Abzocke Z-Tronic!

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hansflex
Neuling
#1 erstellt: 20. Apr 2009, 10:37
Abzocke Z-Tronic!!!
Hallo,

wollte mal auf mein Problem aufmekrsam machen. Ich habe im Januar 09 bei z-tronic ein soundboard mit weiteren utensilien für über 600€ bestellt. Das ganze per Vorkasse!

Nun haben wir April 09 und ich erhielt nie meine Bestellung! Ebanso reagiet der Shop auf keinerlei Anfragen.. alle Telefonleitungen sind nicht vorhanden! Habe alles versucht, ich bekomm keinerlei INFO auf meine emails.!



Was Kann ich euerer meinung nach tun?


[Beitrag von Grimpf am 21. Apr 2009, 09:18 bearbeitet]
Rockkid
Inventar
#2 erstellt: 20. Apr 2009, 10:42
Ab zu den Cops! oder zum Rechtsanwalt!
skywalker_81
Inventar
#3 erstellt: 20. Apr 2009, 11:03
XBL1836
Gesperrt
#4 erstellt: 21. Apr 2009, 09:11
Die zwei sinnlosen Posts mal aussen vor ...

Als erstes sendest du ein Einschreiben (natürlich nicht an die Postfachadresse) mit einer klaren Fristsetzung zur Lieferung sofern du den Krempel noch haben möchtest oder formulierst einen Rücktritt vom Kauf wegen unzumutbar langer Lieferzeit (was stand bei der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung für eine Lieferzeit?).
Ich würde mich eher für einen Rücktritt vom Kauf entscheiden, dazu die Aufforderung zur Rückzahlung des Kaufpreises bis zum x.x. (üblicher Weise 10 Werktage).
Erst wenn die gesetzte Frist verstrichen ist, ist der Anbieter im Verzug und müsste auch alle evtl. anfallenden Anwaltskosten zahlen.
Rockkid
Inventar
#5 erstellt: 21. Apr 2009, 09:54
@XBL

Quatsch nicht gescheit daher!
Wenn das Telefon nicht vorhanden ist dann ab zu den Sherifs, scheint sich ja um eine Betrügerfirma zu handenl.
Hannoman
Inventar
#6 erstellt: 21. Apr 2009, 09:58

Rockkid schrieb:
@XBL

Quatsch nicht gescheit daher!

Wo er Recht hat, hat er Recht.


Wenn das Telefon nicht vorhanden ist dann ab zu den Sherifs, scheint sich ja um eine Betrügerfirma zu handenl.

Das kann man parallel oder im Anschluss machen, es bringt einem das Geld aber auch nicht wieder.

Hanno
XBL1836
Gesperrt
#7 erstellt: 21. Apr 2009, 11:21

Rockkid schrieb:
@XBL

Quatsch nicht gescheit daher!


Mit anderen Worten - du stellst dir selbst den Freifahrtschein zum dummquatschnen aus?
Die Beiträge zeigen tatsächlich dass du den brauchst ...


Rockkid schrieb:

Wenn das Telefon nicht vorhanden ist dann ab zu den Sherifs, scheint sich ja um eine Betrügerfirma zu handenl.

Woher willst du wissen ob das Telefon nicht vorhanden ist? Zuviel Astro TV gesehen?
Der Fragesteller schrieb von nicht vorhandenen Telefonleitungen was allerdings auch eine etwas gewagte Aussage ist. Nichterreichbarkeit der Rufnummern kann vielfältige Ursachen haben.
Und was ist eine Betrügerfirma?
Ob es sich um Betrug oder nur um einen Lieferverzug handelt, kann man ohne Glaskugel kaum beantworten. Betrug setzt grundsätzlich Vorsatz voraus, d.h. die o.g. Firma müsste von Anfang an vor gehabt haben, Geld zu kassieren und keine Ware zu liefern.
Deshalb darf man in unserem Rechtsstaat erst jemanden oder eine Firma Betrüger nennen, wenn selbiges von einem Gericht festgestellt und mit einem rechtskräftigen Urteil versehen wurde. Andernfalls bestehen klare Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gegen denjenigen, der jemand als Betrüger bezeichnet.
Und das Geschreie nach Polizei und Anzeige was man oft von Leuten mit nicht vorhandenen Rechtskenntnissen in solchen Fällen hört, ist erstmal völlig obsolet.
Wie hier schon geschrieben wurde, von der Polizei bekommt man kein Geld wieder. Dazu ist der zivielrechtliche Weg notwendig, und den beginnt man sinnvoller Weise so, wie ich das oben schon geschrieben habe mit einer klar datierten und belegbaren Fristsetzung an den Schuldner. Also mindestens per Einschreiben mit Rückschein.
Am Telefon lässt sich nämlich kaum etwas aushandeln, was in einem evtl. Verfahren als Beweis zugelassen wäre.

Und jetzt darfst du wieder dummsabbeln ...
skywalker_81
Inventar
#8 erstellt: 21. Apr 2009, 11:27

XBL1836 schrieb:
Die zwei sinnlosen Posts mal aussen vor ...

Als erstes sendest du ein Einschreiben (natürlich nicht an die Postfachadresse) mit einer klaren Fristsetzung zur Lieferung sofern du den Krempel noch haben möchtest oder formulierst einen Rücktritt vom Kauf wegen unzumutbar langer Lieferzeit (was stand bei der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung für eine Lieferzeit?).
Ich würde mich eher für einen Rücktritt vom Kauf entscheiden, dazu die Aufforderung zur Rückzahlung des Kaufpreises bis zum x.x. (üblicher Weise 10 Werktage).
Erst wenn die gesetzte Frist verstrichen ist, ist der Anbieter im Verzug und müsste auch alle evtl. anfallenden Anwaltskosten zahlen.


2
'Stefan'
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 21. Apr 2009, 13:49

oder zum Rechtsanwalt!


WAS bitte ist daran verkehrt?

Ich könnte ko****, wenn ich hier das Zeug der selbsternannten Jura-Profs lesen muss.

Geh zum Anwalt, schildere den Fall und eventuell von anderen Leuten gemachte Erfahrungen (dazu gibts ja genug Beiträge) und lass ihn den Rest machen.

DAFÜR sind sie schließlich da, dir kann es prinzipiell mal ritze sein, ob ungewollter Lieferverzug oder vorsätzlicher Einbehalt der Ware...
Hannoman
Inventar
#10 erstellt: 21. Apr 2009, 13:55

mrniceguy1706 schrieb:

oder zum Rechtsanwalt!


WAS bitte ist daran verkehrt?

Nichts, wenn er dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen will. Es ist schlicht und ergreifend überflüssig. Die ersten Schritte bekommt man auch so hin.


Ich könnte ko****, wenn ich hier das Zeug der selbsternannten Jura-Profs lesen muss.

Vorurteile sind doch was schönes. Sowas ist Stoff jeder kaufmännischen Ausbildung, Stichwort "Gerichtliches Mahnverfahren".


Geh zum Anwalt, schildere den Fall und eventuell von anderen Leuten gemachte Erfahrungen (dazu gibts ja genug Beiträge) und lass ihn den Rest machen.

DAFÜR sind sie schließlich da, dir kann es prinzipiell mal ritze sein, ob ungewollter Lieferverzug oder vorsätzlicher Einbehalt der Ware...

Trägst Du das finanzielle Risiko für diesen Ratschlag?

Hanno
'Stefan'
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 21. Apr 2009, 14:04

Trägst Du das finanzielle Risiko für diesen Ratschlag?


Sollte ich?


Vorurteile sind doch was schönes. Sowas ist Stoff jeder kaufmännischen Ausbildung, Stichwort "Gerichtliches Mahnverfahren".


Schön, ich geh aber nicht zu einem Kaufmann, wenn juristische Problematik vorliegt.

Und wo ist mein "Vorurteil"?


[Beitrag von 'Stefan' am 21. Apr 2009, 14:07 bearbeitet]
Hannoman
Inventar
#12 erstellt: 21. Apr 2009, 14:08

mrniceguy1706 schrieb:

Trägst Du das finanzielle Risiko für diesen Ratschlag?


Sollte ich?

Manchmal wäre es besser.



Vorurteile sind doch was schönes. Sowas ist Stoff jeder kaufmännischen Ausbildung, Stichwort "Gerichtliches Mahnverfahren".


Schön, ich geh aber nicht zu einem Kaufmann, wenn juristische Problematik vorliegt.

Steht da irgendwo "Geh zu einem Kaufmann"?

Hanno
'Stefan'
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 21. Apr 2009, 14:12

Manchmal wäre es besser.


Ein selbstständig denkender Mensch wird alleine feststellen, dass ein Anwalt Geld kostet, dafür muss ich keine Verantwortung übernehmen


Steht da irgendwo "Geh zu einem Kaufmann"?

Steht weiter oben, dass diese Minimaljuristik kein Teil einer kaufmännischen Ausbildung ist?!
Willst jetzt auf der Semantik rumreiten?
Hannoman
Inventar
#14 erstellt: 21. Apr 2009, 14:16

mrniceguy1706 schrieb:

Manchmal wäre es besser.


Ein selbstständig denkender Mensch wird alleine feststellen, dass ein Anwalt Geld kostet, dafür muss ich keine Verantwortung übernehmen

Von müssen war auch keine Rede.



Steht da irgendwo "Geh zu einem Kaufmann"?

Steht weiter oben, dass diese Minimaljuristik kein Teil einer kaufmännischen Ausbildung ist?!

Nein, steht da nicht.

Willst jetzt auf der Semantik rumreiten?

Du solltest verstehen was da steht und nicht was Du meinst was da steht.

Hanno
JoBa80
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 21. Apr 2009, 14:57

Ich könnte ko****, wenn ich hier das Zeug der selbsternannten Jura-Profs lesen muss.

Geh zum Anwalt, schildere den Fall und eventuell von anderen Leuten gemachte Erfahrungen (dazu gibts ja genug Beiträge) und lass ihn den Rest machen.


*grins* Ja was denn nun? Die gemachten Erfahrungen ernst nehmen oder sie als selbsternannte Jura Profs Beiträge abstempeln?


DAFÜR sind sie schließlich da, dir kann es prinzipiell mal ritze sein, ob ungewollter Lieferverzug oder vorsätzlicher Einbehalt der Ware...


Wenn du nicht gerade Anwalts Liebling bist, zahlst du gut und gerne deine 80€ für einen aufgesetzten Brief vom Anwalt. Selbstbeteiligung bei Rechtschutz ist meist ~150€.
Da ist es doch nur ein netter Hinweis, dass man Lieferfristen ganz einfach selbst setzen kann.

Gutes Gelingen, kräftig drücken.
-Flow-
Inventar
#18 erstellt: 22. Apr 2009, 11:56
Na hier geht ja was ab...

Also, wie bereits geschrieben, Brief (per Einschreiben) mit Fristsetzung zur Erfüllung an besagte Firma schicken und harren, was da kommt. Kommt nichts, ab zum Anwalt bzw. vielleicht auch zur Polizei, weil dann kann man wohl betrügerische Absichten vermuten.
Im Übrigen macht ein Anwalt zunächst auch nichts Anderes als dem Verkäufer eine Frist zu setzen, per Gesetz hat er nicht wirklich andere Handhabe.

Kurz zu "Betrügerfirmen", das ist ein umgangssprachlicher Begriff der jeglicher Begründetheit entbehrt. Eine Firma kann schon per Definition nicht betrügen, geschweige denn sich strafbar machen. Das nur mal am Rande.

Gruß

Flo (der sicherlich über ein relativ umfangreiches juristisches Grundlagenverständnis verfügt, sich jedoch nicht mit einem Anwalt messen würde...)
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