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Hilfe! Batterie verkauft und nun Anwaltdrohungen.+A -A |
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Autor |
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Xearo
Stammgast |
#1 erstellt: 25. Sep 2012, 20:22 | |||||||||
Hallo, ich habe zurzeit ein Problem und zwar habe ich meine Optima Yellow Zustazbatterie verkauft, welche sich in einem einwandfriem Zustand befand. Ich habe die Batterie direkt nach dem ausbauen an einem CTek XS3600 vollgeladen und Sie hatte noch nach ca. 1-1.5 Monaten eine Spannung von ca. 12.6 Volt. Jetzt behauptet der Käufer er hätte die Batterie von einem autorisiertem Fachhändler überprüfen lassen, welcher die Batterie als defekt bemängelte. Angeblich sei die ''Ladekapazität von voll auf halbvoll'' nach kurzer Zeit gesunken..... ...ich zitiere einfach mal die Mailtexte hier: Käufer: Hallo,habe die Batterie hier bei einem autorisierten Fachhändler überprüfen lassen. Die Batterie verliert innerhalb kurzer Zeit von voll auf halbvoll die Ladekapaztität. Heisst lt. Händler die Batterie ist hin. Ich schicke Ihnen die Batterie zurück,überweisen Sie bitte das Geld ........ Meine Antwort: Sie können mir die Batterie gerne zurück schicken, allerdings werde ich erst die Seriennummer und den angeblichen Kapazitätsverlust überprüfen. Sollte sich die Batterie nicht in dem Zustand befinden, in dem ich sie Ihnen zugesendet habe, werde ich Ihnen kein Geld erstatten! Desweiteren bekommen Sie nur den Kaufpreis von .... erstattet, ich werde keinerlei Versandkosten zurückerstatten Käufer: Habe mich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt und diesem Ihre Mail gezeigt,demnach haben Sie etwas versendet,das nicht in Ordnung ist und deshalb müssen Sie die Kosten,die Sie verursacht haben erstatten. Der nächste Schritt ist die Feststellung durch einen Sachverständigen,der das alter und die Beschaffenheit sowie die Echtheit der Batterie feststellt . Denn das ich das Beweismittel, aus der Hand gebe nach der Mail ,glaube ich nicht Ich würde Ihnen raten,besser die Batterie abzuholen,allein wegen der hohen Kosten, die jetzt entstehen. Ich weiß echt nicht was ich machen soll... ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Tips geben |
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DJ991
Inventar |
#2 erstellt: 25. Sep 2012, 20:31 | |||||||||
Also ich würde noch eine zweite Meinung von einem anderen Händler einholen lassen, am besten biste dabei vor Ort. mfg DJ |
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Xearo
Stammgast |
#3 erstellt: 25. Sep 2012, 20:33 | |||||||||
Wir wohnen ca. 250 Kilomoter auseinander, daher ist dies nicht so schnell möglich. Ich denke ich werde ein Schriftstück von Ihm verlangen, welches besagt, dass die Batterie defekt sei, oder soll ich dies besser bleiben lassen? [Beitrag von Xearo am 25. Sep 2012, 20:35 bearbeitet] |
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DJ991
Inventar |
#4 erstellt: 25. Sep 2012, 20:35 | |||||||||
Ich denke mal nicht, dass er dir die Batterie zurückschickt. Ist noch Garantie drauf? mfg DJ |
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Xearo
Stammgast |
#5 erstellt: 25. Sep 2012, 20:36 | |||||||||
Ich glaube nicht dass da noch Garantie drauf ist. |
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DJ991
Inventar |
#6 erstellt: 25. Sep 2012, 20:46 | |||||||||
Du hast als Privatverkäufer eig keine Rücknahme- oder Garantiepflichten, wenn dus erwähnt hast. Kenne die genaue Rechtslage aber nicht. mfg DJ |
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Neruassa
Inventar |
#7 erstellt: 25. Sep 2012, 21:15 | |||||||||
Wichtig zu sagen wäre noch, wo du es verkauft hast... Privat im Forum oder Amazon/Ebay? Wenn Ebay, schau mal bei der Artikelbeschreibung ob du dort Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen hast. Wenn nicht... hast du ein Problem. :/ |
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LexusIS300
Inventar |
#8 erstellt: 25. Sep 2012, 21:15 | |||||||||
Diesse Aussage lässt viele Variablen offen. Wieviel wurde sie belastet? (Ampere) Was ist innerhalb kurzer Zei? Ich würde sagen, lass es drauf ankommen wenn Du Dir sicher bist das die Batterie in einwandfreiem Zustand von Dir versandt wurde. Zu dem lebt keine Batterie ewig, jeder der sich sowas kauft muss sich im klaren sein das sie nicht mehr so viel leistet wie eine neue. Grüsse Markus |
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Xearo
Stammgast |
#9 erstellt: 25. Sep 2012, 21:20 | |||||||||
Ich habe bei e**y-kleinanzeigen verkauft. Dem verkäufer habe ich nach dem Händler gefragt bei dem er die Batterie angeblich getestet hat, sollte er mir einen Namen oder Adresse nennen, werde ich den Händler mal kontaktieren. Gruß M |
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menime
Inventar |
#10 erstellt: 25. Sep 2012, 21:22 | |||||||||
Zumal ich eine batterie innerhalb weniger Tage bis zum Ende zerstören kann. Mehrmals bis zum bitteren Ende entladen und selbst eine 2 Wochen alte Batterie quittiert den dienst. Wie soll man nun feststellen ob Sie vorm Versand schon defekt war? Ich würd ihm das Geld geben und fertig. Gerichtskosten gehen sehr schnell in die tausende. Lass schicken, überprüf Sie und falls es falsch war was er gesagt hat würd ich mir aber das Geld wieder einklagen. Du bist unschuldig bis du von einem Gericht schuldig gesprochen wirst. |
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st3f0n
Moderator |
#11 erstellt: 25. Sep 2012, 21:29 | |||||||||
Aber wieso sollte er die Batterie denn nicht zurückschicken und das Geld wieder haben wollen? Wenn er das Geld wieder hat kann er sich doch eine neue besorgen. |
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Rohezal
Ist häufiger hier |
#12 erstellt: 25. Sep 2012, 21:38 | |||||||||
weil er mochmal geld zahlt um die batterie zu verschicken |
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V3841
Hat sich gelöscht |
#13 erstellt: 25. Sep 2012, 21:38 | |||||||||
Das hat aber gar nichts damit zu tun, dass die Ware im beschriebenen Zustand sein muss. Da verstehen die Richter auch keinen Spaß. Wenn die Ware nicht im beschriebenen Zustand ist, gilt das HGB, Reklamation - Nachbesserungsversuche - Kaufpreisminderung - Rückabwicklung. http://bgb.jura.uni-hamburg.de/a/a--mangel-kaufv.htm Wenn ein Kunde reklamiert besser sofort zurücknehmen, falls dann Betrug im Spiel ist, ggf. RA einschalten wenn die Beweislage ausreichend ist. Z.B. wenn die zurückgeschickte Ware nachweislich nicht die ursprünglich verschickte Ware ist. LG [Beitrag von V3841 am 25. Sep 2012, 21:41 bearbeitet] |
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Smartjaner
Inventar |
#14 erstellt: 26. Sep 2012, 05:08 | |||||||||
HyXearo, Der Verkäufer handelt privat: Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Allerdings kann sie durch den Verkäufer gänzlich ausgeschlossen werden. Dann liegt das alleinige Risiko beim Käufer. Selbstverständlich gilt dies nur für Mängel, die nach dem Kauf der Ware eintreten. Für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden sind und die nicht in der Beschreibung erwähnt wurden, muß der Verkäufer dennoch haften. In den ersten 6 Monaten gilt bei der Gewährleistung die Regel, wonach der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware bei Übergabe in Ordnung war. Will man die Gewährleistung als privater Verkäufer ausschließen, dann ist es SEHR wichtig die richtige Formulierung zu wählen, damit das auch vor Gericht gilt. |
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lolzi
Ist häufiger hier |
#15 erstellt: 26. Sep 2012, 08:48 | |||||||||
Ein Privatverkäufer kann die Garantie etc ausschließen .. aber dennoch MUSS die Ware bei ÜBERGABE in dem beschriebenen Zustand sein ! Was ich nun am besten machen würde weiss ich leider nicht ... Das der Kerl mit Anwalt droht .. zeigt alleine schon, dass er Streitsüchtig ist ... JEDER normale Mensch würde das vorher versuchen zu klären. Aber auch deine Mail ist seltsam... Keiner von euch beiden kann beweisen, dass sie Batterie vor dem verschicken einwandfrei .. bzw. derzeit kaputt ist. Er hätte die Batterie SOFORT nach erhalt prüfen lassen müssen um das zu beweisen ... Am Ende wird der Richter so oder so entscheiden .. das weiss man leider nicht. Aber bei einem hast du recht: Du solltest mal mit dem "authorisierten Fachhändler" sprechen was genau mit der Batterie los ist. Ansonsten kann ich da leider nicht weiterhelfen .. jeder hockt auf der Beweislast bei 2 Privatpersonen und keiner kann es wirklich beweisen. Höchstens ein Sachverständiger, der sagen kann wielange die Batterie kaputt ist. Also entweder nachgeben und sich einigen oder warten bis du ein schreiben vom Anwalt bekommst. Jedoch sollte das ohne Rechtsschutz eher teuer werden (wenn du noch jung bist fällt es evtl unter den Rechtsschutz deiner Eltern). Ich denke zwar ganz ehrlich das er damit nicht durchkommt, du kannst ja genau schildern wie wo und wann du die Batterie geladen und getestet hattest, aber bevor es doch anders kommt und du auf Kosten sitzen bleibst ... |
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Xearo
Stammgast |
#16 erstellt: 26. Sep 2012, 08:54 | |||||||||
Ich habe ihm schon geschrieben dass ich die Batterie zurück nehme und ihm seine Kosten inkl. 2x Versand erstatte. Er hat sich bisher noch nicht gemeldet..... Gruß M |
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Party201
Inventar |
#17 erstellt: 26. Sep 2012, 09:17 | |||||||||
Hast du geschrieben das es eine gebraucchte Batterie ist? Wenn ja dann ist das ein Gebrauchtartikel.Da eine Batterie ein Verschleißartikel ist, der auch altert ohne Nutzung ist eine Herstellerperformance nicht mehr zu erwarten. (bzw. von der Logik ausgeschlossen) Was da ein Händer sich auf gegenseite aufspielt oder Anwalt ist egal.Falls es die Personen überhaupt gibt. |
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DJ991
Inventar |
#18 erstellt: 26. Sep 2012, 10:14 | |||||||||
Seh ich genauso, ich würde ein Schreiben vom Händler anfordern & den auch Kontaktieren! mfg DJ Edit: Hab auch im mom noch ne Anzeige gegen einen Verkäufer auf e*ay-Kleinanzeigen laufen, da gibts scheinbar viele schwarze Schafe! [Beitrag von DJ991 am 26. Sep 2012, 10:15 bearbeitet] |
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Neruassa
Inventar |
#19 erstellt: 26. Sep 2012, 10:27 | |||||||||
Mein Gott, ich würds genauso tun, warum nicht? Habe zu Hause einen kaputten Subwoofer... kaufe mir den selben bei Ebay wieder. Schreibe dann dem Verkäufer dass das Ding kaputt sei, lass mir meinetwegen noch bestätigen von meinem Händler, dass mein alter kaputt ist. Verlang das Geld zurück und verschickte meinen alten zurück. Keine schlechte Idee... Nächstes mal Foto davon machen, dass die Bat in Ordnung ist, oder zum Händler, der dir das bestätigt. Haste die Batterie irgendwie gekennzeichnet, falls er dir diese zurücksendet? [Beitrag von Neruassa am 26. Sep 2012, 10:50 bearbeitet] |
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Party201
Inventar |
#20 erstellt: 26. Sep 2012, 11:01 | |||||||||
Grins gute Idee. kleb doch auf die Batterie Tesa und mal darauf ein X. Foto machen. Tesa ab. Und schon hast du einen Beweis das deine Batterie ein X hatte. |
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devilson001
Ist häufiger hier |
#21 erstellt: 26. Sep 2012, 12:59 | |||||||||
Das wäre ja wiederrum Betrug. Als erstes würde ich anzweifeln das er überhaupt mit einem Anwalt gesprochen hat. Sicherlich benutzt er das Argument nur als Druckmittel. Im Gegenzug kannst Du doch das gleiche behaupten, warum nicht? Aber Du hast ihm die Rücknahme ja nun bereits bestätigt. Auf garkeinen Fall würde ich das Geld im Vorraus wieder raus rücken. Entweder schickt er die Batterie vorab oder auf eigene Kosten per Nachnahme. Das er allerdings derart Steil geht weil Du die Nummer abgleichen willst, ist schon verdächtig. Die Versandkosten musst Du leider wirklich tragen. |
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Bajs
Inventar |
#22 erstellt: 26. Sep 2012, 13:05 | |||||||||
Darf ich mal ganz unbedarft fragen von welchem Betrag hier gesprochen wird? Mir ist bewusst dass es hier ums Prinzip geht, aber je nach Gegenwert wäre mir das evtl. den ganzen Aufwand garnicht erst wert. |
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menime
Inventar |
#23 erstellt: 26. Sep 2012, 13:06 | |||||||||
Um 100€ glaub ich |
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Xearo
Stammgast |
#24 erstellt: 26. Sep 2012, 20:17 | |||||||||
So, kleiner Statusbericht.... der Käufer hat sich bisher nicht mehr gemeldet... hat sicher schiss bekommen
Es geht hier um 100 Euro + Versand
Bilder habe ich hier auf den eindeutig zu sehen ist in welchem Zustand die Batterie sich befindet.
Habe nach dem Händler gefragt ...... bisher keine Antwort
Ich habe ihm Angeboten ihm seine Kosten komplett zu erstatten, wenn er mir die Batterie zurück schicken würde. Von mir aus könnte er das Paket auch als unfrei versenden, dann werde ich dies bei der Post entrichten. Wie immer..... keine Antwort Alles in allem schon ein bischen komisch. Mich stört es allerdings mehr dass es immer solche Menschen wie hier z.B. gibt. Ich habe noch nie defekte ware verkauft und dann wird man so behandelt..... Gruß Manuel |
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menime
Inventar |
#25 erstellt: 26. Sep 2012, 20:42 | |||||||||
Nunja, anhand der Spannung kann man wenig auf die Funktion schließen. Müsstest eine kapazitätsmessung machen |
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Xearo
Stammgast |
#26 erstellt: 30. Sep 2012, 10:11 | |||||||||
Hallo, der Käufer hat sich jetzt gemeldet. Er schrieb mir, dass die Batterie sich nur relativ langsam von Belastungen erholt, aber nicht dass sie nicht funktioniert. Daher schätze ich ich mal das es eine Verschleißerscheinung ist oder? Desweiteren hatte ich die Batterie als Neuwertig gekennzeichnet, allerdings konnte ich mich ja nur auf den optischen Zustand beziehen. Er meinte aufgrund des Verschleißes ist die Batterie nicht mehr Neuwertig, obwohl er schon vorher wusste wann ich mir die Batterie gekauft hatte. Gruß Manuel |
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WarlordXXL
Inventar |
#27 erstellt: 30. Sep 2012, 10:19 | |||||||||
Sag Ihm einfach, dass du die Batterie bei eintreffen zum Autohaus bringst und das er sein Geld wieder bekommt, wenn sich seine Aussage bestätigt. Sollte er sie zurück senden, wird die Batterie wohl wirklich was haben. Wenn er sich versucht rauszureden, ist es ein typischer Fall wo jemand Geld unberechtigt zurückfordern will. Ich verkaufe selbst sehr viel beiEbayund hab dass auch schon einige Male durch Mfg Michaa |
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st3f0n
Moderator |
#28 erstellt: 10. Okt 2012, 12:56 | |||||||||
Hat sich hier eigentlich was ergeben? |
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