HIFI-FORUM » Stereo » Hifi-Klassiker » zu teuer? | |
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zu teuer?+A -A |
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Autor |
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cewa65
Hat sich gelöscht |
22:41
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#1
erstellt: 09. Apr 2013, |
habe hier eine anzeige gefunden. interessante verstärker sind da im angebot. sind solche preise realistisch oder wucher??? ![]() |
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hifibrötchen
Inventar |
23:56
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#2
erstellt: 09. Apr 2013, |
ich würde sagen das er um 729€ zu teuer ist ! |
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cewa65
Hat sich gelöscht |
10:38
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#3
erstellt: 10. Apr 2013, |
OHA....doch so viel?? dann kann man wohl davon ausgehen das auch die restlichen angebote zu teuer sind... habmal per mail gefragt ob der luxman denn überholt und geprüft sei (bei dem preis). antwort war NEIN ,aber sieht gut aus und klappt.......naja ..weitersuchen ![]() |
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Sirvolkmar
Hat sich gelöscht |
10:43
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#4
erstellt: 10. Apr 2013, |
Das ist doch immer vom Käufer abhängig ab, ob er das Gerät haben will oder nicht. Wenn ich scharf auf was bin was ich unbedingt haben will dann schaue ich auch nicht auf den Preiß. Du selber entscheidet ob das dir wert ist ober nicht. |
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bytelutscher
Inventar |
10:57
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#5
erstellt: 10. Apr 2013, |
Naja, gut erhalten geht der schon noch für 250 - 300 umme Ecke. ![]() |
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cewa65
Hat sich gelöscht |
11:00
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#6
erstellt: 10. Apr 2013, |
völlig richtig!! trotzdem muss der preis zumindest realistisch sein? und solche raritäten sind die angebote ja auch nicht. und auch wenn ich unbedingt was haben will achte ich auf den preis!! ich zumindest muss für meine kohle schuften...schön wenn du das hinter dir hast ![]() |
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bytelutscher
Inventar |
11:02
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#7
erstellt: 10. Apr 2013, |
Knapp 900 Euro für das Teil...da ist ganz eindeutig einer auf Dummenfang. ![]() |
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Haiopai
Hat sich gelöscht |
11:27
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#8
erstellt: 10. Apr 2013, |
Kannst ihm ja nochmal ne Mail schicken und nachfragen ob er die Antwort nochmal genauso gibt , wenn die Gewerbeaufsicht vor seiner Tür steht ? 4 solche Geräte zu solchen Preisvorstellungen , der Typ ist ein Gewerblicher bzw. hat wohl ganz vergessen sein Gewerbe anzumelden , uups ![]() Gruß Haiopai |
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cewa65
Hat sich gelöscht |
11:41
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#9
erstellt: 10. Apr 2013, |
der hatt noch ca 8 stk die alle interessant sind.....aber alle zu preisen vom mond....keine ahnung ob der gewerbetreibender ist. vielleicht denkt er die sind soviel wert oder sucht halt nen dummen.da die anzeigen schon wochen laufen scheint er aber keinen zu finden ![]() |
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Apalone
Inventar |
11:49
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#10
erstellt: 10. Apr 2013, |
Also vier Geräte gleichzeitig verkaufen hat noch nichts mit Gewerbetätigkeit zu tun! Und die Höhe des Verkaufspreises hat damit überhaupt gar nix zu tun! ![]() |
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Haiopai
Hat sich gelöscht |
11:56
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#11
erstellt: 10. Apr 2013, |
Nu sinds schon 8 und nö ,hohe Preise , die mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit auf einen saftigen Gewinn beim Verkauf hinweisen , haben so gar nix mit Gewerbe zu tun , aber nie nich ![]() |
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Apalone
Inventar |
11:59
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#12
erstellt: 10. Apr 2013, |
Nein, haben sie nicht. Wo hast du die Quelle her? Auf Dauer angelegt, regelmäßige Gewinnerzielungsabsicht sind zB Parametrierungen (u.a.!) der Gewerbetreibenden. Wenn ich bei einem Gebrauchtwagenverkauf 20.000,- "Gewinn" erzielen, bin ich noch lange kein Gewerbetreibender. Ich glaube, da musst du noch ein wenig lernen! |
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Haiopai
Hat sich gelöscht |
12:15
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#13
erstellt: 10. Apr 2013, |
Nö derjenige der da so einiges lernen muß bist du . Ein Verkauf muß weder auf Dauer noch reglemäßig erfolgen , um als gewerblicher Verkauf eingestuft zu werden , es zählt allein der Zweck des Verkaufes . Hat dieser Bursche auch nur eines dieser Geräte für einen niedrigeren Preis eingekauft , als er es da anbietet , ist das Angebot gewerblich , weil es einzig dem Zweck der Erzielung von Gewinn dient . Das einzige Problem ist dabei , ihm das nachzuweisen , deswegen kommen so viele kleine Schwarzverkäufer auch davon mit ihrer Masche . Bei Ebay mit ner Auktion ab 1 € klappt sowas in der Regel problemlos , weil es durch die Art des Angebotes nicht gesichert ist , daß ein Gewinn erzielt wird . 8 Verstärker gleichzeitig für hohe Festpreise anzubieten , ist dagegen klipp und klar ein Indiz , daß da Gewinn gemacht werden soll . Gruß Haiopai |
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Apalone
Inventar |
13:16
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#14
erstellt: 10. Apr 2013, |
Nein. Ich such dir die Vorschriften raus, das ist Quatsch, was du erzählst. Wenn sich ein Mehrwert ergibt, ohne dass explizit Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt, ist gewerbliches Treiben erst ab einer relativ weit gesteckten Grenze gegeben. Wenn Produkte mit dem Zweck eingekauft werden, wieder verkauft zu werden, ist damit die Absicht gegeben. Wenn ich zehn Geräte bei Ebay kaufe, drei Monate ausprobiere und dann jedes mit 1000 % "Gewinn" wieder bei Ebay verhökere, besteht KEIN Gewerbe. Hat sich halt ergeben. Neben der Gewinnerzielungsabsicht ist die Nachhaltigkeit ein weiteres Kriterium. Sporadische Verkäufe zählen nicht. Mach dich mal mit den entsprechenden Vorschriften im Steuerrecht und Gewerberecht vertraut. Nebenbei gilt das auch in Gegenrichtung: Wenn die Bedingungen der Selbständigkeit/gewerbetätigkeit nicht erfüllt sind oder nach Ansicht des Finanzsamtes nicht erfüllt sind, kann das Ansinnen auf steuerliche Absetzbarkeit auch mal negiert werden mit der Begründung, "das sei keine selbtständige Tätigkeit sondern Liebhaberei". Ich rege etwas intensivere Beschäftigung mit den Vorschriften an. |
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cewa65
Hat sich gelöscht |
14:51
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#15
erstellt: 10. Apr 2013, |
Schwergewicht
Inventar |
16:01
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#16
erstellt: 10. Apr 2013, |
Hallo, bei den geforderten Preisen wird ja noch der "Berliner" blass. ![]() Solche Preisforderungen und dann noch außerhalb von Ebay, da sind seine Anzeigen wirklich nur ewige Platzhalter. ![]() |
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*TheRock*
Stammgast |
16:55
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#17
erstellt: 10. Apr 2013, |
Hallo, da muss ich dir Recht haben den der Berliner hat auch preisvorstellungen die nur er versteht.Und bei den Angeboten hier entweder Platzhalter oder er hat nur die Bilder von den Geräten kommt nähmlich auch oft vor. javascript:insert('%20 ![]() [quote="Schwergewicht (Beitrag #16)"]Hallo, bei den geforderten Preisen wird ja noch der "Berliner" blass. ![]() Solche Preisforderungen und dann noch außerhalb von Ebay, da sind seine Anzeigen wirklich nur ewige Platzhalter. |
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Haiopai
Hat sich gelöscht |
06:58
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#18
erstellt: 11. Apr 2013, |
Moin , das würde ich dir auch mal empfehlen . ![]() Sowie du etwas kaufst , um es mit Gewinn weiter zu verkaufen , egal ob einmal oder hundertmal ist dies ein Einkommen , was du bei deiner Steuererklärung anzugeben hast . Und sowie es ein Einkommen darstellt , hast du die Art des Einkommens zu benennen , in diesem Falle der Handel mit Elektrogeräten , was nunmal ein Gewerbe darstellt . Die einzelnen Belange die du da aufführst sind alle gut und schön , es wird aber vom Gesetzgeber explizit angegeben , daß schon EINES der genannten Kriterien ausreicht , um einen Privatverkauf zu einem gewerblichen Verkauf zu machen . Nur weil man das in den meisten Fällen nicht nachweisen kann und der Staat keine Zeit hat sich um jeden kleinen Fisch zu kümmern , bedeutet das eben nicht , daß es legal wäre . Sorry , aber solche Burschen sind mir die liebsten , vertickern zig Geräte im Jahr wie hier zu Mondpreisen und bescheißen die Käufer dann auch noch um die Gewährleistung , weil sie sich in einer leider viel zu breit gesteckten rechtlichen Grauzone mit Sammelleidenschaft und Liebhaberei rausreden können . In Wirklichkeit gehts nur darum am Staat vorbei Kohle zu scheffeln und sich dabei auch noch um die gesetzlichen Pflichten gegenüber den Käufern zu drücken . Da kann ich nur raten , Finger weg von solchen Angeboten , bei sowas soll der Käufer nur mit möglichst geringem Aufwand maximal übern Tisch gezogen werden . Gruß Haiopai |
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Ralf_Hoffmann
Inventar |
15:22
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#19
erstellt: 11. Apr 2013, |
Ahoi, Ab wann ein Verkäufer im Internet gewerblich handelt, ist in unzähligen Prozessen vor div. Amts, Land - usw Gerichten ausgehandelt. Dabei wurde jemand bei Gericht A für wenige Käufe als gewerblich eingestuft, bei Gericht B sah das schon wieder anders aus. Eine einheitliche Linie lässt sich daraus bis dato nicht ableiten. Die gesetzlichen Regelungen lassen da viel Spielraum. Kriterien die eine Rolle spielen sind natürlich die Gewinnerzielungsabsicht und die Nachhaltigkeit - wurde ja schon gesagt. Ob bei Verkäufern wie dem o.g die Steuervermeidung ein Motiv ist......................................kann sein, muss aber nicht. Viele von den Mülltauchern, die die Geräte in der Bucht versenken, dürften, bei den Umsätzen, kaum Umsatzsteuerpflichtig sein. Auf der einen Seite bieten diese Leute den Käufern die Möglichkeit so billig wie möglich an Komponenten zu kommen - und wer besteht bei einem Gebrauchtschnäppchen schon auf Gewährleistung Andererseits hat das Ganze natürlich ein Geschmäckle. Die Sachen gehen z.T. nur grob geprüft und geputzt als "Samm lungsauflösung" oder "Dachbodenfund" ( bei manchen muss der so groß wie ein Fussballfeld sein ![]() Und letztlich: Viele der Geräte stammen von Recyclinghöfen. Sobald der ehemalige Besitzer, die Geräte zur Entsorgung abgegeben und ggfs. dafür bezahlt hat, sind diese Geräte (dann Wertstoffe) Eigentum des Hofbetreibers. Wer da in den Container flöht - klaut ![]() Das ist natürlich nur "Kleinkram" und wird entsprechend ohne Konsequenzen bleiben, nichtsdestotrotz sollte der Käufer wissen, dass er an gestohlener Ware kein Eigentum erwerben kann. Ich hatte schon einen unschönen Anruf der Duisburger Polizei, da ich mal einen Pio-Receiver (Kellerfund) gekauft hatte, der dann in der Inventarliste eines Einbruchs auftauchte. Blieb folgenlos für mich - war aber trotzdem unangenehm. Gruß Ralf |
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Apalone
Inventar |
20:02
![]() |
#20
erstellt: 11. Apr 2013, |
Ja klar, Gewinnerzielungsabsicht. Wurde mehrfach erwähnt. Sprachliche Probleme?? ![]() Nochmal: wenn sich ein monetärer Gewinn ergibt: ab und zu ohne Gewinnerzielungsabsicht ist das sowohl steuerrechtlich als auch gewerberechtlich egal. Nicht umsonst scannen die Finanzämter Ebay oder -relativ neu- Terraristikbörsen. Ich kenne Hobbyfreunde, die REGELMÄSSIG und MIT DEM WILLEN, DIESEN UMSATZ AUCH ZU MACHEN, die einschlägigen Terraristikbörsen frequentieren und JEDES JAHR locker die 20 K€ Grenze erreichen, |
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