Hilfe - Betrug oder rechtens?

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mauri`
Stammgast
#1 erstellt: 02. Jul 2005, 09:06
Guten Tag,

ich habe mir heute bei eBay ein CAP geholt.

Da da ein Dietz-Kondensator abgebildet ist, dachte ich, dass es auch einer ist.

Nun,

ich habe dem Verkäufer nach dem Kauf (habe erst in den letzten 5 Minuten das Angebot gesehen) gefragt, ob es sich wirklich um einen Dietz-Kondensator handelt.

Ich bekam diese Antwort:

"In der Anzeige steht klar drin, das die Abbildung nicht dem
artikel entspricht. Und wenn Sie nichtin der lage sind, die Beschreibung zu
lesen ist das ihr Problem. Sonst hätten Sie halt anfragen sollen und nicht
den Artikel ersteigern und dann den artikel nicht nehmen. Ihr gebot
verpflichtet zum Kauf. Und da können Sie von mir aus mit weiß gott wem
reden. So steht es in den AGB's von ebay"

Bin ich wirklich zum Kauf gezwungen? Es wird doch hier der Eindruck erweckt, dass es sich um einen namhaften Kondensator handelt und nicht um ein Noname-Miststück.

Außerdem schreibt er zwar Abbildung ähnlich, aber das ist normal, wenn es ein gebrauchtes Teil ist. Da kann sich doch jeder denken, dass es einfach halt Gebrauchsspuren besitzt.

Geht das jetzt als arglistige Täuschung durch?

Bitte helft mir

Mauri

PS: Der Link:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4559215534&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1


///Edit: hab den Link mal funktionstüchtig gemacht...

///Edit II: grmbl, will nicht...


[Beitrag von polosoundz am 03. Jul 2005, 08:52 bearbeitet]
Otos
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 02. Jul 2005, 09:22
Glaube kaum, dass du da was machen kannst.
Steht ja in der Beschreibung drin.
mauri`
Stammgast
#3 erstellt: 02. Jul 2005, 09:24
Ich denke aber, dass es eine Täuschung ist, denn so ziemlich jeder denkt doch, dass es sich um das Gleiche handelt, nur mit Gebrauchsspuren und fertig...
polosoundz
Inventar
#4 erstellt: 02. Jul 2005, 09:30
Die Beschreibung ist eindeutig, arglistige Täuschung bekommst du da nicht durch, er hat deutlich geschrieben dass es sich bei der Abbildung um eine symbolische handelt...

Ich hätte im Leben nicht mitgeboten bei DER Auktion...
mauri`
Stammgast
#5 erstellt: 02. Jul 2005, 09:34
Verdammt...

Nagut, muss ich eben 25 € Lehrgeld zahlen..

Danke für die Informationen.
bassgott
Inventar
#6 erstellt: 02. Jul 2005, 09:42
nimm es sportlich und merke es dir für´s nächste mal
20 euro ist ja nicht DER riesenbetrag- funktionieren wird das teil schon
BiermannFreund
Inventar
#7 erstellt: 02. Jul 2005, 11:19
eben
lern daraus und gut is
wenner absoluter müll ist, verticker ihn für 15
Dj_Ninja
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 02. Jul 2005, 11:38
verticken? quack...

zu silverster 230v wechselstrom dran (wenn deine sicherung das nicht mitmacht, dann 24v falsch gepolt). *BOOOMM!*

sowas schönes bekommt man sonst nur in polen...
mauri`
Stammgast
#9 erstellt: 02. Jul 2005, 15:59
Übertreibts mal nicht..

Passt schon. Ich lass mal testen, was der kleine Kondensator wirklich kann und wenns schwach ist, vertick ichs bei eBay.. Bekomm bestimmt mindestens 20 € - hoffe ich ^^
Illuminate
Stammgast
#10 erstellt: 02. Jul 2005, 17:44
an deiner Stelle würd ich trotzdem nochmal bei eBay nachfragen ... offensichtlich wirbt er hier mit der Marke Dietz und schreibt zwar dazu, dass die Abbildung ÄHNLICH sei, aber nicht, dass es sich hier nicht um ein Dietz-Cap handelt!

blöd is nur, weil er keinerlei Angaben über Marke etc gemacht hat ... trotz allem würd ich - wie oben gesagt - nochmal nachfragen ... kost ja nix ;-)
neo_haus
Stammgast
#11 erstellt: 02. Jul 2005, 20:32
Würde auf jeden fall bei eBay Meldung machen und auf arglistige Täuschung hinweisen. Bilder einzustellen die nicht das Produkt zeigen ist auch wenns da steht auf jeden fall eine Täuschung. Da kannste auf jeden fall bei eBay einen versuch starten.


[Beitrag von neo_haus am 02. Jul 2005, 20:33 bearbeitet]
mauri`
Stammgast
#12 erstellt: 03. Jul 2005, 06:16
Danke für die Hilfe, aber bei ebay nachfragen bringt nichts.

Ich habe meinen Bruder gefragt, was ich machen könne (Jurastudent). An sich kann ich nichts machen. Der Kaufvertrag besteht und eine arglistige Täuschung ist es nicht, da er schrieb, dass das Bild ähnlich ist.

Moralisch ist der Typ ein Ar... ihr wisst schon.
'Bass'
Inventar
#13 erstellt: 03. Jul 2005, 08:12
Sei doch glücklich, das du nicht diesen Dietz Cap bekommen hast Die wurden alle nur mit halber Kapazität gemessen
bukowsky
Inventar
#14 erstellt: 03. Jul 2005, 08:35
unter "Abbildung ähnlich" verstehe ich aber nicht "hey Leute, dies ist ein NoName-Teil und das Bild nehm ich nur, damit Ihr denkt, es wäre ein Dietz". Abbildung ähnlich würde bei mir bedeuten, dass er nicht das Teil zum Verkauf aber in der Tat ein ähnliches zur Abbildung verwandt hat, also auch ein Dietz; darauf hätte er m. E. hinweisen müssen. Ich würde nicht abnehmen und nicht zahlen, soll er sich den Betrag doch einklagen, das dürfte wohl schwer werden.
polosoundz
Inventar
#15 erstellt: 03. Jul 2005, 08:41

blöd is nur, weil er keinerlei Angaben über Marke etc gemacht hat


Genau DA liegt der Haken, und somit ist ER rechtlich auf der absolut sicheren Seite... Hatte einen ähnlichen Fall auch schonmal, du wirst am Ende den kürzeren ziehen - würds einfach auf sich beruhen lassen, die 20 Euro sind den Aufwand/Ärger nicht wert...
mauri`
Stammgast
#16 erstellt: 03. Jul 2005, 08:46
Ich habe aber dadurch eine gute Idee bekommen:

Ich geh die Tage mal in den Media-Markt und hol mir da eine Toxic-Endstufe für 39 Euro.

Daraufhin hau ich eine Auktion bei ebay rein mit einem Bild der JL-Audio 1000/1 rein und schreib natürlich: "Abbildung ähnlich! Sorry, habe leider zur Zeit keine Digitalkamera!"

Mal sehen, wie hoch der Spaß geht


[Beitrag von mauri` am 03. Jul 2005, 08:47 bearbeitet]
maschinchen
Inventar
#17 erstellt: 03. Jul 2005, 11:04
Ich vermute mal, du wirst keine Endstufe finden, die so ähnlich aussieht...
mauri`
Stammgast
#18 erstellt: 03. Jul 2005, 11:56
Nagut, dann hol ich mir das PLU2 und hau ein Bild von einem richtig teuren Alpine rein.. So zufrieden? =)
Klangpurist
Inventar
#19 erstellt: 03. Jul 2005, 12:09
Also du könntest sogar Glück haben dass der Kondensator besser ist als der Dietz. wenn du Bock hast kannst du den zu profihifi schicken, die messen die Kapazität umsonst.

Die abgebildeten Dietz kondensatoren (die schwarz silberenen) Hatten reihenweise nur 0,6Farad
Biertrinker
Inventar
#20 erstellt: 03. Jul 2005, 16:49
also auf jeden Fall ist das so nicht OK der hat doch ganz bewusst das Bild genommen

unter Abildung änlich versteh ich eigendlich nur das die Farbe sich unterscheidet oder vieleicht noch ein direktes Nachfolgemodell was sich noch stark enlich ist... aber ne ganz andere Marke ist nicht OK
neo_haus
Stammgast
#21 erstellt: 03. Jul 2005, 17:15
Würde an deiner stelle auch die Zahlung verweigern. Mit der Begründung:

Grundsatz § bei ebay:

-Irreführende Artikelbezeichnungen
http://pages.ebay.de/help/policies/misleading-titles.html

-Missbrauch von Markennamen
http://pages.ebay.de/help/policies/brand-name.html

Diese beiden tatbestande werden erfüllt, damit ist der Vertrag nicht rechtskräftig.
bukowsky
Inventar
#22 erstellt: 03. Jul 2005, 20:00
sehe ich ebenso. Und das Argument "lohnt nicht für 20 Euro" würde ich genau anders herum anwenden, nämlich, dass es sich für den Verkäufer nicht lohnt, wegen 20 Euronen Rechtsmittel bei nebenbei noch möglicherweise unklarer Vertragslage einzulegen, wenn Du nicht zahlst.
mauri`
Stammgast
#23 erstellt: 03. Jul 2005, 20:42
neo_haus:

Danke für die Hilfe! Das kann ich gut gebrauchen!

Zwar habe ich schon überwiesen, jedoch habe ich ihn in einer E-Mail gesagt, er solle mir das Geld bis Freitag zurück überweisen. Wenn es bis dahin nicht wieder auf meinem Konto ist, werde ich Rechtsmittel in Erwägung ziehen.

Mal sehen, was kommt..
mauri`
Stammgast
#24 erstellt: 04. Jul 2005, 14:25
Update:

Diese Antwort bekam ich:



Hallo,

mit Ihren leeren Drohungen können Sie vielleicht einen kleinen Jungen
verängstigen. Sie können gerne Ihren Anwalt einschalten. Ihre Gründe sind
lächerlich. Wenn Sie nicht in der Lage sind die Anzeige richtig zu lesen ist
das Ihr Problem. So betrüger wie sie es sind kommen mir ständig unter. Sie
wollten den Artikel reklammieren, obwohl Sie noch nicht einmal den Artikel
gesehen haben. Werden Sie erst mal erwachsen würd ich sagen dann reden wir
weiter.


Bitte?
Biertrinker
Inventar
#25 erstellt: 04. Jul 2005, 15:29
kann man ne Überweisung nicht selbst rückgängig machen??
bukowsky
Inventar
#26 erstellt: 04. Jul 2005, 15:42

Biertrinker schrieb:
kann man ne Überweisung nicht selbst rückgängig machen??

nur wenn sie noch nicht ausgeführt bzw. bei der Empfängerbank noch nicht gebucht wurde, ansonsten nur mit Zustimmung der Empfängerbank bzw. des Zahlungsempfängers.
Illuminate
Stammgast
#27 erstellt: 04. Jul 2005, 15:55

mauri` schrieb:
Update:

Diese Antwort bekam ich:



Hallo,

mit Ihren leeren Drohungen können Sie vielleicht einen kleinen Jungen
verängstigen. Sie können gerne Ihren Anwalt einschalten. Ihre Gründe sind
lächerlich. Wenn Sie nicht in der Lage sind die Anzeige richtig zu lesen ist
das Ihr Problem. So betrüger wie sie es sind kommen mir ständig unter. Sie
wollten den Artikel reklammieren, obwohl Sie noch nicht einmal den Artikel
gesehen haben. Werden Sie erst mal erwachsen würd ich sagen dann reden wir
weiter.


Bitte?



dann sollte dieser Spassti auch mal die eBay-Grundlagen lernen und fähig sein, eine Auktion richtig zu verfassen tz gibts ja nicht
Tosek
Stammgast
#28 erstellt: 04. Jul 2005, 15:57
Falls Dich noch die Rachegelüste treiben, kannste ihm ja bei ebay zumindest ne schlechte Käuferbewertung schreiben. Wird ihn aber wahrscheinlich auch nicht jucken.


[Beitrag von Tosek am 04. Jul 2005, 15:58 bearbeitet]
mauri`
Stammgast
#29 erstellt: 04. Jul 2005, 16:23
Ich könnte bei solchen Leuten echt abkotzen...

Naja, was soll man auch machen...?

Habe nun auch an Ebay eine E-Mail geschrieben, ob die 2 Grundsätze in den AGBs nicht doch zutreffen könnten. Mal sehen, was sie schreiben. Ich werde es dann hier veröffentlichen.
maschinchen
Inventar
#30 erstellt: 04. Jul 2005, 16:29

Ich könnte bei solchen Leuten echt abkotzen...


Jetzt macht mal halblang hier. So was muss wirklich nicht sein.

Das hier ist kein Forum für sinnentleerte Hetze.

Dem Anzeigen- Text ist imho zu entnehmen, dass es sich bei der Abbildung nur um ein Symbolfoto handelt. Insofern hast Du nur wenig Chancen. Trotzdem wünsche ich Dir viel Glück (wobei ich mich frage, warum es denn unbedingt ein Dietz-Gerät sein soll!?!).

Klär Deine Ansprüche wirklich am Besten über deinen Anwalt, nicht hier über das Forum.


[Beitrag von maschinchen am 04. Jul 2005, 16:31 bearbeitet]
dawn
Inventar
#31 erstellt: 04. Jul 2005, 22:39
Boah, was ist denn hier los, ey?

Du hast nen gebrauchten Cap für 20 Euro von nem Blödmann gekauft und weißt nun nicht, ob er gut ist, OK.

Im schlimmsten Fall sind die 20 Euro halt weg. Deswegen so´n Aufstand?

Nur weil´s ein No Name Cap ist, muß der nicht schlecht sein, und die Dietz Caps sind auf jeden Fall schon mal schlecht, wie wir ja schon gehört haben.
mauri`
Stammgast
#32 erstellt: 05. Jul 2005, 05:13
Es geht mir ja nicht um das Geld, sondern um das Prinzip! Das ist alles
Klangpurist
Inventar
#33 erstellt: 05. Jul 2005, 13:23
Ich denke mal eher du wolltest einen Dietz Kondensator haben (Dass der schlecht ist wusstest du ja zu dem Zeitpunkt nicht) und hast ihn nicht bekommen. Jetzt solltest du dich aber freuen, da der gelieferte Cap wahrscheinlich sogar besser ist.
mauri`
Stammgast
#34 erstellt: 05. Jul 2005, 13:32
Mittlerweile weiß ich es, aber ich bestehe auf den Dietz (Prinzip, ihr wisst schon). Ich mache diesen Aufstand, weil ich es für unrecht halte, mir so etwas gefallen zu lassen...

Ich habe meinen Bruder (Jurastudent) damit beauftragt, sich mit dem Fall auseinanderzusetzen und siehe da: Ich bekam diese SmS:


Du kannst höchstens die Herausgabe des Markenproduktes fordern, da "Abbildung ähnlich" höchstens ein vergleichbares Produkt darstellt. Eine Marke ist aber eine wesentliche Eigenschaft eines Produktes und somit kannst du das Markenprodukt verlangen oder vom Vertrag zurücktreten."



Wunderbar...

Bekomme ich das Geld nicht, werde ich mir einen Rechtsanwalt holen.
dawn
Inventar
#35 erstellt: 05. Jul 2005, 13:39
Dir ist echt nicht zu helfen.
bukowsky
Inventar
#36 erstellt: 05. Jul 2005, 13:41

mauri` schrieb:
Bekomme ich das Geld nicht, werde ich mir einen Rechtsanwalt holen.

den dürftest Du bei dem Streitwert kaum finden. Versuchs doch mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug bei der Polizei. Kostet Dich nichts und "beflügelt" möglicherweise die Rückgabe des Kaufpreises.
JPSpecial
Inventar
#37 erstellt: 05. Jul 2005, 18:41
Manche Sachen muß man wohl nicht verstehen
bassgott
Inventar
#38 erstellt: 05. Jul 2005, 18:57
*ROFL* typisch deutschland
maschinchen
Inventar
#39 erstellt: 05. Jul 2005, 19:44
Ich hatte oben schon empfohlen, diese lächerliche Diskussion hier zu beenden...



Naja, mauri, ich wünsch Dir, das er Dir den Dietz zuschickt. Damit hättest Du dann einen der schlechtesten Caps am MArkt...
bukowsky
Inventar
#40 erstellt: 05. Jul 2005, 22:15

JPSpecial schrieb:
Manche Sachen muß man wohl nicht verstehen :.

allerdings
bukowsky
Inventar
#41 erstellt: 05. Jul 2005, 22:20

maschinchen schrieb:
Ich hatte oben schon empfohlen, diese lächerliche Diskussion hier zu beenden...

was dem einen wichtig oder zumindest diskussionswürdig ist, mag einem anderen lächerlich erscheinen - so ist das Leben.

Hilfreicher als die Wertung einer Diskussion empfinde ich konkrete Tipps für "richtiges" Verhalten im Sinne des Threaderstellers. Jeder schätzt eine Situation individuell anders ein, mag auch sein, dass es einmal nicht um 20, sondern um 500 Euro geht. Wo ist die Grenze für Lächerlichkeit? Als möglicher, ausreichender Anlass staatsanwaltlicher Ermittlungen mag 1 Euro genügen.
maschinchen
Inventar
#42 erstellt: 06. Jul 2005, 08:57
Dann weise ich dich darauf hin, dass die Fragen des Threaderstellers bereits geklärt sind. Zudem haben viele Tipps und eigene MEinungen gepostet.

Die Reaktion darauf ist, dass es "ums Prinzip" gehe und deshalb eine strafrechtliche Verfolgung in Erwägung gezogen wird.

Da kann ich nur sagen: Hut ab vor so einer Glanzleistung

Abschließend von mir noch ein Tipp für richtiges Verhalten bei Ebay:

1. Artikelbeschreibung vollständig(!!!) lesen und verstehen (auch die Versandbedingungen (Nachname möglich?))
2. offene Fragen vor(!!!) Gebotabgabe mit dem Verkäufer klären
3. Bewertungen des Verkäufers ansehen
4. entsprechendes Gebot abgeben

Wenn dann noch was schiefgeht, kann man immer noch über entsprechende Schritte nachdenken.

Aber imho sollte man so ehrlich sein, sich selbst eigene Fehler eigestehen zu können...
bukowsky
Inventar
#43 erstellt: 06. Jul 2005, 09:21

maschinchen schrieb:

Die Reaktion darauf ist, dass es "ums Prinzip" gehe und deshalb eine strafrechtliche Verfolgung in Erwägung gezogen wird.

genau das ist m. E. der Sinn einer strafrechtlichen Verfolgung beim Verdacht auf Betrug, das Prinzip Betrug.


maschinchen schrieb:
Aber imho sollte man so ehrlich sein, sich selbst eigene Fehler eigestehen zu können...
:.

das ist allein Deine Einschätzung; ich sehe einen nicht unerheblichen Anteil beim Verkäufer, der sein NoName-Produkt mithilfe des Abbilds eines Markenprodukts [besser] verkaufen möchte. Wenn dies für Dich in Ordnung ist, haben wir einfach zwei unterschiedliche Standpunkte bzw. Rechtsauffassungen.
gsxfblau
Inventar
#44 erstellt: 06. Jul 2005, 09:30
autsch das tut weh das hier zu lesen. Jungs es ist eh zu spät!!!
mauri`
Stammgast
#45 erstellt: 06. Jul 2005, 14:36

Abschließend von mir noch ein Tipp für richtiges Verhalten bei Ebay:

1. Artikelbeschreibung vollständig(!!!) lesen und verstehen (auch die Versandbedingungen (Nachname möglich?))
2. offene Fragen vor(!!!) Gebotabgabe mit dem Verkäufer klären
3. Bewertungen des Verkäufers ansehen
4. entsprechendes Gebot abgeben

Wenn dann noch was schiefgeht, kann man immer noch über entsprechende Schritte nachdenken.

Aber imho sollte man so ehrlich sein, sich selbst eigene Fehler eigestehen zu können...
:.
1


. Habe ich getan, ging aber nicht davon aus, dass sich ein Noname-Ding dahinter verbirgt und wenn es rechtlich nicht in Ordnung ist, habe ich mir doch keine Schuld zuzuweisen...
2. Wie schon geschrieben: Ich habe das Angebot 5 Minuten vor Schluss gesehen...
3. 100 % positiv
4. Habe ich


Zum Thema Fehler:

Wir haben einfach zwei verschiedene Standpunkte zu dem Thema.

Du weißt ja, was gesetzlich vorgegeben ist.
Verhält er sich gesetzeswiedrig, muss er mit Konsequenzen rechnen.

Vielleicht bin ich auch nur extrem genervt, weil es in letzter Zeit desöfteren vorgekommen ist, dass ich überwiesen und nix bekommen habe. Bisher kam noch keine Anzeige, aber so langsam reicht es.
JPSpecial
Inventar
#46 erstellt: 06. Jul 2005, 15:36

Vielleicht bin ich auch nur extrem genervt, weil es in letzter Zeit desöfteren vorgekommen ist, dass ich überwiesen und nix bekommen habe. Bisher kam noch keine Anzeige, aber so langsam reicht es.


Da würd ich aber erstmal meine Bemühungen gegen die richten die nix geschickt haben (da würde ich sogar wegen noch weniger was lostreten), als gegen einen der was schicken will aber in der Auktion lediglich ein Symbolfoto verwendet hat
Aber wie gesagt, man muß ja nicht alles verstehen...


[Beitrag von JPSpecial am 06. Jul 2005, 15:39 bearbeitet]
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