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Moral oder Recht, Testkäufe einmal anders gesehen+A -A |
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Autor |
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Johanniskoog
Hat sich gelöscht |
08:47
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#1
erstellt: 10. Nov 2008, |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auf Grunde einer Diskussion die in einem Samsung-Thema in diesem Forum etwas ausartete habe ich mich entschlossen hierfür mal ein Thema zu erstellen. Um die Vorgeschichte zu zeigen, hier ein Auszug aus der Diskussion: ANDYx1975 schrieb:
pureffm schrieb:
ANDYx1975 schrieb:
Johanniskoog schrieb:
Brainstorm2201 schrieb:
epsongun schrieb:
Honda_Steffen
YoShik schrieb:
Snuggel007 schrieb:
Johanniskoog schrieb:
pureffm schrieb:
Snuggel007 schrieb:
pureffm schrieb:
ANDYx1975 schrieb
Snuggel007 schrieb:
Snuggel007 schrieb:
pureffm
Snuggel007 schrieb:
ANDYx1975 schrieb:
Johanniskoog schrieb:
Snuggel007 schrieb:
pureffm schrieb:
Snuggel007 schrieb:
pureffm schrieb:
Johanniskoog schrieb:
Snuggel007 schrieb:
pureffm schrieb:
Snuggel007 schrieb:
Johanniskoog schrieb:
pureffm schrieb:
pureffm schrieb:
Snuggel007 schrieb:
pureffm schrieb:
Snuggel007 schrieb:
pureffm schrieb:
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batz12
Hat sich gelöscht |
12:29
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#2
erstellt: 10. Nov 2008, |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ich nenne diesen Thread SPAM .. Oder was wolltest Du uns damit sagen ? ![]() |
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Johanniskoog
Hat sich gelöscht |
17:44
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#3
erstellt: 10. Nov 2008, |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nein ich wollte den Samsung A78/A9 Thread von diesem hin und her befreien |
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Snuggel007
Inventar |
21:13
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#4
erstellt: 10. Nov 2008, |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtsgericht Lahr hat Bedenken geäußert, ob die Regelung zur Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 S. 1 BGB mit der der Vorschrift zu Grunde liegenden EU-Richtlinie 97/7/EG in Einklang steht. Das Gericht hat einen Rechtsstreit, bei dem es um diese Frage geht ausgesetzt und dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Diese steht derzeit noch aus. Im Fall einer negativen Entscheidung des EuGH könnte auch im Falle einer Belehrung in Textform bei Vertragsschluss aus § 357 Abs. 3 S. 1 BGB kein Anspruch auf Wertersatz hergeleitet werden. Auch zur Zeit besteht keine Rechtssicherheit zur Wertersatzpflicht. Das LG Berlin hat die Klage eines Händlers mit der Begrüdung abgewiesen das Musterformular des Bundesjustizministeriums die in online shops Verwendung finden, stehen nicht im Einklang mit dem Gesetz und sind deshalb unwirksam. Zudem wiederspreche es der EU-Richtlinie 97/7/EG [Beitrag von Snuggel007 am 10. Nov 2008, 21:18 bearbeitet] |
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fratan666
Ist häufiger hier |
09:04
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#5
erstellt: 12. Nov 2008, |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grundsätzlich mache ich das so: 1. vorab anständig über das gewünschte Produkt informieren 2. guten Händler suchen 3. Alle Unklarheiten VORAB klären 4. Produkt vorsichtig auspacken, alles dranlassen, alles aufheben, anschliessen, anschalten, alles nach Wunsch einstellen. 6. Bei Nichtgefallen alles wieder ANSTÄNDIG und sauber verpacken und wieder zurücksenden. Ich hatte noch NIE Probleme bei der Rückgabe eines Produktes und auch keine moralischen Bedenken. Ich habe das Recht dazu, also mache ich im Bedarfsfall auch davon Gebrauch. Einfach so mal was kaufen, NUR um es auszuprobieren und es anschließend wieder zurückzugeben, kommt für mich allerdings nicht in Frage. |
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Johanniskoog
Hat sich gelöscht |
12:58
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#6
erstellt: 12. Nov 2008, |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aber um genau dies ging es zum Spaß mal testen und dann wieder zurück |
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Cabi
Stammgast |
14:58
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#7
erstellt: 12. Nov 2008, |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Testkäufe sind ein Unding. Von mir aus kann das Rückgaberecht auch abgeschafft werden. Wenn ich etwas kaufe informiere ich mich vorher darüber, und wenn das ein oder andere Detail dann nicht passt....ist esschlussendlich auch egal, solange das Gerät eindwandfrei funktioniert. Bei Defekten oder ähnlichem sieht es natürlich anders aus. Habe z.B. 1x ein TFT zurückgegben, da er über DVI überhaupt nicht die native Auflösung ausgeben konnte unter Vista. War wohl ein Firmware Bug. Ansonsten habe ich ausser einem Wii Spiel (welches ja überhaupt nicht geöffnet werden darf) glaube noch nie etwas funktionierendes zurückgeschickt. |
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supermulti
Neuling |
16:14
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#8
erstellt: 12. Nov 2008, |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Also, da hier viel von der Realität gesprochen wird möchte ich auch einen Beitrag leisten. Die Realität ist normalerweise nämlich so: Ein Gerät wird online bestellt und zu Hause ausprobiert. Dann geht das Gerät mehr oder minder komplett zurück zum Händler. Die Spedition freut sich, die Umwelt auch. Ist das Gerät beim Händler gibt der das zurück an den Lieferanten. Die Spedition freut sich, die Umwelt auch. Die meisten Händler haben nämlich mit den Herstellern / Lieferanten entsprechende Rücknahmevereinbarungen. Diese bekommen also das Gerät und müssen erst einmal feststellen, ob es noch funktioniert, ob es verkratzt ist, etc. Dann entscheidet sich was damit passiert. So, jetzt hat der Hersteller / Lieferant also das Gerät irgendwann für 1000,- verkauft, gibt dem Händler das Geld zurück. Frachtkosten vom Händler zurück von mir aus 100,-. Dann muß er das Gerät prüfen und neu verpacken. Nochmal Kosten, sagen wir mal 50,-. Also schon mal 150,- miese und ein Gerät, was unter Umständen nicht mehr aktuell ist. Das versucht er dann als 2. Wahl, Vorführgerät, etc. zu verkaufen, bekommt aber nicht die 1000,- sondern nur 700,-. Zusammen sind das schon 450,- miese für einen einzigen Fall. Dazu kommt noch Schriftverkehr, Lagerhaltung, und und und. Auch wenn ihr das nicht glaubt, nicht jeder Hersteller kann diese Kosten einfach so von vorneherein einrechnen. Fazit: Ein Testkauf zum Spaß verursacht viele Kosten und viele Transportfahrten. Schön finde ich auch, dass das Gerät so oft von A nach B gefahren und in die Hand genommen wird, dass die Gefahr von defekten ständig steigt. Aber Hauptsache Spaß gehabt.... [Beitrag von supermulti am 12. Nov 2008, 16:17 bearbeitet] |
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SaschaMav
Inventar |
10:03
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#9
erstellt: 13. Nov 2008, |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das sehe ich etwas anders, in den hiesigen Märkten kann man sich die Fernseher unter ungünstigen Bedingungen ansehen, Neonlicht, meist nur HD-Format, schlechte Bildeinstellung, Bildverteiler und dazu noch die unflexibilität und unwissenheit der Mitarbeiter. Und hier eine Entscheidung zu treffen, welcher ein gutes Bild liefert wird schwierig. Und wenn ich schon ein Gerät kaufe das > 1.000,- € und die Hersteller meist auch noch falsche Angaben machen (z. B. Toshiba X3030D und 24p) dann habe ich auch kein Mitleid. Aber soetwas muss jeder für sich entscheiden. Gruß Sascha |
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supermulti
Neuling |
13:47
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#10
erstellt: 13. Nov 2008, |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dagegen sage ich ja gar nichts. Es geht nur um die Leute, die ein Gerät aus "Spaß" bestellen, d.h. von vorneherein wissen, dass sie es zurückschicken werden. |
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wishbone71
Stammgast |
11:35
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#11
erstellt: 14. Nov 2008, |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Interessantes Thema, finde ich. Ich kann TEST-Käufe (also solche, bei denen die Kaufabsicht allenfalls vage ist) nicht leiden, was zum Teil auf "Mitleid" für die Händler beruht (die sich mit den o.g. Problemen (Wiederverkauf) auseinandersetzen müssen, aber das eben auch kalkulieren können), zum anderen mit dem sinnlosen Hin-und Herfahren von größeren Lasten. Diese Mentalität "ich bestelle mal die beiden Kandidaten, den besseren behalte ich", kann ich angesichts der Dichte von Elektronikmärkten nicht verstehen. Es mag sicher Konstellationen geben, z.B. bei absoluten Exoten-GEräten, in denen man um eine Bestellung nicht herumkommt, aber bei einem Trum wie einem LCD/Plasma würde ich es angesichts des Aufwands einfach lassen, zumal mir persönlich das Risiko einer unbeabsichtigten Beschädigung beim "Testen" schlicht zu hoch wäre. Denn dafür kann der Händler (wie oben zitiert) berechtigterweise einen Abschlag einbehalten. Wer sich über die Abschläge für VErsandrückläufer einen Überblick verschaffen will, kann mal bei amazon nach "Resterampe" suchen, das sind die amazon-Rückläufer. 300-400€ sind da keine Seltenheit (wobei amazon wegen seiner Größe sicher großzügiger kalkulieren kann als ein kleinerer Onlinehändler). In manchen Branchen, in denen die Ladengeschäfte dünner gesäht sind, sind die Rückläuferquoten z.T. enorm. Ein Gitarrenhändler aus Frankfurt, bei dem ich eine Les Paul gekauft habe, hat mir (nachdem ich zum erstenmal Ware zurückgeschickt hatte, wegen Mängeln, nicht wegen Nichtgefallens) im Juni erzählt, er habe 40-45% Rückläufer. Das fand ich schon schäbig. Grüße Christian |
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