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beschiss oder???+A -A |
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Autor |
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xavier_222
Stammgast |
#1 erstellt: 10. Feb 2004, 11:05 | |
hallo lest euch mal bitte den text durch und sagt mir was ihr davon haltet. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2459065250&category=57293 mfg xavier |
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polosoundz
Inventar |
#2 erstellt: 10. Feb 2004, 11:08 | |
Nö, Beschiss ist das nicht, aber ich glaube wenn ebay DAS sieht ist der Artikel in null komma nix gelöscht! Widerspricht MINIMAL deren AGBs und Gundsätzen... |
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Cookiemonster
Neuling |
#3 erstellt: 10. Feb 2004, 11:16 | |
Ich hab mal rausgesucht, wo Ihr eine Beschwerde einreichen könnt (falls jemand das will). http://pages.ebay.de/help/contact_inline/results.html?tier0=report_listing.html&tier1=1&tier2=3&continueButton=Weiter+%3E&contactUsJSFilename=report_listing.js&contactTitle=Mitteilung+%FCber+einen+unzul%E4ssigen+Artikel+oder+eine+Verletzung+der+Einstellrichtlinien |
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Venom
Inventar |
#4 erstellt: 10. Feb 2004, 11:31 | |
Naja... Kann man das nicht im äussersten Fall einklagen, wenn der Artikel vor Beendigung der Auktion vom Verkäufer rausgenommen wird? Wenn man am Ende Höchstbietender ist und die Auktion gewonnen hat, ist man doch einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen, den man doch eigentlich auch einklagen kann, falls der Verkäufer den Artikel nicht liefern kann oder will... von daher würde ich das ganze einfach mal drauf ankommen lassen. [Beitrag von Venom am 10. Feb 2004, 11:31 bearbeitet] |
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Cookiemonster
Neuling |
#5 erstellt: 10. Feb 2004, 11:33 | |
Hmm. Wer hat schon Lust Rechtsanwalt & Co wg. so einer Sache in Bewegung zu setzen. Ich finde sowas sollte gleich "geregelt" werden [Beitrag von Cookiemonster am 10. Feb 2004, 11:33 bearbeitet] |
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polosoundz
Inventar |
#6 erstellt: 10. Feb 2004, 11:43 | |
Naja er redet ja lediglich davon den Artikel VOR Ende des Angebots rauszunehmen! Das wär absolut rechtens! Er will ja schon über ebay verkaufen, nur wenn jemand VOR Ende sagen wir mal 500 Euro bietet oder er am Ende nur auf 150 Euro steht - er aber 400 haben wollte - nimmt er den Artikel raus und gut ist... Das ist absolut legal! "Illegal" ist nur (nach ebay AGBs) zu schreiben dass er auch ausserhalb verkauft weil ebay dadurch eben die Provision flöten geht und OFFEN zu erwähnen dass er den Artikel wenn er nicht seinen Wunschpreis erreicht einfach rausnimmt! Gut das machen viele, ist ja in gewisser Weise verständlich, aber das OFFEN zu sagen ist schon etwas dreist... [Beitrag von polosoundz am 10. Feb 2004, 11:59 bearbeitet] |
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goofy2831
Stammgast |
#7 erstellt: 10. Feb 2004, 12:30 | |
aber soweit ich weis, darf man den artikel nicht einfach so wieder raus nehmen, sobald ein gebot drauf ist. das geht nur dann, wenn der artikel kaputt, oder dergleichen ist... meine das mal gelesen zu haben.. |
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b-se
Inventar |
#8 erstellt: 10. Feb 2004, 12:46 | |
Ob der Artikel kaputt ist oder sonstiges ist ja nicht nachzuweisen!! Aber er kann auf gar keinen FAll den Artikel 1 Stunde vor Auktonsende raus nehem, da dies nur min. 12 (oder 24) Stunden davor möglich ist!! Ich finde es auch eine Frechheit so etwas in die Auktion zu schreiben!! Gruß b-se |
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polosoundz
Inventar |
#9 erstellt: 10. Feb 2004, 12:54 | |
@Goofy: Ja so geht das, wenn der Artikel irgendwie beschädigt wird oder so gibts bei ebay nen Formuler mit Antrag auf Löschung des Arikels, da kannst du dann zwischen 3 oder 4 Gründen wählen die fest vorgegeben sind, was meiner Meinung nach völliger Schwachsinn ist... ABER: keine Sau interessiert sich dafür ob der Artikel WIRKLICH kaputtgegangen ist oder so, das ist ja der Witz dran... Also wenn dir der Preis einfach zu niedrig, schwupps, Formular ausgefüllt, mit dem Grund natürlich gelogen, und raus ist dein Artikel, und das geht unfairerweise bis zur letzten Sekunde des Angebots! Die 12 Stunden-Frist bezieht sich lediglich auf das Bearbeiten der Artikelbeschreibung... *grrrrrrrrr* In diesem Punkt sollte ebay nochmal nachbessern... |
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essidge
Stammgast |
#10 erstellt: 10. Feb 2004, 13:20 | |
Aus Sicht der Kaäufer ist sowas schon ziemlich link, aber aus sicht des Verkäufers kann ichs schon verstehen. Ihr wollt irgendwas verkaufen was 500 EUR wert ist, aber am Ende nur 5 EUR dafür bekommt, weils nur einen Interessenten gab. Für denjenigen ist es schon mehr als ärgerlich. Wenns man das Angebot dann Beendet find ichs ok, aber das Angebot auslaufen lassen und sich dann nicht mehr melden und so tun als wenn mans gar nicht verkauft hätte, da sollte man was gegen tun. |
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Corolla_1991
Inventar |
#11 erstellt: 10. Feb 2004, 13:55 | |
Man kann einen Artikel einmal rausnehmen. Will man das ein zweites mal bei einem eigenen Angebot bei Ebay machen geht das nur wenn noch kein Gebot abgegeben wurde bzw. wenn der Artikel kaputt gegangen ist. Den Artikel absichtlich raus zu stellen wenn der Preis zu niedrig war oder ausserhalb auch anbieten ist bei Ebay auch untersagt, da der Höchstbieter immer den Anspruch auf dem Artikel hat. Find das ziemlich dumm, hätte er halt nen Mindestpreis festgelegt. |
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Epsilon
Inventar |
#12 erstellt: 10. Feb 2004, 14:05 | |
Ich fände es nicht in Ordnung, wenn der Verkäufer einfach das Angebot beendet weil der Preis nicht hoch genug ist. Immerhin legt man als Verkäufer ja selbst den Startpreis fest, und man kann auch einen Verkauf zum Festpreis machen. Wo ist also das Problem? Oder liegt es eher daran, dass die Verkäufer befürchten, dass bei zu hohem Startpreis weniger Leute bieten und der Artikel am Ende im Preis nicht sooo hoch geht? Viele hoffen wohl darauf, mehr zu kassieren als angemessen wäre und machen deshalb auch keinen Festpreis. |
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polosoundz
Inventar |
#13 erstellt: 10. Feb 2004, 14:18 | |
Noup, das ist SO nicht 100% richtig! Der Höchstbieter hat erst DANN nen echten Anspruch auf den Artikel wenn das Angebot beendet ist denn genau in diesem Moment entsteht ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Höchstbieter, VOR Angebotsende hat ausser dem Verkäufer selbst niemand einen Anspruch auf den Artikel... |
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Corolla_1991
Inventar |
#14 erstellt: 10. Feb 2004, 17:54 | |
Er hat vorher auch schon einen Kaufvertrag, aber dieser ist schwebend unwirksam wenn die Auktion noch nicht vorrüber ist. Soll ich jetzt mein BGB raussuchen und die Paragraphen auflisten, hatte Wirtschaft und Recht Leistungskurs? |
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datobi
Stammgast |
#15 erstellt: 10. Feb 2004, 18:16 | |
Zum einen finde ich es fair das er es darein schreibt. Es gibt genug Leute die es sich nur denken und dann machen. Allerdings ist genau dafür doch ein Startpreis zum festlegen da.. wenn er 400eur dafür haben will, dann soll er auch bei 400eur anfangen. und ausserhalb verkaufen.. tja.. ist doch sein Problem, die Provision an eBay muss er sicher trotzdem bezahlen. Schade nur für den Käufer wenn es ein Schnäppchen wird. obwohl.. wenns nen schnäppchen wird läuft die auktion ja nicht zu ende.. hmm wenn ich sowas lesen, einfach die finger von lassen, das gibt nur ärger.. |
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jps-online
Stammgast |
#16 erstellt: 11. Feb 2004, 09:46 | |
Mir ist es ja lieber wenn jemand seine Absichten so offenlegt. die meisten sind da "geschickter" und lassen Freunde, Bekannte oder n eigenen "Fake" Account mitbieten um den Preis Hochzutreiben. Bei interesse kann man ihn ja anmailen und nach nem Festpreis Fragen. |
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maschinchen
Inventar |
#17 erstellt: 11. Feb 2004, 10:17 | |
Was ist dagegen eigentlich zu sagen? OK, rechtlich gesehen ist das 'ne Grauzone! Aaaaaaaaaber: das ist immer noch eine Auktion, da darf jeder teilnehmen, also auch Freunde und Bekannte... So ist das nun mal... Wenn einem der Preis nicht passt, muss man ja nicht mitbieten!!! |
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