Dolby Schilder selber basteln "erlaubt"?

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bläh
Stammgast
#1 erstellt: 17. Mrz 2016, 23:38
Hallo!
Ich weiß es gibt schon einige Threads wie man sich Dolby Schilder selber bastelt.
Nuur habe ich eine Frage noch nicht herausgefunden:
Darf man sich rechtlich gesehen diese Logos:
http://www.demo-world.eu/logos-posters/
kopieren und z.B. von Posterjack auf einer Leinwand ausdrucken lassen?
Posterjack oä wird bestimmt nichts dagegen haben, mir würde es aber trotzdem generell interessieren, da diese zum Teil auch auf ebay gehandelt werden...


mfg
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 17. Mrz 2016, 23:47
Handeln darfst Du damit natürlich nicht, ansonsten darfst Du Dir für den privaten Gebrauch alles anfertigen bzw. anfertigen lassen.

Jack Wolfskin vs. DaWanda zeigt schön die Grenzfälle auf. Da hatten sich Leute Tatzen auf ihre Kleidung gestickt und wollten das dann verkaufen. Wenn man die Tatze als Markenlogo begreift, wird das dann ab einer gewissen Stückzahl problematisch.
bläh
Stammgast
#3 erstellt: 17. Mrz 2016, 23:50
Verkaufen würde ich das natürlich nicht, es geht mir rein um das anfertigen lassen für meine eigenen 4 Wände
Dadof3
Moderator
#4 erstellt: 23. Mrz 2016, 23:53
Für die private Nutzung ist das kein Problem.

Das Logo erreicht nicht die für einen Urheberrechtsschutz nötige Schöpfungshöhe, und marken-/wettbwerbsrechtlich kann man nur belangt werden, wenn man damit am Markt in Erscheinung tritt.
std67
Inventar
#5 erstellt: 24. Mrz 2016, 00:02
Zusatzfrage:
Wenn ich jetzt aber einen "Schildermacher" beaftrage dieses Logo für mich auf/in Acryl oder sostwie zu erstellen...................................darf der das?
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 24. Mrz 2016, 00:11
Wurde bereits beantwortet.

Übrigens dürfte sehr wohl die nötige Schöpfungshöhe vorhanden sein. Aber das ist hier am Thema vorbei. Man darf sich auch einen Picasso (oder wahlweise jüngeren Künstler) abmalen oder abfotografieren und in die eigenen vier Wände hängen.

Dabei darf einem auch ein gewerblicher Anbieter Abzüge machen.

Das Urheberrecht bemüht man, wenn eine Veröffentlichung in Frage kommt. Ist hier nicht der Fall.

Es geht um eine Nutzung. Und da diese privat ist, gibt es keine marken- oder wettbewerbsrechtlichen Einwände.
Dadof3
Moderator
#7 erstellt: 24. Mrz 2016, 01:05
Das Urheberrecht greift nicht nur bei Veröffentlichungen, sondern schützt im Grundsatz vor jeglicher Vervielfältigung. Allerdings greift hier das Recht auf die Privatkopie (§ 53 UrhG).

Die kommerzielle Herstellung im Auftrag auf Leinwand, Poster oder ähnlichem ist in Ordnung, aber die Herstellung dreidimensionaler Reliefs oder ähnlichem dürfte nicht unter "Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung" (§ 53 I Satz 2 UrhG) fallen und wäre insofern unzulässig. Man müsste dann selbst basteln.

Ob die nötige Schöpfungshöhe erreicht ist, ist höchst subjektiv und bedürfte wohl einer gerichtlichen Klärung.

Aber ich betreibe hier juristische Korinthenkackerei, im Ergebnis sind wir uns ja einig: Go for it!


[Beitrag von Dadof3 am 24. Mrz 2016, 01:09 bearbeitet]
Rascas
Inventar
#8 erstellt: 24. Mrz 2016, 01:22
Jungs wie Posterjack werden in Ihren AGB's stehen haben, dass Sie nicht für die Motive verantwortlich sind (was sie de facto ja auch nicht sind).

Es gibt beim Urheberrecht so viele Sonderfälle, dass man das alles gar nicht berücksichtigen bzw. wissen kann wenn von außen Motive an einen herangetragen werden.

Ein guter Dienstleister wird aber im Zweifelsfalle rückfragen. Wir hatten schon Fälle, wo ein Krankenhaus im Eingangsbereich ein Disney-Motiv haben wollte und dieses aus dem Internet herunter geladen hat. Das war eine ziemlich dumme Idee von der wir die Leute abbringen konnten.

Schön fand ich auch den Fall, wo ein Porschefahrer das (selbstentworfene und gut gemachte) Martini-Logo hat auf den Wagen aufkleben lassen und bei Martini dann nach einer Belohnung gefragt hat. So schnell konnte der gar nicht losfahren (trotz Porsche) wie er eine einstweilige Verfügung auf dem Tisch hatte. Auf seine verwunderte Rückfrage hat Martini dann erklärt, dass sie gerne selbst bestimmen womit wer Werbung für Ihre Marke macht.

Für den eigenen Hobby-Keller würde ich es auf einen Versuch ankommen lassen.
silversurfer9000
Stammgast
#9 erstellt: 25. Mrz 2016, 15:01
Schau mal in die AGB von Posterjack, Abs. 3. Das sollte eigentlich alles erlären, oder?
Ricki88
Gesperrt
#10 erstellt: 13. Apr 2016, 15:12
Wie wäre es wenn du es einfach versuchst? Mehr als "Nein, tut mir leid. Das können wir leider nicht machen", kannst du ja nicht zu hören kriegen. Von daher geh doch einfach mal zu nem professionellem "Schilderhersteller" und frage ob sie dir dein Schild nach Wunsch anfertigen lassen können. (Außerdem bin ich mir sicher, solche Anbieter würden vorher fragen welchen Zweck dieses Schild haben soll und wenn man dann sagt, "ja es soll über einer Verkaufstheke am öffentlichen Markt hägen.", werden die sicherlich sagen, "nein tut uns leid, geht nicht". Wenn man aber sagt dass es ausschließlich nur privat und zu Dekozwecken ist, kann keiner was sagen.) Als Anbieter derlei Schilder würde ich bspw http://www.schilder-becker.de/ vorschlagen, denn die waren ganz oben bei den Ergebnissen der aussagekräftigsten Stichwörter zum Thema bei der Google Suche. Aber vllt findest du ja selbst was geeigneteres, wobei ich nicht wüsste was an besagtem auszusetzen wäre

Liebe Grüße
Suche:
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