Hab ne blöde Frage....

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hamlet
Stammgast
#1 erstellt: 16. Jun 2004, 00:42
Ist es eigentlich erlaubt die Rückbank bzw. die hinteren Sitze aus dem Auto auszubauen und da dann alles mit einer Musik-anlage zu verbauen?
Weil in den Fahrzeugscheinen steht ja drin, wieviel Sitze das Auto hat und das Leergewicht verändert sich ja dann auch.
Muss man das dann irgendwie in den Fahrzeugschein umtragen lassen, oder so?


P.S. Frage ist ernst gemeint.


[Beitrag von hamlet am 16. Jun 2004, 01:57 bearbeitet]
E.u.S-MatrixFan
Inventar
#2 erstellt: 16. Jun 2004, 09:43
mahlzeit!

Soweit wie ich weiß, müssen nur die Rückenlehnen drinne bleiben, dann brauchste nicht umtragen lassen.

Hat nen Kumpi von mir auch so, und der brauchte nichts umtragen zu lassen.

ist wie mir den Shroth-Gurten, wenn du die Seriengurte noch drinne hast, brauchste die Shroth nicht eintragen!
Venom
Inventar
#3 erstellt: 16. Jun 2004, 10:25
1) Schroth heisst das!
2) Wenn ich die Rückbank umlege ist sie auch weg, warum dann nicht dauerhaft "umlegen"???


[Beitrag von Venom am 16. Jun 2004, 10:25 bearbeitet]
Blackbird_82
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 16. Jun 2004, 10:41
Man muss das rausnehmen der Sitze nicht eintragen lassen und in dem Fahrzeugscheinen steht ja nur das du mit 4 Sitzen nur 4 Personen befördern darfst.

Das mit dem leergewischt ist auch egal das juckt Niemand.

E.u.S-MatrixFan: Schroth-Gurte brauch man nicht eintragen lassen dazu gibt es ein ABE
fazer_2004
Stammgast
#5 erstellt: 16. Jun 2004, 10:43
Also ich hab ja bei mir auch die Rücksitzbank ausgebaut
und hab vorher mit unserem TÜV-Menschen (LKW-Werkstatt - kommt 2 x pro Woche ) gesprochen und der meinte folgendes dazu:

"Wenn sich die Anzahl der Sitzplätze im Vergleich zu der eingetragenen Anzahl im Fahrzeugschein verändert, muss das eingetragen werden. Also es muss vom TÜV abgenommen werden (Kostenpunkt so um die 45,-- €) und dann muss man es auf der Zulassungsstelle umschreiben lassen (also neuen Fahrzeugschein holen)."

Er hat mir allerdings davon abgeraten das eintragen zu lassen, weil die meißten Polizisten das eh nicht wissen und falls doch, dann kostet es halt 15,-- € Verwarngeld - was aber auf jeden Fall noch weitaus günstiger als die Kosten von TÜV und Zulassungstelle sind

Hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

mfg

fazer_2004
Baddek
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 16. Jun 2004, 10:58
@ Hamlet:
Fährst du zufällig nen Golf3?Dann hast du Glück,denn
dort steht im Fzg-Schein "wahlweise 4,3,2 Sitzer".
HectorSamuel
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 16. Jun 2004, 11:31

"Wenn sich die Anzahl der Sitzplätze im Vergleich zu der eingetragenen Anzahl im Fahrzeugschein verändert, muss das eingetragen werden. Also es muss vom TÜV abgenommen werden (Kostenpunkt so um die 45,-- €) und dann muss man es auf der Zulassungsstelle umschreiben lassen (also neuen Fahrzeugschein holen)."


Also, wenn dem so ist, dann ist das typisch deutscher Behörden Schwachfug... schließlich kann ich ja bei vielen Autos die hinteren Sitze sogar ohne Werkzeug entfernen. Und in neueren Fahrzeugen ist es sogar beworben, dass man die Sitze beliebig verändern kann. (Beispiel VW Touran)

Ich denke nicht, dass ein Fahrzeug mit klappbarer Rückbank wegen dem Ausbau zum TÜV muss... aber der TÜVtler sollte es ja besser wissen...

So long Markus
hamlet
Stammgast
#8 erstellt: 16. Jun 2004, 13:24
Ne ich fahr nen Renault Clio.
fazer_2004
Stammgast
#9 erstellt: 16. Jun 2004, 14:48
Das einfachste wird sein bei dem nächstgelegenen TÜV mal anzurufen und zu fragen, somit kann sich Hamlet dann auch 100%ig sicher sein!

mfg

fazer_2004
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