Autoaufbruch Hilfe

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polotuinghsk
Neuling
#1 erstellt: 26. Jul 2004, 07:58
HI

habe folgendes mehr oder weniger großes Problem und zwar wurde auf der nacht von Freitag auf Sa. mein Auto aufgebrochen. Einbuchstellen sind klar sichtbar und bei der Polizei war ich auch schon. Verischeurng will natrlich rechnungen haben, die sind beim Umzug letzten Jahres wohl weggekommen.
Was soll ich tuen? Wer hat efahrung damit ?
Ich war auch schon in den Läden wo ich die Sache gekauft habe Gesamtwert ca. 2500€ Die sagten aber ohne Karton ect. könnten die nichts zurück verfolgen naja also Arschkarte!
Hat einer ne Idee was ich jetzt machen soll? Vielleicht reicht ja auch nen Kostenvoranschlag! ich meine ist zwar kein Beweis das ich die Sachen drin geabt habe aber ne Rechnung ist ja nun auch kien Beweis!

Grüße

Danny

P.S.: Weiß echt net was ich machen soll *verzweifel*
derclassAfreak
Stammgast
#2 erstellt: 26. Jul 2004, 08:36
Moin
Ich hatte das gleiche Problem vor ca. einam Jahr. Mein Versicherungsmensch at mir damals gesagt, dass schon eine Bedienungsanleitung oder die Verpackung ausreicht. Wenn du das nicht hast, dann hast du schlechte Karten.

Gruß

Micha
polotuinghsk
Neuling
#3 erstellt: 26. Jul 2004, 08:44
also würde das klar gehn wenn ich die Anleitungen noch habe, weil die habe ich noch!
Ralfii
Inventar
#4 erstellt: 26. Jul 2004, 08:58
Anleitungen wurden bei mir aber nciht akzeptiert.

habe halt ein durchschnittsradio bezahlt bekommen (ca 150€), ob wohl es teurer war.

es soll selbst schon fälle gegeben haben, wo die CDs bezahlt wurden, die im wechsler waren....
melzmann
Stammgast
#5 erstellt: 26. Jul 2004, 10:08
Braucht man für solche Fälle eigentlich eine eigene spez. Versicherung?? oder ist das in der ganz gewöhnlichen Autoversicherung enthalten??bzw was ist bei einem Unfall wenn deine Anlage vom Hintermann zusammengedrückt wird?- zahlt seine Versicherung den Schaden? und wie ist das wenn ich sag ich hab mir die Teile nur für showzwecke gekauft-dh
falls Kratzer sind aber trotzdem funktioniert hab ich eine Chance zb den Verstärker bezahlt zu bekommen?
Mit Grüßen
Schili
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 26. Jul 2004, 10:36
Hi, was ist denn das für ein Laden, in dem Du die Sachen erworben hast....???? - Die müssten doch in deren Unterlagen die Rechnungen haben - allein für die Steuerabrechnung.....und an einen Kunden, der mal eben Equipment für 2.500 Euro gekauft hat, sollten die sich doch erinnern...

Richte doch mal eine Anfrage hier im Forum konkret an einen "Gewerblichen" - der sollte doch wissen, wie es sich mit der Aufbewahrung bzw. der Speicherung von Rechnungen und Kundendaten verhält......

So ein Schwachsinn - von wegen Karton u. Verpackung - habe ich ja noch nie gehört!

Der Versicherung kannst Du erstmal nix vorwerfen - ca. 50 % aller Autoaufbrüche mit Diebstahl von angeblich hochwertigem Car-HiFi ist vorgetäuscht...ist leider so...

Gruß, Schili

PS: Hilft Dir zwar jetzt nicht mehr, aber Fotos vom - am besten eingebauten - Equipment sind für die Versicherung immer sehr hilfreich und stärken die Glaubwürdigkeit....


[Beitrag von Schili am 26. Jul 2004, 10:38 bearbeitet]
tretmine
Inventar
#7 erstellt: 26. Jul 2004, 10:48

Braucht man für solche Fälle eigentlich eine eigene spez. Versicherung?? oder ist das in der ganz gewöhnlichen Autoversicherung enthalten?


2500€ für ne Stereoanlage sind i.d.R. nicht in der Versicherung enthalten. Du musst die Versicherungssumme dafür anheben. Rufe einfach mal bei deinem Außendienst o.ä. an. Dafür sind die nämlich da


bzw was ist bei einem Unfall wenn deine Anlage vom Hintermann zusammengedrückt wird?- zahlt seine Versicherung den Schaden?


Natürlich. In wie weit aber die Installation gezahlt wird, kann ich dir nicht sagen.


und wie ist das wenn ich sag ich hab mir die Teile nur für showzwecke gekauft-dh
falls Kratzer sind aber trotzdem funktioniert hab ich eine Chance zb den Verstärker bezahlt zu bekommen?


Das ist jetzt so ein Streitfall, denn die Funktionstüchtigkeit wurde ja nicht beeinträchtigt. Soweit ich das aber sagen kann: Wenn dir jemand deine Stossstange zerkratzt ist sie auch noch funktionstüchtig. Zahlen muss die Versicherung trotzdem die Neulackierung/Austausch. Ich denke mal, dass man hier mit der Versicherung reden muss, da es ja trotzdem eine Wertminderung ist.
Ich muss mal morgen abend mit meinem Vater reden. Der ist Versicherungskaufmann und sollte das wissen. Dann kann ich es hier besser sagen.

Weiter ist zu sagen: Bei guten Versicherungen (hier trennt sich die Spreu vom Weizen) zählt im Versicherungsfall auch eine Bedienungsanleitung, Orginalverpackung, etc. Denn sehen wir es mal so: Eine Rechnung sagt auch nicht aus, ob dieses Gerät wirklich im Kraftfahrzeug eingebaut war. Der beste Beweis sind Bilder! Zwar sind die auch nicht 100% Hieb- und Stichfest, können aber zumindest den Einbau der Geräte im Wagen beweisen. Ob sien natürlich beim Aufbruch des Autos noch instlliert waren kann nie 100% sichergestellt werden.

MfG Phil
polotuinghsk
Neuling
#8 erstellt: 26. Jul 2004, 13:14
Meint ihr denn das Kopien und Photos reichen würden. Habe gerade noch Kopien von den Rechnungen gefunden aber die Originale sind weg

Danny
guvi
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 26. Jul 2004, 15:05
ich denke mal photos sind der beste beweis neben der rechnung.

mein vater ist selbst in der kfz-abteilung einer versicherung angestellt und hat mich anhand von fotos schon des öfteren gefragt, ob xxx euros für diesen und jenen ausbau realistisch sind.

bei teureren anlagen sollte sowieso ein gutachten schon im vorfeld erstellt werden um so die versicherungssumme anzupassen!
Basswut
Inventar
#10 erstellt: 26. Jul 2004, 15:22
kopien reichen!!!

Fotos sind natürlich exzellent, das prob dürfte sich ja erledigt haben und kann geschlossen werden
selfmadehifi
Stammgast
#11 erstellt: 26. Jul 2004, 16:33
Ich habe schon gehört, dass einige Versicherungen
ein Limit, also z.B. 500 EUR für Radio
und 500 EUR für Lautsprecher haben.
(wie es mit Endstufen aussieht, weiß ich nicht.)
Mehr bekommt man dann bei Teilkasko nicht...
Oder man muss es zusätzlich versichern...

besonders bei Showeinbauten verständlich, da diese
Zuschaustellung ohne Garage auch als
fahrlässig eingestuft werden kann.
und wenn dann 20.000 EUR weg wären, mehr als das Auto
an Wert hat, zahlt das natürlich keiner.

Mit Polizeibericht, dem Radio-Bedienteil
und Fotos der aufgebrochenen Stellen von den
Lautsprechern dürfte man aber zumindest etwas bekommen.
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