Was tun, wenn bei Geldüberweisung alles schiefgeht

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schnappes
Stammgast
#1 erstellt: 22. Jun 2004, 20:08
HI,
habe letzte Woche 400€ an ue2000.de überwiesen für ein Autoradio. Da ich im Ausland wohne gibt es für mich nur die Möglichkeit dieser Zahlungsart.
Die Überweisung (in Auftrag 16.06.2004) ist aber bis heute nicht angekommen. Normalerweise dauert das 2-3 Tage. Laut ue2000 ist kein Geld angekommen. Es müsste aber längst angekommen sein und von meinem Konto ist auch schon abgebucht!
Was soll ich jetzt machen?
Ich will mein Geld nicht verlieren.

mfg
Benni
cheezusweezel
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 22. Jun 2004, 20:15
Lass Ihnen mal 7-10 Tage Zeit und wenn dann angeblich immer noch nichts ankam und Dir auch nichts zurück überwiesen wurde, faxt Du Ihnen ne Überweisungsbestätigung von Deiner Bank und dann sollen sie Dir beweisen, dass bei Ihnen nichts ankam ! Verschwinden kann's ja nich ...
andiwug
Inventar
#3 erstellt: 22. Jun 2004, 20:20
also ich würde dene höchstens zwei wochen geben und dann mein geld zurück buchen lassen. und nie wieder bei dene was bestellen.
Elkgrin
Schaut ab und zu mal vorbei
#4 erstellt: 22. Jun 2004, 20:31

dann mein geld zurück buchen lassen


Einfach mal so das Geld rücküberweisen lassen nach ner selbst getätigten Überweisung geht nicht, hab' ich selber schon erfahren müssen. Bei mir gings dann aber trotzdem noch gut.
schnappes
Stammgast
#5 erstellt: 22. Jun 2004, 20:32
kann man das Geld ohne weiteres zurückbuchen lassen?
Ich meine, wenn ich keine Ware bekommen ist das doch "legal".
Problem ist noch, dass ich nur mehr bis nächsten Dienstag in dieser Wohnung bin, wo ich das Zeug hinbestellt habe.
Geht mir das alles auf den SACK. Ich will mein ALPINE!!!

mfg
Benni
platineye
Inventar
#6 erstellt: 22. Jun 2004, 20:49
Bleib cool man, ue 2000 ist schon ein guter Shop und die werden dich nicht über'n Tisch ziehen, allerdings ist das immer so eine Sache mit den Überwiesungen aus dem Ausland mit diesen IBAN oder was weiß ich wie die heißen Nummern...
andiwug
Inventar
#7 erstellt: 22. Jun 2004, 20:55
also ich hab letztens auch ins ausland überiesen war innerhalb von 3-4 tagen da. also dauert zwar länger aber is genau so sicher
platineye
Inventar
#8 erstellt: 22. Jun 2004, 20:57
keiner hat was von unsicher gesagt, aber es passieren schon mal Tippfehler und so...
schnappes
Stammgast
#9 erstellt: 22. Jun 2004, 21:10
hoffe du hast Recht

habe dort auch nur bestellt, weil ich hier aus dem Forum weiß, dass es ein guter Shop ist.
Trotzdem hab ich Angst um mein Geld!

mfg
Benni
BiermannFreund
Inventar
#10 erstellt: 22. Jun 2004, 21:13
jo
keine panik
auslandsüberweisungen per iban kann, je nach banken, bis zu 1½ wochen dauern!
und ue2000 is n großer shop, das geht da schon alles mit rechten dingen zu
keine angst.
hab da auch schonma bestellt, lief reibungslos.
wie gesagt, überweisungen dauern erstens lang und versand dann ja auch nochmal
schnappes
Stammgast
#11 erstellt: 22. Jun 2004, 21:18
ich habe schon öfters Auslandsüberweisungen per IBAN gemacht. Fast meine komplette Anlage stammt aus Deutschland, weil es bei euch einfach billiger und leichter zu bekommen ist. Aber bisher haben die Überweisungen immer nur max. 4 Tage gedauert.
Jedenfalls hoffe ich immer noch, dass ihr recht habt und dass das Zeug innerhalb nächster Woche Dienstag ankommt, weil ich dann meine Wohnung räumen muss!

mfg
Benni
cheezusweezel
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 22. Jun 2004, 23:02
Zurückbuchen geht definitiv NICHT !

Aber ich denke auch, es dauert vermutlich nur aus irgendeinem Grund etwas länger, also erstmal noch paar Tage abwarten ...


[Beitrag von cheezusweezel am 22. Jun 2004, 23:03 bearbeitet]
Iller
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 23. Jun 2004, 03:13
du wirst doch bestimmt einen nachsendeantrag bei der post stellen
somit kommt dann dein packet wie auch die andere post an deine neue adresse

alternativ kannst du ue2000 ja auch deine neue adresse mitteilen
Basswut
Inventar
#14 erstellt: 23. Jun 2004, 07:43
wenn ich mich recht erinnere hast du 14 tage das recht dein geld wieder zurück überweisen zu lassen, egal wo es hin ging.

empfehle dir ein Fax an ue zu schreiben.

Sehr geehrte D.. und Herren,

ich habe bei Ihnen ein ...... bestellt.

Die ÜW habe ich am .... in Auftrag gegeben. ( ÜW Bestätigung liegt bei ).

Aufgrund meiner Adressänderung zum ... bitte ich, Sie mir bereits vor Eingang des Geldes bei Ihnen das gewünschte Radio zu schicken. Sollten Sie diese Möglichkeit nicht haben werde ich von meinem Kauf zurücktreten und das bereits überwiesene Geld von meiner Bank zurück überweisen lassen.

Über eine Nachricht gerne auch per Email würde ich mich sehr freuen. Bitte verstehen Sie mein Vorgehen.

MFG

....


[Beitrag von Basswut am 23. Jun 2004, 08:03 bearbeitet]
Daerrck81
Stammgast
#15 erstellt: 23. Jun 2004, 08:07
Geld zurückbuchen geht NICHT!!! 100%ig NICHT!!!

Das geht nur, wenn du der anderen Partei eine Einzugsermächtigung erteilt hast und der Betrag von denen deinem Konto belastet wird. DANN hast du 14 Tage Zeit den Betrag zurück zuholen...
Basswut
Inventar
#16 erstellt: 23. Jun 2004, 08:11
und ob es geht, ich habs doch schon gemacht.

es wäre ja schlimm wenn du ausversehen ein falsches kto angibst und dein geld nicht zurück fordern könntest.

die bank wird natürlich erstmal sagen das es nicht geht aber mit einem gewissen nachdruck ist alles möglich. zumal das geld ja noch nicht beio ue ist, wo solls den sein??? im datenkanal???
bukowsky
Inventar
#17 erstellt: 23. Jun 2004, 08:18

Geld zurückbuchen geht NICHT!!! 100%ig NICHT!!!

Das geht nur, wenn du der anderen Partei eine Einzugsermächtigung erteilt hast und der Betrag von denen deinem Konto belastet wird. DANN hast du 14 Tage Zeit den Betrag zurück zuholen... ;)

das stimmt so nicht. Unter Umständen ist auch eine Rückbuchung einer selbst veranlassten Überweisung möglich. Grundsätzlich immer innerhalb der ersten beiden Tage und später mit Einverständnis der bezogenen Bank des Zahlungsempfängers. Die Banken/Sparkassen geben dies nur nicht gern zu, weil es einen nicht unerheblichen Mehraufwand bedeutet.

Geldschulden sind sogenannte Bringschulden, bedeutet, dass der Zahler dem Zahlungsempfänger im Zweifel den Erhalt des Gelds nachweisen muss bzw. auch dafür verantwortlich ist.
Mein Tipp: Ein Suchauftrag bei der Bank nach der Überweisung starten.
Daerrck81
Stammgast
#18 erstellt: 23. Jun 2004, 08:22
NEIN! Es geht nicht! Zufälligerweise arbeite ich in genau dieser Branche und ich weiß 100%, dass es NICHT geht!!!

Jeder der sagt, dass er das schonmal gemacht hat verwechselt es mit einer Lastschrift oder erzählt schei...!!!

Sonst könnte ich dir ja heute Geld überweisen für irgendeine Ware und sobald ich die habe zieh ich das Geld wieder zurück!??? Schwachsinn!!! Sowas zurück buchen, dass wäre prinzipiell Diebstahl von der Bank! Man kann zwar auf Herausgabe des Geldes bestehen, da die andere Seite sich sonst unrechtmäßig bereichert, aber einfach abbuchen kann es NIEMAND!!!


[Beitrag von Daerrck81 am 23. Jun 2004, 08:23 bearbeitet]
Sashgermany
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 23. Jun 2004, 08:58

NEIN! Es geht nicht! Zufälligerweise arbeite ich in genau dieser Branche und ich weiß 100%, dass es NICHT geht!!!

Jeder der sagt, dass er das schonmal gemacht hat verwechselt es mit einer Lastschrift oder erzählt schei...!!!

Sonst könnte ich dir ja heute Geld überweisen für irgendeine Ware und sobald ich die habe zieh ich das Geld wieder zurück!??? Schwachsinn!!! Sowas zurück buchen, dass wäre prinzipiell Diebstahl von der Bank! Man kann zwar auf Herausgabe des Geldes bestehen, da die andere Seite sich sonst unrechtmäßig bereichert, aber einfach abbuchen kann es NIEMAND!!!


Wenn du in der Branche arbeitest scheinst du je nicht besonders viel Plan zu haben!Oben hast du behauptet das man eine Lastschrift 14 Tage zurückbuchen kann.

DAS IST DEFINITIV FALSCH!!!

Lastschriften können 6 Wochen zurückgebucht werden!!!

Gruss
cheezusweezel
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 23. Jun 2004, 09:06
Auf jeden Fall kann er jetzt (nach 7 Tagen) keine Rückbuchung mehr machen, also hat sich das Thema doch erledigt oder ? ;-)

Schließlich geht's hier nich um nen Lastschrifteinzug ...
bukowsky
Inventar
#21 erstellt: 23. Jun 2004, 09:19

NEIN! Es geht nicht! Zufälligerweise arbeite ich in genau dieser Branche und ich weiß 100%, dass es NICHT geht!!!

Jeder der sagt, dass er das schonmal gemacht hat verwechselt es mit einer Lastschrift oder erzählt schei...!!!

Sonst könnte ich dir ja heute Geld überweisen für irgendeine Ware und sobald ich die habe zieh ich das Geld wieder zurück!??? Schwachsinn!!! Sowas zurück buchen, dass wäre prinzipiell Diebstahl von der Bank! Man kann zwar auf Herausgabe des Geldes bestehen, da die andere Seite sich sonst unrechtmäßig bereichert, aber einfach abbuchen kann es NIEMAND!!!


was Du schreibst, mag in "Deiner" Bank an der Tagesordnung sein - es ist zumindest nicht gängige Praxis. Lies bitte genau meinen Hinweis bezüglich des Einverständnisses der bezogenen Bank, dann weißt Du, dass es mit Deiner Anführung eines Diebstahls nur sehr wenig gemein hat.

Der Unterschied zwischen Überweisung und Lastschrift ist mir wohl bekannt. Die sechswöchige Frist für das Rückbuchen von Lastschriften ist übrigens ebenfalls nicht richtig. Dies ist lediglich eine Abmachung für den Finanzverkehr zwischen den Banken und wird von diesen gerne so gegenüber den Endkunden angeführt. Ich kann selbstverständlich eine Lastschrift beispielsweise auch noch sechs Monate nach Ausführung zurückbuchen. Erkundige Dich bitte in "Deiner" Bank.

bukowsky
Inventar
#22 erstellt: 23. Jun 2004, 09:21

Auf jeden Fall kann er jetzt (nach 7 Tagen) keine Rückbuchung mehr machen, also hat sich das Thema doch erledigt oder ? ;-)

Schließlich geht's hier nich um nen Lastschrifteinzug ...


1. Nachforschung
2. Rückbuchung
so würde ich vorgehen ... und zwar schriftlich, nicht mündlich
Daerrck81
Stammgast
#23 erstellt: 23. Jun 2004, 10:15

Die klassische Form der bargeldlosen Zahlung ist die Überweisung vom Girokonto. Juristisch betrachtet handelt es sich hierbei um die Weisung an das kontoführende Kreditinstitut, einen bestimmten Geldbetrag auf ein anderes Konto zu transferieren (§ 665 BGB). Ein Überweisungsauftrag kann zwar widerrufen werden, jedoch nur solange, bis die Überweisung noch nicht endgültig ausgeführt wurde. Wenn Überweisungen rückgängig gemacht werden sollen, ist daher Eile geboten. Der Widerruf der Überweisung ist dabei gegenüber der beauftragten Bank zu erklären.
Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist seit Mitte August 1999 in dem sogenannten Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom 26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann gegebenenfalls unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.


...soviel dazu!
bukowsky
Inventar
#24 erstellt: 23. Jun 2004, 11:04


Die klassische Form der bargeldlosen Zahlung ist die Überweisung vom Girokonto. Juristisch betrachtet handelt es sich hierbei um die Weisung an das kontoführende Kreditinstitut, einen bestimmten Geldbetrag auf ein anderes Konto zu transferieren (§ 665 BGB). Ein Überweisungsauftrag kann zwar widerrufen werden, jedoch nur solange, bis die Überweisung noch nicht endgültig ausgeführt wurde. Wenn Überweisungen rückgängig gemacht werden sollen, ist daher Eile geboten. Der Widerruf der Überweisung ist dabei gegenüber der beauftragten Bank zu erklären.
Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist seit Mitte August 1999 in dem sogenannten Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom 26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann gegebenenfalls unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.


...soviel dazu! ;)


alles unstrittig. Aber es schließt das Einverständnis der bezogenen Bank keineswegs aus, die Buchung nicht doch wieder
zurückgehen zu lassen (die Bank muss sich dabei das Einverständnis des Zahlungsempfängers besorgen und macht u. U. sogar Druck z. B. bei Betrug und "empfiehlt" die Zustimmung).
Auch wenn ich dann in Deinen Augen Scheiß erzähle ... ich habe es erfolgreich zweimal bei der Sparda-Bank Hamburg und einmal bei der Hamburger Sparkasse praktiziert und mir den Vorgang von einem Mitarbeiter der Sparda erläutern lassen.

Daerrck81
Stammgast
#25 erstellt: 23. Jun 2004, 11:48
Wenn die Bank auf der anderen Seite Druck macht und den Kunden zum Rausrücken der Kohle überredet, dann sieht das ja wieder ganz anders aus...

Tatsache bleibt aber, dass du und die beiden Banken euch auf den Kopf stellen könnt, wenn der Kunde das nicht will. Da bleiben dann nur rechtl. Schritte wegen unrechtmäßiger Aneignung, sofern das wirklich zutrifft.

Ich hab ja auch lediglich gesagt, dass man das Geld nicht von der Bank zurückbuchen lassen kann! Wenn diese sich mit dem Typen, der das Geld bekommen hat, in Verbindung setzt, dann ist das ein toller Service - aber machtlos bleibt die Bank bei Ablehnung der Rückbuchung auf jeden Fall! ...abgesehen von o.g. rechtl. Schritten!
Daerrck81
Stammgast
#26 erstellt: 23. Jun 2004, 12:04
Wenn der Fehler bei der Bank lag, dann haftet ja auch erstmal sie selber. Und du kannst dir sicher sein, dass die Bank in diesem Fall Himmel und Hölle in Bewegung setzt um das Geld zurück zu bekommen.

Tatsache bleibt aber: Wenn die Frau sich quer gestellt hätte, dann wäre die Sache erst vor Gericht entschieden worden!

Wo ist denn der Beitrag hin, auf den ich gerade geantwortet habe???


[Beitrag von Daerrck81 am 23. Jun 2004, 12:06 bearbeitet]
platineye
Inventar
#27 erstellt: 23. Jun 2004, 12:06
Bei Fehlern wird das Geld sich schon zurücküberweisen lassen, es wird nur halt was kosten, es sei denn es ist ein Verschulden der Bank.
Wenn ich eine Million Euro aus Versehen (eine Ziffer vertauscht oder was) an jemanden falsch überweisen lasse, dann ist meine Million nicht verloren! Nie und nimmer!

PS: Verdammt, hätte ich bloß so eine Million...

PS II: Ach, übrigens gehört das Konto rechtlich immer noch der Bank und nicht dem Kontoinhaber


[Beitrag von platineye am 23. Jun 2004, 12:18 bearbeitet]
platineye
Inventar
#28 erstellt: 23. Jun 2004, 12:09

Wo ist denn der Beitrag hin, auf den ich gerade geantwortet habe???
Der Verfasser war unzurechnungsfähig, tut mir leid


[Beitrag von platineye am 23. Jun 2004, 12:09 bearbeitet]
Daerrck81
Stammgast
#29 erstellt: 23. Jun 2004, 12:18
...dachte schon ich hätte Hallus!
platineye
Inventar
#30 erstellt: 23. Jun 2004, 14:47
Wenn die meisten Onlineshops Visa akzeptieren würden, gäbe es das Problem nich...
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