Problem bei Thomson TV Rückgabe 55FU5663

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Hennerei
Neuling
#1 erstellt: 06. Jan 2014, 20:08
Hallo liebe Community,

vorneweg, ich bin nicht unbedingt ein Hifi-Profi und kenne mich wirklich nur bedingt aus, habe jedoch ein sehr großes Problem mit meinem Fernseher und bräuchte bitte dringend eure Hilfe.

Es handelt sich um folgendes:

Ich habe im September 2013 bei einem recht bekannten Online-Händler einen Thomson TV gekauft. Es handelt sich um das Modell 55FU5663 (Vielleicht besitzt ja jemand den Fernseher und weiß schon um was es geht). Jedenfalls kam der Fernseher recht zügig und funktionierte auch gut. Bildqualität wirklich super, sehr guter Schwarzwert etc. Aufjedenfall wollte ich ca. 1 Monat später mal meinem Bruder seine PS3 anschließen und ausprobieren. Plötzlich gab es ein Problem. Sobald ich ein Spiel geöffnet habe und der Bildschirm schwarz wurde, fror dieses Schwarze bild ein und es lief nur noch Ton. Ich schaltete den Fernseher aus und wieder an und es funktionierte wieder. Ein paar Minuten später das gleiche wieder, Schwarzer Bildschirm, Ton läuft weiter, Fernseher aus und wieder ein. Ich muss dazu sagen, dass das Bild komplett schwarz wird und innerhalb von 1 Minute leicht heller wird. Ich dachte zuerst es liegt an meiner PS3, bzw. HDMI Kabel. HDMI Kabel mit einem neuen Kabel getauscht. Kein Erfolg. Blu-Ray Player anstatt PS3 angeschlossen, kein Erfolg. Sobald der Bildschwirm einmal schwarz wird, bleibt dieser Schwarz. Anschließend googelte ich ein wenig, fand auf unseren deutschen Seiten aber leider wirklich garnichts über den Fernseher, bis ich in einigen französischen Foren rumsuchte. Google-Translator eingeschalten und mal etwas übersetzt. Hier berichteten allesamt von dem gleichen Phänomen und es hieß dass es ein Problem mit der automatischen Hintergrundbeleuchtung gibt. Super. Jedenfalls habe ich den Händler kontaktiert, und das Gerät wurde eingeschickt. Es hieß in 2 Wochen komme der Fernseher wieder. Als der Fernseher dann nach 5 Wochen erst kam und vereinbarte Termine mehrmals nicht eingehalten wurde, freute ich mich rießig dass der Fernseher wieder da ist. Fernseher ausgepackt. 1. Problem, der Glasstandfuß der drangeschraubt ist und ich am Fernseher gelassen habe (da ich ihn nicht an der Wand hengen habe) war plötzlich nicht mehr da . Sprich: Da ich keine Wandhalterung habe, kann ich nun nicht einmal TV schauen. Das 2. jedoch viel schlimmere Problem, im Lieferscheim bzw. Garantierechnung stand drin, dass kein Problem gefunden wurde, obwohl ich eine sehr detaillierte Beschreibung anbei gelegt habe. Ich erstmal Baff. Bei Online-Händler angerufen -> Ich solle mich bei Thomson melden. Bei Thomson angerufen -> Ich kann den Fernseher nocheinmal zu senden (und wahrscheinlich wieder 5 Wochen warten) und es wird danach geschaut. Die Dame sagte mir aber gleich dass es das gleiche Ergebnis wird, da laut Ihnen kein Fehler zu finden ist. Und der Glasstandfuß, da wüßte man nicht wo der ist. Jetzt steh ich da, mit einem Fernseher den ich nicht mal benutzen kann und einen erheblichen Fehler hat, dass ich nicht mal Geräte per HDMI anschließen kann. Jedenfalls habe ich dem Online-Händler alles per E-Mail beschrieben, es kam jedoch lediglich zurück, dass der Fernseher nicht zurückgenommen werden kann.

Nun meine Frage: Was soll ich tun ? Langsam verzweifle ich und habe keinen Plan mehr was ich tun soll. Anwalt einschalten ? Habe Angst dass ich auf den Kosten sitzen bleibe und der ganze Aufwand, desweiteren weiß ich auch nicht wie die rechtslage ist.

Sorry, dass ich euch hier so zutexte, aber ich bin echt am verzweifeln.

Falls jemand den Fernseher besitzt und das Problem hat, oder sich mit einem ähnlichen Fall Erfahrung gesammelt hat oder sich auskennt, wäre es super wenn ich eine Antwort erhalte.

Danke schonmal im Voraus und ne schöne Woche
eraser4400
Inventar
#2 erstellt: 06. Jan 2014, 21:22
Ich habe den Tv zwar nicht, kann dir jedoch rechtlich weiter helfen:

1. Den TV einpacken und zurück zum Händler. Dem sagen, du wirst dein Recht auf ges. Gewährleistung wahrnehmen. ER ist zuständig. ER NICHT THOMSON !
2. Er hat jetzt das Recht auf 2-malige! Nachbesserung. Frist setzen! (üblich hier 2 Wochen) Ist danach der TV nicht fehlerfrei+Standfuß, hast du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und bekommst den KOMPLETTEN KAUFPREIS erstattet.

Wie gesagt: Gewährleistung NICHT Garantie in Anspruch nehmen, für diese wär nämlich Thomson zuständig.

Mach es möglichst schnell, denn nach 6 Monaten nach Kauf musst DU beweisen, das der Mangel schon ab Kauf bestand, was i.d.Regel nicht möglich ist (Beweißlastumkehr).

Lass' dir nix vom Händler erzählen. Wenn er es nach Thomson schicken will: Sein Problem (Innenverhältnis). Kann er machen aber nach 2 Versuchen der Reparatur, muss das Teil wieder voll funktionstüchtig sein. Wenn nicht: Kohle zurück!

Drohe auch mit Einschaltung eines Anwalts, der freut sich: Leicht verdientes Geld für ihn!
Die Anwaltskosten, trägt am Ende der Verlierer des Rechtsstreits, welcher der Händler sein wird. Die Rechtslage ist hier eindeutig und unmissverständlich.


[Beitrag von eraser4400 am 06. Jan 2014, 21:24 bearbeitet]
Hennerei
Neuling
#3 erstellt: 06. Jan 2014, 22:09
Hi eraser,

also das Problem ist, dass ich dem Händler schon geschrieben habe dass ich mein Geld will und notfalls rechtlich einschreiten werde. Als Antwort kam, dass der Fernseher gerne noch einmal an Thomson zur Kontrolle eingesendet werden kann, auch wenn kein Fehler gefunden wurde. Da Thomson eben kein Fehler gefunden hat, kann der Fernseher laut dem Händler nicht zurückgenommen werden.

Soll ich dem Händler schreiben, dass der Fernseher nocheinmal an Thomson zur Kontrolle eingesendet werden soll ?

LG
eraser4400
Inventar
#4 erstellt: 06. Jan 2014, 22:31
Ja. Dies wird seine letzte Möglichkeit darstellen, deine Rückgabe abzuwenden. Du kannst ihm dein Problem auch gerne selber vor Ort vorführen.
Wenn der TV dann später zurück kommt und das Problem weiterhin Bestand hat: Rückabwicklung!
Hennerei
Neuling
#5 erstellt: 06. Jan 2014, 22:36
Habe dem Händler soeben geschrieben, dass ich den TV nochmals einsenden lassen möchte und falls der Fehler nicht behoben ist, nehme ich mein Recht auf Gewährleistung wahr, und werde, falls es diesbezüglich Probleme geben wird meinen Anwalt einschalten. Naja einfach mal abwarten. Aber danke für deine hiflreiche Antwort
eraser4400
Inventar
#6 erstellt: 06. Jan 2014, 22:44
Kein Problem. War nur eine Aufklährung bezügl. deines gesetzlichen Rechts.
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