unschuldigschuldig

+A -A
Autor
Beitrag
burningfirefly
Neuling
#1 erstellt: 10. Apr 2012, 17:51
hallo ich habe gegen kaution einen röhrenverstärker zum probehören angefordert.nach erhalt musste ich feststellen dass dieser einen gehäuseschaden auf der rückseite hatte.ich habe den amp zurückgeschickt,nun soll der schaden mir angelastet werden.wer kennt sich da rechtlich aus.grüsse
ZeeeM
Inventar
#2 erstellt: 10. Apr 2012, 17:54

stereodrift schrieb:
hallo ich habe gegen kaution einen röhrenverstärker zum probehören angefordert.nach erhalt musste ich feststellen dass dieser einen gehäuseschaden auf der rückseite hatte.ich habe den amp zurückgeschickt,nun soll der schaden mir angelastet werden.wer kennt sich da rechtlich aus.grüsse


http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr%C3%BCbergang

Ich würde da zum RA gehen.
madmoe76
Inventar
#3 erstellt: 19. Apr 2012, 14:31
Sieht schlecht aus. Wenn beim Empfang der Ware ein Defekt an der kartonage erkennbar ist, hättest du die Ware sofort auspacken müssen und vom Zusteller (Zeuge) die Beschädigung quittieren lassen müssen.

Viel Glück
Gruß Moe
burningfirefly
Neuling
#4 erstellt: 22. Apr 2012, 09:41
hallo,ging nochmal gut aus.ich habe meine kaution erhalten.also augen auf beim hifikauf. grüsse
Suche:

Anzeige

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder928.631 ( Heute: 11 )
  • Neuestes MitgliedMomoHifi
  • Gesamtzahl an Themen1.558.644
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.707.200