Philips 52PFL7404H (LCD-TV) unterschied

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Beitrag
redsliper
Neuling
#1 erstellt: 25. Jun 2009, 09:33
Hallo zusammen,
will mir ein Philips LCD-TV kaufen.Hab mir schon ein ausgesucht aber will gerne wissen welche unterschied zwischen:

Philips 52 PFL 7404 H/12
Philips 52 PFL 7404 H

was bedeutet das H/12?
und hab noch eine frage kann mir jemand sagen ob das Bild gut ist per Kabel?

vielen dank im voraus Redsliper
hi-fie
Stammgast
#2 erstellt: 25. Jun 2009, 11:50

redsliper schrieb:

was bedeutet das H/12?



...das würde mich auch interessieren und auch noch die Angabe bei manchen Händlern: "Deutsche A Ware".


Was ist "Deutsche A Ware" ?
paruto
Neuling
#3 erstellt: 25. Jun 2009, 15:54
Lese bitte mal in ca. Seitenmitte den Beitrag von NICKlm.:
guckst Du hier

Bei A-Ware handelt es sich um mangelfreie Produkte.
B-Ware hätte vielleicht Kratzer am Gehäuse o.ä.


[Beitrag von paruto am 25. Jun 2009, 15:57 bearbeitet]
hi-fie
Stammgast
#4 erstellt: 25. Jun 2009, 17:00

paruto schrieb:
Lese bitte mal in ca. Seitenmitte den Beitrag von NICKlm.:
guckst Du hier


..so richtig schlau werde ich aber dabei nicht

Laut @NICKIm. ist H10 Inland und H12 EU. Aber was bedeutet nur "H" oder gar kein "H" mit 10/12


paruto schrieb:

Bei A-Ware handelt es sich um mangelfreie Produkte.
B-Ware hätte vielleicht Kratzer am Gehäuse o.ä.


Das ist mir schon klar. Ich wundere mich aber, daß bei Preissuchmaschinen einige Händler extra "Deutsche A Ware" schreiben, andere dagegen nicht- obwohl alles Neuware ist...
paruto
Neuling
#5 erstellt: 25. Jun 2009, 19:54
Zitat NICKlm:
Das H steht für die integrierten Digitalen Tuner und steht nicht im Zusammehang mit der Herkunft des Modelles selbst um eine Herstellergarantie zu erhalten:

Sie müsste z.B. lauten 52 PFL 7404H/12.


Die Angebote, die die Händler ins Netz stellen, entsprechen manchmal auch nicht den tatsächlichen Gerätebezeichnungen. Da wird schon mal was weggelassen oder rangebastelt, ohne böse Absicht. Frag einfach beim Händler nach, woher das Gerät stammt und ob es für den deutschen Markt ist. Wie freundlich Du beraten wirst, zeigt Dir dann auch umgehend, wie gut der Service ist.


[Beitrag von paruto am 25. Jun 2009, 20:02 bearbeitet]
hi-fie
Stammgast
#6 erstellt: 26. Jun 2009, 06:05
Danke @paruto,


ich habe im Übrigen ein schönen Theard genau darüber gefunden:

http://www.hifi-foru...m_id=152&thread=3918


Weiterhin versuche ich mir die Logik aus Sicht der Händler zu erklären, die z.B. abweichende Modelle verkaufen. Denn die meisten Händler geben auf ihren Seiten die technischen Details 1:1 von der Philips-Seite wieder. Mal angenommen, ich kaufe bei so einem Händler ein LCD, der ja laut Beschreibung, ein DVB-C/T hat und stelle dann zu Hause fest, daß er das gar nicht hat. Und nu? Schicke ich ihn zurück oder ist es gleich Betrug? Auf jeden Fall bedeutet das Ärger für den Händler.

Und noch was. Es wird im o.g. Theard von der "richtigen" Garantie usw. bei Modellen H 10/12 gesprochen. Hier kann ich mir auch nicht erklären, wie ein in Deutschland verkauftes Gerät, je nach Bezeichnung u.a. keine Garantie haben soll, zumal die 2 Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind..
RAstloseSeele
Stammgast
#7 erstellt: 20. Sep 2010, 07:43
die 2 jahre sind gewährleistung (KEINE GARANTIE) die der händler geben muss.., selbst wenn er normalerweise mit ganz anderen waren oder als inhaber einer firma gar keine waren verkauft..!

das gesetz ist mitlerweile wirklich sehr krass und krank.., bin ich der meinung..! denn früher konnte man alte firmen-rechner, hardware und anderes günstig firmenintern erwerben.., heute muss die firma beim verkauf der gebrauchten geräte sogar mindestens 12 monate gewähr auf die geräte geben.. weshalb in den letzten jahren diese option für mitarbeiter immer seltener wurde..!

tja.. und genauso geht es firmen die mit solchen waren handeln.., welcher händler will schon gerne auf ein gerät 12 monate gewähr geben.. das schon mal in gebrauch war.. und wer möchte schon gerne.. wenn solch ein fall eintritt... diese geräte auch noch zu günstigen preisen auf den markt werfen ?? der verkäufer muss ja mit einem gewissen rücklauf rechnen.. wodurch sich die preise schlagartig stark erhöhen..!



hier ein kleiner auszug .. google hilft da auch weiter ..:

# Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch dann, wenn ich einen PC vom meinem Arbeitgeber erwerbe?

Bis zum Inkrafttreten der BGB-Novellierung zum 1.1.2002 konnte eine Firma, die ihre nicht mehr benötigten Alt-PCs an die Mitarbeiter verkaufte, jegliche Gewährleistung ausschliessen. Dies geht jetzt nicht mehr, da die Gewährleistung von allen Unternehmern i.S.d. BGB (unabhängig, ob er gewerbsmässig mit dieser Ware handelt, d.h. z.B. auch von Werbeagenturen, die ihre Dienstwagen verkaufen), die an Verbraucher (d.h. hier der Mitarbeiter) verkaufen, zu erbringen ist. Sofern kaufvertraglich die Gewährleistung nicht auf 12 Monate begrenzt wurde, gilt sogar eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.

Hinweis: Da z.B. staatliche Behörden keine Unternehmer i.S.d. BGB sind, wäre in solchen Fällen auch nach neuem Recht ein Gewährleistungsausschluss möglich.


# Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim Privat(ver)kauf?

Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen:-(

# Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch bei Auktionen?

Viele Händler versuchen, beim Verkauf über Internetauktionen jegliche Gewährleistung auszuschliessen. Dieser Gewährleistungsausschluß ist jedoch nicht rechtswirksam: ein Ausschluß jeglicher Gewährleistung ist nämlich nur bei "echten" Auktionen i.S.d. BGB zulässig, jedoch nicht bei Versteigerungen im Internet möglich - laut Urteil des BGH vom 3.11.2004, Az. VIII ZR 375/03 handelt es sich bei letzteren jedoch nicht um Auktionen i.S.d. BGB. Dies gilt sowohl beim Verkauf von neuen wie auch bei gebrauchten Waren.

Fazit: Versichern Sie sich VOR einem Gebot, ob es sich bei dem Anbieter um einen gewerblichen Verkäufer handelt und ob dieser die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (und ein Widerrufsrecht) einräumt. Wer sich auf einen (rechtswidrigen) Gewährleistungsausschluss einläßt, ist selber schuld, wenn die ersteigerte Sache mangelbehaftet ist:-(.


[Beitrag von RAstloseSeele am 20. Sep 2010, 07:43 bearbeitet]
hi-fie
Stammgast
#8 erstellt: 21. Sep 2010, 06:01
..wobei ich dazu aus eigener Erfahrung sagen muß, daß die meisten 7404H hier in Deutschland auch automatisch 7404H/12 sind. Viele Online Händler kennen aber den Unterschied nicht und geben aus Bequemlichkeit nur die verkürzte Modellbezeichnung an -im Glauben, daß das immer noch korrekt sei. Wenn man sich dann dumm stellt und beim Händler anruft um zuerst nach der Seriennummer und danach nach der expliziten Modellbezeichnung auf dem Karton zu fragen, erfährt man meistens, daß es ein H/12-Modell ist.
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