EU plant kurzfristige Anpassung der Energiekennzeichnungs- und Recycling-Regelungen für Unterhaltungselektronikartikel

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Umweltbelange werden nicht nur in Deutschland großgeschrieben. Dass es sich dabei um eine kontinuierliche Entwicklung handelt, zeigt die Geschichte. Schon vor Beginn der Industrialisierung beschäftigten die Menschheit Themen wie Abwasser- und Abfallentsorgung oder Luftverschmutzung in Ballungsräumen. Bis heute zählen Klima-, Wald- und Gewässerprotektion zu den erklärten Hauptzielen in Sachen Umweltschutz. Globale Erwärmung, CO2-Emission und die Versauerung der Ozeane sind in aller Munde. Viele Umweltprobleme sind menschengemacht – und wer sich eine nicht allzu gut schmeckende Suppe einbrockt, muss sie auch auslöffeln…

Um einen nachhaltigeren Umgang mit dem eigenen Lebensraum anzustoßen, verabschiedete die EU im Oktober 2003 die Energiesteuerrichtlinie, die Rechtsgrundlage für die CO2-Steuer. Diese Steuer lässt sich anhand der CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung fossiler Energieträger entstehen, bemessen. Das so geschaffene nationale Lenkungsinstrument wird auf internationaler Ebene durch den Emissionsrechtehandel erweitert. Laut EU ist der Energieverbrauch für fast 80% der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Höchste Zeit also, die Zielsetzungen in Sachen Energieeffizienz, z.B. den Absatz energiesparender Geräte, weiter zu konkretisieren.

Von klassischer Weißware wie Kühlschränken oder Waschmaschinen kennt man das Energieeffizienzlabel, das Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung unterstützen soll, bereits seit Mitte der 90er Jahre. 2003 wurden diese Klassifikationen durch die Stufen A+ und A++ erweitert. Inzwischen gelten im Rahmen der Strategie Europa 2020 die bunten Fähnchen mit den Energieklassen A bis G auch für Kraftfahrzeuge und Fernsehgeräte. Die zusätzlichen Effizienzstufen A+, A++ und A+++ waren bislang im Unterhaltungselektroniksektor nicht verbindlich.

Das soll sich nun ändern. Die neue Kennzeichnung wird ab 01.01.2016 für Hersteller von TV & Co. verpflichtend sein, sodass ab diesem Zeitpunkt die Klassen A+++ (höchste Effizienz) bis D (schlechteste Effizienz) die Etiketten schmücken. Produkte unterhalb der Klasse D werden, soweit keine Umrüstung erfolgt, nicht mehr vertrieben. Zudem diskutiert man derzeit auf EU-Ebene ein Bonussystem, das Subventionen für Verbraucher vorsieht, die ihr Heimkino mit möglichst energieeffizienten Komponenten bestücken. Wer zu einem TV oder Verstärker der Energieeffizienzklasse A+ greift, wird künftig schon beim Erwerb mit einem Bonus von 5% des Kaufpreises belohnt, wer sich für A++ oder gar A+++ entscheidet, dem winken 10% bzw. 15% Nachlass. Des Weiteren sollen Käufer nachhaltiger Top-Geräte über den Kauf hinaus in den Genuss steuerlicher Vorteile kommen, sinkt doch durch die Verwendung dieser Produkte das persönliche Pro-Kopf-Budget an CO2.

Am anderen Ende der Skala sind ebenfalls Anpassungen geplant. Eine Strafsteuer von bis zu 30% auf weniger energieeffizientes Equipment wird manch einem Verbraucher künftig einen Strich durch die persönliche Heimausstattungs-Rechnung machen. Was unnötig groß und leistungsstark ist, hat seinen Preis. Wer sich den Luxus eines TV mit über 1 Meter Bildschirmdiagonale oder einen Verstärker mit mehr als 50 Watt Leistung nicht verkneifen möchte, muss gemäß der neuen Regelung eine spürbar höhere Haushaltsbudget-Belastung einkalkulieren. Die anvisierte Luxussteuer soll ab Anfang 2016 auf neue Unterhaltungselektronikgeräte sowie auf das bereits erworbene heimische Unterhaltungselektronik-Portfolio, das nicht unter die Klassifikation A bis A+++ fällt, erhoben werden. So gewonnene Steuergelder fließen dann in die Energiewende und den Netzausbau.

Stichwort Netzausbau: Auch Handys befinden sich unter der Lupe. Das als Konfliktmineral eingestufte Coltan gilt als unerlässlicher Bestandteil für die Produktion der smart-mobilen Alltagsbegleiter. Neben inhumanen Arbeitsbedingungen ist die Gewinnung des Minerals mit vehementen Umweltschäden verbunden. Trauriges Beispiel: Die Replublik Kongo. Das Recycling gebrauchter elektronischer Geräte wie z.B. Handys ließe eine Rückgewinnung und Wiederverwendung derartiger mineralischer Ressourcen zu. Daher wird auf höherer EU-Ebene auch über die Abschaffung der bislang geltenden 2-Jahresvertragslaufzeit für Mobiltelefone zugunsten einer obligatorischen Nutzungsdauer von vier Jahren sowie einer zusätzlichen Recyclingpflicht für Mobiltelefone debattiert. Damit will die EU dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Rechnung tragen, das neben der Abfallvermeidung die Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie das Recycling priorisiert.

Wie ist eure Meinung zu dieser geplanten Umweltoffensive?

Anmerkung der Redaktion vom 02. April 2015: Bei dieser News handelte es sich um einen Aprilscherz.

 

 

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