HIFI-FORUM » Fernseher & Beamer » Kaufberatung Fernseher » Widerrufsrecht nach Umtausch! Wichtig! | |
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Widerrufsrecht nach Umtausch! Wichtig!+A -A |
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Autor |
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saitzes
Hat sich gelöscht |
10:50
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#1
erstellt: 19. Apr 2009, |
Hallo Leute, bin neu hier und wollte fragen wie das mit dem Widerrufsrecht nach einem Umtausch ist. Ich habe meinen LCD bei einem Online-Händler umtauschen lassen. Habe ich jetzt wieder 2 Wochen testzeit? Oder gilt diese 14-tägiges Rückgaberecht nur für den Zeitraum des ersten LCD's? Danke schonmal |
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Teoha
Inventar |
12:02
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#2
erstellt: 19. Apr 2009, |
Hallo, das Widerrufsrecht beginnt mit dem Erhalt der (vertragsgemässen) Ware. Also hat der Händler seine Seite des Vertrages erst mit Lieferung der bestellten (fehlerfreien) Ware erfüllt. Meiner unmassgeblichen Meinung nach, beginnt die 14-Tage-Frist neu mit Erhalt des Austauschgerätes. Im Prinzip wird mit dem Umtausch auch ein neuer Vertrag abgeschlossen. Damit greifen die Bedingungen des Fernabsatzgesetzes erneut. Wie gesagt, meine Meinung. |
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kölsche_jung
Moderator |
12:07
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#3
erstellt: 19. Apr 2009, |
moin, ich würd mal sagen ... kommt drauf an. warum wurde das gerät umgetauscht? Defekt? grundsätzlich dienen die 14 Tage dazu, das Gerät zu prüfen, ob es einem gefällt. war eine prüfung des (ersten) gerätes möglich? oder wurde gegen ein anderes gerät getauscht? Fragen über Fragen.... klaus |
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saitzes
Hat sich gelöscht |
12:15
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#4
erstellt: 19. Apr 2009, |
Es wurde mir nach Hause geliefert, habe es paar Tage getestet. Der LCD hatte starkes Clouding. Deshalb der Umtausch. Normalerweise müsste ich ja wieder 2 Wochen haben um das Gerät zu testen und zu schauen, ob es in Ordnung ist. Nur habe ich nirgendwo über so einen "Sonderfall" gelesen. [Beitrag von saitzes am 19. Apr 2009, 12:18 bearbeitet] |
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Hannoman
Inventar |
13:02
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#5
erstellt: 19. Apr 2009, |
Nein, musst Du nicht. Du hast das Gerät geprüft und für gut befunden, abgesehen von einem technischen Defekt. Diesen hast Du behoben bekommen. Die Widerrufsfrist ist also 14 Tage der ersten Lieferung abgelaufen. Hättest Du geprüft, widerrufen und neu bestellt hättest Du auch wieder 14 Tage Widerrufsrecht. Und auch Gewährleistungs- und Garantiefristen beginnen mit dem Datum der ersten Lieferung bzw. dem Rechnungsdatum. Hanno |
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kölsche_jung
Moderator |
13:54
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#6
erstellt: 19. Apr 2009, |
wobei man da sicherlich drüber streiten kann. Geht man davon aus, dass wegen des cloudings eine endgültige und abschließende Prüfung nicht möglich war, beginnt die Frist natürlich erst mit Lieferung des nicht-defekten Gerätes. kann man aber sicherlich drüber streiten.... klaus p.s. wenn ich den TE richtig verstanden haben, wurde der Fehler nicht behoben, sondern es wurde ein anderes Gerät geliefert. |
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saitzes
Hat sich gelöscht |
14:09
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#7
erstellt: 19. Apr 2009, |
So siehts aus ![]() |
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saitzes
Hat sich gelöscht |
17:46
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#8
erstellt: 19. Apr 2009, |
Mehr Erfahrungen/Meinungen? ![]() |
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