Einfuhrsteuer aus den USA

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Kampfferkel
Stammgast
#1 erstellt: 14. Jun 2004, 13:52
Sehr geehrter Herr Vormoor, bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie die nachstehenden Auskünfte. Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden. Hierfür ist eine genaue Warenbeschreibung erforderlich. Die genannte Bezeichnung Car-Hifi ist für die Einordnung in den Zolltarif und Nennung des Zollsatzes nicht geeignet. Beispiel: Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können, einschließlich Geräte, die auch Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr empfangen können, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät, Geräte, die digitale Radio-Daten-System- Signale (RDS) empfangen und decodieren können, mit Laserabnehmersystem Code-Warennummer: 8527 2120 000 Regelzollsatz (gültig u.a. für USA): 14 % Anmerkung: Bei einigen Waren (nicht dem vorgenannten Beispiel) ist ab 01.03.2004 ein Zusatzzoll USA in Höhe von 5 % zu erheben. Der Zusatzzoll USA erhöht sich in jedem Kalendermonat um einen Prozentpunkt (d.h. er beträgt ab 01.06.2004 + 8 %) bis zunächst + 17 % ab 01.03.2005. Rechtsgrundlage für die Erhebung des Zusatzzolls ist die Verordnung (EWG) Nr. 2193/2003 des Rates vom 08. Dezember 2003. Die Gründe für die Erhebung der Zusatzzölle sowie der betroffene Warenkreis sind der vorgenanten Verordnung zu entnehmen. Diese kann unter folgender Internetanschrift abgerufen werden: http://www.europa.eu.int/servlet/portail/RenderServlet? search=DocNumber&lg=de&nb_docs=25&domain=Legislation&coll=&in_force=NO&an_doc=20 03&nu_doc=2193&type_doc=Regulation Sie können die Einordnung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zollsatzes anhand der unten gemachten Angaben selbstständig durchführen/nachvollziehen. Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 16% erhoben. Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Europäische Kommission einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) anbietet (Java- bzw. Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich). Dieser Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften wird u.a. über die Startseite unsere Homepage www.zoll.de Stichwort: Zoll interaktiv Zolltarif (TARIC) ermöglicht. Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n ermitteln. Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“, die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten) angeboten wird. Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener angebotener Angaben zur Code-/Warennummer durchklicken. Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Postverkehr sind Artikel 27 bis 31 der Verordnung/EWG Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die Eingangsabgabenfreiheit von Waren in Kleinsendungen vom 11.01.1979 (BGBl. I S. 73) –mehrfach geändert-. Erfolgt die Einfuhr der Waren im Postverkehr, kommen nachstehende Bestimmungen (und Freibetragsgrenzen) zur Anwendung: 1.) Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro sind von der „Beförderungspflicht“ befreit. Wenn keine Verbote und Beschränkungen zu beachten sind, darf das Päckchen durch die Post oder durch den Kurierdienst direkt zugestellt werden. Einfuhrabgaben werden dann nicht erhoben. Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Postsendungen (auch kommerzielle Sendungen) mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei. Lediglich bestimmte Waren (Alkoholische Erzeugnisse, Parfums, Toilettewasser, Tabak und Tabakwaren) sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen. Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehören Porto und Versicherungsgebühren in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht. Bei einer kommerziellen Sendung muss somit der Zollwert (Warenwert plus Kosten wie z.B. Porto) unter 22 Euro liegen damit die Sendung abgabenfrei ist. 2.) gewerbliche Sendungen Unabhängig vom Wert der Sendung sind solche Waren, die zur gewerblichen Verwendung oder zum Handel bestimmt sind bzw. gegen Entgelt geliefert werden, immer anzumelden. Es wird ebenfalls keine Abgabenfreiheit gewährt, wenn die Menge der eingeführten Ware Anlass zur Vermutung gibt, dass die Einfuhr aus gewerblichen Gründen erfolgt. Beim Kauf der Waren von einem Händler (gleiches gilt beim Kauf von einer Privatperson), auch per Internet - handelt es sich um eine gewerbliche Sendung (2), da die Lieferung gegen Entrichtung eines Entgeltes erfolgt. Es ist daher bei der Einfuhr der Ware Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten (Ausnahme 1.) Wertgrenze 22,-- Euro!). Die Einfuhrabgaben werden, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet: Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender (den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen) + Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung) = Zollwert * Zollsatz= Zoll + Zoll = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer Nachstehend habe ich den Ablauf einer Einfuhrabfertigung einer Postsendung skizziert: Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist. Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag. Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden. Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG). Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main – Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides vom Warenempfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt den Warenempfänger entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen. Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den Kurierdienst abgewickelt. Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer Homepage www.zoll.de hinweisen, die zum Thema „Zoll“ einige Informationen bietet. Diese Auskunft kann aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hanakam


das ist der text den ich auf eine zoll anfrage her bekommen hab, nen kurzfassung ist es kommen 16 % mwst drauf dann noch die prozente von den artikel zb ein radio mit 14% und noch einen usa zusatz den es seit den 1.3.04 gibt und seit dem jeden monat ein % mehr wird und bei 5%anfing also hätten wir jetzt nochmal 8% das steigert sich bis zum 1.3.05 auf 17% da ist schluss und dann gibts noch ein paar mehr kosten also wir wären bei 40-50% einfuhrsteuer, man kann dies umgehen wenn man das als privatsendung aufgibt soviel ich verstanden hab und der wert unter 45$ liegt. also die sache ist ziemlich kompliziert und unlokrativ sofern man keine tricks benutzt wie privatversendungen. da müsst man zb mit den verkäufer ausmachen das die rechnung und die ware getrennt geschickt wird. ich bin durch den text aber immer noch nicht ganz durch. wenns kein intressiert schliesst das ding.
subtek
Stammgast
#2 erstellt: 14. Jun 2004, 14:26
hatte mir auch schon überlegt car hifi und elektr. aus usa zu bestellen, aber wie beschrieben kommen halt hohe zölle drauf so das man im endeffekt fast beim preis der BRD ist.
dazu kommen noch probleme mit der garantie, usa nur 1 jahr und viele deutsche vertriebe reparieren nicht die amerikanischen teile (bei yamaha ist es so). das heisst zurückschicken nach usa...
außerdem (siehe autoradios) funktionieren nicht immer alle funktionen einwandfrei...


also man muss sich doch sehr gut informieren und rechnen... lohnt sich nur bei wirklich teuren sachen wie plasma TV oder kumpel hat sich eine teleskop gekauft und so knapp 2000€ gespart...
aber ansonsten heikle sachen...
Klangpurist
Inventar
#3 erstellt: 14. Jun 2004, 14:36
Nun, wenn man jetzt aber einen Mittelsmann in den USA kennt, der dazu noch deutscher ist und ein deutsches Konto hat, dann wird dieser das Paket als Geschenk deklarieren und wie es dann mit Einfuhr ist weiss ich zwar nicht, aber mein Bekannter hat 2 Monstertrucks bestellt und nicht einen cent bezahlt ausser Porto
subtek
Stammgast
#4 erstellt: 14. Jun 2004, 14:36
geschenke dürfen aber einen gewissen wert nicht übersteigen...
Klangpurist
Inventar
#5 erstellt: 14. Jun 2004, 14:38
richtig, soweit ich weiss 700 Euro, (oder warens Dollar?)
Kampfferkel
Stammgast
#6 erstellt: 14. Jun 2004, 19:34
wird in dollar angegeben. und kannst ja sagen das ding kost nur 700 euro und wenns 10000 euro wert ist denk ja keiner bei tb ne amp das die soo viel wert ist ist dann nur mit der versicherung vom transprot wenns kaputt ghet kriegst du nur 700.
Klangpurist
Inventar
#7 erstellt: 14. Jun 2004, 19:42
ebend, das ist ja der einzige Grund warum man den Wert angibt, versicherung eben, aber solange sich der tatsächliche Wert der Ware auf unter 700 Dollar beläuft, ist das ja vollkommen latte. Ich werde mir dann nämlich mal ein bis zwei Rubis aus USA kommen lassen, da kostet die 300/2 119 Dollar und die 500/2 kostet 159 Dollar, in D zum Beispiel bekommste die 500/2 nicht unter 510 Euro! das nenn ich mal nen Preisunterschied
Kampfferkel
Stammgast
#8 erstellt: 14. Jun 2004, 19:45
genau du musst einfach nen bekannten in den usa haben und dann leuft das, wenn das mit der garantie nicht währ könnt man dadurch bald schon ein lokratives geschäft machen.
Klangpurist
Inventar
#9 erstellt: 14. Jun 2004, 19:49
naja, bei den Endstufen weiss ich eigentlich, dass sie qualitativ sehr hochwertig sind und dass es da MEISTENS keine Probs gibt. Wenn doch, dann habe ich halt Pech gehabt, aber thats live, und das ist es mir echt wert...ich kenn da ja jemanden der gegen eine Aufwandspauschale solche dinge erledigt
Kampfferkel
Stammgast
#10 erstellt: 14. Jun 2004, 19:58
hey wenn du für die 500 er rubi nur 200 euro zahlst ist dass nen hammer preis musst ja auch imemr den wechselkurs beachten. 160 dollar sind mein ich zur zeit 130 euro
Klangpurist
Inventar
#11 erstellt: 14. Jun 2004, 20:00
ebend, und der Versand kostet 80 Euro, egal ob eine oder zwei Stufen, bei 3 weiss ich net. Aber der typ will ja auch 50 Euro Aufwandspauschale haben
schnappes
Stammgast
#12 erstellt: 14. Jun 2004, 20:07
*leiseInteresseKundTue*

Kannst du mir deine Bezugsquelle nennen, oder ist die geheim? Wir könnten ja mal über ne Sammelbestellung reden, falls dir das recht ist.

mfg
Benni
Kampfferkel
Stammgast
#13 erstellt: 14. Jun 2004, 20:16
das könnte man durchaus tun und dann kann man wegen der umkostenpauschale sicherlich noch mit den hern verhandeln.
Klangpurist
Inventar
#14 erstellt: 14. Jun 2004, 20:41
nun, ich denke ich werde das mal testen, und wenn alles klappet, dann können wir das publik machen, aber nicht dass ich hier leere Versprechungen mache, deswegen probier ichs erstmal aus. Denke so in einem Monat ist es soweit, werde das dann posten
schnappes
Stammgast
#15 erstellt: 14. Jun 2004, 23:22
sehr gut
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