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Ist das erlaubt? (Schwarzlicht)+A -A |
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Autor |
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Tütenbauer
Stammgast |
#1 erstellt: 30. Okt 2004, 17:31 | |
Da ich mein Auto geschrottet hab brauch ich en neues und werd mir wegen der Mucke diesmal ein Kombi zulegen! Da ich keine Rücksitze brauch kommen die raus und ich werde hinten alles mit Holzverkleiden udn mit Laminat überziehen und möchste an der Seite jeweils 2 Schwarzlichleuchten anbringen, also insg. 4 Stück + 2 "Scheinwerfer" als Kofferraumnlichtersatz *g* nun meine Frage. Ist das denn eigentlich erlaubt? Nicht das ich bei der Polizeikontrolle Ärger bekomm und alles wieder demontieren darf? P.S: Ist es Notwendig bei nem Ausbau ein doppelten Boden zu machen? wollte Amp und Cap jeweils hinter ner Plexiglasscheibe seitlich anbringen also so das der Boden betretbar ist und man sich da hinsetzen kann *g* TFT hab ich schon hier rumliegen |
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matzesstyle
Inventar |
#2 erstellt: 30. Okt 2004, 17:33 | |
Beim Ausbau kannste so kreativ sein, wie du lustig bist Schwarzlicht und andere Beleuchtungen im Innenraum sind imho erlaubt! |
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mrniceguy
Moderator |
#3 erstellt: 30. Okt 2004, 17:54 | |
Ich glaube aber, dass es während der Fahrt nicht an sein darf. |
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Tütenbauer
Stammgast |
#4 erstellt: 30. Okt 2004, 17:58 | |
Wenn ichs während der Fahrt nicht anmachen darf is das ja witzlos O_o naja wenn die scheiben hinten getönt sind sieht man von aussen bestimmt nix. Achja ich such hier schon ne weile ne gute Anleitung für GFK, leider noch nix gefunden! Also wenn jemand über die genaue Gesetzeslage bescheid weiss , bitte melden! |
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Counterfeiter
Inventar |
#5 erstellt: 30. Okt 2004, 20:13 | |
warum sollte schwarlicht verboten sein... Schwarzlicht würft ja nicht nen Licht was Blendet und wenn die anderen deine Schwarzlichtkathode nicht direkt von außen sehen. Werden sie gar nicht wissen das licht an is |
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wine-e
Ist häufiger hier |
#6 erstellt: 30. Okt 2004, 21:04 | |
Bau einen Schalter dazwischen, so das es einmal nur bei Standlicht gehen und einmal immer (halt so das den keiner sieht) und wenn sie dich anhalten schalter umgelegt und die können dir gar nichts. So wird es ja auch mit der Unterbodenbeleuchtung gemacht, die darf ja auch nur im Stand funktionieren. |
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tretmine
Inventar |
#7 erstellt: 31. Okt 2004, 03:14 | |
Falsch! In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden. Nach TÜV-Infos ist Unterbodenbeleuchtung immer und generell verboten. Es ist egal ob es nur beim Stand o.ä. angeht. Die Democars&co werden entweder nach der Ausstellung/Messe (->Privatbesitz->nicht StVO/StVZO) auf einen Hänger gefahren oder die Beleuchtung wird kurzum wieder demontiert. (Oder es wird gehofft, dass schon nichts schief geht...) Es gibt hierzu eine Grundregel: Alles, was das lichttechnische Erscheinungsbild nach Außen verändert ist nie erlaubt. Egal wann und wie. Ausgenommen Ausstiegsbeleuchtung die mit den Türkontakten geschalten ist. Im Kofferraum darf sich also jeder austoben so viel er will, so lange das Leuchten nicht nach Außen dringen kann. Jedoch ist gaaanz streng genommen ein Leucht-Tannenbaum an der Frontscheibe verboten. Wird aber normal nicht geahndet. Solltest du aber einen Unfall bauen und die Gegenpartei behauptet, dass sie wegen der Verfälschung dein Auto nicht als solches erkannt hat oder sonst was, dann hat man schlechte Karten. MfG Phil [Beitrag von tretmine am 31. Okt 2004, 03:17 bearbeitet] |
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