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Thrakier
Inventar
#1 erstellt: 31. Jul 2006, 09:39
Also, ich möchte gerne einen HD Fernseher für die nächste Konsolengeneration. Erst mal aber vorallem endlich einen TV im 16:9 Format, Wii kommt auch als erstes in Haus. Wann PS3 oder X60 steht noch nicht fest, aber auch in relativ naher Zukunft.

Ich überlege jetzt schon eeeeewig wegen dem Toshi WL 66 32 Zoll. Kostet nur noch 900 Euro bei Amazon, wohl ein Top P/L Verhältnis. Ich sitze etwa 2m vom TV weg, da müssen es wohl auch keine 37 Zoll sein.

Würdet ihr noch so lange warten bis es wirklich "richtig nötig" ist oder jetzt schon zuschlagen?
Rammler
Inventar
#2 erstellt: 31. Jul 2006, 14:23
Toshiba bietet nur 6 Monate Garantie, schau dir doch mal den LG 32LC2R ist sogar noch etwas günstiger.
Thrakier
Inventar
#3 erstellt: 31. Jul 2006, 14:29
Wie nur 6 Monate Garantie? Kann doch gar nicht sein, ist doch gesetzlich vorgeschrieben.
Rammler
Inventar
#4 erstellt: 31. Jul 2006, 14:39

flugtier schrieb:
Hallo,

im Folgenden habe ich den Inhalt aus einer Mail von einem Toshiba Mitarbeiter an mich bzgl. Garantie und Gewährleistung hierher kopiert.


Die Garantie wird im alltäglichen Geschäftsverkehr oftmals mit der Gewährleistung verwechselt bzw. mit dieser gleichgesetzt. Daher sollte man besonders in Foren vorsichtig sein mit dem, was dort geschrieben steht. Im rechtlichen Sinne ist die Garantie jedoch etwas anderes. Unter der Garantie versteht man, dass der Garantiegeber einem Begünstigten einen Anspruch einräumt, der über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht (§ 443 BGB). Die Garantie ist also eine Kulanzvereinbarung mit dem Kunden, die durch Garantieerklärung meist durch den Hersteller (Herstellergarantie) oder aber auch durch den Händler (Händlergarantie) erfolgt. Dabei wird durch den Hersteller oder den Händler die Haftung übernommen, dass die Sache eine bestimmte Beschaffenheit hat (Beschaffenheitsgarantie) oder dass diese Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum besteht, also nicht durch Verschleiß oder Abnutzung beeinträchtig wird (Haltbarkeitsgarantie). Die sich aus der Garantieerklärung ergebene Garantieverpflichtung ist unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Sachmangels bei Gefahrübergang und damit unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung. Dem Käufer können also unter Umständen Ansprüche aus gesetzlicher Sachmängelhaftung sowie Ansprüche aus der Garantie nebeneinander zustehen. Wofür der Garantiegeber einstehen möchte und welche Ansprüche er dem Kunden gewähren möchte, ergibt sich aus der Garantieerklärung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Sachmängelhaftung werden dem Hersteller oder Händler somit Freiräume zur Festsetzung der Haftung zugebilligt. Gesetzlich geregelt ist lediglich die Beweislastumkehr für die Haltbarkeitsgarantie. Diesbezüglich besteht eine gesetzliche Vermutung für den Garantiefall, wenn ein Fehler oder „Mangel“ innerhalb der Geltungsdauer auftritt. Für die Garantie haftet nur derjenige, der sie eingeräumt hat. Der Käufer hat also keinen Anspruch aus der Garantiezusage gegen den Verkäufer, wenn die Garantie vom Hersteller zugesagt wurde. Es sei denn es liegt ein Sachmangel vor, für den der Verkäufer gesetzlich haftet (s.o.). Die Garantieerklärung kann schriftlich oder mündlich abgegeben werden, also sowohl im Vertag, auf der Verpackung oder in der Produktbeschreibung als auch im Verkaufsgespräch. Der Käufer kann sich wie bei der Sachmängelhaftung ebenso auf die Werbung berufen. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs kann der Verbraucher eine schriftliche oder auf einem Datenträger fixierte Ausfertigung der Garantieerklärung verlangen. Diese muss einfach und verständlich abgefasst sein und des weiteren den Namen und die Anschrift des Garantiegebers beinhalten. Ist dies nicht der Fall, bleibt die Garantieverpflichtung des Garantiegebers zum Schutz des Verbrauchers dennoch unberührt bestehen.

Eine Herstellergarantie geben wir nicht. Wir geben "lediglich" die 2 jährige gesetzliche Gewährleistung. Während dieser Frist kann man sich an den Fachhändler bzw. auch an unsere Vertragswerkstätten wenden. Wir bemühen uns jedoch immer im Falle eines Defektes, den Kunden zufrieden zu stellen und versuchen äußerst kulant zu sein, was einer "Herstellergarantie" natürlich sehr nahe kommt.


http://www.hifi-foru...um_id=148&thread=333


Lüfter schrieb:
Hier für alle interessierten ein für sich selbast sprechender
Mailverkehr zwischen mir und Toshiba zum Thema fehlende Hestellergarantie bei LCD TV Geräten von Toshiba:

Sehr geehrte Frau Mullen,

Ich habe trotz der zur Zeit nicht gebotenen Herstellergarantie ein LCD TV
37 WLG 66 P von Ihrem Unternehmen erworben.

Wie kann es sein, daß ein derart renommiertes Unternehmen wie Toshiba im
Bereich der LCD TV Geräte keine Herstellergarantie bietet, ganz im
Gegensatz zu seinen Hauptmitbewerbern.

Im Test LCD TV Geräte der aktuellen Audio Video Foto Bild Ausgabe 7/2006
ist die fehlende Herstellergarantie der Grund für die schlechteste
Plazierung des Toshiba Gerätes32 WL66Z im gesamten Testfeld der 12 TV
Geräte !
Da verpufft doch auch die Wirkung der bestimmt nicht preiswerten Toshiba
Werbung genau dieser Geräteserie auf der direkt benachbarten Seite 69.

Ich würde mir wünschen, dass Toshiba schnellstens eine 2-jährige
Herstellergarantie auch für seine TV Geräte bietet und diese auch Kunden
zugute kommen lässt, die sich gerade ein Toshiba LCD gekauft haben, wie
ich.

Eine Herstellergarantie bietet eine wesentlich höhere Kauf- und
Investitionssicherheit als eine gesetzlcihe Gewährleistung des Händlers mit
Beweislastumkehr nach 6 Monaten, gerade bei der nicht unerheblichen
Investition in ein größeres LCD TV Gerät.

Darf ich in dieser Beziehung auf ein Einlenken von Toshiba hoffen ?

Über eine positive Antwort durch Sie würde ich mich sehr freuen.

Mit besten Grüßen


Antwort vom Produktmanagement Toshiba:

vielen Dank für Ihre Mailwitzel,.

Wir halten unser Service-Konzept für sehr gut, gerade weil wir den Handel
zwischenschalten. Natürlich ist Ihre Gewährleistungszeit hier auch zwei
Jahre.

Etwa 40% der Reklamationen sind auf Fehlbedienung oder Wechselwirkungen mit
anderen Geräten zurück zu führen. Solche individuellen Probleme können nur
durch einen Fachhändler Vor Ort eingeschätzt und adäquat grelöst werden.
Dafür zahlen wir dem Fachhandel auch Geld.

Den Test in der Aufdio Video Foto Bild haben wir auch zu Kennztnis genommen
und müssen sagen, dass dies erneut die fehlende Kompetenz dieses Titels
unterstreicht. In allen anderen, anerkannten Magazinen (die auch schon viel
länger auf dem Markt sind) haben wir tolle Testergebnisse bekommen. Wir
werden gelobt für Bildqualität, Bedienkomfort und Sound (und das alles zum
fairen Preis). Laut unserer Marktforschung (beruhend auf GfK Daten) sind
genau das die wichtigsten Entscheidungskriterien für den Kunden. Garantie
schafft es nicht einmal in die Top Ten. Das zeigt, wie gravierend die Audio
Video Foto Bild am Markt vorbei bewertet, was vielleicht auf die fehlende
Erfahrung gegenüber anderen Fachzeitschriften zurückzuführen ist.

Sie haben natürlich Recht, dass so der Effekt der Werbung in diesem Titel
verpufft. Dashalb, und weil wir unsere Marke nur in einem Kompetenten
Umfeld bewerben möchten, werden wir die Audio Video Foto Bild aus unerem
Mediaplan streichen,

Wenn Sie noch weitere Fragen haben. können Sie mich auch gerne anrufen.

Mit freundlichen Grüssen

Sascha Lange
Product Management CTV

Toshiba Europe GmbH
Tel.: +49 (21 31) 158-391
Hammfelddamm 8 Fax: +49 (21 31) 158-542
41460 Neuss Mail: Sascha.Lange@Toshiba-TEG.com
GERMANY Web: http://www.toshiba.de/consumer


http://www.hifi-foru...um_id=148&thread=301

Kannst dir deinen eigenen Reim daraus bilden.
lab61
Stammgast
#5 erstellt: 31. Jul 2006, 15:18
Kauf dir erstmal die Konsolen, die du anschliessen willst.
Die PS3 soll evt. doch nicht so hoch auflösen, wie andauernd gemunkelt wird. Wenn das Ding rauskommt, kannst du immer noch entscheiden, was du kaufen willst. Warum immer diese übertriebene Eile? Oder ist dein jetziger Fernseher gerade kaputt gegangen und es schreit nach sofortigem Ersatz?
Thrakier
Inventar
#6 erstellt: 31. Jul 2006, 15:35
Ne, aber wie gesagt, ich wollte 16:9 und PS fürn Wii.
klaus_moers
Inventar
#7 erstellt: 01. Aug 2006, 19:06
@Rammler

Hi,
ich habe zufällig hier den Thread gelesen und Deine Kommentar natürlich. Ach ja, und die betroffene AVF habe ich ebenfalls.

Nun,
ich finde Toshiba reagiert schon sehr polemisch. AVF bewertet den Service mit 6 Prozent vom Gesamtergebnis. Und das soll nach Ansicht von Toshiba schon zuviel sein. Kein Wunder das die Discounter dem Fachhandel langsam den Rang ablaufen. Ich würde 6 Prozent sogar als äussert wenig betrachten. Und der letzte Rang kam auch nur deshalb zustande, weil viele Geräte von den Leistungen her eng beeinander lagen. Wenn Toshiba den Kunden ernst nehmen wollte, dann würde sie anders reagieren und nicht einfach auf die Fachzeitschrift schimpfen ... - von wegen Inkompetenz...
Ich denke, der Hinweis dort nicht mehr zu werben, ist ein deutliches Zeichen, wie man Druck und Einfluß auf die Zeitschriften ausübt. Wer bei der Beweisumkehrlast im Zweifelsfalle der Dumme ist, ist ja wohl klar. Bestimmt nicht der Hersteller...

Trauriges Verhalten und inhaltlich platte Antwort von Toshiba.

Noizefloor
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 03. Aug 2006, 19:02
Mir sagte ein Aussendienstler von Toshiba, der im MM war, die hätten 2 Jahre GARANTIE. Aber wie mir scheint hatte der Vertreter keine Ahnung und wollte mit dem Einkäufer da nur nen Auftrag machen. Auch doof das die keinen Vor Ort Service haben. Wer will seinen 42" LCD ins Auto packen und zum Händler fahren..

Sorry, etwas OT..
Thrakier
Inventar
#9 erstellt: 03. Aug 2006, 19:06
Inwiefern berührt mich das denn? Ich könnte das Teil doch in einem Jahr auch noch einfach zurück zu Amazon schicken wenn was damit ist!?
Thrakier
Inventar
#10 erstellt: 04. Aug 2006, 13:17
OK, 360 ist da, Entscheidung steht an. Ich kann mich aber nicht entscheiden. Was soll ich tun.

Kann auch was ganz anderes sein...bis 1100€ würde ich gehen.


[Beitrag von Thrakier am 04. Aug 2006, 13:55 bearbeitet]
on_waves
Stammgast
#11 erstellt: 04. Aug 2006, 17:48
*gosh*
Herr Lange von Toshiba sollte einen Deutschkurs belegen oder das Schreiben von e-mails fachlich und sprachlich kompetenteren Personen überlassen. *kopfschüttel*
Michaelju
Inventar
#12 erstellt: 04. Aug 2006, 17:58
egal was man Heute kauft,Tritt nun ein Mangel auf, geht der Gesetzgeber davon aus, daß dieser Mangel bereits beim Verkauf bestanden hat. Im ersten halben Jahr liegt die Beweispflicht, daß die Ware beim Verkauf einwandfrei war, beim Verkäufer. Danach muß der Käufer - wie bisher - den Nachweis führen,also kann man 24 Monate gewährleistung in die Tonnen treten,es seiden das Geschäft wo man einen LCD kauft sehr kulant ist so das man nahc 6 Monaten trotzdem noch Reklamieren kann!
Thrakier
Inventar
#13 erstellt: 04. Aug 2006, 18:05
Also sehe ich das richtig, dass ich nach den 6 Monaten nur noch umtauschen kann wenn der Händler kulant ist?

Aber auf der anderen Seite: Wenn der TV keine äußeren Beschädigungen hat, wie soll man den Schaden denn selbst herbei geführt haben?
Michaelju
Inventar
#14 erstellt: 04. Aug 2006, 20:25

Thrakier schrieb:
Also sehe ich das richtig, dass ich nach den 6 Monaten nur noch umtauschen kann wenn der Händler kulant ist?

Aber auf der anderen Seite: Wenn der TV keine äußeren Beschädigungen hat, wie soll man den Schaden denn selbst herbei geführt haben?




alternative kannst du dir wie z.b bei MM eine zusatz Garantie kaufen!!!!aber wie gesagt nach 6 Monaten kannst du nur hoffen das dein Händler wirklich kulant ist!
Thrakier
Inventar
#15 erstellt: 04. Aug 2006, 20:26
Und was wird aus den zwei Jahren gesetzliche Gewährleistungsfrist? Ich will ja bei Amazon kaufen, eventuell kann ich das ja vorher schon mit denen abklären...
Michaelju
Inventar
#16 erstellt: 05. Aug 2006, 13:53

Thrakier schrieb:
Und was wird aus den zwei Jahren gesetzliche Gewährleistungsfrist? Ich will ja bei Amazon kaufen, eventuell kann ich das ja vorher schon mit denen abklären...



Schliesslich leben wir in einem Land voller Bürokraten und egal ob Steuer,Gesundheit oder Rechtschreibreform so ist es mit der Gewährleistung und Garantie da blickt keiner mehr durch,am ende sind wir Kunden die das Nachsehen haben.


ich werde meine LCD ebenfalls bei Amazon kaufen,ist für mich eines der Besten Internet Schops überhaupt,was Service,Preis-Garantie(siehe TPG)angeht und ich habe einige tausend Euro schon da gelassen,bin bis heute sehr zufrieden mit Amazon!!!!


[Beitrag von Michaelju am 05. Aug 2006, 13:55 bearbeitet]
Thrakier
Inventar
#17 erstellt: 07. Aug 2006, 09:12
Habe mit einigen Händlern gesprochen, alle meinten "Kein Problem wenn außen kein Schaden dran ist".

Ich suche immer noch den richtigen TV!
Michaelju
Inventar
#18 erstellt: 07. Aug 2006, 09:47

Thrakier schrieb:
Habe mit einigen Händlern gesprochen, alle meinten "Kein Problem wenn außen kein Schaden dran ist".

Ich suche immer noch den richtigen TV! :(



jaja nur wenn ein anderer Kunde im Laden kauft bekommt er den LCD den du schon zu hause stehen hattes,sowas finde ich nicht gut!!!!!
Thrakier
Inventar
#19 erstellt: 07. Aug 2006, 09:48
Hö?
Michaelju
Inventar
#20 erstellt: 07. Aug 2006, 10:22

Thrakier schrieb:
Hö?



ganz einfach,du kaufst dir einen LCD,der gefällt dir nicht also bringst den LCD zurück,jetzt kommt eine anderer Kunde der sich für so ein LCD interessiert und bekommt dann genau den selben den du ja schon hattest,also ist dieser LCD nicht mehr Neu,weil er schon bei dir lief,so eine erfahrung habe ich schon mit Grafikkarten gemacht,ich habe eine neue Graka bei ....... gekauft und beim auspacken stellte ich fest das die Karte schoin benutzt war,also hat jemand vorher schon die Karte gehabt,das die Graka sich vermütlich nicht so gut übertakten ließ hat der vorherige Kunde die Kartze einfach zurück gegeben und ich habe sie anschliessend dann bekommen!!!!!


[Beitrag von Michaelju am 07. Aug 2006, 10:23 bearbeitet]
Michi1983
Inventar
#21 erstellt: 07. Aug 2006, 10:47
Diese Problem ist mir auch bekannt. Bin selbst im Verkauf tätig, wenn auch in einer anderen Branche. Wir lösen solche sachen recht leicht. Ist Die Ware in einem einwandfreien zustand, unbenutzt etc. spricht nichts gegen einen Wiederverkauf. Sind aber Gebrauchsspuren vorhanden, oder ähnliches, geht die Ware zurück zum Hersteller. Der zerlegt dann das Teil und unbrauchbares wird versrottet. Wichtig ist halt, das Kunde das gefühl hat, 2te Wahl zu bekommen.
Thrakier
Inventar
#22 erstellt: 07. Aug 2006, 10:53
Wenn das Produkt noch sehr gut ist, ist das doch egal. Außerdem ging es mir nicht darum. Mir ging es darum was ist, wenn ich das Gerät in einem Jahr im Rahmen der Gewährleistung zurück bringen möchte. Ob es dann Probleme gibt...

Aber der Thread sollte eigentlich primär immer noch dazu da sein mir einen TV zu finden.
element5
Inventar
#23 erstellt: 07. Aug 2006, 12:45

Michaelju schrieb:

Thrakier schrieb:
Hö?



ganz einfach,du kaufst dir einen LCD,der gefällt dir nicht also bringst den LCD zurück,jetzt kommt eine anderer Kunde der sich für so ein LCD interessiert und bekommt dann genau den selben den du ja schon hattest,also ist dieser LCD nicht mehr Neu,weil er schon bei dir lief,so eine erfahrung habe ich schon mit Grafikkarten gemacht,ich habe eine neue Graka bei ....... gekauft und beim auspacken stellte ich fest das die Karte schoin benutzt war,also hat jemand vorher schon die Karte gehabt,das die Graka sich vermütlich nicht so gut übertakten ließ hat der vorherige Kunde die Kartze einfach zurück gegeben und ich habe sie anschliessend dann bekommen!!!!!


was meinst du was bei amazon abgeht ? da steht das an der tagesordnung. ich habe das auch schon öfters erlebt dass die ware nicht mehr neu ist, egal ob das dvd spieler, mp3 player oder kameras waren. ist die verpackung noch sehr gut erhalten, wird sie nämlich nicht an den hersteller geschickt sondern der nächste kunde. finde es zwar auch nicht gut, aber andererseits schon, denn ich mache es selbst so. was mir nicht gefällt wird wieder zurückgeschickt, denn ich habe auch nichts zu verschenken. ich bestelle allerdings auch nicht sinnlos jedes neue model, sondern rechachiere vorher eingehend.

@to topic
ich habe immernoch nicht kapiert wo der unterschied bei der garantie liegt, ob es der hersteller anbietet oder der verkäufer. wenn das teil innerhalb von 2 jahren kaputt geht, bringe ich es einfach zum verkäufer zurück und bitte um ersatz bzw. reparatur.

zu dem toshi noch was, soweit ich weiss hat der probleme die quelle von xbox 360 und co richtig in der höchsten auflösung darzustellen. da soll der lg besser sein, ist vom design her auch sehr schön, kostet allerdingsa nicht sehr viel weniger. dann vielleicht doch lieber den toshi ?!
Michaelju
Inventar
#24 erstellt: 08. Aug 2006, 06:57
der LG hat probleme mit der Xbox360 über YUV,das Bild soll zu dunkel sein!
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