Gartieanspruch-Frage

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Freeze1984
Stammgast
#1 erstellt: 21. Jun 2005, 18:12
Hallo Herr XXXXXXX,
der Garantieanspruch gilt nur für den Erstkäufer, Wenn Sie ein Alpine
Produkt mit noch bestehenden Garantieanspruch privat weiterverkaufen, so
ist Ihr Garantieanspruch leider für den Zweitbesitzer nicht nutzbar.
Mit freundlichen Grüßen,


Customer Support
Alpine Electronics GmbH
Frankfurter Ring 117
80807 München

Stimmt das, dass ich die Garantie nicht mehr nutzen kann, wenn ich mir ein gebrauchtes Autoradio mit Restgarantie von Alpine kaufe? Bin nämlich auf der Suche nach einem CDA-9830, evtl. gebraucht.
polosoundz
Inventar
#2 erstellt: 21. Jun 2005, 18:15
Das ist imho Blödsinn! Der Besitzer spielt afaik keine Rolle, die Garantie gibts ja auf das GERÄT und nicht auf die Kombi Gerät/Käufer! Wenn eine Rechnung existiert für das gerät welche noch Restgarantie ausweist DARF es keinerlei Probleme geben...
E.u.S-MatrixFan
Inventar
#3 erstellt: 21. Jun 2005, 19:01
das is komplett richtig was polo schreibt!

sollte eien rechnung mit kaufpreis vorhanden sein, dann muss der hersteller innerhalb der garantiezeit das gerät reparieren, oder ausstauschen!

*Frag doch nen Saturn Mitarbeiter *GRINS* *



Greetz E.u.S-MatrixFan
mrniceguy
Moderator
#4 erstellt: 21. Jun 2005, 19:03
Oder du sagst einfach dass du der Erstbesitzer bist.
deaglex
Stammgast
#5 erstellt: 21. Jun 2005, 19:10
Hab grade mal etwas recherchiert, der Hersteller kann eine Übertragung der Garantie ausschließen, die Händlergewährleistung bleibt jedoch bestehen, hier gilt allerdings nach einem halben Jahr Beweisumkehr
sK4T3r
Inventar
#6 erstellt: 21. Jun 2005, 19:31
Ist die Gewährleistung immer nur ein halbes Jahr beweisunpflichtig(gibts das Wort?)und danach dann Beweispflicht?und wie beweist man das?
deaglex
Stammgast
#7 erstellt: 21. Jun 2005, 19:41
Tja, genau in diesem Beweisen liegt ja das Problem. Aber wenn die Rechnung nicht auf einen Namen ausgestellt wurde, kann man sich ja einfach als der Erstbesitzer ausgeben
Nyromant
Inventar
#8 erstellt: 21. Jun 2005, 20:02

deaglex schrieb:
kann man sich ja einfach als der Erstbesitzer ausgeben

Und wie machst du das mit dem Rückversand, wenn sie dir das Teil reparieren?
Wenn du nich grad den gleichen Nachnamen hast wirds da schon schwierig.

So:
Rechnung ausgestellt auf Max Maier, aber Gerd Müller will der Erstbesitzer sein - ja ne is klar

AFAIK ist die Gewährleistung nicht übertragbar, aber, wie polosoundz schon gesagt hat, die (Hersteller)Garantie.
hier wird das Thema schon behandelt.

Was der Hersteller dann allerdings auf Garantie repariert, steht dann auch noch auf einem anderen Blatt (auch wenn man bei Alpine was erwarten können sollte)
mrniceguy
Moderator
#9 erstellt: 21. Jun 2005, 20:11

deaglex schrieb:
Tja, genau in diesem Beweisen liegt ja das Problem. Aber wenn die Rechnung nicht auf einen Namen ausgestellt wurde, kann man sich ja einfach als der Erstbesitzer ausgeben
Nyromant
Inventar
#10 erstellt: 21. Jun 2005, 20:18
//edit:
...blabla...Ich geh pennen, is besser so

hier is noch ein link


[Beitrag von Nyromant am 21. Jun 2005, 20:21 bearbeitet]
deaglex
Stammgast
#11 erstellt: 21. Jun 2005, 20:34
Hoffen wir einfach, dass wir nie auf Garantie oder Gewährleistung zurückgreifen müssen

Wobei doch gerade Alpine als recht kulant gilt, oder?
bieritarier
Inventar
#12 erstellt: 21. Jun 2005, 22:02

der Garantieanspruch gilt nur für den Erstkäufer

kann man machen

Gewährleistung besteht trotzdem, allerdings ist dann das gerät zur abwicklung an den händler zu senden, nicht direkt an alpine, da gewähleistung nicht vom hersteller sondern vom händler abgewickelt wird.

Gruß,
Richie
borxx
Stammgast
#13 erstellt: 21. Jun 2005, 22:21
Hatte das Problem mal mit nem Mainboard, hab dann einfach an den Erstbesitzer schicken lassen, allerdings zu Händen (Mein Name) und an meine Adresse. Damals haben die nichts gesagt und repariert, obwohl ich erst auch nachgefragt habe und die gleiche Antwort wie oben bekam.
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