Abgezockt beim Fernsehkauf

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Büchertante
Neuling
#1 erstellt: 20. Sep 2015, 18:25
Habe bei einem Händler einen Grundig Fernseher gekauft. Nun habe ich aber festgestellt das ich vom Händler abgezockt wurde und doppelt so viel bezahlt habe, als wie der eigentliche Neupreis wäre. Und dazu noch einen Ladenhüter von 2014.
Der Verkäufer weigert sich den Fernseher zurückzunehmen nachdem sich Mängel am Gerät herausgestellt haben. Ich bekam nach langen Verhandlungen ein anderes Austauschgerät, welches minderwertiger ist, da der Händler mir nur ein ähnliches Modell anbieten konnte und behauptete die Geräte wären preisgleich! Meine Recherche ergab nun das das Tauschgerät minderwertiger ist! . Ich fühle mich nun doppelt abgezockt! Außerdem hatte der Händler auch keine anderen Fernseher in Größe und Ausstattung, so das ich hätte zwischen mehrern Fernseher wählemn können. Der Hänler hatte nur ca 16 Fernseher zu Auswahl, wo 90 % alles Grundig Fernseher sind. Alle teurer oder billiger! Wenn ich nun einen kleineren Fernseher genommen hätte, verlangte er von mir ich müsste noch einmal 50 Euro dazu bezahlen wenn ich einen kleineren Fernseher im Austausch nehme und bekomme nicht die Differenz zum Erstgerät voll ausgezahlt!
iKorbinian
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 20. Sep 2015, 18:31
Schade, dass du so schlechte Erfahrungen gemacht hast.

Zur Vorsorge würde ich emfpehlen:
1) Nachdenken, was man braucht
2) Informieren, was diese Wünsche am besten befriedigt
3) Unabhängig von Verkäufergeschwätz kaufen.

Leider ist das nun rum um's Eck und dir bleiben nur die Alternativen das Gerät zu behalten oder doch zwangsweise zurückzubringen. Im Grundsatz gilt pacta sunt servanda wobei bei der von dir geschilderten Lage der Weg zum Juristen Abhilfe schaffen könnte.
Denon_1957
Inventar
#3 erstellt: 20. Sep 2015, 18:32
Wann hast du den TV denn gekauft.
Büchertante
Neuling
#4 erstellt: 20. Sep 2015, 18:33
Ja leider sehe ich mich gezwungen mir einen Anwalt zu nehmen. Schlimm ist nur das ich vor dem Tausch den Verbraucherschutz zu Rate gezogen habe und die mir dort eine völlig falsche Auskunft gegebn haben!
Büchertante
Neuling
#5 erstellt: 20. Sep 2015, 18:35
Gekauft habe ich das Gerät am 11. September und getauscht am 18.September. Also alles noch brühwarm.
Denon_1957
Inventar
#7 erstellt: 20. Sep 2015, 19:10
Ich hätte einen Anwalt eingeschalten das Ding ist ja noch Brühwarm.
8erberg
Inventar
#8 erstellt: 20. Sep 2015, 19:18
also wenn Du das Gerät im Laden gekauft hast gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht.

Gekauft ist gekauft. Punkt. Es gibt nur eine Ausnahme - Wucher. Aber da muss die Preisdifferenz nach gängiger Rechtssprechung viel stärker auffallen.

Wenn ein Defekt am Gerät ist musst Du dem Händler 2 x die Möglichkeit geben das Gerät zu reparieren.
Gelingt dem Händler das nicht kannst Du "Wandlung" des Vertrags erwirken also Rückgabe des Geräts und Rückerstattung des Kaufpreises abzgl. Nutzung, in der Rechtsprechung ist das Nutzungsentgelt jedoch eher niedrig.

Weiteres sagt Dir ein Rechtsanwalt weil ich mich mit dem Berufsstand nicht wegen verbotener Rechtsberatung rumstreiten möchte...

Persönliche Meinung: geh den Händler so lange auf den Keks bis ihm das zu doof ist, reklamiere jede Kleinigkeit.
irgendwann kommt die weiße Fahne.

Peter
Büchertante
Neuling
#9 erstellt: 20. Sep 2015, 19:54
Kann mir mal jemand den Unterschied zwischen einem Fernseher Grundig Berlin 39CLE2525BL 90 cm ( (39 Zoll Display),LCD-Fernseher,200 Hz ) [Energieklasse A++] und einem Grundig Fernseher 40 VLE 5520 BG 92 cm (40 Zoll) Fernseher (Full HD, Triple Tuner) [Energieklasse A] benenen? Ich glaube da gibt es gewaltige Unterschiede! Vielleicht hilft mir das ja weiter, das Preis Leistungsverhältnis aufzuklären! Also ich habe recherchiert:
Ich meine gelesen zu haben, das der zweitere also der 40 VLE 5520 über keine Aufnahmefunktion verfügt! Und er verfügt über keine integrierte W-LAN Funktion und keine 3 D-Bild Funktion. Also ein wesentlich minderwertigeres Gerät.

Kann ich damit der Händler wegen Betrug dran kriegen, da er mir ja ein gleichwertiges Gerät zugesagt hat. Oder muss ich den unfairen Tausch akzeptieren?


[Beitrag von Büchertante am 21. Sep 2015, 00:44 bearbeitet]
Büchertante
Neuling
#10 erstellt: 20. Sep 2015, 20:09
Ja das der Händler das Recht hat nachzubessern, wurde mir auch gesagt! Aber wer möchte schon ein Gerät haben, das gerade aus dem Laden ist und nach einer haben Stunde mehrmals aus geht und die Fernbedienung heiss wird. Die Fernbedienung wurde umgetauscht, aber trotzdem ging der Fernseher immer wieder aus. Zum Beispiel beim Umschalten auf ein anders Programm. Und ausserdem hätte ich wenn ich den Fernseher zur Reparatur gegeben hätte dann ganz ohne Gerät da gestanden!
Und da der Fernseher ein Ausstellungsstück war, kam in mir der Verdacht auf, der Fernseher war bereits ein Rückläufer. In einem anderen Geschäft wurde mir dann gesagt, der Fernseher wird seit 2014 nicht mehr hergestellt! Also bliebe nur noch die Option den Fernseher bei jeder Kleinigkeit in die Werkstatt zu bringen.
Und ausserdem habe ich mit der Werkstatt dieses Händlers schon ganz schlechte Erfahrungen gemacht! Zum beispiel habe ich mal da einen Fernseher zur Reparatur gebracht und dann nicht wieder bekommen.Und musste dann das Leihgerät behalten, da ich ausser einem Schnippsel mit einer fortlaufenden Auftragsnummer keinen Nachweis hatte, welchen Fernseher ich zur Reparatur abgegeben habe. Der Mechaniker behauptete erst es habe das Ersatzteil nicht gelifert bekommmen, dann wieder er habe zu viele Aufträge und schaffe die Reparatur nicht und zu guter letzt der Fernseher sei nicht mehr reparabel, obwohl blos der Einschaltknopf defekt war. Und zuguter letzt meinte er ich solle doch froh sein das ich das Leihgerät habe. Aber welche Werkstatt überlässt dir das Leihgerät kostenlos? Was mit meinem Fernseher passiert ist habe ich nie erfahren. Jedenfalls habe ich den nie wieder gesehn. Das diese Werkstatt mit dem Geshäft zusammenhängt weiss ich auch erst seit 2 Tagen.
Büchertante
Neuling
#11 erstellt: 20. Sep 2015, 20:22
Ausserdem hat mir der Händler das erste Gerät ohne Verpackung geliefert, behauptete dann aber ohne Verpackung keine Rücknahe oder Umtausch, was noch meinen Verdacht bestätigt, das der Fernseher nicht mehr neu war sondern eventuell ein Rückläufer. Ausserdem war das ein Ausstellungsstück, also nicht mehr ganz neu! 700 Euro ´habe ich bezahlt! Bei Amazon bekomme ich das selbe Gerät schon für unter 500 Euro. Das Austauschgerät für 350 Euro! Was sagt euch das?


[Beitrag von Büchertante am 20. Sep 2015, 20:27 bearbeitet]
Büchertante
Neuling
#12 erstellt: 20. Sep 2015, 21:08
Der Witz ist ja noch, das ich ausser einem Kassenbon keinen ordentlichen Kaufvertrag erhalten habe. Keine AGB, kein Dokument das ich den Fernseher gekauft habe da auf dem Kasenbon kein Name drauf steht und keine Garantieleistung! Beim Verbraucherschutz sagte man mir das ich deshalb auch kein Anrecht auf Garantieleistung häte, obwohl mir der Händler beim Kauf sagte ich habe 3 Jahre Garantie. Das heisst wenn das Austauschgerät nach 2 Wochen kaputt geht habe ich auch keinen Anspuch auf Garantieleistung, sondern muss die Reparatur selber blechen.
8erberg
Inventar
#13 erstellt: 21. Sep 2015, 07:12
Hallo,

tja, was sich ich dazu noch sagen: Grundsätzlich sollte man immer auf Quittungen bestehen, auch zur Sicherheit des "Lieferanten".

Wenn Du nicht mindestens 1 Zeugen hast der Deine Angaben bestätigt sagt jeder Richter "kniggen" und Du bist die Kohle für Rechtsanwalt/Gericht auch noch los.

Hex dem Händler einen Buckel an oder so... entsprechende Fachleute findest Du in den "gelben Seiten".

Der Rechtsweg wird garnix bringen weil Du es einfach nicht beweisen kannst ohne Belege und ohne Zeugen.

Peter


[Beitrag von 8erberg am 21. Sep 2015, 07:14 bearbeitet]
Büchertante
Neuling
#14 erstellt: 21. Sep 2015, 07:35
Zeuge war nur mein Sohn. Ich weiss nicht ob der zugelassen wird. Habe jetzt mal bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen. Und hoffe die stellen mir einen Anwalt, der sich auskennt!
8erberg
Inventar
#15 erstellt: 21. Sep 2015, 07:41
Hallo,

Deine Rechtsschutz wird Dir höchstwahrscheinlich das Gleiche raten: knigg es

Sohn als Zeuge - das wird nix. Du bist in der Beweispflicht.

Peter
Büchertante
Neuling
#16 erstellt: 21. Sep 2015, 07:46
Nee ganz kampflos überlasse ich dem das Feld nicht. Ich werde jedenfalls nichts unversucht lassen. Für den Tausch habe ich einen Nachweis, dafür habe ich eine Quittung mit Auftrags- u.Rechnungsnummer bekommen und da steht drauf das der Fernseher getauscht wurde. Nun hoffe ich damit nachweisen zu können das der mir ein minderwertigeres Gerät angedreht hat.


[Beitrag von Büchertante am 21. Sep 2015, 07:47 bearbeitet]
-Blockmaster-
Inventar
#17 erstellt: 21. Sep 2015, 08:34

Büchertante (Beitrag #11) schrieb:
Ausserdem hat mir der Händler das erste Gerät ohne Verpackung geliefert, behauptete dann aber ohne Verpackung keine Rücknahe oder Umtausch, ...


8erberg (Beitrag #15) schrieb:
Sohn als Zeuge - das wird nix. Du bist in der Beweispflicht.

Doch, der Sohn sollte reichen. Ebenso ist auch keine Verpackung notwendig:
http://www.stern.de/...ssenbon-3577480.html


Büchertante (Beitrag #11) schrieb:
700 Euro ´habe ich bezahlt! Bei Amazon bekomme ich das selbe Gerät schon für unter 500 Euro. Das Austauschgerät für 350 Euro! Was sagt euch das?
Das Händler mit Ladengeschäft eben irgendwo ihre Miete her holen müssen. Ebenso die Arbeitszeit der Beratung, vorhalten von Ausstellungstsücken etc.
Mit anderen Worten: Das ein Ladengeschäft nicht mit einem Online Versandhaus mithalten kann was den Preis angeht, ist normal und im Grunde gar nicht anders möglich. Es ist jedenfalls nicht die Aufgabe des Händlers dir die Geräte zum gleichen Preis wie andere Händler anzubieten. Solange das Gerät nicht teurer war als die UVP, kann ich keine Abzocke erkennen.
Das Austauschgerät muss aber gleichwertig sein, das sagt das Gesetz.



Büchertante (Beitrag #11) schrieb:
Beim Verbraucherschutz sagte man mir das ich deshalb auch kein Anrecht auf Garantieleistung häte, obwohl mir der Händler beim Kauf sagte ich habe 3 Jahre Garantie.
Das ist seltsam, denn das ist doch eine Frage die man dem Hersteller stellen muss, denn der gibt die Garantie, und nicht der Händler. Oder geht es dir um die Gewährleistung? Die wird vom Händler gewährt.
Büchertante
Neuling
#18 erstellt: 21. Sep 2015, 09:15
Es geht mir um beides! Gewährleistung und Garantie.

Das Tausch-Gerät ist aber nicht gleich in der Ausstattung. Habe es weiter vorn schon mal erwähnt!
Nun habe mich entschlossen einen Anwalt einzuschalten.


[Beitrag von Büchertante am 21. Sep 2015, 09:26 bearbeitet]
tomtiger
Administrator
#19 erstellt: 21. Sep 2015, 09:32
Hi,

womöglich hilft es mehr, wenn Du mal den Sachverhalt chronologisch darstellst.

Viele Dinge sind mir nicht klar, z.B. fragst Du "Oder muss ich den unfairen Tausch akzeptieren?", dann wieder "Für den Tausch habe ich einen Nachweis,...", sohin hast Du den Tausch schon akzeptiert.

Und wenn Du klein bei gibst, und akzeptierst, was der Händler vorschlägt, weil Du "dann ganz ohne Gerät da gestanden" wärst, und deshalb nicht reparieren lassen wolltest, kannst Du dem Händler auch keinen Strick daraus drehen.

Unterhaltungselektronik ist ein schnelllebiges Geschäft, ein Gerät, dass heute noch 1.000 Euro kostet, kostet in 2 Jahren vielleicht noch 500 Euro.

Und ganz ehrlich, wenn Du - nach eigenem Bekunden - mit der Werkstätte schon einmal erlebt hast, dass Du ohne ausreichend spezifizierte Quittung Probleme bekommst, verstehe ich nicht, warum Du erneut nicht auf einem Kaufbeleg bestehst.

Für mich sieht es nach Deiner bisherigen Schilderung so aus:

Du kaufst ein TV Gerät für 700 Euro, dass defekt ist.
Weil Du nicht ohne TV Gerät sein willst verzichtest Du auf Dein Gewährleistungsrecht der Reparatur und vereinbarst mit dem Händler, dass Du mit einem anderen Gerät einverstanden bist, auch wenn es wohl weniger wert ist, weil Du 50 Euro Aufpreis auf den Austausch auf ein größeres Gerät nicht bezahlen wolltest.


Rechtlich scheint mir da kein Ansatzpunkt vorzuliegen.


Wenn es anders sein sollte, bitte um eine chronologische Sachverhaltsdarstellung.


LG Tom
Büchertante
Neuling
#20 erstellt: 21. Sep 2015, 09:53
Ich habe den Tausch nur akzeptiert mit der Zusage des Verkäufers, es handelt sich um ein gleichwertiges Produkt! Das konnte ich ja nicht im Laden prüfen. Zu Hause als das Gerät dann angeschlossen war habe ich erst festgestellt, das dieses Gerät von minderwertigerer Qualität ist!
Und das diese Werkstatt mit dem Laden zusammenhängt habe ich erst nach dem Fersehkauf herausgefunden. Erst als ich die Ware reklamiert habe.
Der Verkäufer meinte er habe das Tauschgerät gerade neu geliefert bekommen und würde mir einen Tausch anbieten. Und da es wieder Wochenende war und mir der Verkäufer meinte das Gerät sein mit dem anderen baugleich, in Funktion bzw. Ausstattung sowie Preis, habe ich mich auf den Deal eingelassen. Ausserdem wollte ich kein repariertes Gerät, weil ich mit der Werkstatt so schlechte Erfahrungen gemacht habe.
Den Aufpreis von 50 Euro hätte ich nicht für ein größeres Gerät bezahlen sollen, sondern wenn ich ein billigeres Gerät genommen hätte. Er meinte wenn ich ein kleineres Gerät nehme im Austausch, müsse ich noch einmal 50 Euro für das Aufstellen bezahlen. Und den Rest der Summe würde ich dann ausgezahlt bekommen. Das habe ich aber nicht eingesehen. Warum muss ich bei einen Umtausch in ein kleineres Gerät noch mal 50 Euro bezahlen, während beim Tausch in das jetzige Gerät ohne Aufstellgebühr von statten ging.? Warum sollte ich überhaupt ein zweites mal eine Aufstellgebühr bezahlen, wenn ich ja ein defektes Gerät reklamiert habe?


[Beitrag von Büchertante am 21. Sep 2015, 10:04 bearbeitet]
tomtiger
Administrator
#21 erstellt: 21. Sep 2015, 10:36
Hi,

weil Du nicht den normalen Weg der Gewährleistung - also Reparatur - gehen wolltest. Ganz einfach.

Kannst Du nachweisen, dass der Händler Dir ein gleichwertiges Gerät zugesichert hat? Irgendwas schriftlich? Ich vermute nein.


Rein objektiv liest sich Dein Beitrag nach wie vor so: "Ich wollte kein repariertes Gerät, ich wollte auch nicht ohne Fernseher sein, da habe ich lieber ein billigeres Gerät als Austausch akzeptiert. Jetzt ärgert mich das und ich will dem Händler etwas anhängen.".

Erschwerend kommt hinzu, dass Dich auch der Verbraucherschutz falsch beraten haben soll, wenn Du eine schlechte Wahl getroffen hast, weil Du falsch beraten wurdest, kannst Du das dem Händler nicht anlasten.


Niemand kann wissen, ob Dir der Händler ein gleichwertiges Gerät zugesichert hat. Und wenn Du dafür keinen Beweis antreten kannst, wirst Du vermutlich rechtlich nicht weiterkommen.

Darüber hinaus kommt es auf die Preise des Händlers an, wenn der für die beiden Geräte ähnlich viel verlangt, wäre seine Aussage "ähnlicher Wert" auch nicht falsch.



Von daher scheint mir unwahrscheinlich, dass Du da weiter kommst. Aber wie gesagt, ein Anwalt wurde Dir ja schon angeraten. Von daher erübrigt sich eine weitere Erörterung.


LG Tom
Büchertante
Neuling
#22 erstellt: 21. Sep 2015, 12:04
Ich denke ich nehme mir erst mal einen RA und sehe dann weiter. Danke trotzdem für die Auskunft!
Büchertante
Neuling
#23 erstellt: 23. Nov 2015, 15:08
Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt. Thomas Mann
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Bertolt Brecht

Damit hast Du genau ins Schwarze getroffen. Da ich die Frechheit des Verkäufers nicht akzeptiert habe.
Mit Hilfe meines RA bin ich nun doch noch zu meinem Recht gekommen und habe den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.
Und damit ist wieder einmal bewiesen, das Deine Anschuldigung
@Hi,

weil Du nicht den normalen Weg der Gewährleistung - also Reparatur - gehen wolltest. Ganz einfach.

Kannst Du nachweisen, dass der Händler Dir ein gleichwertiges Gerät zugesichert hat? Irgendwas schriftlich? Ich vermute nein.

nur leere Seifenblasen sind.
Also Leute, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Einen schönen Tag noch.
LG Büchertante


[Beitrag von Büchertante am 23. Nov 2015, 15:09 bearbeitet]
Artchi
Stammgast
#24 erstellt: 26. Nov 2015, 10:57
Meines Wissens gelten in Deutschland auch Mündliche Vereinbarungen und Verträge.
Es ist natürlich einfacher nachzuweisen, wenn man etwas schriftlich hat, aber komplett aufgeben würde ich nicht.

Über das mehr bezahlte würde ich mir keinen Kopf machen. Denn letztendlich ist der Preise VERHANDLUNGSSACHE! Da kannst du dem Händler keinen Strick draus ziehen. Da bist du natürlich in der Pflicht selbst zu Preise zu vergleichen und den Preis zu verhandeln.

Anders sieht es aus, wenn das Gerät dir als Neu verkauft wird, es aber gebraucht ist. Hier hat der Händler betrogen. Das braucht man nicht akzeptieren, besonders wenn das Gerät auch noch defekt ist! Wenn es wenigstens technisch i.O. wäre, wäre es dann nicht dramatisch, nicht schön, aber kein Weltuntergang.

Hast du jetzt ein funktionsfähiges Gerät erhalten oder nicht?

Zu der Quittung: für die Gewährleistung sollte doch der Kassenbon reichen. Eine Rechnung mit Modellname und evtl. Seriennummer ist denke ich für die Garantie wichtig.

An deiner Stelle würde ich folgendes machen: von dem Händler versuchen ein funktionsfähiges Gerät zu erhalten, das die 700 EUR rechtfertigt. Dabei wäre es mir egal ob das Modell aktuell oder 12 Monate auf dem Markt ist. Hautsache funktionsfähig. DAS ist das MINDESTE das man verlangen kann und sollte!
tomtiger
Administrator
#25 erstellt: 26. Nov 2015, 22:45
Hi,


Artchi (Beitrag #24) schrieb:
Hast du jetzt ein funktionsfähiges Gerät erhalten oder nicht?


auch wenn der TE offenbar Probleme mit Forensoftware hat bezüglich Zitaten etc.:


Büchertante (Beitrag #23) schrieb:
Mit Hilfe meines RA bin ich nun doch noch zu meinem Recht gekommen und habe den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.



LG Tom
elGusano
Ist häufiger hier
#26 erstellt: 07. Jan 2016, 13:11
Hallo Büchertante. Wie ist die Sache ausgegangen? Würde mich mal interessieren?

Egal wie, ich hoffe Du wirst bei diesem Händler nie wieder was kaufen... hab mich eh schon gefragt, warum Du es "wieder getan" hattest obwohl du - wie in Post#11 geschrieben - schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht hattest und er einen Fernseher nicht wieder "rausgerückt" bzw. wohl kaputtrepariert hatte...
tomtiger
Administrator
#27 erstellt: 07. Jan 2016, 19:47
Hi,


elGusano (Beitrag #26) schrieb:
Hallo Büchertante. Wie ist die Sache ausgegangen? Würde mich mal interessieren?


lies doch den Beitrag über Dir oder Beitrag #23.

LG Tom
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