Lautsprecherkauf über ebay ?

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_iam_charly
Stammgast
#1 erstellt: 19. Feb 2006, 19:54
Hallo
Da ich mich mit ebay überhaupt nicht auskenne, wollte ich mal fragen, ob der Verkäufer sein Angebot wieder "zurückziehen" kann, wenn schon einige dafür geboten haben.
Eigentlich habe ich bisher immer versucht, ebay zu meiden. Aber dieses Mal ist es eine einmalige Chance


An diei Moderatoren: Bitte nicht verschieben den Beitrag. Danke
bodi_061
Inventar
#2 erstellt: 19. Feb 2006, 20:19
.... habe das Gefühl, das dieses vorkommt wenn z. B. das Gebot vor Auktionsschluß nicht hoch genug ist.

Artikel wird dann rausgenommen " ist dann unerwartet kaputt gegangen" .

Gruß bodi_61


[Beitrag von bodi_061 am 19. Feb 2006, 20:20 bearbeitet]
_iam_charly
Stammgast
#3 erstellt: 20. Feb 2006, 00:58

bodi_061 schrieb:
.... habe das Gefühl, das dieses vorkommt wenn z. B. das Gebot vor Auktionsschluß nicht hoch genug ist.

Artikel wird dann rausgenommen " ist dann unerwartet kaputt gegangen" .

Gruß bodi_61


Hallo bodi,
hab' ich das richtig verstanden ?
Der Verkäufer täuscht also einen spontanen Defekt der Ware vor und behält sich so das Recht vor, den Verkauf wieder rückgängig zu machen ?


Gruß
Alex
markusred
Inventar
#4 erstellt: 20. Feb 2006, 10:53
Hi Alex,

solange die Auktion nicht offiziell beendet ist, hat noch kein Verkauf stattgefunden. Er braucht also auch nicht "rückgängig" gemacht zu werden. Eine rechtliche Bindung ist noch nicht eingetreten. Ein Verkäufer kann auch Gebote unliebsamer Bieter während der Auktion löschen.


[Beitrag von markusred am 20. Feb 2006, 10:55 bearbeitet]
visir
Inventar
#5 erstellt: 20. Feb 2006, 13:25
hab was gehört, dass man bis zwei Tage vor Schluss ganz regulär die Auktion abbrechen kann. Zu diesem Zeitpunkt hat man natürlich noch kein realistisches Bild des erzielbaren Preises, der kann am letzten Tag noch enorm steigen.

lg, visir
lillith
Stammgast
#6 erstellt: 20. Feb 2006, 13:34
das geht auch noch kurz vor Auktionsende....
_iam_charly
Stammgast
#7 erstellt: 20. Feb 2006, 13:41
Moin,

ich hoffe, dass es so ist, wie Markus sagt

Ansonsten war's das wohl mit meiner Traumchance auf einen Traumlautsprecher
mamü
Inventar
#8 erstellt: 20. Feb 2006, 13:46
Also ich hatte mal jemanden von meinen Bietern gelöscht, der hatte den Namen "vonmirkeingeld" und der war führend und das war mir dann doch zu unsicher. Selber Schuld bei so einem Namen.

Gruß
_axel_
Inventar
#9 erstellt: 20. Feb 2006, 13:53

_iam_charly schrieb:
ich hoffe, dass es so ist, wie Markus sagt
Ansonsten war's das wohl mit meiner Traumchance auf einen Traumlautsprecher :(

muss man das jetzt verstehen?

Im Übrigen meine ich mal etwas gelesen zu haben, dass man als Anbieter sehr wohl bereits vor Ablauf eine gewisse Verpflichtung eingeht. "Einfach so" zurückziehen ist nicht erlaubt.

Gruß
hgisbit
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 20. Feb 2006, 17:24
Naja, wenn der Artikel kaputt geht wodurch auch immer, so muss man Ebay das nicht nachweisen. Ferner besteht ja dann auch noch die Möglichkeit sich nach Auktionsablauf mit dem Käufer auseinander zu setzen und den Artikel als zerstört angeben. "Beim einpacken runtergefallen" ist mir bei einigen "Schnäppchen" schon passiert.

Andererseits kann ich das auch nachvollziehen, dass keine Händler/Privatmann unbedingt draufzahlen möchte und alle Möglichkeiten ausschöpfen möchte. Sei dies nun fair, legal, beides oder keines davon.

Gruß
_iam_charly
Stammgast
#11 erstellt: 20. Feb 2006, 17:27
Welche bekannten Risiken geht man eigentlich beim Lautsprecherkauf über ebay ein ? Mir wäre es sehr viel lieber, von dem nächsten Händler zu kaufen als von irgendeiner unbekannten Person, die sich am anderen Ende Deutschlands befindet. Der Verkäufer versichert mir jedenfalls, dass die Ware absolut intakt ist.
Muss auch übrigens selbst abgeholt werden.

P.S.:
@ _axel: Das erklär' ich dir später genauer, ok ?

Danke
darkman71
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 20. Feb 2006, 17:58
Ich habe vorhin einige Kef Reference Model Four Lautsprecher bei Ebay gesehen. Ein englischer Verkäufer bietet diese für ca. 2200 Euro an, während ein chinesischer die gleichen für ca. 740 Euro anbietet.

Da die Kef Reference LS in England gebaut werden, habe ich den Verdacht das es sich eventuell um gefälschte handelt.
Jack-Lee
Inventar
#13 erstellt: 20. Feb 2006, 18:00
Warum kosten da die Eminence Kappa 15 (un die LF) nur 84€ ? (neu!) un bei z.b. Plus-elektronik (er ist vom preis mir seeehr entgegengekommen) 120 un 138€ ?
themrock
Inventar
#14 erstellt: 20. Feb 2006, 18:07
Rein offiziell darf man nur zurückziehen, wenn keiner geboten hat und/oder es länger als 12 Std. bis zum Auktionsschluß sind (im Grunde ist Auktion das falsche Wort, da es sich rein rechtlich nicht um Auktion handelt, sondern um einen normalen Verkauf mit all seinen Rechten/Pflichten)
Wenn man trotz obiger Gründe zurückziehen will, muß man dies bei E-Vay beantragen.



Andererseits kann ich das auch nachvollziehen, dass keine Händler/Privatmann unbedingt draufzahlen möchte und alle Möglichkeiten ausschöpfen möchte. Sei dies nun fair, legal, beides oder keines davon

Dann muß er das Mindestgebot entsprechend hoch ansetzen, ansonsten ist es ,falls man es ihm nachweisen kann, Betrug.


[Beitrag von themrock am 20. Feb 2006, 18:08 bearbeitet]
Jazz777
Stammgast
#15 erstellt: 20. Feb 2006, 23:10

themrock schrieb:
Rein offiziell darf man nur zurückziehen, wenn keiner geboten hat und/oder es länger als 12 Std. bis zum Auktionsschluß sind (im Grunde ist Auktion das falsche Wort, da es sich rein rechtlich nicht um Auktion handelt, sondern um einen normalen Verkauf mit all seinen Rechten/Pflichten)


Ja, mindestens so ist es!
Im letzten c't gibt es einen Artikel genau hierüber. Da hat bspw. ein Bieter auf ein Auto vor Gericht Recht bekommen: der "Verkäufer" hat das Gebot zurückgezogen, weil die Karre einen (plötzlichen) Anflug von Rost o.ä. bekommen habe. Das Gericht hat dem Kläger (Höchstbietender zum Zeitpunkt der Rückgabe = potentieller Käufer) Recht gegeben; der Käufer hat das Fahrzeug zum seinem wirksamen Höchstgebot zugesprochen bekommen.

Sind noch ein paar sehr interessante Fälle drin. Wen's interessiert, unbedingt nachlesen.

Grüße
technicsteufel
Inventar
#16 erstellt: 20. Feb 2006, 23:48
Mal egal ob es erlaubt ist oder nicht, würde ich mir nie Lautsprecher gebraucht kaufen ohne sie vorher gehört zu haben.
Deshalb biete ich oft nur auf Sachen die in meiner Nähe angeboten werden.
Die kann ich bei der Abholung begutachten und es kann keiner die Schuld auf den Paketdienst schieben.

cu
_iam_charly
Stammgast
#17 erstellt: 21. Feb 2006, 00:26

technicsteufel schrieb:
Mal egal ob es erlaubt ist oder nicht, würde ich mir nie Lautsprecher gebraucht kaufen ohne sie vorher gehört zu haben.
Deshalb biete ich oft nur auf Sachen die in meiner Nähe angeboten werden.
Die kann ich bei der Abholung begutachten und es kann keiner die Schuld auf den Paketdienst schieben.

cu


Hallo Technicsteufel,
In meinem Fall würde ich die Lautsprecher ja begutachten und anhören, da sie ohnehin abgeholt werden müssen (kein Versand)
Allerdings ist der Wohnort des Verkäufers ganze 270km entfernt.


Gruß
Alex
safari
Hat sich gelöscht
#18 erstellt: 21. Feb 2006, 09:50

In meinem Fall würde ich die Lautsprecher ja begutachten und anhören, da sie ohnehin abgeholt werden müssen (kein Versand)
Allerdings ist der Wohnort des Verkäufers ganze 270km entfernt.

Dann musst du aber entweder zweimal hinfahren, oder aber du kannst erst probehören, nachdem du sie schon verbindlich ersteigert hast.
kefq30
Stammgast
#19 erstellt: 21. Feb 2006, 11:10

safari schrieb:

In meinem Fall würde ich die Lautsprecher ja begutachten und anhören, da sie ohnehin abgeholt werden müssen (kein Versand)
Allerdings ist der Wohnort des Verkäufers ganze 270km entfernt.

Dann musst du aber entweder zweimal hinfahren, oder aber du kannst erst probehören, nachdem du sie schon verbindlich ersteigert hast.


Wenn die Ware dann nicht der Beschreibung entspricht, ziehst Du halt wieder unverrichteter Dinge. Beim Versand dürfte ein solcher Rücktritt schwieriger sein, weil er das Einverständnis der Gegenseite voraussetzt (wie sollte man sonst sein Geld zurückbekommen).

Grüße,
hifilnixwisser
Schaut ab und zu mal vorbei
#20 erstellt: 21. Feb 2006, 14:29
Hallo, der Verkäufer kann vor Auktionsablauf die Gebote streichen wie er möchte. Beenden einer Auktion vor Ablauf geht ja auch nur wenn vorher die Gebote gestrichen werden, ansonsten ist es ja ein Verkauf an den Höchstbietenden (der VK hat die Möglichkeit zu jedem Zeitpunkt der Auktion diese zu beenden und an den in diesem Moment führenden zu verkaufen).
Puuhhh schwerer Text

Also nochmal kurz zusammengefasst, wenn der VK die Gebote streicht und die Auktion rausnimmt dann besteht kein Kaufvertrag und er muss auch nicht an einen Bieter verkaufen (wie auch ist ja keiner mehr da *gg*).

Was den Fall betrifft das dem VK nach vollendeter Auktion der Artikel vom Tisch fällt so ist die Frage zu klären ob man schon Eigentum an der Ware erworben hat, wenn man nämlich schon Eigentümer wäre würde sich eine andere Rechtsposition ergeben (daher wäre ein Zusatz in der Auktion ala "Ware bleibt bis zur vollen Zahlung mein Eigentum" nicht das Verkehrteste).

Gruss Thomas

Posting ist nur meine persönliche Meinung.
_axel_
Inventar
#21 erstellt: 21. Feb 2006, 14:35

hifilnixwisser schrieb:
Posting ist nur meine persönliche Meinung.


Deine persönliche Meinung?
= Wie es Deinem Empfinden nach sein sollte (wenn Du es bestimmen dürftest)?
Oder
= Die tatsächliche Sachlage, wie Du sie (aufgrund irgendwelcher Infos) zu kennen glaubst?

Gruß
themrock
Inventar
#22 erstellt: 21. Feb 2006, 14:47

Also nochmal kurz zusammengefasst, wenn der VK die Gebote streicht und die Auktion rausnimmt dann besteht kein Kaufvertrag und er muss auch nicht an einen Bieter verkaufen (wie auch ist ja keiner mehr da *gg*).


ist definitiv falsch, sobald ein Gebot vorliegt, darf die Auktion nicht mehr gestoppt werden und muß (falls kein höheres gebot erfolgt) an diesen Bieter dann verkauft werden.

Ich zitiere aus E-Bay:

Angebote vorzeitig beenden

Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Aus diesem Grund dürfen Sie nur in Ausnahmefällen ein Angebot vor dem Angebotsende zurückziehen. Wenn bereits Gebote auf diesen Artikel vorliegen, dürfen Sie diese streichen.

Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:
Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner Beschaffenheit geirrt.

Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.

Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.

Hinweis: Wenn Sie ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

Wenn Sie Ihr Angebot vorzeitig beenden, wird Ihr Konto dennoch mit den entsprechenden Gebühren (wie z.B. der Angebotsgebühr) belastet. Überlegen Sie, ob es nicht ausreicht, Ihr Angebot zu ändern oder zu verbessern.

Fristen

Wenn nur noch 12 oder weniger Stunden bis zum Angebotsende verbleiben und Gebote auf den Artikel vorliegen, ist es Verkäufern nicht erlaubt:

das Angebot vorzeitig zu beenden. Verkäufer können zwar einzelne Gebote streichen, nicht aber das Angebot insgesamt beenden.

die Angebotsbeschreibung zu verändern.

das Angebot einer Liste ausgewählter Käufer zugänglich zu machen.

Hinweis: Bitte bedenken Sie: Das Streichen von Geboten und das Ändern eines Angebots in den letzten 12 Stunden kann sich negativ auf das Kaufverhalten auswirken
_axel_
Inventar
#23 erstellt: 21. Feb 2006, 14:53
Jetzt habe ich die Faxen dicke und einfach mal nachgeschaut, was eBay dazu schreibt:

Angebot zurück ziehen:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Gebote streichen:
http://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html#canceling

Insbes. die, die meinen ein Verkäufer dürfe sich vor Auktionsende alles erlauben, sollten das mal lesen.
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