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Privat Kauf bei Ebay, Problem!+A -A |
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Autor |
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schranz1899
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 13. Sep 2009, 08:15 | ||
Sorry wenn ich hier falsch bin, dann bitte verschieben. Ich habe ein großes Problem, vielleicht hat diese Erfahrung schon jemand gemacht. Ich hatte bisher ein Teufel Theater 8 in meinem 30qm Wohnzimmer. Zuerst mit einem Onkyo TX SR 605 betrieben. Dann bin ich auf einen Rotel RSX 1560 umgestiegen und konnte gar nicht erst glauben was dies für ein unterschied ist. Das heisst: Die Freude war riesig. Dann bin ich im Ebay fündig geworden. jemand verkauft tatsächlich sein Theater 10 System ausgenommen Sub. Ich wollte vorsorgen, da ich in den nächsten zwei Jahren in ein Haus ziehe und ich mir dort einen Kinoraum im Keller machen werde. Größe ca. 50 -60 qm. Preislich waren wir uns einig und da ging ich daran mein Theater 8 zu verkaufen. Hat alles prima funktioniert. Dann kam das Theater 10. Vorab, im Angebot stand das die Lautsprecher bei Teufel zur Überprüfung waren und Teile erneuert wurden. War für mich ok aufgrund der von Ihm beschrieben Rest Garantie von fast 10 Jahren. ausgepackt angeschlossen und siehe da. folgende Mängel: Ein Frontspeaker, als center benutzt: kein Mittel und Hochton. Lautsprecher geöffnet, komplette Frequenzweiche durchgebrannt. Folge dessen Center wieder abgeschlossen und auf stereo die beiden anderen probiert. Bei den beiden anderen: bei etwas erhöhter Lautstärke verzerren die Tieftöner beider LS, das heißt auch überbelastet. Dipole gar nicht mehr getestet. Sauer habe ich den Kontakt gesucht und die Mängel angeführt ca. 2h nach zustellung der ware. Antwort kopier ich mal hier rein. 2 der 3 Frontlautsprecher wurden nach der Reparatur durch Teufel gar nicht mehr ausgepackt. Einer wurde noch benutzt. Den LS habe ich allerdings nicht geöffnet. Falls Sie diesen nicht bei Teufel direkt reklamieren wollen, bin ich gerne bereit die von Deutschland aus zu tun. Ich draufhin: Man kann wohl davon ausgehen, dass wenn der Lautsprecher in Verwendung ist, man akustisch feststellen kann, dass die Mittel und Hochtöner nicht funktionieren. Das war der 1. Lautsprecher. Zu den beiden anderen: Was würden Sie in meiner Situation tun. Wenn Sie die beiden anderen Frontlautsprecher im Stereomodus testen und feststellen, dass Sie im Tieftonbereich nicht an die Lautsprecher des Theater 8 heranreichen, obwohl es da, ich nenn es mal so, doch gravierente Chassisvorteile gibt. Da heisst für mich überbelastet. So wären in Summe drei von fünf Lautsprecher defekt, wobei ich die beiden Dipole nicht mehr anschliessen und testen werde. Für mich kommt somit nur mehr eine Wandlung in Frage. Daraufhin hat er mir eine mindernde Preiserstattung angeboten, nach Rücksendung und Prüfung der Ware ob nicht eine verschlechterung stattgefunden hat. Was noch dazukommt: Teufel hat in einem Gespräch verdeutlicht, dass bei mehrmaligem bewussten Überbelasten (wie das bei dem System überhaupt funktionieren kann): Die Garantie aussteigt. Sorry für die Länge, bitte um Rat! |
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HausMaus
Inventar |
#2 erstellt: 13. Sep 2009, 08:32 | ||
hallo ich kann dich voll verstehen und wäre gans schön sauer. einen anwalt würde ich zu rate ziehen denn dann hast du 100% eine sichere aussage . in welcher grössenordnung beläuft sich dein schaden ? |
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JokerofDarkness
Inventar |
#3 erstellt: 13. Sep 2009, 08:47 | ||
Dein Text sagt ne Menge über den gelieferten Zustand aus, aber wenig über die Artikelbeschreibung bei Ebay. Von daher ist eine Einschätzung bisher hier gar nicht möglich. Du könntest jetzt entweder den Link zur Auktion einstellen oder gleich zum Anwalt gehen. |
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schranz1899
Ist häufiger hier |
#4 erstellt: 13. Sep 2009, 08:55 | ||
Zur normalen Info von der Teufel Seite hat der Verkäufer dieses Text dazu geschrieben: Die 3 Lautsprecher werden in Originalverpackung, Bedienungsanleitung und Rechnung vom 22.02.2007 versendet. Alle 3 wurden im Frühjahr 2009 von Teufel überprüft und teilweise Bauteile erneuert. !Es besteht noch eine Restgarantie von knapp 10 Jahren! Schaden ca 2.500,- |
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hifi-oldtimer
Stammgast |
#5 erstellt: 13. Sep 2009, 08:55 | ||
Versuchen beim Hersteller über die Seriennummer zu klären, was die gemacht haben und welche Mängel vorlagen. Lautspecher auch kurz von Fachwerkstatt prüfen lassen mit "Gutachten". Anschliessend mit Auktionsbeschreibung und Gutachten bzw. Herstellerrückmeldung Strafanzeige wegen Betruges bei der Polizei stellen. Kostet im Gegensatz zum Anwalt nichts und ist wirksamer. Evt. lässt sich Zivil-rechtlich beim Verkäufer nämlich nichts mehr holen wg. Privatinsolvenz. Das vor Anwalt prüfen... |
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_ES_
Administrator |
#6 erstellt: 13. Sep 2009, 08:58 | ||
Nein, einen Link zur Auktion sollte er hier nicht einstellen. [Beitrag von _ES_ am 13. Sep 2009, 08:58 bearbeitet] |
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Apalone
Inventar |
#7 erstellt: 13. Sep 2009, 09:12 | ||
Mann, mann, mann, immer diese Tipps von Hobby-Juristen! Das bringt erstmal gar nichts, denn selbst wenn er letztendlich von der Strafkammer des zuständigen Gerichtes verurteilt würde (was unwahrscheinlich ist, da die meisten Staatsanwaltschaften solchen Pillekram sofort einstellen...), hätte er zivilrechtlich erstmal gar nix: seine Geld sieht er durch das Starfurteil nicht automatisch wieder! Also Auktionstext mit tatsächlichem Zustand vergleichen, denn: auch wenn Gewährleistung ausgeschlossen war, gelten die Inhalte v "zugesicherten Eigenschaften" grundsätzlich weiter; wenn es "zugesicherte Eigenschaften" im Rechtssinne waren! Das sollte in der Tat ein Anwalt prüfen. Nur: ein paar hundert Euro an Gebühren bist du insgesamt quitt, wenn es nicht zu deinen Gunsten ausgehen sollte (Wenn der Schaden wirklich 2.500 beträgt: wie bist du auf die Summe gekommen?) |
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schranz1899
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 13. Sep 2009, 09:42 | ||
Naja, sagen wir mal ich hab 2.500,- bezahlt. Jetzt hab ich den Aufwand alles prüfen zu lassen mit Gutachten. Anwaltskosten etc. Alleine der Aufwand. Was noch dazu kommt ich habe das System bei mir in der Wohnung herumstehen und kann nichts damit anfangen. Am liebsten würde ich alles aus dem Fenster schmeissen. 1. Ich habe einen guten Anwalt. 2. Hab ich Teufel schriftlich die Defekte geschildert und warte nun auf die Reaktion. Wenn Sie die Garantie tatsächlich ablehnen, ist es ein Fehler mehr vom Verkäufer, da er die Restgarantie von knapp 10 Jahren in seinem Angebot hatte. |
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JokerofDarkness
Inventar |
#9 erstellt: 13. Sep 2009, 10:02 | ||
Also verkauft hat er ja nur 3 LS und das die bei einer Heavy Metal Party überlastet worden sind, steht da auch. Gleichzeitig steht da aber auch, dass es einen Reparaturbericht von Teufel gibt und die Boxen neuwertig sind. Was sagt denn dieser Reparaturbericht? edit: Habs gefunden die Dipole gingen extra. [Beitrag von JokerofDarkness am 13. Sep 2009, 10:05 bearbeitet] |
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Apalone
Inventar |
#10 erstellt: 13. Sep 2009, 10:04 | ||
Wenn in seinen Unterlagen steht "Restgarantie", kannst du ihn nicht dafür verantwortlich machen, dass Teufel eben diese ablehnt. Nur mal so als Koloratur, welche Tücken sich im Detail verbergen. Deine Anwaltskosten haben erstmal mit der Festlegung des Streitwertes nichts zu tun. Dein Anwalt wird sich ins Zeug legen müssen... |
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schranz1899
Ist häufiger hier |
#11 erstellt: 13. Sep 2009, 10:07 | ||
ich kann doch keine lautsprecher als neuwertig verkaufen, wenn sie defekt sind. Wo sind wird denn. Dann verkauf ich meinen defekten Beamer als neuwertig und komme auch damit durch, ist doch klasse. Dann kauf ich alle defekten geräte zusammen und mach richtig fett kohle damit.... oder wie |
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JokerofDarkness
Inventar |
#12 erstellt: 13. Sep 2009, 10:19 | ||
Was sagt denn nun der Reparaturbericht? |
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rebel4life
Inventar |
#13 erstellt: 13. Sep 2009, 10:29 | ||
Das mit dem Beamer würde gehen, wenn du dazu schreibst, dass du ihn aus diversen Gründen (z.B. keine Testmöglichkeit) als defekt verkaufst, aber wenn du hinschreibst, dass das Teil geht, dann kannst du Probleme bekommen. Verlinke die Auktion nicht, zitiere höchstens die Beschreibung, lass den Namen des Verkäufers aber auch weg. Geh zu einem Anwalt, das kostet nicht die Welt und der kann dir wirklich helfen, mit Aussagen aus dem HifiForum hast du nichts in der Hand... MFG Johannes |
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hifi-oldtimer
Stammgast |
#14 erstellt: 13. Sep 2009, 11:30 | ||
Der wars ??? Zitat: Hallo, die LS sind in einem makelosen, neuwertigen Zustand mit der Sicherheit von Teufel überprüft worden zu sein. Was will man mehr. Es wurden unterschiedliche Chassis erneuert und eine Frequenzweiche ausgetauscht. Den Lieferschein mit den durchgeführten Reparaturen sende ich mit. Also klare Aussage: Einwandfreie Funktion, neuwertig und ohne Fehler. Die Antwort ist eine Ergänzung zur Auktionsbeschreibung und genauso rechtlich verbindlich. Komisch, ein Anbieter mit 100% Bewertung und einem solchen Fehlverhalten :=( Also Rückabwicklung einklagbar, nur wirst Du den Schaden beweisen müssen. Parallel dazu die Betrugsanzeige. Hat mir schonmal sehr geholfen, der Verkäufer hat dann gegen Einstellung des Verfahrens gezahlt. Und bei der Kaufpreis-Summe lohnt sich das auch. [Beitrag von hifi-oldtimer am 13. Sep 2009, 11:47 bearbeitet] |
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JokerofDarkness
Inventar |
#15 erstellt: 13. Sep 2009, 11:34 | ||
Da steht persönlich vom Verkäufer wirklich nichts weiter, als das was er schön gepostet hat. Das Einzige was noch zusätzlich vom Verkäufer da steht ist eine veröffentlichte Antwort auf eine Frage. Die Auktion sollte jeder Mensch eigentlich ohne Probs selbst binnen 10 Sekunden finden können |
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schranz1899
Ist häufiger hier |
#16 erstellt: 13. Sep 2009, 12:15 | ||
Beweisen kann ich es bei dem einen Lautsprecher mit der durchgebrannten Frequenzweiche auch. Zitat aus Email: Dann ist das auch der einzigste Lautsprecher den ich als Backsurround noch im Einsatz hatte. Der Schaden an der Weiche tut mit leid. Kurz und knapp: Warte jetzt auf die Reaktion von Teufel. Und werde mich dann an meinen Anwalt wenden. Für weitere Info´s bin ich sehr dankbar. Werde dann berichten. |
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Chriz3814
Inventar |
#17 erstellt: 14. Sep 2009, 15:03 | ||
Mal etwas ganz anderes. Könntest du bitte mal vom Lautsprecherterminal sowie von den Lautsprecherchassis Bilder knipsen und mir zukommen lassen? Entweder via PM oder an meine E-Mail-Adresse (siehe Profil). Ich wäre dir sehr verbunden und könnte überprüfen ob es sich um Originalchassis handelt und dir evtl. sogar helfen! EDIT: Besteht noch die Möglichkeit, lass' mir bitte auch ein Bild von der Frequenzweiche zukommen. So kann ich schauen ob das System auf Kulanz von Teufel zurückgenommen wird oder ob gar völlig Produktfremde Bauteile verwendet wurden. [Beitrag von Chriz3814 am 14. Sep 2009, 15:04 bearbeitet] |
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_ES_
Administrator |
#18 erstellt: 14. Sep 2009, 15:14 | ||
Ich weiss gar nicht, warum da so ein Tanz um die Kulanz von Teufel gemacht wird: Der Verkäufer hat den Schrott gefälligst wieder zurück zu nehmen ! |
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Chriz3814
Inventar |
#19 erstellt: 14. Sep 2009, 15:26 | ||
Trotzdem wäre es (für mich) sinnvoll festzustellen ob hier eventuell andere Chassis oder Bauteile verwendet wurden. Wäre dies der Fall, dann würde der Verkäufer schlichtweg ein falsches Produkt verkaufen wofür man ihn erstrecht hätte haftbar für machen können ferner er in dieser Auktion nicht darauf hingewiesen hat. Und nun *pssst* |
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JokerofDarkness
Inventar |
#20 erstellt: 14. Sep 2009, 15:35 | ||
Es gibt ja angeblich einen Reparaturbericht von Teufel. Anhand dessen könnte man das schon sehen, aber dazu wurde sich trotz mehrfacher Nachfrage ja gar nicht geäußert. Von daher ist es eh müssig. Hinzu kommt, dass wir hier wirklich nur die eine Seite kennen. |
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Chriz3814
Inventar |
#21 erstellt: 14. Sep 2009, 16:13 | ||
Bei einer Reperatur seitens von Teufel bekommt man auf jeden Fall immer ein Reperaturbericht. Dort steht genau drin welche Bauteile ersetzt wurden, wann die Arbeiten durchgeführt wurden, Kosten (falls keine Garantie mehr auf Elektronik) etc. |
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schranz1899
Ist häufiger hier |
#22 erstellt: 15. Sep 2009, 07:38 | ||
Der Bereicht von teufel zeigt lediglich das bereits 7 Mal die Garantie beanspruch wurde, jedesmal Überbelastung. Man kann nicht feststellen ob ein Lautsprecher 7 mal oder ob 2 Lautsprecher 3 Mal und einer einmal dort waren, weil es nach der ersten Reparatur nur mehr eine Chargennummer gibt.... [Beitrag von schranz1899 am 15. Sep 2009, 07:39 bearbeitet] |
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schranz1899
Ist häufiger hier |
#23 erstellt: 15. Sep 2009, 07:42 | ||
Chriz3814
Inventar |
#24 erstellt: 15. Sep 2009, 11:21 | ||
Oh mein Gott Eindeutig den Rechtsanwalt einschalten, wenn du nicht die Garantie in Anspruch nehmen möchtest. Würde ich auch auf keinen Fall wollen. Aber mal ehrlich: Wie oder womit kriegt man so etwas zustande? |
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_ES_
Administrator |
#25 erstellt: 15. Sep 2009, 11:34 | ||
Irgendwie verstehe ich das hier nicht mehr:
Völlig unerheblich, er hat den Sch.. wieder anstandslos zurück zu nehmen.
Ein Witz schlechthin und oberdreist dazu. Den Krempel zusammenpacken, deutlichst auf eine Rückerstattung des Betrages bestehen. Wenn es im Guten nicht geht, dann eben mit Deinen guten Anwalt. Und fertig ist die Laube. Da würde ich mir gar keine weiteren Gedanken machen, ob Hersteller-Garantie noch greift oder nicht. Du hast Ware gekauft, die funktionieren soll. Das tut sie nicht, also ist es alleinige Sache des Verkäufers. Und nicht das Du noch mit Teufel in Kontakt treten musst.. Das Angebot entsprach nicht den Tatsachen- und weg damit, zur Not mit rechtlichen Beistand. Und das recht fix, keine Zeit mehr hier oder anderweitig verplempern. |
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