausdurchsuchung und wird aus diesem Grunde auch nicht stattfinden. Welche Gesetzesgrundlage sollte denn da gegriffen haben? Und welcher Film genau und aufgrund welches Paragraphen wurde beschlagnahmt? Kann auf die Schnelle jetzt nichts finden! |
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Fudoh
Inventar |
#36 erstellt: 06. Apr 2007, 23:03 | |||
§131,1 - dem Umstand, dass es zwei Exemplare waren und einem übereifrigen Staatsanwalt sei Dank hat das als Gesetzesgrundlage wohl gereicht. Wurde natürlich kurz drauf eingestellt, die Filme aber dennoch einbehalten und das Gefühl in einem Rechtsstaat zu leben bist damit ein für allemal los. Eine rechtskräftige Beschlagnahme lag wohl nicht mal vor, spielt aber keine Rolle - §131 greift trotzdem. EDIT: war wohl so, dass es Lieferung mit 40+ DVDs, die zwei Discs vom Zoll rausgezogen worden waren und zur "Sichtung" an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden waren. Die hatten dazu dann keine weiteren Unterlagen und waren davon ausgegangen, dass es sich bei den restlichen Titeln um denselben Titel gehandelt hatte - und damit hätte ich ja einen Genozid verursachen können, also musste da eingegriffen werden. Durchsuchung war übrigens 2-3 Monate nach dem Import. Grüße Tobias [Beitrag von Fudoh am 06. Apr 2007, 23:06 bearbeitet] |
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JokerofDarkness
Inventar |
#37 erstellt: 06. Apr 2007, 23:24 | |||
Das hört sich ja schon ganz anders an! Verdacht auf §131, dadurch Beschlagnahmung ist klar, egal ob gerechtfertigt oder nicht. Durch die Einfuhr von 40 weiteren Titeln wurde ein eventueller gewerblicher Handel vermutet. Und die Exekutive kam ins Rollen! Womit es sich aber um eine komplett andere Thematik, als hier im Thread beschrieben handelt, denn jemandem der mal ein paar Importe tätigt die er hier nicht bekommt wird sowas mit Gewissheit nicht passieren! Die Gefahr hätte Dir aber durchaus bewusst sein müssen/können, da es sich um ungeprüfte Titel handelte. |
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Fudoh
Inventar |
#38 erstellt: 06. Apr 2007, 23:56 | |||
Sag mal, der gesamte Thread geht doch um nach §131 relevante Titel - Dein "Das hört sich ja schon ganz anders an! Verdacht auf §131" hört sich jetzt schon sehr, sehr sarkastisch an. Der SA hat zu mit gesagt, er hätte auch bei 10 DVDs statt 40 so gehandelt (von denen ja nur 2 (!) nach §131 relevant waren) und somit kann's jedem genau passieren, der meint er kann sich einfach beschlagnahmte Titel bestellen. Hätte ich eine Sammlung an Titeln bestellt, wie der Fotograf sie in seiner Sammlung hat, wäre es auch nicht so ausgegangen.
kann ich leider nichts machen, die FSK prüft nur sehr wenig Filme, die mich interessieren.... Grüße Tobias [Beitrag von Fudoh am 06. Apr 2007, 23:58 bearbeitet] |
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TedStriker
Stammgast |
#39 erstellt: 07. Apr 2007, 01:45 | |||
Warum werden Filme beschlagnahmt? Weil Zensur in Deutschland legal ist und es Politiker, Medien und viele Bürger gibt, die meinen Geschmack gesetzlich festlegen zu können. Außerdem braucht man doch nur mal sehen wer in den Gremien der Bundesprüfstelle so (ehenamtlich) drin sitzt, alle möglichen Leute aus Kunst, Kultur, Wirtschaft, Verwaltung und Kirche und die bringen alle ihre subjektive vom Zeitgeist stark geprägte Meinung ein. Außerdem spielen, wie hier ja schon festgestellt wurde, Medienkampagnen eine große Rolle, zur Zeit bei Computerspielen gut zu beobachten. Wer sich die Statistik der Bundesprüfstelle mal anschaut, sieht, dass bereits über 3000 Filme in Deutschland (alle Listen) auf dem Index stehen. Indizierungen sind also nicht gerade selten. Meiner Meinung nach sind Alterseinstufungen aktzeptabel aber die Indizierung und die Kriminalisierung mündiger Bürger ist ein deutlich zu weitgehende Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte des Bürgers. Insbesondere da alle wirklich kriminellen Machwerke bereits durch andere Paragrafen im StGB illegal sind. Ansonsten denke ich sollte jeder Erwachsene für den eigenen Geschmack selber zuständig sein und das bestimmte Filme nicht in Kinderhände fallen, sollte Aufgabe der Eltern und anderer Erwachsener und nicht der Polizei oder Staatsanwaltschaft sein. Ich frage mich auch warum immer alle behaupten, dass der deutsche Jugendschutz gut ist. Was ist den bitte gut? Wie kann man das messen? Gibt es bei uns weniger Straftaten als beispielsweise in Frankreich oder Österreich, wo Filme und Spiele frei erhältlich sind, die bei uns auf dem Index stehen. Oder sind unsere Jugendlichen und Kinder weniger krank oder intelligenter? Gibt es bei uns weniger Arbeitslose als in Dänemark, wo jeder über 14 alles kaufen kann. Sind deutsche Kinder und Teenager etwa leichter anfällig gegenüber "gefährdenden" Medien. Sind wir zu "weich" für Horrorfilme? Welche tatsächlichen Vorteile die Einschränkung meiner Meinungs- und Handlungsfreiheit für die Gesellschaft tatsächlich haben soll, konnte mir bisher jedenfalls niemand glaubhaft beweisen. |
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JokerofDarkness
Inventar |
#40 erstellt: 07. Apr 2007, 08:38 | |||
Nein das kann nicht jedem passieren, denn seit 2003 ist ja etliches von der EU Komission legalisiert worden. Und mit einem Anwalt de ich mir an Deiner Stelle genommen hätte, wären die auch nicht soweit gekommen! Damit sowas nicht passiert, kann und sollte man sich vorher auch informieren, dass hast Du scheinbar tunlichst vermieden. Und ja Du hörst Sarkasmus daraus [Beitrag von JokerofDarkness am 07. Apr 2007, 08:41 bearbeitet] |
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JokerofDarkness
Inventar |
#41 erstellt: 07. Apr 2007, 08:41 | |||
Indizierung und Beschlagnahmung ist ein himmelweiter Unterschied. Du darfst legal in Deutschland indizierte Filme kaufen und verkaufen. Selbst der "eigenhändige" Versand ist gestattet. Also bitte nicht alles in einen Pott werfen! |
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Schili
Hat sich gelöscht |
#42 erstellt: 07. Apr 2007, 09:14 | |||
Ungeachtet der Thematik beschleicht mich hier ein ungutes Gefühl, wie der Begriff "Zensur" hier von einigen User vergewaltigt wird. Jeder, der wohl mal in einem zensorisch belegten Land oder Staat gelebt hat(oder sich nur damit beschäftigt hat), wird sich in Anbetracht der Thematik von blutrünstigen Filmchen mglw. verhöhnt fühlen. Mich stören sicherlich auch Schnitte in Filmen. Lieber aber darf ich in unseren Staat seine Politiker als korruptionsanfällige Plutokraten bezeichnen(oder eine Zeitung dies darf...), als dass ich noch das allerletzte Foltergekröse in einem Filmchen bewundern darf.
Sehe ich etwas anders. Wäre prinzipiell der Anfang der Anarchie. Der Staat hat dem Bürger ggü. auch eine Sorfaltspflicht. Ginge es immer nach Volkes Wunsch, hätten wir keine Gurt- und Helmpflicht. Eltern könnte bestimmen, ob ihre Kinder zur Schule gingen oder nicht. Nach drei Kindermorden in Folge wäre Folter zur Erbringung eines Geständnisses und die Todesstrafe aus Repression schnell wieder aus der Taufe gehoben. Wenn man sich mal von seinen eigenen Präferenzen löst, sind die beschlagnahmten Filme in der Überzahl auch filmisch realistisch betrachtet der letzte Dreck. Betrachte ich mir zudem die latente Verdummung unserer Gesellschaft , löst die Vorstellung, dass gewisse Eltern "verantwortungsvoll" ihren Kindern klarmachen sollen, was für Filme "gut" , "weniger gut" oder gar "geeignet" für sie sind, eine leichte Gänsehaut aus...da MUSS der Staat m.A.n. ein kleines Auge drauf haben... Man möge mich wirklich nicht falsch verstehen. Der mündige, erwachsene Bürger sollte schon auch in filmischer Hinsicht seinen Präferenzen frönen können. Aber der Staat sollte halt tatsächliche Hürden einbauen, damit diese Filme Kindern & Jugendlichen halt NICHT sehr leicht in der Praxis zugänglich gemacht werden können. Und das ist per Definition bestimmt keine "Zensur". Ich beziehe mich auf die beschlagnahmnten Filme indiziert/FSK18/JK bekomme ich legal in jedem Kaufhaus. Und as ist OK meiner Ansicht nach. Meine bescheidene Meinung. [Beitrag von Schili am 07. Apr 2007, 09:27 bearbeitet] |
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Fudoh
Inventar |
#43 erstellt: 07. Apr 2007, 09:56 | |||
Ich wüsste nicht was mit Änderung des JuschG 2003 oder mit einer EU Neuordnung an der Handhabung des §131 geändert worden sein sollte... Magst Du mich aufklären ?
Verrätst Du mir wie man sich in einem solchen Fall informieren soll ? Der Film war ungeprüft, ja, weil hier nie erschienen, lief aber zuvor erfolgreich auf der Berlinale und wurde zuvor nirgendwo beantstandet.
Das Problem war, dass zwischen Sicherstellung durch den Zoll und Aktion durch den SA keinerlei Statement von irgendeiner Seite zu bekommen war. Die Klarstellung, dass die Filme vom Zoll wg. Verdacht auf §131 an die SA weitergeleitet worden waren, gab's natürlich erst nach der ganzen Action. Auf der anderen Seite war's interessant (wenn auch unangenehm), ich hatte sicher ein zweistündiges Gespräch mit der SAin und da wird Dir erstmal klar, was für ne Meinung einiger dieser Leute vertreten. Dagegen ist Beckstein ein handzahmes Lämmchen. Grüße Tobias |
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istef
Inventar |
#44 erstellt: 07. Apr 2007, 09:57 | |||
da haben wirs. auch jokerofdarkness hat weiter oben behauptet, dass gewisse dinge nicht in den umlauf gehören. nur, nach welchen kriterien bestimmt ihr was dreck ist und was nicht? auf welches wissen stützt ihr euch bei der urteilung über gut oder schlecht? sieht man mal von illegalen straftaten ab welche filmisch festgehalten werden, ist film kunst. es lässt sich nun nicht universell gültig sagen was gute und was schlechte kunst ist. das muss jeder für sich selbst entscheiden. wer nun aus angst vor anarchie (zitat von oben), oder anderen motivationen dies trotzdem tut, scheint dabei zu vergessen, dass dies der anfang von Totalitarismus wäre... Definition:
auch wenn wir keine diktatur sind, so verfolgt eine übergeordnete instanz dennoch den anspruch, mir vorzuschreiben was ich sehen darf und was nicht. ergo, meine ideologie zu beeinflussen, bzw. mir eine solche aufzuzwingen....Bradbury, Samjatin und kollegen lassen grüssen.... istef [Beitrag von istef am 07. Apr 2007, 09:58 bearbeitet] |
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Fudoh
Inventar |
#45 erstellt: 07. Apr 2007, 09:59 | |||
Ich sehe nicht wirklich einen Zusammenhang zwischen Jugendschutz und dem §131... Grüße Tobias |
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JokerofDarkness
Inventar |
#46 erstellt: 07. Apr 2007, 10:15 | |||
Ich hab das Gefühl das Du allgemein ein sehr komisches Rechtsempfinden hast! |
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Fudoh
Inventar |
#47 erstellt: 07. Apr 2007, 10:26 | |||
Ich bin juristisch nicht bewandert genug, um's genau zu sagen, aber ich denke doch, dass es den §131 im Stgb schon lange vor den Jugendschutzgesetzen gab - meinst Du nicht ? Grüße Tobias |
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anon123
Inventar |
#48 erstellt: 07. Apr 2007, 10:42 | |||
Hallo, ich kann dem Beitrag von Schili ( ) nur wenig beifügen und diesem ebenso zustimmen. Es ist schon erstaunlich, wie schnell von einigen das Wort "Zensur" gebraucht wird, und wie gerade im Zusammenhang mit der filmischen Darstellung exzessiver Gewalt die freie Meinungsäusserung in Gefahr gesehen wird, auf dem Fuße folgend jene unserer Freihit überhaupt. Zu Zeiten der Spiegelaffäre, zum Beispiel, da ging es um Zensur und freie Meinungsäusserung. Und die ist bestimmt nicht in Gefahr, wenn Filme indiziert, deren Inhalt es ist, Menschen zur Belustigung des Zusehers bei lebendigem Leib dies oder abzuhacken. Überhaupt ist die Angst vor Anarchie oder beliebigen Auswüchsen oder Missbrauch von Freiheit nicht das Ende von Freiheit, Bürgerrechten und Demokratie, sie ist deren Anfang und Kern. Sie ist nicht der Beginn von Totalitarismus oder Faschismus, sondern eben genau deren Abwendung. Die Tyrannei der Mehrheit und das Ausbleiben von Regeln ist dem ebenso Feind wie Absolutismus oder Faschismus. Ein Exkurs in die moderne Staatenlehre mag da helfen. Beginnen kann man da etwa mit Naturrecht, John Locke, Gesellschaftsvertrag oder der modernen Aufklärung. Man braucht nicht die antiken Vorläufer zu bemühen um zu erkennen, dass der Schutz der "unveräusserlichen Rechte" (und zu denen gehören die Freiheit der Kunst und der Meinungsäusserung) gesellschaftliche Übereinkunft zum Schutze dieser Rechte (einen "Gesellschaftsvertrag") braucht und eine "Regierung auf Basis der Zustimmung der Regierten". Demokratie und Freiheit brauchen nun einmal Regeln und Gesetze (deren Geist übrigens wunderbar vor über 250 Jahren nochmals von Montesquieu formuliert wurde) um zu funktionieren. Die Alternativen wären Anarchie oder Diktatur. Dann hat man Anlass genug, über Zensur zu klagen. Beste Grüße. [Beitrag von anon123 am 07. Apr 2007, 10:44 bearbeitet] |
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Schili
Hat sich gelöscht |
#49 erstellt: 07. Apr 2007, 10:44 | |||
Immer wieder ein Genuss, wenn aus einem Beitrag ein einziger Satz rausgepickt wird, um seinen Standpunkt zu verteidigen... . Der Übergang ist oftmals schlicht fliessend bzw. konkludent. Ich weiß auch wirklich nicht, wie man da keinen Zusammenhang erkennen kann (oder möchte...). .Können wir gerne bei Bedarf per PM fortsetzen... @ Istef: Mit so einer Reaktion habe ich gerechnet. Hatte es daher bewußt so provokant geschrieben. Stelle ich meine Präferenz ohne Wenn und Aber in den Vordergrund, darf dann auch gar keine Differenzierung mehr erfolgen. Folter, Mord, Rassismus, Diskreminierung, Menschenverachtung, faschistoides Gedankengut - alles sollte dann frei als Bild- oder Tonträger zugänglich sein. Solle doch ein jeder eigenverantwortlich entscheiden, was er sehen oder hören möchte. Filme wie "Der ewige Jude", Enthauptungsvideos aus islamistischer Geiselhaft als Steelbook-DVD- oder rechtsradikales Rumgegröhle unter dem Deckmantel der Musikalität sollten frei verfügbar sein.Für Jedermann. Oder etwa nicht ? Ich meine ja hier eine Ganz-oder-gar-nicht-Mentalität zu Gunsten der Entfaltung der freien Persönlichkeit zu erkennen. Eine Gesellschaft in 50 Jahren wird das sogar mglw. goutieren.
Versuch Dir die Frage aufgrund meiner zuvor erstellten These selbst zu beantworten.
Gibt es legale Straftaten ? So eine Wortklauberei ist schon geil, gelle ? Es geht nicht um "Wissen". Es geht vielleicht um derzeit so antiquierte Begriffe wie Ethik, Moral..von "Botschaft" wage ich gar nicht zu sprechen.ich bin sicherlich weitaus weniger "etepetete" oder gar ein Moralapostel, wie sich das hier mglw. liest. In 1. Linie ging es mir um den Begriff der "Zensur". Damit ist man mir z.T. etwas zu schnell unterwegs.
Ich erkenne im vorliegenden Fall weder ideologisches Einwirken, noch in Bezug auf soziale Verhältnisse den Terminus "alle"... Nun lasst mal die Kirche im Dorf. Der Staat beschlagnahmt ein paar Filme und ein orwellsches´Szenario wird beschworen. Erinnert mich ja fast an die Hysterie im Vorfeld der letzten deutschen "Volkszählung". Also - bleibt doch mal bitte auf dem Teppich. Ich goutiere doch auch keine erwachsene Eigenverantwortung, wenn der Junkie seinem 13 jährigen Erstgeborenen die Vorzüge des Heroin wegen ausnehmend guter Erfahrung nahelegt...da kann sich der Staat dann ja auch bitteschön raushalten... Nen bißchen Polemik muss sein...hier wird viel zu verbissen diskutiert. Ich wäre auch sauer, wenn man mir wegen ner verk.... DVD die Wohnung durchsucht hätte. Aber daraus gleich das bevorstehende Armageddon zu konstruieren und einen zensorischen Staat beschwören, find ich masslos übertrieben. @ Anon. Haben ja fast parallel geschrieben...hätte ich gerne im Vorfeld gelesen... [Beitrag von Schili am 07. Apr 2007, 10:57 bearbeitet] |
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istef
Inventar |
#50 erstellt: 07. Apr 2007, 11:14 | |||
...aber einen anarchistischen staat zu beschwören, das geht in ordnung oder wie? zur erinnerung:
also nochmals zur klärung: von enthauptungsvideos etc. war nie die rede. zumindest nicht in meinem statement. diese straftaten habe ich explizit ausgeklammert. ob es legale straftaten gibt? nein, natürlich nicht du weisser schimmel du... aber es scheint fast so. denn eine hier beschriebene grauzone scheint ja offensichtlich vorhanden zu sein...zumindest was filme anbelangt.
...und genau in sachen wie ethik und moral unterscheiden wir individuen uns. und deshalb darf sich niemand anmassen, künstlerisches gedankengut zu zensieren. ich benutze dieses wort bewusst, denn was ist es denn anderes wenn nicht zensur? es gibt meines wissens nunmal keine legitimierte form von zensur. entweder etwas ist zensiert, oder eben nicht. beschlagnahmte filme sind zensur. oder, um wieder zur ausgangsfrage zurückzukehren: wer oder was vertritt die perfekteste moral und die sauberste ethik, um mit dieser gabe anderen vorschreiben zu können was gut oder was schlecht ist? klar muss polemik sein. ganz deiner meinung. solange die diskussion nur verbissen, und nicht verbittert geführt wird, find ichs OK. damit wir uns richtig verstehen: jeder mensch hat ein eigenes urteilsvermögen. und damit urteilt er nach eigenem instinkt und wissen. so auch die leute die indizieren, zensieren oder beschlagnahmen. das alles geschieht wohl aus einem grund. ABER, auch die begründung rechtfertigt nicht die tatsache, dass uns menschen etwas bewusst vorenthalten wird. und dies geschieht ganz klar zur beibehaltung einer gewissen ideologie. na, erinnern wir uns an die definition? natürlich ist es übertrieben ein orwellsches szenario zu skizzieren. aber das prinzip bleibt das selbe. istef [Beitrag von istef am 07. Apr 2007, 11:16 bearbeitet] |
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Schili
Hat sich gelöscht |
#51 erstellt: 07. Apr 2007, 11:34 | |||
Das geht dann aber nicht , Jung... . Entweder - oder ! Ohne Ausnahme. Auch DU masst dir dann nämlich an, eine Grenze zu ziehen. Mich als Säbelhersteller würde nämlich eine Enthauptung nur rein akademisch interessieren. Ergo WILL ich das sehen ! Das wäre doch dann ok, oder ? Sorry - aber in die letzte Konsequenz spitzfindig ausgereizt, widersprichst Du Dir.... ;).
Ich hab´damit nicht angefangen... Ich bin immer für eigene Standpunkte offen. Und mir gegenüber rechtfertigen oder verteidigen muss sich selbstverständlich schon gar niemand. Ich bin in allen Dingen des Lebens halt nur der Ansicht, dass immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel, Anlässe und Maßnahmen gewahrt werden sollte. . Und dazu gehört auch, einem Staat, der meiner Ansicht nach (dazu stehe ich - auch wenn das Gebilde in einigen Punkten soziale Ungerechtigkeit und andere Unzulänglichkeiten aufweist...) zu den stabilsten Demokratie-Gebilden der Gegenwart zählt, nicht unberechtigt "Zensur"-Ausübung zu unterstellen. |
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