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P50GT30E Lieferschaden ?+A -A |
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Autor |
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akku111
Schaut ab und zu mal vorbei |
#1 erstellt: 29. Apr 2011, 22:23 | |||||||
Hi Leute, heute meinen GT30 bekommen. Nachdem ich das Gerät endlich aufgestellt hatte, musste ich natürlich gleich testen. Leider scheint mein Panel schrott zu sein. In der linken Hälfte nen schwarzen Balken und ein paar bunte Streifen. Es sieht so aus als sind die Streifen vor dem eigentlichen Bild. Bilder: http://blog.telpl.de/plasma1.JPG http://blog.telpl.de/plasma2.JPG http://blog.telpl.de/plasma3.JPG Händler ist bereits informiert, Bilder wurden auch an diesen geschickt. Was meint ihr, ist da ein Austausch fällig oder kann ein Pana Techniker das Ding reparieren ? Wie lange dauert so ein Vorgang ? Wochenende ist wohl im Eimer. Gruss Akku |
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fraster
Inventar |
#2 erstellt: 30. Apr 2011, 01:53 | |||||||
Jepp, das Panel ist definitiv im Eimer. Ich persönlich würde im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) vom Händler den 1:1-Austausch durch ein mangelfreies Neugerät verlangen, dieses Recht steht dir zu. Übrigens geschieht dann sowohl Abholung als auch Transport der Austauschware auf Risiko und Kosten des Verkäufers, und zwar auch dann, wenn die Kaufsache selbst abgeholt wurde (siehe BGB)! Jedenfalls hätte ich keine Lust, bereits vom ersten Tag an ein repariertes Gerät mein Eigen zu nennen und würde mir den Pana-Service für einen anderen möglichen Fall aufheben. |
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akku111
Schaut ab und zu mal vorbei |
#3 erstellt: 30. Apr 2011, 07:23 | |||||||
Also reparieren heisst in diesem Fall komplettes Panel tauschen. Das macht doch kein Techniker, die tauschen doch in einem solchen Fall sowieso den gesamten Fernseher ?! Am Montag werde ich den Händler kontaktieren und einen Austausch verlangen. So einen Schaden schonmal gesehen ? |
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fraster
Inventar |
#4 erstellt: 30. Apr 2011, 20:13 | |||||||
Ja, allerdings noch nicht in Natura, sondern auf diversen User-Fotos hier im Forum. Gut übrigens, dass du den TV über den Händler tauschen willst. Kannst ja mal berichten, ob der neue Plasma dann fehlerfrei ist. |
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akku111
Schaut ab und zu mal vorbei |
#5 erstellt: 30. Apr 2011, 21:58 | |||||||
Gut ? Ich verstehs nicht Hab noch keinen Thread mit einem solchen Bildfehler gesehen, weisst du noch was bei den Anderen defekt war ? Klaro schreibe ich wie der Service war und ob das neue Gerät OK ist. |
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fraster
Inventar |
#6 erstellt: 01. Mai 2011, 06:37 | |||||||
Gut im Sinne von Austausch beim Händler statt Paneltausch durch den Pana-Techniker. Natürlich wäre es noch besser, du hättest erst gar keinen defekten TV bekommen. Wenn dein Händler was taugt, solltest du das nächste Wochenende mit einem neuen, völlig fehlerfreien Plasma verbringen.
Meistens musste das komplette Panel getauscht werden. Manchmal liegt der Fehler aber in den Ansteuerungsboards.
Dann ist ja gut. PS: Zur Eingangsfrage aus dem Threadtitel: Nein, ich glaube nicht an einen Transportschaden (falls der Händler da irgendwas abwälzen will). Transportschäden sehen idR anders aus (meist sind mechanische/äußere Schäden zu sehen). Ich gehe hier einfach davon aus, dass du ein defektes Gerät erhalten hast (was ja mal vorkommen kann). Hierbei (und selbst nach einem Transportschaden (!)) muss der Händler haften, da er das Transportrisiko trägt (bei Versand, nicht Selbstabholung, klar). [Beitrag von fraster am 01. Mai 2011, 06:41 bearbeitet] |
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akku111
Schaut ab und zu mal vorbei |
#7 erstellt: 01. Mai 2011, 09:43 | |||||||
Ein neuer Fernseher muss schon sein. Die Abwicklung geht bestimmt schneller als mit dem Techniker und dem eventuellen Paneltausch. Transportschaden schliesse ich ebenfalls aus, da der Karton recht gut aussieht und auch die Ecken vom Gehäuse haben keine Macke,Delle etc ... Lediglich eine Styropor-Ecke war gebrochen. An alle die mit der Entscheidung eines Pana Plasmas kämpfen aber Angst von den Horrorstories wegen Summen, Lüfterrauchen und sämtliche Bildfehler haben, kann ich nur sagen: Kaufen Die Probleme existieren quasi nicht wenn man nicht mit der Lupe danach sucht. Auch ist das Summen und die Lüfter so leise, man hört es nur wenn man hinter dem Gerät steht und es komplett Still ist. Hatte mich auch verunsichern lassen, völlig unberechtigt. |
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dortmunder23
Stammgast |
#8 erstellt: 02. Mai 2011, 11:28 | |||||||
das sieht nach Panel bruch aus sollte als verdeckter Transportschaden reklamiert weren, weil es darauf keine Garantie gibt, ist sozusagen Eigenverschulden wenn Panel Bruch vorliegt, wenn der so aus dem karton kam, ende dich an deinen Händler und melde einen Verdeckten Transportscahden an. |
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Tobi1982
Inventar |
#9 erstellt: 02. Mai 2011, 11:56 | |||||||
Wo hast den denn gekauft? Onlinehändler mit Speditionslieferung? Eine gebrochene Styroporecke in der Verpackung ist schon verdächtig, da muss ja schon eine ganz schöne Kraft drauf gewirkt haben... Viel Glück für die Wandlung! Tobi |
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akku111
Schaut ab und zu mal vorbei |
#10 erstellt: 02. Mai 2011, 12:33 | |||||||
Ja der Plasma ist von einem Onlinehändler. Heute morgen bekam ich die Meldung dass ein Techniker von Panasonic bei mir anruft und das Gerät wird wohl getauscht. |
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Tobi1982
Inventar |
#11 erstellt: 02. Mai 2011, 12:43 | |||||||
Ärgerlich, der Weg über Panasonic wird sicher nicht so schnell gehen wie ein direkter Tausch beim Händler. Als ich gelsen habe, wie empfindlich Plasmas beim Transport wohl sind, war mir die Sache zu heikel, meinen online zu bestellen, da man nie weiß, an welche Spedition man gerät und ob die sich mit den Geräten auskennen und sie angemessen behandeln... Gruß Tobi |
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akku111
Schaut ab und zu mal vorbei |
#12 erstellt: 02. Mai 2011, 13:01 | |||||||
Mhhh schade, dachte über Panasonic gehts schneller. Der Händler hat momentan auch keine im Lager. Was habt ihr zu den Pana-Austausch-Zeiten für Erfahrungen ? |
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Tobi1982
Inventar |
#13 erstellt: 02. Mai 2011, 13:05 | |||||||
Naja wenn der Händler keine mehr hat... Hab da ja auch keine Erfahrung, aber normalerweise ist das schnellste, wenn der Händler dir einfach einen neuen schickt und fertig. So muss halt wahrscheinlich erst wieder ein Techniker kommen, die Sache anschauen, der Austausch genehmigt werden... Gruß Tobi |
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fraster
Inventar |
#14 erstellt: 02. Mai 2011, 13:10 | |||||||
Nein, sieht es nicht. Ein Panelbruch ist normalerweise bei ausgeschaltetem Gerät sichtbar (z. B. Riss im Glassubstrat).
Kommt darauf an. Da der Karton überhaupt nicht beschädigt war, kann die Styroporecke auch beim Verpackungsvorgang passiert sein. Oder aber es ist ein Rückläufer, dessen Vorkäufer nicht wusste, dass man durch Lösen der Plastikarretierung den Karton ganz leicht abheben kann. Mancher versucht dann, das schwere Gerät aus dem Karton zu heben, worunter der Styropor leidet. Und der Karton muss dann zum Retournieren natürlich zugeklebt werden, was nicht mehr nach Neuware aussieht. Beim Händler kam ein neuer Karton drumrum, fertig. @ akku111 : Hast du spaßeshalber mal im Servicemenü die Betriebsstunden und die Anzahl der Einschaltvorgänge ausgelesen? Ändert nichts, aber hilft einzuschätzen, ob dein Verkäufer unerlaubterweise einen Rückläufer als Neuware an ahnungslose Kunden verkauft. PS: Mal am Rande: Viele Verkäufer versuchen sich aus der Sachmängelhaftung zu stehlen, indem sie Kosten und Aufwand einer Nacherfüllung über die freiwillige Garantie des Herstellers af selbigen abwälzen. Dies muss sich der Kunde natürlich nicht gefallen lassen. Der normale Weg wäre, dass der Verkäufer auf eigene Kosten und eigenes Risiko das defekte Gerät abholen (lassen) und im Gegenzug eine neue, fehlerfreie Ware liefern muss. Panasonic hat damit nämlich gar nichts zu tun, weil du einen vertrag mit dem Händler hast und nicht mit Panasonic. Du hast nur Glück, dass Pana einen Vor-Ort-Service anbietet, sonst hätte diese Art der Abwicklung nämlich zur Folge, dass sich der Kunde an den Hersteller wenden und das Gerät zu selbigem schicken muss. Eine Methode, die natürlich illegal ist, von vielen Verkäufern aber gerne versucht wird. |
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akku111
Schaut ab und zu mal vorbei |
#15 erstellt: 02. Mai 2011, 14:27 | |||||||
Betriebsstunden wollte ich schon nachschauen, aber der Fehler spuckt mir ins Menü rein Kann mir jemand genau sagen wie oft ich welche Taste drücken muss, damit ich das angezeigt bekomme. Mit viel Glück zeigt es die Stunden weit genug rechts an. Also wenn Pana mir ein neues Gerät vorbeibringt, ist mir das lieber wie wenns per Spedition über den Händler geregelt wird. |
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fraster
Inventar |
#16 erstellt: 05. Mai 2011, 10:57 | |||||||
Nochmal deutlich: Der Händler MUSS den defekten TV zurücknehmen und ein fehlerfreies Gerät liefern. Hat er keines mehr auf Lager, muss er es notfalls neu bestellen oder sogar bei der Konkurrenz kaufen, um eine von dir gesetzte Nacherfüllungfrist einzuhalten! Ein Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur) hat der Verkäufer nicht, da es sich bei einem Panelschaden nicht um eine Bagatelle handelt. Gegenbeispiel: Bei einem Neuwagen ist eine Glühlampe defekt. In solch einem Fall muss der Käufer eine Reparatur akzeptieren und kann nicht etwa ein neues Auto verlangen. Hier liegt der Fall aber anders. Ein Panel ist das teuerste Bauteil eines Plasma-TVs. Hat das einen Schaden, musst du als Käufer KEINE Reparatur (egal durch wen auch immer) akzeptieren. Solltest du mit der Reparatur seitens Panasonic nicht einverstanden sein, so stoppe den Technikertermin, erteile dem Verkäufer per Einschreiben und Rückschein eine Mängelrüge und setze eine Frist, bis wann du ein fabrikneues Gerät erwartest (bsp. 14 Tage, mehr sollte nicht zumutbar sein). Verstreicht die Frist, und du hast bis dahin kein Neugerät bei dir am Laufen, hast du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dann muss der Verkäufer den Kaufpreis nebst Versandkosten erstatten. Er darf bei Rücktritt laut gültiger Rechtsprechung eine Art Abnutzungsgebühr verlangen, welche sich wie folgt berechnet (nur beispielhaft): Zu erwartende Nutzungsdauer des TVs = 10 Jahre = 120 Monate. Deine Nutzung war 1 Monat. Ergo darf der Händler maximal ein Einhundertzwanzigstel des Kaufpreises von seiner Kaufpreiserstattung abziehen. Dagegen kannst du als Käufer Zinsen für diesen einen Monat berechnen, da der Verkäufer ja bereits mit deinem Geld arbeiten konnte. Diese müssen noch von der errechneten Nutzungsgebühr abgezogen werden. Also bspw. bei einer jährlichen 3%-Verzinsung 0,25% des Kaufpreises. Beispiel: Der TV kostet 1.500 EUR. Nutzung 4 Wochen. -> Abnutzungsgebühr = 1.500/120 = 12,50 EUR. Zinsen = 1.500 x 0,25% = 3,75 EUR. Kaufpreiserstattung = 1.500 - 12,50 + 3,75 = 1.491,25 EUR zzgl. Versandkosten. Meistens verlangen die Händler jedoch keine Abnutzungsgebühr, falls doch, weißt du jetzt Bescheid. Nun musst du nur noch entscheiden, ob du ein Neugerät oder ein repariertes haben möchtest. |
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Tobi1982
Inventar |
#17 erstellt: 05. Mai 2011, 13:05 | |||||||
Nur leider sind Recht haben und Recht bekommen sehr oft 2 verschiedene Sachen und man ist dann irgendwie doch darauf angewiesen, wie der Händler verfahren will, wenn man sich den Stress und Ärger des Rechtswegs nicht antun will. Gruß Tobi |
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Scarface0664
Stammgast |
#18 erstellt: 05. Mai 2011, 13:14 | |||||||
@fraster Ich denke wenn das ein kleiner Händler ist, dann geht das mal nicht so einfach. Da sind Streiterein schon vorprogramiert. Solche Fälle landen dann auch mal schnell im TV und vor Gericht. Ich könnte mir auch vostellen das der Händler der Spedition die Schuld gibt und dann gehts erst Recht wieder hin und her.. [Beitrag von Scarface0664 am 05. Mai 2011, 13:16 bearbeitet] |
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fraster
Inventar |
#19 erstellt: 05. Mai 2011, 16:59 | |||||||
Klar, manchmal muss man eben für sein Recht etwas tun. Ich würde mir in so einem Falle IMMER einen Anwalt nehmen, NACHDEM die von mir per Einschreiben gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist. Da die hier beschriebene Rechtslage so was von eindeutig ist, braucht man noch nicht mal eine Rechtsschutzversicherung, da man den Fall so oder so gewinnen wird und der Händler auch für die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen muss. Am Ende wirds insgesamt also nur noch teurer für den Händler, was er möglicherweise bereits vorher einsieht und es gar nicht erst zum Prozess kommen lässt. |
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fraster
Inventar |
#20 erstellt: 05. Mai 2011, 17:05 | |||||||
Nein. Das BGB regelt diesen Fall eindeutig. Das Transportrisiko zum Kunden trägt einzig und allein der Verkäufer. Sollte der Händler hier einen Transportschaden geltend machen wollen, so kann er dies gegenüber dem Transporteur gerne tun, jedoch nicht zu Lasten des Käufers, bspw. durch Verzögerung der Vertragserfüllung. D. h., dass der Händler innerhalb der gesetzten Frist nacherfüllen muss (hier durch Abholung der mangelhaften Ware und Lieferung einer fehlerfreien, fabrikneuen gleichen Ware). Welche Rechte der Händler seinerseits beim Transporteur geltend macht, hat den Käufer überhaupt nicht zu interessieren. |
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Rhraw
Schaut ab und zu mal vorbei |
#21 erstellt: 14. Mrz 2012, 16:02 | |||||||
Eigentlich wollte ich heute auch dem Club der GT30-Besitzer beitreten, nachdem mein TX-P42G15E ein "Upgrade" nötig hatte. Aber Pustekuchen. Das Gerät wurde zwar von UPS geliefert, aber beim Einschalten habe ich direkt folgenden Defekt gehabt: http://s14.directupload.net/images/120314/hi5858zb.jpg ! Sieht ähnliches aus, wie auf den Bildern von akku111. Beim Auspacken ist mir schon aufgefallen, dass der Styroporschutz oben gebrochen ist und bei genauerem Hinsehen sieht es so aus, als ob auch der Karton einen "Knick" hat. Also geht das Teil nun wieder zurück. Ich hoffe nur Pixmania macht da keine Probleme, da ich meinen alten TV schon verschenkt habe. Von der teureren Expresslieferung habe ich nun auch viel gehabt. -.- [Beitrag von Rhraw am 14. Mrz 2012, 16:02 bearbeitet] |
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fluffibaer
Stammgast |
#22 erstellt: 14. Mrz 2012, 19:04 | |||||||
Oje,mein Beileid und ich hoffe,das der Händler in deinem Sinne handelt. Leider liest man von gerade diesem Händler eher nicht so gutes. Es waren die Ersten die den GT30 so günstig hatten,aber weil Service halt nicht mit dem Überweisen des Geldes enden sollte habe ich dort nicht bestellt. Bei meinem Glück hätte ich diesen TV bekommen. Zum Glück hatte Amzon dann ein ähnliches Angebot. Kannst ja hier mal kurze Meldungen abgeben wie sich der Händler verhält. |
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olewed
Gesperrt |
#23 erstellt: 15. Mrz 2012, 00:46 | |||||||
@ Rhraw Ja wirt jetzt interessant wie sie sich verhalten. Den mit deiner Unterschrift hast du der Spedition den einwandfreien optischen Zustand der Ware Quittiert. "Gemäß §438 HGB müssen erkennbare Schäden bei Ablieferung des Gutes angezeigt werden. Ist der Verlust oder Beschädigung des Gutes äußerlich nicht erkennbar ,muß die Schadensanzeige innerhalb von 7Tagen an den anliefernden Spediteur erfolgen. Wünsche dir natürlich das du schnell einen neuen TV bekommst. MFG olewed |
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Rhraw
Schaut ab und zu mal vorbei |
#24 erstellt: 15. Mrz 2012, 02:12 | |||||||
Bei Pixmania gehen die Meinungen leider weit auseinander, deshalb war mir das "Risiko" bewusst. Ich musste es natürlich drauf angekommen lassen. Optisch ist an der Ware ja auch nichts auszusetzen. Bei ausgeschaltetem Gerät ist dieser Defekt nicht sichtbar. Ich gehe eher von einem Hardware-/Technikdefekt aus. Da dieser - wie gesagt - von außen nicht erkennbar ist, bin ich eigentlich guter Dinge. Bleibt jetzt wirklich nur abzuwarten, was deren Prüfung sagt und wie lange das ganze Prozedere dauert. Eigentlich hatte ich um ein Austauschgerät gebeten, aber eine kurze E-Mail an den Support hat das mal ganz schnell korrigiert und ich werde woanders ein neues Gerät ordern. Ich halte euch aber auf dem Laufenden. [Beitrag von Rhraw am 15. Mrz 2012, 02:13 bearbeitet] |
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