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WARNUNG: Boxendrücker mit neuer Masche "AUDIOFILE Teil 2+A -A |
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Autor |
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plz4711
Hat sich gelöscht |
11:10
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#51
erstellt: 25. Dez 2004, ||
Dass Boxendrücken Betrug ist - mag sein. Aber: Eine Goldkette in Mannheim/Fußgängerzone kostet 50€/Gramm Goldgewicht, beim Türken ein paar Ecken weiter 15€/Gramm Goldgewicht (beide male Panzerkette, 14 Karat, 40 Gramm Gesamtgewicht, gleiches Design, für mich kein Unterschied zu erkennen). Sind nun die zentraler gelegenen Betrüger, weil sie mehr verlangen? Und: Nur weil die Qualität sch*** und der Preis hoch ist, sollen's Betrüger sein? Ich weiß nicht. 's gibt auch leuts, die zahlen für nen Breitbänder zehntausende, für Fehlkonstruktionen hunderttausende. Da regt sich keiner drüber auf - im Gegenteil: es gefällt sogar. Und gefälschte Testberichte? Wer sacht denn, dass die in den Lachzeitschriften nicht genauso gesponsort sind? Wer beißt schon in die Hand, die einen füttert? |
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Malcolm
Inventar |
13:14
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#52
erstellt: 25. Dez 2004, ||
Oh doch, man kann! Nur keine falsche Hoffnung machen dass es bei Ebay keine Betrüger gibt ![]() |
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Danzig
Hat sich gelöscht |
14:26
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#53
erstellt: 25. Dez 2004, ||
sorry ich sehe das leider so: wer in zeiten vom internet noch auf sowas reinfällt, der ist selbst schuld |
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plz4711
Hat sich gelöscht |
15:48
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#54
erstellt: 25. Dez 2004, ||
Neulich im Elektro-Discounter: älteres Ehepaar, kleine Boxenkunde, geführt vom Verkäufer: "...und die Krönung der Lautsprecher sind die *-Soundsysteme mit Bassmodul..." Wenn man guckt, was dieses High-End-Equipment kostet... Hey, Kinners, 's gibt so viele Arten, zu bescheißen, es fängt schon im Restaurant an: 2 Euro für ein Glas Wasser. Wollen wir uns mal über Materialkosten unterhalten??? Nee... denn darum geht's absolut nicht. Nirgendwo. Es geht ums eigene Überleben. Den Geldwechsel einzuleiten, sozusagen. Genauso wie die Halsschmerztabletten und anderen Glaubensprodukte der Pharmaindustrie Genauso wie die Freude am Fahren (als ob das nicht alle PKWs könnten) Genauso wie das Goldkettchen, das völlig überteuert mit "Materialwert" angepriesen wird. Weitere Beispiele gefällig? Und, ach ja, um wieder einmal zu HiFi Zurückzukehren: Kabelklang z. B. hat auch eine wunderbare psychologische Komponente: Je sicherer der Verkäufer auftritt, desto unsicherer der Kunde (der noch den gesunden Menschenverstand hat). Und was macht ein verunsicherter Mensch? Das, was die Mehrheit ("die meisten Kunden sind sehr zufrieden") macht bzw. die Autorität (Fachkompetenz durch VooDoo-Geschwafel) empfiehlt. Man musses nur glauben, dann will mann's auch ![]() So. Die einzigen, die wirklich sicher wissen, dass es Betrug ist, sind diejenigen Herrschaften die's anzetteln. Also: isses Betrug. Leuts, seid froh, dass es sich "nur" um dreistellige Beträge handelt. Ich erinnere da mal (kleines Beispiel) an Yimpas. [Beitrag von plz4711 am 25. Dez 2004, 16:26 bearbeitet] |
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Rob!
Ist häufiger hier |
17:07
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#55
erstellt: 25. Dez 2004, ||
Mir wurden in Marburg (etwa zwei Jahre her) auch schon mal Boxen dieses Typs mit dem Hinweis "kennst Du Bang & Olufsen" angeboten... sind wirklich überall, die Jungs... Wenn ich das hier aber so lese, scheint insbesondere der Schweizer Ableger doch sehr darauf bedacht zu sein, im rechtlichen Rahmen zu handeln. Zumindest scheinen die Rückabwicklungen der Haustürgeschäfte dann ja doch zu funktionieren. Offensichtlich reichen die Einnahmen der Betrogenen, die sich nicht wehren, aus. Die betrügerische Absicht ist nicht zu übersehen, aber ich kann mir als juristischer Laie durchaus vorstellen, dass das Vorgehen vor Gericht durchkommen würde. "High-end" und Listenpreise, wo es keine Listen gibt, sind keineswegs eindeutig definierte fehlende Eigenschaften. Und die technischen Daten sind nicht nur bei dem Hersteller "Audiofile" sehr zweifelhaft. Bei mir haben sich die beiden wieder schnell verdrückt, als ich meinte, dass ich mich im Lautsprecher-Sektor ganz gut auskennen, von diesem Hersteller aber noch nie was gehört habe und dann die Frage gestellt hatte: "wenn das so ein tolles Angebot ist, dann müsstet ihr die doch auch auf seriösem Wege verkaufen können, oder?". Weg waren sie wieder... |
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solo2
Ist häufiger hier |
19:56
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#56
erstellt: 25. Dez 2004, ||
Stimmt. Aber nicht jedes Bescheißen ist strafbar. Strafbar macht sich der Verkäufer, wenn er durch eine absichtliche Täuschung über eine wesentliche Eigenschaft der Sache einen Irrtum beim Käufer hervorruft und dieser dadurch einen Vermögensschaden erleidet. Einfache Aussagen (z.B. "total preiswert", "super Qualität" etc.) reichen da wohl nicht. Sowas ist in jedem konkreten Fall einzeln zu prüfen. Alles andere fällt in die Rubriken "Pech gehabt" und "einfach zu teuer eingekauft". |
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plz4711
Hat sich gelöscht |
21:48
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#57
erstellt: 25. Dez 2004, ||
Ha. Und genau DA wird's lustig. z. B. ist der Preis keine wesentliche eigenschaft, sofern ich mich richtig an meine Jura-Vorlesung erinnere. Wo kämen wir auch dahin, wenn Richter über Preise entscheiden würden? Andererseits: Wars nicht ein Gericht, das in einem Handy-Logo KEIN Kunstwerk zu erkennen vermochte? Fraglich nur eben, was die Herrschafften wohl zu einem Mondrian (orthogonale Striche mit farbigen Flächen) sagen würden. Und, simmer doch mal ehrlich: Bach - Wohltemperiertes Klavier I, Präludium 1 ist auch keine Kunst: Lediglich ein paar Akkordbrechungen, ein paar Harmonien - bestenfalls die Schlußsequenz könnte als Kunst durchgehen ... oder? Ich warte noch sehnsüchtig darauf, dass Gerichte entscheiden "das ist eine Box der Qualitätsstufe Note 6, und die in Preisstufe 3 zu verkaufen ist Betrug." Dann kommt nämlich als nächstes: "das ist eine Box der Qualitätsstufe 3 (High-End-Klitsche), und die in der Preisstufe 1 zu verkaufen ist ebenso Betrug." Aber Gott sei dank ist das Gehör ja sooo ein Mysterium, Frequenzgänge, Abstrahlverhalten, Paarabweichung, Verzerrungsverhalten etc. sooo Nichtssagend, - null und nichtig eben - dass man die Qualität überhaupt garnicht im geringsten neutral bestimmen kann! Alles unterliegt diesem wundersamen Sinneseindruck (Klang), und erlaubt ist, was gefällt. Es handelt sich beim Boxenbau (wie auch beim Brillengläseranfertigen) um ein Kunsthandwerk, und Freiheitsgrade (was machen schon ein paar Dioptrin Schärfeschwankung aus, wenn dafür das Bild so schön rosa ist?) sind erwünscht! [Beitrag von plz4711 am 25. Dez 2004, 21:51 bearbeitet] |
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zagato
Neuling |
22:58
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#58
erstellt: 23. Jan 2005, ||
Ich muss einige Aussagen, die in diesem Forum zum im Schweizerischen Obligationenrecht geregelten Rückgaberecht präzisieren: @ionee: "1. Wichtig ist, dass der kauf nicht länger als 7 Tage zurück liegt (gem. Kaufbeleg). Falls doch kannst du es gleich vergessen!" Falsch: Die 7 Tage fangen erst ab dem Zeitpunkt an zu laufen, an welchem (kumulativ): 1. der Vertrag geschlossen wurde (Art. 40e Abs. 2 lit. a OR) 2. die Anschrift des Anbieters kennt (Art. Art. 40e Abs. 2 lit. b OR i.V.m. Art. 40d OR) 3. über sein Rückgaberecht vom Anbieter aufgeklärt wird (Art. 40d OR) Die Punkte 1.-3. müssen kumulativ erfüllt sein. Sind sie es nicht, so fängt die Frist nicht an zu laufen. Das Interessante dabei: Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, zu beweisen, dass er die Punkte 1.-3. erfüllt hat und somit die 7 Tage abgelaufen sind. Dieser Beweis gelingt ihm i.d.R. wohl nie. Das Rückgaberecht gilt für Waren: - die am Arbeitsplatz, in Wohnräumen, deren Umgebung, in öff. Verkehrsmitteln, auf öff. Strassen, an einer Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt verbunden war oder einem ähnlichen Anlass verkauft wurden. - die gewerbsmässig verkauft wurden - die für mehr als CHF 100.- verkauft wurden Es gilt nicht: - Waren, die für weniger als CHF 100.- verkauft werden - Versicherungsverträge - Verträge, die auf Markt- oder Messenständen abgeschlossen werden - Der Käufer die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat DESHALB wollen die Kerle ja auch mit einem nach Hause kommen. Denn sobald man Sie ins Haus lässt, hat man die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht und das Rückgaberecht verfällt. Es gilt im übrigen eine Verjährungsfrist von 10 Jahren (127 OR). Richtig ist, dass man dann innerhalb sieben Tage schriftlich (und das heisst in der Praxis eingeschrieben) den Vertrag widerrufen muss. Der Verküfer muss in der Folge den Kaufpreis zurückerstatten. Die Bestimmungen wurden eingeführt, weil der meist schwächere Käufer vom Verkäufer häufig überrumpelt wird. Klassicher Fall: Tupperware. Viele Hausfrauen haben den Mist nur gekauft, damit sie den Haustürverkäufer loswerden. Das sind die zivilrechtlichen Ansprüche. Nun zu den strafrechtlichen: Die Kerle haben nicht selten eine Strassenverkäufer-Bewilligung. Aber ich bin auch der Meinung, dass sie sich des Betruges strafbar machen. Damit Betrug gegeben ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: - Absicht - sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern - oder durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen - arglistig irreführt - oder in einem Irrtum arglistig bestärkt - und diesen so zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen anderen am Vermögen schädigt Die Kerle wissen, dass die Lautsprecher nicht gut sind und nützen das Nichtwissen der angesprochenen Leute aus(Arglistigkeit), sie verkaufen sie als "High-End" (Vorspiegelung falscher Tatsachen, Irreführung), sie tun dies zweifellos absichtlich und bereichern schliesslich sich oder einen anderen (Ihre Firma oder Ihren Auftraggeber). Sie machen sich also nach Art. 146 Abs. 1 StGB strafbar und können mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft werden. Aber jetzt kommt's ganz dicke: denn wenn sie das gewerbsmässig machen, ist die Bestrafung Zuchthaus bis zu 10 Jahren oder Gefängnis und das in keinem Fall weniger als 3 Monate. So, ich hoffe ich konnte einige Unklarheiten zumindest für die Schweizer hier beseitigen. Sind Fragen, so postet sie hier. Grüsse aus Basel, Jan |
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Rainer_B.
Inventar |
01:23
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#59
erstellt: 24. Jan 2005, ||
wenn du in eine Pappbox ein paar Ziegel einklebst wird das Teil auch schwerer. Schau dir mal ![]() Rainer |
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front
Inventar |
10:47
![]() |
#60
erstellt: 24. Jan 2005, ||
Ihr verwechselt hier gerade die Mängelgewährleistungshaftung im Zivilrecht mit den strafrechtlichen Delikten... ![]() Dein Prob. ist eines des Zivilrechts und hat nicht direkt was mit der strafrechtlichen Seite zu tun... Wollt nur mal Klugscheissen... ![]() Im Übrigen, naja, sorry aber nen Hauch von Eigenschuld kann ich da nicht aberkennen. Warum kauft man sowas überhaupt ??? Gruss, front |
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plz4711
Hat sich gelöscht |
09:51
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#61
erstellt: 25. Jan 2005, ||
Frag ich mich bei Tivoli auch ![]() Nee, mal im Ernst: Weil alle Lautsprecher im Freien viel besser klingen als in geschlossenen Räumen. Weil das Gehirn aussetzt, wenn man Schnäppchen wittert. Mir wollte ein Küchenverkäufer 16% Rabatt geben, wenn ich gleich kaufe. Keine Chance. Lieber in Ruhe drüber schlafen und 16% mehr zahlen, als die nächsten zehn Jahre "hätt ich doch die andere gekauft". |
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