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Toms Car Hifi - widersprüchliche Bewertungen

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Autor
Beitrag
Tobiii2
Hat sich gelöscht
#52 erstellt: 23. Jan 2020, 10:07

Micha0365 (Beitrag #49) schrieb:

Tobiii2 (Beitrag #47) schrieb:

Du musst die Ware dann übrigens nicht zurückschicken, ist Dir das bekannt? Es handelt sich dann um eine "Unbestellte Lieferung". Einfach mal googlen. Damit kriegst Du die Arschlöcher dran...

Ne, das glaube ich nicht. Da gilt nur für wirklich UNBESTELLTE Ware und selbst dann gibt es noch ein paar Einschränkungen.

Ne, warum denn? Wenn widerrufen wurde, liegt keine Bestellung mehr vor. Und die Einschränkungen gelten nur bei offensichtlichem Irrtums bzgl. des Empfängers.

Es gibt div. Urteile die diese Sichtweise stützen, sogar dahingehend, dass ein abmahnwürdiges Verhalten des Händlers vorliegt.


Micha0365 (Beitrag #49) schrieb:
Allerdings muss ich nichts weiter tun, als die Ware für eine Abholung bereit zu halten.

Welches Gesetz bzw. welcher Passus definiert das, wenn nicht obiger § 241a BGB?
Micha0365
Neuling
#53 erstellt: 23. Jan 2020, 14:31
Falls ihr euch wundert, warum ich einige Verweise auf "Toms-Car-Hifi Thomas Seifert" geändert habe:

Toms-Car-Hifi ist nicht im Handelsregister eingetragen und ist daher keine Firma im rechtlichen Sinne. Das Unternehmen wird als Kleinunternehmen ohne Handelsregistereintrag betrieben und auch der Betreiber selbst ist nicht im Handelsregister eingetragen und gilt daher nicht als Vollkaufmann. In dieser Konstellation muss der Geschäftsname zwingend den Nachnahmen und mindestens einen Vornamen des Einzelunternehmers enthalten. Er ist das Unternehmen.

"Toms-Car-Hifi Thomas Seifert" ist die rechtlich korrekte Firmenbezeichnung.
Ein kurzer Blick ins Impressum der Webseite offenbart auch, dass dieser Umstand "Toms-Car-Hifi Thomas Seifert" bekannt ist, auch wenn er das etwas "verklärt" darstellt, indem er seinen Namen in eine neue Zeile gesetzt hat.

Problematisch ist hingegen sein Email-Footer, in dem er nicht den vollständigen Geschäftsnamen angibt.

Ich schreibe das hier nur weil "Toms-Car-Hifi Thomas Seifert" inzwischen bei Bewertungsportalen einen angeblichen Rechtsverstoß geltend machen und meine Einträge löschen lassen will. Darin beruft er sich auf die Nennung seines Names (was dort überhaupt nicht zutraf) und auf die angebliche Veröffentlichung von Emailverkehr ohne Zustimmung des Urhebers, was auch nicht zutreffend ist. Ich habe genau 2 Sätze von ihm zitiert und das auch noch als Zitat kenntlich gemacht.

Wie gesagt, ich kann jedem nur raten um "Toms-Car-Hifi Thomas Seifert" einen großen Bogen zu machen.


[Beitrag von Micha0365 am 23. Jan 2020, 14:40 bearbeitet]
Tobiii2
Hat sich gelöscht
#54 erstellt: 23. Jan 2020, 15:53
Du bist aber offenbar auch nicht gerade der einfachste Kunde!?
Car-Hifi
Inventar
#55 erstellt: 23. Jan 2020, 20:28
Ein Jahr lang habe ich mir verkniffen, etwas in diesen Threat zu schreiben. Aus gegebenen Anlass (die vorherigen Posts mit zum Teil Halb- und Unwahrheiten) tue ich es jetzt.

Definitionen:
Verbraucher: Personen, die Waren erwerben um sie selbst zu benutzen oder jemandem kostenfrei zur Benutzung überlassen (z.B. durch Schenkung). (Ich werde im folgenden von Kunden sprechen)
Händler: Personen oder juristische Personen, die Waren gewerbsmäßig verkaufen mit Gewinnerzielungsabsicht.

Der Gesetzgeber hat die Rechte der Kunden gegenüber Händlern sehr genau niedergeschrieben. Es gibt nur wenige Lücken, durch die ein Händler einen Kunden übervorteilen kann. Im so genannten Fernabsatz (also z.B. eine Bestellung über das Internet) gelten zum Teil nochmal verschärfte Regelungen und Rechte für die Kunden.

1.) Lagerware, "für Sie bestellte Ware", für den Kunden angefertigte Ware.
Ein Kunde im Fernabsatz hat grundsätzlich das Recht auf Widerruf des Kaufvertrages. Punkt. Die Aussage, der Händler hätte die Ware speziell für den Kunden bestellt, interessiert dabei gar nicht. Erst recht nicht, wenn der Händler in seinem Verkaufsprospekt, seiner Internetseite die Ware ohne weitere Merkmale anpreist. Lediglich wenn Ware speziell für den Kunden hergestellt wird (z.B. ein T-Shirt mit personalisiertem Aufdruck oder ein persönliches Foto auf Leinwand gedruckt) kann der Händler das Widerrufsrecht beschränken oder ganz ausschließen. (Bei Mängeln an der Ware haben natürlich die Paragrafen, die sich um die Sachmangelhaftung drehen, weiterhin Gültigkeit - inkl. eines Widerrufsrechts.)
Link zu einem RA (Rechtsanwalt) und seinen Ausführungen zu diesem Thema.

Wenn also der Händler ein Produkt wie den Brax DSP (4.900 €) als lieferbar in 3-5 Tagen beschreibt, hat er keine Rechtsgrundlage, den Widerruf mit der Begründung anzulehnen, dass er die Ware speziell für den Kunden bestellt habe und sie sonst bei ihm auf Lager läge. Das ist sein Geschäftsrisiko! Wenn er Angst hat, auf teuren Produkten lange sitzen zu bleichen, soll er sie nicht anbieten!

2.) Abzug vom Kaufpreis bei Widerruf
Der Kunde hat das Recht, die Ware so zu prüfen, wie man sie bestimmungsgemäß verwendet. Ein Pullover darf also mal angezogen werden. Eine Smartwatch darf eingeschaltet und mit dem Handy verbunden werden und ein Verstärker oder Lautsprecher dürfen mal angeschlossen und angehört werden. Wenn die Ware dabei nicht in ihrer Beschaffenheit in unüblicherweise verändert wurde, ist eine Ablehnung des Widerrufs so gut wie aussichtslos. Selbst ein Wasserbett darf befüllt, getestet und der Kauf widerrufen werden. Dass der Händler dieses Wasserbett vielleicht gar nicht mehr verkaufen kann, sahen die Gerichte als sein Geschäftsrisiko an und gaben ihm mit auf dem Weg, dass er doch seine Preise entsprechend kalkulieren könne. Heim-Hifi-Lautsprecher und Verstärker werden garantiert nicht so stark beansprucht, dass der Händler eine Nutzungspauschale von 10% rechtskräftig erheben könne. Das anhören von Lautsprechern und Verstärkern ist auch in vielen Fachgeschäften üblich. (Das Benutzen einer Fritteuse im Gegensatz dazu nicht.) Selbst wenn der Händler wegen einer beschädigten Verpackung den Widerruf nicht akzeptiert oder eine Gebühr erheben möchte, begibt er sich schon auf dünnes Eis.
Link zu Trusted Shops mit Tipps für Händler
Link zu einem RA - interessant Punkt 8
Link zu einem RA - Thema Wertersatz

So lange also die Ware nicht beschädigt wurde oder durch die Prüfung "personalisiert" ist ein Wertersatz an den Händler sehr fraglich.

3.) Angabe der Liefertermine
Ein Händler muss Liefertermine so angeben, dass der Kunde klar erkennen kann, wie viel Zeit zwischen dem Kaufabschluss und dem Eintreffen der Ware bei ihm vergehen wird. Punkt. Wenn ein Händler also angibt, dass die Ware eine Lieferzeit von 1-3 Tagen hat, dann hat der Händler dafür zu sorgen, dass die Ware am nächsten, aber spätestens drei Tage nach Zustandekommen des Kaufvertrages beim Kunden eintrifft. Wenn er das nicht leisten kann, weil er die Ware selbst erst bestellen muss, muss er z.B. 7-10 Tage schreiben. Wenn die Kunden dann die Ware nicht bei ihm bestellen, ist das sein Geschäftsrisiko. (Ich liebe das Wort.)

Wenn der Händler nun aber 1-3 Tage angibt und die Ware nicht eintrifft, dann der Kunde vom Kaufvertrag zurück treten. (Das ist was anderes, als den Kauf zu widerrufen.) Allerdings muss der Käufer dem Händler nochmal eine angemessene Frist setzen. (Das ist übrigens ein Punkt, der nicht nur auf den Fernabsatz beschränkt ist, sondern auch beim Händler vor Ort gilt.)
Link zu einem RA und seinen Ausführungen zum Thema Angabe der Lieferzeit
Link zu einem Portal, das über den Rücktritt vom Kaufvertrag informiert

4.) Versandkosten beim Widerruf
Der Händler hat dem Kunden beim Versand den kompletten Kaufpreis inkl. aller Gebühren (wie zum Beispiel Versandkosten) zu erstatten. Lediglich wenn der Kunde spezielle Wünsche für den Versand veranlasst hat (z.B. ein Express-Versand oder eine spezielle Verpackung) kann der Händler diese Kosten dem Kunden berechnen, ihm dieses Geld nicht zurück geben.
Die Rücksendekosten hat der Kunde zu tragen. Es sei denn der Händler übernimmt sie freiwillig oder der Händler vergisst, darüber zu informieren.

Dem Kunden also die Versandgebühren bei sehr frühzeitigem Widerruf überzuhelfen, weil "die Ware schon beim Transpotdienstleister" ist, steht auf tönernen Füßen. Lediglich wenn der Kunde die Annahme der Ware gegenüber dem Versanddienstleister verweigert und der dann dem Händler die Rücksendung berechnet (was ich noch nicht erlebt habe), kann der Händler (sofern er darüber informiert hat) diesen Schaden dem Kunden in Rechnung stellen. Wobei er seinen Schaden natürlich belegen muss. Die Nichterstattung der Hin-Versandkosten sind sein (Ihr kennt es schon) Geschäftsrisiko.
Link zu Trusted Shops

Warum ich das Wort Geschäftsrisiko immer wieder betone und fett hervor hebe? Ein Händler, der Waren im Fernabsatz verkauft muss sich dessen bewusst sein. Der Gesetzgeber hat diese Rechte der Kunden geschaffen, weil er der Ansicht ist, dass der Kunde per se dem Händler unterlegen ist (auf Grund der Erfahrung beim Handeln). Wenn er der Meinung ist, dass sich ohne Verstöße gegen Recht und Gesetz sein Geschäft nicht lohnt, dann muß er sich eben eine andere Arbeit suchen! Ein mir bekannter Geschäftsführer eines Car-Hifi-Online-Shops verriet mir, dass er 25% Umsatz abschreibt auf Grund der Widerrufsgeschichten. Er ist immer noch bei vielen Produkten preiswerter als UVP, aber nicht der preiswerteste (ein Schelm, wer jetzt Böses dabei denkt).

Ganz wichtig und darum auch fett:
Ich bin kein Anwalt. Das Geschriebene stellt meine persönlichen Erfahrungen und mein unprofessionelles Verständnis der Rechtslage dar. Es ist eine persönliche Meinung. Ich kann und will keinen Anwalt ersetzen. Eine rechtsverbindliche Beratung kann nur ein Anwalt leisten.
Micha0365
Neuling
#56 erstellt: 23. Jan 2020, 20:37

Tobiii2 (Beitrag #54) schrieb:
Du bist aber offenbar auch nicht gerade der einfachste Kunde!? ;)


Die meisten Lieferanten finden, das ich sogar ein ganz toller Kunde bin !
Ich kaufe hochwertige Produkte.
Ich bezahle pünktlich.
Ich schreibe tolle Bewertungen.
Ich komme gerne wieder zurück.
Ich empfehle sie weiter.

Das einzige was die dafür tun müssen ist:
a) Versprechen einhalten
b) Sich proaktiv melden, falls etwas nicht klappt

Wenn mich aber jemand verarschen oder betrügen will, kann ich manchmal etwas unangenehm werden.
-enemy-
Ist häufiger hier
#57 erstellt: 25. Jan 2020, 02:05
Puh, das war jetzt echt knapp. Hab dort fast bestellt, Ware lag auch schon im Warenkorb...

Bin wegen den google Bewertungen fast reingefallen, auf den ersten Blick sehen 4 Sterne bei rund 500 Bewertungen ja recht gut aus.

Schaut man genauer, sieht man aber dass die ganzen 5 Sterne fast immer von Leuten mit einer einzigen Bewertung kommen.

Krass was da jemand so treiben kann.


[Beitrag von -enemy- am 25. Jan 2020, 02:08 bearbeitet]
Tobiii2
Hat sich gelöscht
#58 erstellt: 25. Jan 2020, 11:48

-enemy- (Beitrag #57) schrieb:
Schaut man genauer, sieht man aber dass die ganzen 5 Sterne fast immer von Leuten mit einer einzigen Bewertung kommen.

Der Fairness halber muss man sagen, dass das bei den 1-Stern-Bewertungen aber auch so ist, wenn man mal ein paar Monate zurück geht. Sieht man ja auch hier, die meisten Erfahrungsberichte stammen von Usern mit nur einem Post.

Was natürlich nicht verwundert, wenn man Kunden derart behandelt, die suchen sich dann schon einen Kanal wo sie ihren Frust loswerden...
Micha0365
Neuling
#59 erstellt: 25. Jan 2020, 11:58
Naja. Wenn man ordentlich arbeitet hat man einfach viel viel weniger negative Bewertungen. Vor allem sind die auch vom Inhalt oft schon sehr ähnlich. Das sagt dann schon etwas aus. Ich habe selbst leider vorne nicht geschaut. Hätte ich mal besser machen sollen.
-enemy-
Ist häufiger hier
#60 erstellt: 25. Jan 2020, 13:22

Tobiii2 (Beitrag #58) schrieb:
Der Fairness halber muss man sagen, dass das bei den 1-Stern-Bewertungen aber auch so ist, wenn man mal ein paar Monate zurück geht. Sieht man ja auch hier, die meisten Erfahrungsberichte stammen von Usern mit nur einem Post.


Das ist auch richtig so. Jemand der unzufrieden ist, meldet sich extra an um das mitzuteilen.

Bei positiven Bewertungen ist es nicht so, jemand der zufrieden ist, hat keinen Handlungsbedarf.
Daher kommen die positiven Bewertungen meist von Leuten, die ohnehin alles und jeden Bewerten.

Man schaue sich einfach irgendeine große Firma an mit vielen Bewertungen, z.B. Bank oder TÜV.
Die Regel ist dann, dass positive Bewertungen von "Local Guide"-Leuten kommen, die zum Teil 50-100 Bewertungn haben.
Die schlechten kommen von Leuten mit einer Bewertung. Das ist fast immer so.

Sortiert mal bei Toms Car Hifi nach höchste Bewertungen und schaut es euch an.
Fast immer nur 1 Bewertung und immer so ein kurzer ähnlicher Text.
Ich verwette meine Anlage, dass ALLE diese Bewertungen von ihm selber kommen...

Man kann aber natürlich wie auch likes auf Facebook oder follower auf Twitter auch Bewertungen kaufen.
Die kommen dann natürlich von Leuten die jede Firma positiv Bewerten.


[Beitrag von -enemy- am 25. Jan 2020, 13:30 bearbeitet]
Micha0365
Neuling
#67 erstellt: 26. Jan 2020, 00:22

serrikonen (Beitrag #42) schrieb:
Und was ist mit mir passiert, ich habe eine Fernbedienung RM-RK258 für 25 euro bestellt, gibts sonst nirgenwo im Europa! nach 35 (Fünfunddreißig) Tagen!!!! hab ich ein RM-RK52 (kostet im China 3 euro) geliefert bekommen! TCH antwortet einfach nicht!
Wie nennt man es ?


Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kannst Du von Deinem Recht auf Widerruf Gebrauch machen, sofern Du in der EU wohnst.

Natürlich kannst Du den Artikel auch zurück geben und entweder einen Ersatz oder eine Rückerstattung verlangen, wenn der falsche Artikel geliefert wurde.

Ich würde Dir empfehlen, mit Zeugen und Fotos zu beweisen, dass Du den Artikel in einwandfreiem Zustand zurück schickst. Andernfalls könnte sein, man zieht Dir einen Teil des Kaufpreises ab.Du musst Toms-Car-Hifi Thomas Seifert auf jeden Fall die Gelegenheit einräumen, Dir ein Rücksendeetikett zu schicken und ihm dafür eine Frist setzen. Nur wenn er die nicht einhält, würde ich die Ware unfrei zurückschicken.

Wenn Toms-Car-Hifi Thomas Seifert nicht antwortet, schicke zusätzlich ein Fax, einen Brief (eventuell als Einschreiben) und wende Dich sofort (am Besten noch innerhalb der Widerrufsfrist) an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Reizung
Stammgast
#68 erstellt: 26. Jan 2020, 00:25
Haltet uns hier mal bitte auf dem Laufenden.
Bin selber sehr gespannt wie es mit dem weitergeht.

(P.s: Ich bin selber kein Kunde bzw. Geschädigter von ihm, jedoch schon geschockt wie solch ein „Geschäftsmann“ so durchkommen geschweige denn existieren kann)
Tobiii2
Hat sich gelöscht
#69 erstellt: 26. Jan 2020, 01:13

Micha0365 (Beitrag #67) schrieb:
Du musst Toms-Car-Hifi Thomas Seifert auf jeden Fall die Gelegenheit einräumen, Dir ein Rücksendeetikett zu schicken und ihm dafür eine Frist setzen. Nur wenn er die nicht einhält, würde ich die Ware unfrei zurückschicken.

Gemäss Widerrufserklärung von TCH trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Mal davon abgesehen, dass DHL auch gar keine unfrankierten Pakete mehr befördert.
Car-Hifi
Inventar
#70 erstellt: 26. Jan 2020, 11:07

Tobiii2 (Beitrag #69) schrieb:
Gemäss Widerrufserklärung von TCH trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Mal davon abgesehen, dass DHL auch gar keine unfrankierten Pakete mehr befördert.


Siehe meinen Beitrag #55

Die Rücksendekosten hat der Kunde zu tragen. Es sei denn der Händler übernimmt sie freiwillig oder der Händler vergisst, darüber zu informieren.

Damit setzt dieses Geschäft geltendes Recht um.
Tobiii2
Hat sich gelöscht
#71 erstellt: 26. Jan 2020, 11:10

Car-Hifi (Beitrag #70) schrieb:
Damit setzt dieses Geschäft geltendes Recht um.

Hatte Jemand das Gegenteil behauptet?
Micha0365
Neuling
#72 erstellt: 27. Jan 2020, 01:31

Tobiii2 (Beitrag #69) schrieb:

Micha0365 (Beitrag #67) schrieb:
Du musst Toms-Car-Hifi Thomas Seifert auf jeden Fall die Gelegenheit einräumen, Dir ein Rücksendeetikett zu schicken und ihm dafür eine Frist setzen. Nur wenn er die nicht einhält, würde ich die Ware unfrei zurückschicken.

Gemäss Widerrufserklärung von TCH trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Mal davon abgesehen, dass DHL auch gar keine unfrankierten Pakete mehr befördert.



Uups. ja sorry. Das habe ich ziemlich unklar verwurstelt. Rücksendung bezog sich auf die Rückgabe des falsch gelieferten Artikels. Bei Rücksendung falscher oder fehlerhafter Ware trägt das Porto in jedem Fall der Verkäufer.

Darin liegt aber gleichzeitig die Falle: Der Verkäufer kann versuchen, den Vorgang so lange zu verzögern, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

Trotzdem muss der Kunden den Flaschen Artikel natürlich nicht behalten oder bezahlen.
Anteaus
Neuling
#73 erstellt: 27. Jan 2020, 11:00

Micha0365 (Beitrag #49) schrieb:

Tobiii2 (Beitrag #47) schrieb:

Du musst die Ware dann übrigens nicht zurückschicken, ist Dir das bekannt? Es handelt sich dann um eine "Unbestellte Lieferung". Einfach mal googlen. Damit kriegst Du die Arschlöcher dran...


Ne, das glaube ich nicht. Da gilt nur für wirklich UNBESTELLTE Ware und selbst dann gibt es noch ein paar Einschränkungen. Allerdings muss ich nichts weiter tun, als die Ware für eine Abholung bereit zu halten.


Hallo zusammen,

auch ich bin in Toms Falle getappt Habe ein Naviceiver bestellt und nachdem die im Angebot beschriebene Lieferzeit von 1-3 Werktagen nicht eingehalten wurde, dies aber ein wesenteliches Entscheidungskriterium meiner Bestellung war, habe ich per E-Mail widerrufen. Als Antwort kam, dass dem Widerruf nicht stattgegeben wird, da Sonderanfertigung...lächerlich.

Aber der liebe Herr Seifert hat einen Fehler gemacht und direkt auf meine E-Mail des Widerrufs geantwortet, so dass er sich jetzt nicht mehr rausreden kann, der Widerruf wäre nicht bei ihm eingegangen.

Zum Glück habe ich auf Rechnung über Paypal bestellt und die auch über den Sachverhalt informiert. Das ist sicherlich keine Garantie dafür, dass für mich das Thema durch ist, aber zumindest sitze ich den Zahlungsfluss betreffend am längeren Hebel und muss meiner Kohle nicht hinterher rennen.

Herr Seifert schrieb auch, dass der Naviceiver diese Woche in den Versand geht, worauf ich ihm mitteilte, dass ich die Annahme aufgrund meines Widerrufs verweigern werde.

In diesem Zusammenhang: Wenn der Händler nach einem Widerruf trotzdem die Ware versendet, dann ist das NICHT legitim -> https://www.internet...ng-nach-widerruf.htm (Vorsicht! Versand von Ware an den Kunden nach einem Widerruf ist wettbewerbswidrig!)
Tobiii2
Hat sich gelöscht
#74 erstellt: 27. Jan 2020, 15:20

Micha0365 (Beitrag #72) schrieb:
Bei Rücksendung falscher oder fehlerhafter Ware trägt das Porto in jedem Fall der Verkäufer. Darin liegt aber gleichzeitig die Falle: Der Verkäufer kann versuchen, den Vorgang so lange zu verzögern, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Trotzdem muss der Kunden den Flaschen Artikel natürlich nicht behalten oder bezahlen.

Wobei das ja ein klassischer Streitfall ist. Du stellst es dar, als habe der Kunde automatisch Recht. TCH hier mal ausgenommen, aber sonst sind es häufiger die Kunden, die einfach nicht richtig gelesen haben, sich vertun, o.Ä.

Ich arbeite seit 1996 im eCommerce-Umfeld, meine Freundin betreibt einen Online-Shop und einen eBay-Shop. Was man da erlebt, mit manchen Kunden... Sie hat z.B. Kameramodelle (EOS 1D, Maßstab 1/10) verkauft. Da haben insgesamt 11 Kunden ernsthaft überlesen, dass es ein Modell ist - und erwartet für 120 Euro eine neue EOS 1D zu bekommen. Einer war sogar beim Anwalt. Das Modell war so gut gemacht, dass man es anhand der Fotos nicht erkannt hat, es stand aber sowohl der Begriff "Modell" bzw. "Miniatur" als auch der Maßstab schon in der Artikelbezeichnung und Überschrift. Und in der Artikelbeschreibung stand das Alles mehrfach noch dazu. Trotzdem... Soviel mal dazu...
Micha0365
Neuling
#75 erstellt: 27. Jan 2020, 18:49

Tobiii2 (Beitrag #74) schrieb:

Micha0365 (Beitrag #72) schrieb:
Bei Rücksendung falscher oder fehlerhafter Ware...

... Du stellst es dar, als habe der Kunde automatisch Recht. TCH hier mal ausgenommen, aber sonst sind es häufiger die Kunden, die einfach nicht richtig gelesen haben, sich vertun, o.Ä....


Stimmt, ich habe einfach unterstellt, dass nicht der Kunde falsch bestellt hat, sondern dass der Händler falsch oder fehlerhaft liefert.

Du hast natürlich auch damit Recht, dass viele Kunden Vollpfosten sind. Wenn der Verkäufer das liefert, was der Kunde bestellt hat, ist ja nicht falsch. Selbstredend auch nicht, wenn der Kunde eigentlich etwas ganz anderes wollte.

Das hatte ich in dem Fall aber nicht angenommen weil der Betroffene ja mit Artikelnummern des Herstellers argumentiert hatte.
Tobiii2
Hat sich gelöscht
#76 erstellt: 27. Jan 2020, 19:02

Micha0365 (Beitrag #75) schrieb:
Das hatte ich in dem Fall aber nicht angenommen weil der Betroffene ja mit Artikelnummern des Herstellers argumentiert hatte.

Ich schrieb ja auch, TCH mal ausgenommen In dem speziellen Fall wird schon der Kunde im Recht sein, da bin ich ganz bei Dir...
Zossii500
Neuling
#77 erstellt: 01. Feb 2020, 18:26
Bloß nicht von dem Seifert einschüchtern lassen.
Der Seifert ist für seine Praktiken beim zuständigen Amtsgericht bekannt. Richter Fleckenstein beim Amtsgericht Andernach ist auf unserer Seite.

Nur Mut,Jungs!
berlotron
Neuling
#78 erstellt: 05. Mrz 2020, 11:01
Toms-Car-Hifi Thomas Seifert hält sich weder an Gewährleistungs- noch Widerrufsrecht...

"Online Händler mit unzuverlässigen und dubiosen Geschäftspraktiken wie "Toms-Car-Hifi Thomas Seifert" treiben die Kunden aktiv zu Amazon " ... ganz genau, dort werde ich jetzt bestellen

Mein Problem :
-bestellter Artikel mangelhaft/defekt (KFZ Bluetooth Verstärker mit wackelnder Antennenbuchse),

-Rücksendung und Rückzahlung nur mit Hilfe von Paypal möglich, Rücksendung soll ins Ausland verschickt werden, ohne Portokostenübernahme, angeblich liegt kein Defekt vor... droht mit Prüflaborgebühren...


Leider hab ich zu spät über die lange bekannten Praktiken des Händlers gelesen.
NIE WIEDER


[Beitrag von berlotron am 05. Mrz 2020, 11:02 bearbeitet]
Mark5150
Neuling
#79 erstellt: 05. Mrz 2020, 11:10
Hallo zusammen,
Vor gut 2 Monaten habe ich meine Erfahrung mit toms car hifi hier verfasst.
Mein Rechtsanwalt reicht diese Woche Klage ein.
Diesbezüglich bat mein Rechtsanwalt um eine Übersicht an sonstigen Geschädigten Personen.
Wer Interesse hat Gegenstand der bevorstehenden Verhandlung zu werden, möge mir als PN einen kurzen Sachverhalt sowie den Namen und Erreichbarkeit zusenden.

Ich danke euch sehr.

Gruß Mark
berlotron
Neuling
#80 erstellt: 10. Mrz 2020, 10:36
...und es geht weiter...

Brief  von Toms Car Hifi

Brief  von Toms Car Hifi
Riboolt
Stammgast
#81 erstellt: 10. Mrz 2020, 11:56
ich verstehe den zusammenhag mit dem ungefähr 10 mal erwähnten "§823 Abs.1 BGB" nicht bgb §823


[Beitrag von Riboolt am 10. Mrz 2020, 12:19 bearbeitet]
Böötman
Inventar
#82 erstellt: 10. Mrz 2020, 12:22
@berlotron: Siehe Post 6, da ist exakt das gleiche Schreiben beigefügt.
berlotron
Neuling
#83 erstellt: 10. Mrz 2020, 16:09


ja, ist nicht neu,

...aber die versuchen es immer wieder
Car-Hifi
Inventar
#84 erstellt: 10. Mrz 2020, 17:01

Riboolt (Beitrag #81) schrieb:
ich verstehe den zusammenhag mit dem ungefähr 10 mal erwähnten "§823 Abs.1 BGB" nicht bgb §823

Der Inhaber des Geschäftes behauptet, dass durch die schlechte Kritik ein Schaden an seinem Eigentum - dem Geschäft - entstanden sei. Er wolle jetzt auf Ersatz des Schadens klagen und auf Unterlassung (§1004 Abs. 1 BGB). Die Unterlassung kann ich nachvollziehen. Das ist ja auch sein erstes Angebot: "Entfernen Sie die Kritik"

Aber spätestens beim Schadenersatz wird es schwer. Denn dafür muss man seinen Schaden benennen können. Also er muss die konkrete Höhe des Schadens nachweisen können.Und man muss den ursächlichen Zusammenhang darstellen können. Das wird bei einem Allerwelts-Online-Händler sicher schwerer als beim Dachdecker im Dorf, der einmal richtig Pfusch gemacht hat und bei dem alle anderen Aufträge des Dorfes plötzlich storniert werden, nachdem der Pfuschbesitzer in der Kneipe mal richtig losgepöbelt hat.

Und vom Schaden mal abgesehen, wiegt sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (als Unternehemen) stärker als das Recht auf freie Entfaltung des Kritikschreibers (Privatperson). Das kommt dann jeweils auf den Einzelfall an - wie ein Richter die Behauptungen bewerten wird. Wie viel der Aussage ist eine nachweisbare Tatsachenbehauptung? Wie viel ist Meinungsäußerung. Ist die Meinungsäußerung eine Schmähung? Wie stark und nachhaltig wird geschmäht?

Mal abwerten, was weiter draus wird.


[Beitrag von Car-Hifi am 10. Mrz 2020, 17:02 bearbeitet]
Neruassa
Inventar
#85 erstellt: 10. Mrz 2020, 17:13
Er wird mit sowas niemals vors Gericht gehen.
Das Gericht für die Anklage wäre ja das in dem Angeklagten seiner Nähe.
Da sind die Sprittkosten ja schon höher.
Bei den ganzen Verfahren die er vor allen Gerichten in ganz DE hätte...

Wie kanns eigentlich sein, dass solche Machenschaften in DE geduldet werden?
Ich finde es ja schon bemerkenswert, wie er diese Sachen seit Jahren ohne Probleme durchführt. Und heute, nach allen Beiträgen, noch Leute darauf reinfallen.
Darüber sollte er mal ein Buch schreiben, oder seine Geschichte an Netflix verkaufen.


[Beitrag von Neruassa am 10. Mrz 2020, 17:15 bearbeitet]
Car-Hifi
Inventar
#86 erstellt: 10. Mrz 2020, 18:43

Neruassa (Beitrag #85) schrieb:
Wie kanns eigentlich sein, dass solche Machenschaften in DE geduldet werden?

Wo kein Kläger, da kein Richter.

So lange nicht viele auf die Idee kommen, den Herrn wegen Verstoßes eventuell gegen BGB § 312g (Widerrufsrecht im Fernabsatz), BGB § 434 ff (Sachmangelhaftung (Gewährleistung)) und/oder StGB §240 (Nötigung) zu verklagen und die Lage auf Seiten des Klägers wirklich sehr gut gemacht ist, wird der Herr wohl noch lange Geld verdienen.

Im Jahr 2017 war der Herr und sein "erfundenen Regeln für den Widerruf" schon mal Thema in meiner Lieblingszeitschrift c't. Aber auch davon ließ er sich wohl nicht beeindrucken.


Ich finde es ja schon bemerkenswert, [dass] heute, nach allen Beiträgen, noch Leute darauf reinfallen.

Es gibt Menschen, die verlieren jegliches Gespür für Gefahr, wenn der Preis zu verlockend ist ...


Darüber sollte er mal ein Buch schreiben, oder seine Geschichte an Netflix verkaufen.

Früher gab es mal eine Serie "Nepper, Schlepper, Bauernfänger".
berlotron
Neuling
#87 erstellt: 11. Mrz 2020, 09:55
...bei idealo nach dem Produkt gesucht... TCH hat einen günstigsten Preis gehabt, bestellt...

Leider habe ich erst nach dem Kauf/Gewährleistungsfall, über die lange bekannten Praktiken des Händlers gelesen, aber das sich solche Praktiken über Jahre in Deutschland halten können ist unglaublich.
...im Jahr 2020, bei unseren Verbraucherschutzgesetzen, ging ich davon aus, dass solche Online-Händler nicht lange Bestand haben. Da habe ich mich gewaltig getäuscht.
berlotron
Neuling
#88 erstellt: 11. Mrz 2020, 10:01

Car-Hifi (Beitrag #86) schrieb:
Es gibt Menschen, die verlieren jegliches Gespür für Gefahr, wenn der Preis zu verlockend ist ...


Darüber sollte er mal ein Buch schreiben, oder seine Geschichte an Netflix verkaufen.

Früher gab es mal eine Serie "Nepper, Schlepper, Bauernfänger".


...ganz schön überheblich...
Bei idealo gelisteten Händlern ging ich von einer gewissen Gesetzeskonformität aus. War leider nicht so.

Forencode durch Moderation repariert.


[Beitrag von Joze1 am 11. Mrz 2020, 10:43 bearbeitet]
Neruassa
Inventar
#89 erstellt: 11. Mrz 2020, 10:43
Warum überheblich?

Es ist leider die Wahrheit. Wie der Kollege schon sagte, Menschen verlieren das Gespür für Gefahr, wenn der Preis zu verlockend ist.

Ich wollte mir Kopfhörer, eines ganz bestimmten Typs kaufen, kostet 189€.
Bei einer anderen Website kostete es 119€.
Kurz die Seite gegoogelt und dann für mich entschieden es nicht einzugehen und hab es für 189€ bestellt.
Manche Menschen informieren Sich eben bevor sie etwas bei einer Ihnen unbekannten Seite kaufen (und zwar nicht auf Trustpilot oder ähnlichen), andere schlagen bei dem Preis einfach eben zu.

Ich meine, wenn man Toms Car Hifi googelt, ist dieser Beitrag hier unter den Top5. Lange, ausgiebig suchen wie bei anderen Seiten müsste man nicht.


[Beitrag von Neruassa am 11. Mrz 2020, 10:45 bearbeitet]
ancientLEGEND
Stammgast
#90 erstellt: 11. Mrz 2020, 11:18
Geiz ist halt nicht immer geil.
Car-Hifi
Inventar
#91 erstellt: 11. Mrz 2020, 18:10

berlotron (Beitrag #88) schrieb:
...ganz schön überheblich...

Da hast Du völlig recht. Diese Überheblichkeit hat ihr Wurzeln in einem gesunden Misstrauen allen anderen Menschen Gegenüber. Dieses Misstrauen hat mich in fast 50 Lebensjahren davor bewahrt, auf Nepper, Schlepper und Bauernfänger herein zu fallen. Ich habe noch nie ein ungewünschtes Abbo abgeschlossen, ich bin noch nie auf Händler mit ominösen Geschäftspraktiken über den Tisch gezogen worden, ich bin noch nie auf scheinbare Gewinnspiele herein gefallen und selbst bei Ebay oder Amazon bin ich noch nie an einen Betrüger geraten.

Mein Opa brachte mir bei, schon als ich ein kleiner Junge war: wenn ein Angebot zu gut klingt um wahr zu sein, dann ist es dass auch meist nicht.

Vielleicht habe ich nicht immer zum kleinsten Preis gekauft - dafür aber nie mit Stress.


Bei idealo gelisteten Händlern ging ich von einer gewissen Gesetzeskonformität aus.

Idealo macht keine Testkäufe, um die Umgangsformen der Händler zu überprüfen, die ihnen die Daten zur Verfügung stellen. Idealo (und andere ähnliche Seiten) vergleichen wirklich nur und ausschließlich die Angaben zu Preis und Lieferzeit in ihrer Datenbank. Nicht mehr und nicht weniger.
Eifel-Berserker
Neuling
#92 erstellt: 11. Mrz 2020, 18:42
Habe ich ebenfalls bekommen!
Na und - auf wen soll das Eindruck machen?
Zum Einen sind seine Vorwürfe haltlos und zum Anderen bestehen seine Standard-Schreiben lediglich aus kopierten Text-Fetzen irgendwelcher Muster-Vorlagen! Das kann jeder, dafür braucht man weder eine nennenswerte Qualifikation noch sonderlich Grips - jeder Rotzlöffel bekommt das hin! Und das getroffene Hunde laut bellen, bewahrheitet sich hier recht deutlich!

Wie Zossii500 schon richtig erwähnt - der Seifert ist amtsbekannt! Zudem bewegt er sich aktuell auf äußerst dünnem Eis - jeder unbedachte Schritt könnte nun zum Einbruch führen und dann dürften "nasse Füßchen" sein geringstes Problem darstellen! Nun denn, er hat es ja selber so gewollt!

Da ich davon ausgehe, dass er "inkognito" hier mit liest, will ich es nicht versäumen, ihm einen Gruß da zulassen - Seifert, du hast dich spätestens jetzt mit den Falschen angelegt!

Letztlich noch eine kurze, aber dennoch überaus wichtige Info - die Mär, dass "Papi Seifert" angeblich Anwalt sei, ist vermutlich von "Geschichten-Tom" selbst verbreitet worden! Fantasie hat er ja - das beweisen nicht zuletzt seine wirren Schreiben!
Kruft ist ein recht beschaulicher Ort, Nickenich und Thür ebenfalls - jeder kennt hier jeden und somit auch "Papi Seifert" und sein Früchtchen Tom!


[Beitrag von Eifel-Berserker am 11. Mrz 2020, 22:20 bearbeitet]
vepid
Neuling
#93 erstellt: 11. Mrz 2020, 20:53
Gibt es eigentlich Fotos von Herrn Seifert? Gerne auch per PN.

Servus
vepid
Eifel-Berserker
Neuling
#94 erstellt: 11. Mrz 2020, 21:28
Wozu Fotos?

Und warum per PN?

Erklären Sie mal!
st3f0n
Moderator
#95 erstellt: 11. Mrz 2020, 21:45
Auch wenn es nichts zur Sache beiträgt, man kann ihn recht einfach auf Facebook finden.

Bitte bleibt beim eigentlichen Thema.

Gruß Stefan
-Moderation-
ggaasreq
Neuling
#96 erstellt: 04. Apr 2020, 04:45
Ich habe auch dort bestellt , die ware ging innerhalb der gewährleistungszeit kaputt , und ich wollte ersatz.

Herr Seifert hat sich strikt geweigert mir die 20€ frequenzweiche zu ersetzen , obwohl diese sogar auf lager war.

ich habe daraufhin eine schlechte bewertung hinterlassen auf trustpilot und auf google.
Die Trustpilot bewertung hat er aber dann irgendwie weggemogelt , weil die bestellung länger als 6 monate her ist.

habe daraufhin auch verschiedene schreiben bekommen, habe mich aber dazu entschieden die bewertungen so zu lassen wie sie sind. Habe Herrn Seifert einfach geschrieben dass die bewertungen nicht gelöscht werden.

Habe dann später das Schreiben bekommen wo er sagt dass ich "den tatbestand zugegeben verschlimmert habe" dadurch dass ich eine bewertung "geändert" habe. Habe ich übrigens nicht.
Habe dann kurz und knapp zurückgeschrieben dass ich nichts zugegeben habe und die bewertung so bleibt wie sie ist.

Ein weiteres Schreiben : " Sie werden schon bald von unserer Kanzlei kontaktiert".
Weiter kam nichts. Anscheinend gibts keine Kanzlei. Die einzige kanzlei die hier im spiel ist ist die, die ihm die musterschreiben aufgesetzt hat die er bei jeder echten bewertung versendet.

Diese ganzen tollen Schreiben die Herr S aufsetzt sind nichts mehr als leere Drohungen . Belasst eure Bewertungen so wie Sie sind (wenn ihr schlechte erfahrungen gemacht habt) , damit die offensichtlich gefälschten Bot Bewertungen untergehen.

Guckt euch doch einfach nur die bewertungen von google an. nur schlechte bewertungen von echten profilen die auch andere unternehmen bewertet haben ( also echte bewerter) .
Und dann NUR positive von neuen accounts mit 0815 namen und ausschließlich einer einzigen bewertung, die immer für tomscarhifi ist...

was für ein trauriger händler. sitzt wahrscheinlich den ganzen tag in seinem kabuff und verschickt schreiben und löscht bewertungen statt zu verkaufen. Kanns garnicht erwarten bis der laden insolvent ist.


[Beitrag von ggaasreq am 04. Apr 2020, 04:54 bearbeitet]
Alpha993
Ist häufiger hier
#97 erstellt: 21. Apr 2020, 18:28
Ich hab auch eine sehr unrühmliche Erfahrung mit dem Laden gemacht.
Ich hatte ein 2 Din Radio für 450€, dass bei sämtlichen anderen Händlern um die 600€ kostete, bei ihm im Warenkorb liegen und wollte es am Folgetag morgens bestellen. Gesagt getan, aber denkste... an der Kasse angekommen kostete das mit einem Mal das selbe wie bei allen anderen.
Hatte den daraufhin angeschrieben und recht unhöflich sinngemäß zur Antwort bekommen, das könne gar nicht sein, er dürfte das gar nicht zu dem Preis verkaufen. Ich hab dann ewig geknibbelt, bis ich dann doch noch in meinem Browserverlauf die Seite mit dem ursprünglichen Preis gefunden hatte.
Daraufhin ein Screenshot davon und ihm gesendet. Plötzlich war das ein Fehler und er hätte das nie zu dem Preis verkauft und mich spätestens bei der Bestellung darauf hingewiesen.
Mich hat das so gefuchst, weil der mich erst für blöde hingestellt und ich schon selbst an mir gezweifelt hatte.
Aber gut so... nachdem was ich hier gelesen habe bin ich heilfroh, dass ich bei den Truppenteilen nichts bestellt habe.
Ich bestelle bei ARS24. Die Preise sind auch top und da klappt alles reibungslos.
Castlemaster
Neuling
#98 erstellt: 22. Apr 2020, 15:16
Hallo Zusammen

Ich bin auch Leider auf den guten Tom herein gefallen.

Habe nach Drohung von denen meine Bewertung zurückgezogen und eine neue, sachliche und fundierte Bewertung komplett neu hinterlegt. Da können die jetzt auch Drohen wie die Wollen. Eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale RLP wird auch eingereicht.
DaVecto
Neuling
#99 erstellt: 05. Jun 2020, 13:31
Moin zusammen. Habe am 29.03.2020nen Subwoofer bei ihm bestellt den ich bis heute nicht geliefert bekommen habe. Angeblich gibt es Lieferschwierigkeiten in Finnland werde schon seit Wochen vertröstet.
Neruassa
Inventar
#100 erstellt: 05. Jun 2020, 13:46
Nach 2 Monaten solltest du das ganze mal Canceln und Geld zurück verlangen...
Wahrscheinlich zieht er dir ne Bearbeitungsgebühr ab.
DaVecto
Neuling
#101 erstellt: 05. Jun 2020, 13:49
Wäre diese denn überhaupt rechtmäßig? Auf seiner Seite steht Lieferzeit 1-3 Tage ok das klappt nicht wenn man es nicht vorrätig hat aber bei Status steht "komplett importiert in Bearbeitung".
dan_oldb
Inventar
#102 erstellt: 05. Jun 2020, 13:55

Castlemaster (Beitrag #98) schrieb:
Habe nach Drohung von denen meine Bewertung zurückgezogen und eine neue, sachliche und fundierte Bewertung komplett neu hinterlegt.


Ich bin ja der Meinung das man immer sachlich und fundiert bewerten sollte.

Ciao, Daniel
Neruassa
Inventar
#103 erstellt: 05. Jun 2020, 14:25

Wäre diese denn überhaupt rechtmäßig? Auf seiner Seite steht Lieferzeit 1-3 Tage ok das klappt nicht wenn man es nicht vorrätig

Wenn er es in 1-3 Tagen nicht Liefern kann, gehört diese Aussage dort auch nicht hin.
Sondern (>2 Monate).
Gib ihm ne Frist, 10 Tage, danach widerrufe und verlang dein Geld zurück.
Ich hoffe du hast mit Paypal gezahlt, ansonsten viel Spaß.


[Beitrag von Neruassa am 05. Jun 2020, 14:26 bearbeitet]
Böötman
Inventar
#104 erstellt: 05. Jun 2020, 14:59
Ne Rechtsschutz währe ebenfalls gut ... wenn es so kommen sollte wie wir alle vermuten, wäre eine Meldung bei der Verbraucherzentrale ebenfalls überdenkenswert.
dan_oldb
Inventar
#105 erstellt: 05. Jun 2020, 15:11
Bei einer Bestellung Ende März könnte man davon ausgehen das die Lieferzeitangabe im Shop aufgrund von Lieferproblemen in der Corona-Hochphase nicht zu halten war; die Angabe ist dann trotzdem nicht OK und man müsste schnellstmöglich den Shop anpassen, und vor allem die Kunden die bereits bestellt haben informieren und Lösungen aufzeigen. Bei einer derart kurzes Lieferzeit ist auch davon auszugehen das sich die Ware am Lager oder bei einem Zulieferer "in der Nähe" befindet.

Wir hatten auch in der Firma drei Fälle wo wir avisierte Termine nicht halten konnten, weil Container bzw. Flugfracht nicht in Taiwan bzw Malaysia losgeschickt wurden; unsere Zulieferer haben uns aber sofort informiert, wir unsere Kunden, alle hatten Verständnis, und man konnte alternative Lösungen erarbeiten.

Bei Onkel Tom dagegen scheint das Methode zu haben, ich finde auf die Schelle nichts das nicht mit "1-3 Werktage" gekennzeichnet ist.

Ciao, Daniel
DaVecto
Neuling
#106 erstellt: 06. Jun 2020, 10:11
Ich habe ihn höflich darauf hingewiesen das ich jetzt noch 14 Tage warte, sollte bis dahin keine Lieferung erfolgen werde ich vom Kauf zurücktreten.

Seine Antwort darauf:

"Der Artikel ist bereits für Sie in der Produktion.
Ein Zürück gibt es leider nicht mehr.."
Tobiii2
Hat sich gelöscht
#107 erstellt: 06. Jun 2020, 10:17

DaVecto (Beitrag #106) schrieb:
Ich habe ihn höflich darauf hingewiesen das ich jetzt noch 14 Tage warte, sollte bis dahin keine Lieferung erfolgen werde ich vom Kauf zurücktreten.

Seine Antwort darauf:

"Der Artikel ist bereits für Sie in der Produktion.
Ein Zürück gibt es leider nicht mehr.."

Würde ihm zurück schreiben, er solle mal seine eigene Widerrufsbelehrung lesen.
Car-Hifi
Inventar
#108 erstellt: 06. Jun 2020, 10:27

DaVecto (Beitrag #106) schrieb:
"Der Artikel ist bereits für Sie in der Produktion.
Ein Zürück gibt es leider nicht mehr.."

Ich gehe mal davon aus, dass es sich beim bestellten Artikel nicht um eine Anfertigung nach persönlichen Wünschen handelt (wie zum Beispiel bei einem Maßanzug). Statt dessen wird doch der Artikel "übliche" Lagerware sein, die nur momentan nicht am Lager ist. Entsprechend läuft das Argument des Geschäftes ins Leere - wie ich schon mal viel weiter oben schrieb.

Die Tatsache, dass der Händler eine Ware anbietet, die er nicht üblicherweise auf Lager hat, und die Gefahr, dass diese Ware dann sein Lager füllt, wenn der Kunde sein Recht auf Widerspruch wahrnimmt, ist das normale Geschäftsrisiko des Händlers!

Wenn der Händler davor Angst hat, dann soll er besonders sperrige Artikel wie Gehäuse-Subwoofer oder besonders teure Artikel wie Brax DSP einfach nicht anbieten.

Vielleicht magst Du ja mal den Subwoofer nennen, den Du bestellt hast, damit wir nicht nur theoretisch um den heißen Brei reden müssen.


[Beitrag von Car-Hifi am 06. Jun 2020, 10:28 bearbeitet]
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