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Plasma Tv im schwarzen bild leichte schatten?+A -A |
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Autor |
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mattek4711
Schaut ab und zu mal vorbei |
#1 erstellt: 16. Jul 2008, 20:26 | ||
Hallo, ich habe seid kurzen einen 42" Panasonic Plasma, ich wollte fragen ob es normal ist das wenn ich zb. auf AV gehe und dort nichts angeschlossen ist also Schwarzes Bild das ich dort dann zb. das Menü (AV, AV1, AV2 usw.) im schatten sehen kann nur ganz leicht aber ich sehe es, wenn ich dann tv schaue und auf AV gehe ist es weg nur wenn ich das menü halt einige sekunden auf habe sehe ich es als schatten, normal oder nicht ? danke für eure hilfe und antworten ich bin total neu auf dem gebiet. mfg |
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felix2k6
Stammgast |
#2 erstellt: 16. Jul 2008, 20:29 | ||
nennt sich nachleuchten |
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mattek4711
Schaut ab und zu mal vorbei |
#3 erstellt: 16. Jul 2008, 20:33 | ||
das ging ja fix, also alles in ordnung ich meine das das menü nach ca. 5 sek. anzeige schon im schwarzen bild nachleuchtet ?? [Beitrag von mattek4711 am 16. Jul 2008, 20:44 bearbeitet] |
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felix2k6
Stammgast |
#4 erstellt: 16. Jul 2008, 20:44 | ||
jep, kommt desswegen, weil die zelle nicht angesteuert wird(also aus ist) und das plasma gas sich nicht entlädt(ähnlich elko) |
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bugatti1712
Inventar |
#5 erstellt: 17. Jul 2008, 06:55 | ||
wobei diese eigenschaft mit der zeit abnehmen wird... wieviele betriebsstunden hat dein gerät schon? |
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mattek4711
Schaut ab und zu mal vorbei |
#6 erstellt: 17. Jul 2008, 15:58 | ||
Hallo, genau weiß ich es nicht aber ca. 200 - 300 Std. da es ein aussteller war ich hab nur gefragt wie lange er schon im laden steht er sagte ca. 2 wochen. [Beitrag von mattek4711 am 17. Jul 2008, 15:58 bearbeitet] |
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fraster
Inventar |
#7 erstellt: 18. Jul 2008, 09:28 | ||
Hehe, das sagen sie immer! Schau doch mal spaßeshalber nach, wieviele Betriebsstunden die Kiste schon aufm Buckel hat! Bei 2 Wochen dürften es ja bei 12 Stunden Laufzeit täglich maximal 168 Stunden sein zuzüglich deiner Eigennutzung. Sind die Stunden deutlich höher, würde ich entweder das Gerät wegen arglistiger Täuschung zurückgeben oder auf einen kräftigen Preisnachlass bestehen. Verhandele am besten immer mit dem Geschäftsführer oder mindestens mit dem Abteilungsleiter für braune Ware! |
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mattek4711
Schaut ab und zu mal vorbei |
#8 erstellt: 18. Jul 2008, 13:35 | ||
Hey danke für die antworten, wo bitte sehe ich die betriebsstunden ? Nachverhandeln bzw umtausch wegen arglist im nachhinein geht ? ps hab den 42PZ80E mfg [Beitrag von mattek4711 am 18. Jul 2008, 13:41 bearbeitet] |
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felix2k6
Stammgast |
#9 erstellt: 18. Jul 2008, 14:10 | ||
im servicemenü unten rechts die zweite zahl |
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fraster
Inventar |
#10 erstellt: 18. Jul 2008, 14:46 | ||
Hallo!!!! Natürlich geht das auch im nachhinein. Sofern die Betriebsstunden deutlich über das hinausgehen, was der Verkäufer dir erzählt hat, ist der Kaufvertrag doch nur infolge einer Lüge zustande gekommen. Diese arglistige Täuschung berechtigt dich laut BGB klar zum Rücktritt vom Kaufvertrag, auch wenn dieser schon ein paar Monate her ist. Was meinst du, was los ist, wenn du dem Geschäftsführer/Abteilungsleiter gegenüber sachlich-bestimmt auftrittst und dem erzählst, man habe dich (unter Zeugen) wissentlich über den Tisch gezogen? Der wird ganz schnell versuchen, die Sache wieder geradezurücken, indem er auf deine Forderung auf Preisnachlass eingeht. Andernfalls darf er nämlich das Gerät zurücknehmen und den Kaufpreis zu 100% erstatten. Und dann hat er ein gebrauchtes "Hündchen" an der Backe, was er wohl lieber vermeiden würde. Ergo: 10-20% Nachlass sollte im Nachhinein drin sein - oder du verlangst dein Geld zurück. Damit kannst du im Internet locker nen nagelneuen TV kaufen und hast auch noch Geld gespart. Der TH42PZ80 kostet hier zurzeit nur noch 1.135 EUR! |
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pragmatiker
Administrator |
#11 erstellt: 18. Jul 2008, 15:37 | ||
Dazu möchte ich anmerken, daß es durchaus sein kann, daß der Geschäftsführer - wenn er "denn einer ist" - es - speziell bei "sehr bestimmtem" bis leicht forderndem, vielleicht auch leicht agressivem (oder vielleicht auch leicht drohendem) Kundenauftritt (eventuell noch gepaart mit Deinen Formulierungen wie "Lüge" und "arglistige Täuschung") - darauf ankommen läßt (darauf ist er nämlich unter anderem auch geschult) und die von Dir gedanklich eingebrachten (und vom Threadersteller mit keiner Silbe erwähnten) Zeugen sehen und deren Statements zur Verkäuferaussage mit Unterschrift besiegelt haben möchte - oder es ggf. auf einen Rechtsstreit anlegt. Und spätestens an diesem Punkt steigen viele "Zeugen" dann ganz schnell aus. Kann also durchaus sein, daß so ein (nicht hieb- und stichfest untermauerter) "Einschüchterungsversuch" von Kundenseite völlig in die Hose geht.....wenn der Geschäftsführer gut ist, dann läßt er - ohne selbst auch nur im mindesten auch nur die Stimme zu erheben - einen solcherart gestrickten Kunden sowas von abrieseln, daß der im Erdboden versinken möchte..... Ich jedenfalls würde im ersten Schritt nicht wütend mit der Axt (....ich will den Geschäftsführer sehen....) in den Laden stürmen, sondern erstmal gütlich versuchen, die Sache vom Verkäufer (dann ggf. aufwärts mit ihm zusammen mit seinem Vorgesetzten usw.) zu regeln - denn: man trifft sich im Leben immer zweimal...... Grüße Herbert [Beitrag von pragmatiker am 18. Jul 2008, 15:46 bearbeitet] |
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fraster
Inventar |
#12 erstellt: 18. Jul 2008, 17:29 | ||
Herbert, da scheinst du aber einiges missverstanden zu haben. Selbstverständlich sollte man nicht agressiv auftreten, obwohl man dies im Falle eines Betrugs bzw. einer arglistigen Täuschung (und nur darum geht es schließlich, falls die Betriebsstunden wesentlich höher ausfallen als zugesagt) durchaus vertreten könnte. Deshalb habe ich auch geschrieben: "sachlich-bestimmt" auftreten, nicht agressiv. Dies hast du da hineininterpretiert. Und im drohenden Konfliktfall den Abteilungsleiter/Geschäftsführer zu verlangen, ist nicht automatisch etwas Ungewöhnliches, finde ich. Im Zweifel kann man dadurch sogar vermeiden, den Verkäufer mit Entscheidungen zu überfordern, die seinen Kompetenzrahmen ohnehin sprengen würden. Die Sache mit dem/den Zeugen habe ich bewusst in Klammern gesetzt, weil - falls denn Zeugen beim Kauf dabei waren - es die Sache noch wasserdichter macht als ohne. Falls es keine Zeugen geben sollte, gilt das in Klammern geschriebene logischerweise nicht. Vielleicht hätte ich hier das Wort "gegebenenfalls" einfügen sollen, um Missverständnissen vorzubeugen. Wenn der GF wirklich "gut" ist, spielt er nicht den arroganten Allmächtigen, der Kunden mit berechtigten Beschwerden/Reklamationen "abrieseln" lässt, denn dann hätte er bestenfalls bei der letzten Schulung nicht aufgepasst oder - schlimmer noch - gar seinen Job verfehlt. Denn Kunden ernst zu nehmen dürfte Regel Nr. 1 sein, um gerade im Einzelhandel überhaupt erfolgreich zu sein. Ich kann nur sagen: Würde mir so etwas passieren, und der GF würde die Frechheit besitzen, es darauf ankommen zu lassen, wäre ich bereits eine Stunde später beim Anwalt, drei Stunden später hätte ich ein Schreiben an den Vorstand der Metro Holding und an die gesamte Presse verfasst. Diesen Imageschaden wird kein Unternehmer freiwillig auf sich ziehen, erst recht nicht, wenn er später vor Gericht nicht den Hauch einer Chance hätte. |
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mattek4711
Schaut ab und zu mal vorbei |
#13 erstellt: 18. Jul 2008, 18:00 | ||
also ich glaube das es das servicemenü war und da stand Time: 649:30 wenn das schlapp 650 std sind steht der plasma ca. 2-3 monate im laden..... ich werd da mal durchklingeln und höflich die situation schildern. wie mache ich denen nur klar das ich im servicemenü war und die betriebsstunden eingesehen habe..... dann sagen die nacher da darf ich garnicht rein etc. mfg [Beitrag von mattek4711 am 18. Jul 2008, 18:06 bearbeitet] |
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pragmatiker
Administrator |
#14 erstellt: 18. Jul 2008, 18:16 | ||
Wenn das sooo ist: Tageszeitung von heute nehmen, Titelseite (mit Datumsangabe) ausreißen, den Betriebsstundenzählerstand samt Tageszeitung mit einer Digicam photographieren und unmittelbar danach (wegen Datum, Uhrzeit und Bildnummer, der Zeitabstand der beiden Bilder sollte weniger als 5 Minuten sein) das Typenschild des Gerätes mit Seriennummer (und mit demselben Ausriß aus der Tageszeitung mit Datumsangabe) photographieren. Das Ganze per eMail (anclicken, daß Du eine Empfangsbestätigung möchtest) SOFORT an die zuständige Stelle schicken. Den ganzen Vorgang (inklusive aller Bilder und der eMail-Empfangsbestätigung) in Farbe ausdrucken - "denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen" (Goethe, Faust I). Morgen sofort dort anrufen und um eine persönlich formulierte eMail-Bestätigung des Eingangs Deiner Beanstandung (mit expliziter Erwähnung der eingegangenen Bilder) bitten (Vor- und Zuname, Durchwahlnummer, Datum, genaue Uhrzeit, eMail-Adresse). Dann hast Du eine Zeitunsicherheit des Betriebsstundenzählerstandes von höchstens 24 Stunden: Vor dem Erscheinen der Tageszeitung konnte er nicht photographiert worden sein und nach dem Eintreffen der eMail-Bestätigung, daß die Bilder da sind, konnte der auch nicht photographiert worden sein. Die Beweissicherung ist damit abgeschlossen. Den Rest kannst Du dann gelassen und ohne Zeitdruck mit dem Verkäufer angehen....und Dich bei Bedarf ebenso gelassen und souverän an die "oberen" Stellen "weiterreichen" lassen....
DAS mußt Du unbedingt VOR der ganzen Mängelrügeaktion (mit eMail, Photos und so) abklären: Im Handbuch (und in der sonstigen Herstellerinformation) steht nach EU-Recht in der Regel was zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch" der Sache. Ist diese Aktion des Herumzappens im Servicemenü nicht ABSOLUT ZWEIFELSFREI durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache abgedeckt, dann kann es sein, daß sich das Schwert gegen Dich wendet (dazu müßte aber auch jeder Mitarbeiter der verkaufenden Firma wissen, was es mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch auf sich hat - und das wissen die wenigsten). Hintergrund dieser "bestimmungsgemäßen Gebrauch" Formulierungen im EU-Recht sind zahllose und oft total schwachsinnige US-Produkthaftungsprozesse der Vergangenheit. Dem wollte man mit EU-Recht vorbeugen und hat damit den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Sache eingeführt. Engt ein Hersteller diesen bestimmungsgemäßen Gebrauch in seiner Produktdokumentation (also den Handbüchern und Betriebsanleitungen, deren erste zehn bis zwanzig Seiten mit Symbolen, Ausrufezeichen etc. sowieso niemand liest - sollte man aber) in der Sprache des Empfängers des Gerätes (auch das ist heute durch die multilingualen Handbücher meistens gegeben) stark ein, dann ist man mit den allermeisten Gewährleistungsansprüchen draußen, wenn man sich nicht ans Handbuch gehalten hat. Grüße Herbert [Beitrag von pragmatiker am 18. Jul 2008, 18:32 bearbeitet] |
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fraster
Inventar |
#15 erstellt: 18. Jul 2008, 19:33 | ||
Moment mal, wenn ein einmaliger Aufruf des Servicemenüs dafür sorgen kann, als Beweis für einen Betrug herzuhalten, dann frage ich mich, wieso ihr euch Sorgen bezüglich irgendeiner Gewährleistung macht. Ihr verwechselt da etwas ganz Entscheidendes: Mit Gewährleistung hat der ganze Vorgang nichts zu tun, da es sich um einen Rücktritt vom Kaufvertrag vor dem Hintergrund arglistiger Täuschung handelt! Es handelt sich ja nicht um einen Defekt, der hier reklamiert werden soll. Von daher: Mit Tageszeitung den Betriebsstundenzähler und Seriennummer fotografieren halte ich für eine gute Idee. Am besten ist es auch, einen Zeugen dabei zu haben wie auch unbedingt bei der Besprechung mit dem Geschäftsführer. Dort gemachte Aus- oder Zusagen würde ich mir, wenn möglich, schriftlich geben lassen. Sollte es Probleme im Laden geben, würde ich, wie gesagt, sofort zum Anwalt gehen und eine Null-Toleranz-Schiene fahren. Man sollte sich dabei immer wieder vor Augen halten, dass es sich um einen Betrugsfall handelt, der sogar zu einer strafrechtlich relevanten Anzeige führen kann. Darüber hinaus würde ich in diesem Fall die Presse wie Fachmagazine (Print/Web) und Verbrauchersendungen (TV) informieren. |
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fraster
Inventar |
#16 erstellt: 18. Jul 2008, 19:46 | ||
@ Mattek: Wenn du da anrufst, frag einfach zuerst mal nach dem Namen des Geschäftsführers und nach dem Namen des Abteilungsleiters für braune Ware nebst Durchwahlen. Dann rufst du an und machst einen Termin vor Ort! Vor Ort im Laden regelst du die Sache dann ruhig und bestimmt mit einem Zeugen. Lass dich nicht verleiten und erzähl denen am Telefon, was Sache ist. Statt nämlich so sein Pulver zu verschießen solltest du lieber besonnen und klug vorgehen, um die Sache persönlich mit jemand Kompetenten, der auch Handlungsvollmacht für den Laden hat (also GF) zu klären. Und vergiss nicht, die Beweisfotos und die Originalrechnung mitzunehmen. Lass falls erforderlich hiervon Kopien anfertigen und behalte stets die Originale. |
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mattek4711
Schaut ab und zu mal vorbei |
#17 erstellt: 19. Jul 2008, 12:43 | ||
Hallo, hab angerufen und ihm das gütlich geschildert er fragte dann nur verdutzt wo man die Betriebsstunden sehen kann, er meinte sicher nur im servicemenü dazu hat er aber weiter nichts gesagt er meinte nur das er mit seinen vorgesetzen reden wird und ich nächste woche einen anruf bekomme zwecks Austausch/ Lieferung.... Aber ich warte erstmal ab ob da nich noch ein ding kommt. mfg |
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bugatti1712
Inventar |
#18 erstellt: 19. Jul 2008, 12:57 | ||
@fraster: du meinst sicherlich nicht rücktritt vom kaufvertrag, sondern anfechtung des kaufvertrages... das sind ja verschiedene dinge zurück zum thema... das mit den 650 stunden ist ja hammerhart... du wirst gute karten haben, hier durchzukommen... die frage ist nur was du machst! in erster linie greifen ja die mängelrechte ein. allerdings kannst du neben den mängelrechten ausnahmsweise bei der arglisten täuschung auch den vertrag anfechten... jetzt musst du überlegen was du machst. falls du dich auf die mängelrechte berufst: nacherbessern kann er nicht... einen "neuen" fernseher, der 2 wochen im laden lief, wird er dir ebenfalls nicht besorgen können (juristisch gesehen ist das ja eine stückschuld) bleibt dir der rücktritt vom KV + evtl. schadensersatz... hier kannst du dannn den differenzbetrag zum ersatzkauf geltend machen... oder du kannst auch den KP mindern... keine ahnung was ich machen würde... ich hätte das vertrauen verloren. 650 Betriebsstunden sind übel... so oder so hast du das recht auf deiner seite... ob du damit gütlich durchkommst ist ne andere sache... versuche mit dem händler eine lösung zu finden... der soll dir ein neues gerät geben und gut ist... wenn du ihn anfauchst, wird er blocken... dann bleibt dir nur noch der rechtsweg... und das kann dauern... da wirst du nicht so schnell in den genuss deines gerätes kommen [Beitrag von bugatti1712 am 19. Jul 2008, 12:58 bearbeitet] |
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mattek4711
Schaut ab und zu mal vorbei |
#19 erstellt: 19. Jul 2008, 13:11 | ||
Ich gehe gleich mal hin mit meinem kaufvertag usw. und werd sehen was dabei rauskommt, ich will das gerät ja behalten nur in "neu" wenns geht, eine Rechtschutz hab ich daran solls nich liegen aber darauf will ich es erstmal nicht ankommen lassen. |
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bugatti1712
Inventar |
#20 erstellt: 19. Jul 2008, 13:31 | ||
es geht ja nicht um die kosten des rechtsstreits, sondern darum, dass sich sowas in die länge zieht... anwaltsschreiben, klage, klageerwiderung, schriftsatz hin und her, termin zur mündlichen verhandlung... rechne mal mit nem jahr (je nach auslastung des zuständigen AG) |
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