Trussstative BGV C1 pflichtig?

+A -A
Autor
Beitrag
Basti9605
Neuling
#1 erstellt: 22. Mrz 2014, 16:16
Moin,

hab mal eine Frage.
Müssen Traversenstative für den gewerblichen Gebrauch zwingend BGV C1-geprüft sein?
Sorry, falls das eine dumme Frage ist, aber ich würde mir gerne folgendes Angebot anschaffen: http://www.ebay.de/i...e=STRK%3AMEBIDX%3AIT
Der Händler meint das System hat keine BGV C1 aber es ist auch kein Problem, wenn ich das Ding verleihe.
Der Kunde darf nur nicht die maximale Last überschreiten.

Hoffe, Ihr könnt mir hier helfen. Bin noch recht neu in dem Bereich...
ohne_titel
Inventar
#2 erstellt: 22. Mrz 2014, 19:27
du kannst das gerne gewerblich nutzen, wenn du damit deine zimmerpalme in einer leeren halle fliegen möchtest.
aber du darfst das nicht verwenden, wenn der hauch einer chance besteht, dass publikum oder andere leute sich darunter, daneben oder irgendwie so in der nähe aufhalten, dass ihnen im versagensfall etwas auf den kopf fallen könnte. daher:: keine gute idee.
Suche:
Das könnte Dich auch interessieren:
Goliath Stative, dreibein mit BGV C1 ?
Ruday am 03.08.2016  –  Letzte Antwort am 05.08.2016  –  4 Beiträge
Aufbau Traversen mit Traversenliften
cologne2213 am 08.05.2018  –  Letzte Antwort am 11.05.2018  –  9 Beiträge
DMX Controller gesucht
mc19 am 11.02.2011  –  Letzte Antwort am 02.03.2011  –  20 Beiträge
Foren Archiv
2014

Anzeige

Top Produkte in Veranstaltungstechnik Sonstiges Widget schließen

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder925.952 ( Heute: 4 )
  • Neuestes MitgliedBROADCASTMAN
  • Gesamtzahl an Themen1.551.651
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.551.978