Cabasse: Lebenslange Garantie wirklich lebenslang?

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fotoralf
Inventar
#1 erstellt: 01. Aug 2021, 14:21
Cabasse gewährte bekanntlich dem Erstkäufer früher eine lebenslage Garantie.

In der Bekanntschaft steht ein Paar Goelette aus den späten 80ern, beim Erstkäufer, auch die Originalrechnung ist noch da. Wenn also die Sicken hinüber wären, könnte man damit ernsthaft beim heutigen Cabasse-Vertrieb vorstellig werden?

Hat jemand das tatsächlich mal in Anspruch genommen und kann berichten?

Ralf
laminin
Inventar
#2 erstellt: 01. Aug 2021, 15:16
Schon bei Cabasse angefragt?

So wie ich dieGarantiebestimmungen lese, bezieht sich diese auf Herstellungsmaengel. Zerbroeselnde Sicken koennten als Alterungsmaengel interpretiert werden.

Ich habe solche "Lifetime warranty" bei etlichen US amerikanischen Geraeten gesehen, wobei sie scherzhaft interpretiert wurde, als solange gueltig zu sein, bis das Geraet (oder die Firma, was hier nicht der Fall ist) stirbt.
Mechwerkandi
Inventar
#3 erstellt: 01. Aug 2021, 15:18
Das Thema hatten wir neulich schon mal.
Kurz zusammengefasst:
Das mit der "lebenslangen Garantie" ist ein Reklamegag ohne Inhalt.
Zunächst mal ist unklar, ob sich "lebenslang" auf das Produkt oder den Käufer bezieht.
Weiters ist natürlich fraglich, in wie weit sich Garantien auf Gegenstände beziehen können, die einfach nicht mehr hergestellt werden.
Weil: Ist das Produkt defekt, ist die Lebenszeit abgelaufen.

Hier noch etwas Juristerei:
https://www.internet...nslange-garantie.htm


[Beitrag von Mechwerkandi am 01. Aug 2021, 15:20 bearbeitet]
Matthias_M!
Stammgast
#4 erstellt: 10. Aug 2021, 14:36
Moin,

die "lebenslange Garantie" gibt es häufiger; die Idee stammt eigentlich aus den USA und funktioniert in dem dortigen Kontext meist auch. Heute wird sie häuig zu Werbezwecken missbraucht. Daher stellt sich die Frage: wer gibt die Garantie und zu welchen Bedingungen (Erfüllungsort China, persönliches Erscheinen und Vorlage der Rechnung auf Chinesisch notwendig!)?

Du redest über Cabasse-Boxen aus den Achtzigern; da war das noch ernst gemeint.

Es gab zu dem Thema vor einigen Jahren mal eine mediale Berichterstattung zu einem US-Sportartikel-Hersteller, der große Probleme in Deutschland bekommen hatte, weil die hiesigen Kunden das Thema "Garantie" halt in ihrem Anspruchs-Kontext interpretiert haben wollten.

In unserem Ländle sind einige Menschen der Meinung, eine "lebenslange Garantie" könne man tatsächlich in Anspruch nehmen, wenn z.B. das T-Shirt lediglich verschhlissen ist, weil sie es benutzt haben
NEIN, so ist das nicht gedacht.

"Lebenslange" Garantien können sich z.B. auf untypische Mängel im Betriebs-üblichen Einsatz beziehen. Wenn der Stoff beim oben genannten T-Shirt nach fünfhundert mal Waschen dünner geworden ist und schließlich reisst, ist das im amerikanischen Verständnis kein Garantiefall. Und in unserem Verständnis übrigens auch nicht, weil man erst einmal über die sachgemäße Behandlung reden müsste: war die Waschmanschine schuld, der Abrieb in der Trommel zu hoch?
Wenn das Shirt nach drei Jahren Schrank-Aufenthalt über den dicker gewordenen Körper gezwungen wird und reisst, ist das kein Garantie-Fall, sondern unsachgemäße Behandlung. Wenn aber nach fünf Jahren nicht-Benutzung die Naht mürbe geworden wäre, wäre das im US-Verständnis ein Garantiefall.
Ich hatte mal Sicherheitsschuhe, die ich in der originalen Verpackung längere Zeit im Schrank liegen gelassen hatte. Als ich sie dann benutzen wollte (zwecks "Titan"-Transport), klebten die Sohlen am Fußboden fest und fielen auseinander. Das wäre so ein Thema. Wäre denn solch Garantie zugesagt gewesen.

Ein zweites Thema der "lebenslangen Garantie" kann die Service-Zusage sein: wir liefern "lebenslang" Ersatzteile. Wobei auch das nicht wörtlich zu nehmen ist, sondern sich auf eine typische Nutzungsdauer bezieht.

Wer die lebenslange Garantie auf die eigene Lebenszeit bezieht, würde dem Garantie-Anbieter ja eine Kontrolle über die eigene Lebenszeit zugestehen wollen. Das wäre zumindest sittenwidrig, kann so also nicht gemeint sein.

Wer der Meinung ist, eine "lebenslange Garantie" tatsächlich formal-juristisch interpretieren zu wollen, der sollte aber nicht nur seine Anspruchhaltung zum Maßstab der Bewertung machen, sondern den Vertrag: der ist nämlich mit dem ursprünglichen Käufer abgeschlossen worden und nicht mit einem Erben oder 2nd-Hand-Käufer. Auch nicht mit einem Ehepartner. Und wenn man sich schon durchklagen will, dann sollte man genau überlegen, wer der eigene Vertragspartner ist: der Hersteller (im Ausland), die deutsche Niederlassung, der Importeuer, der Großhandler oder der Händler? Gibt es den damaligen Vertragspartner überhaupt noch?

Sicken sind Verschleißteile. Das ist öffentlich dokumentiert. Die typische Lebensdauer von Unterhaltungselektronik ist begrenzt. Früher ging man von zehn Jahren aus, waren zumindest die Hersteller gehalten, Ersatzteile so lange vorzuhalten. Das ist Geschichte.

Kurz gesagt: vergiss es.

Reperabel ist das trotzdem.

Tschüß, Matthias

(P.S.: ich bin kein Jurist und habe hier keine Rechtsberatung vorgenommen)
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