TOSHIBA 5 Jahre Garantie!

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tommyknox
Neuling
#1 erstellt: 08. Sep 2006, 15:46
War eben mal im hiesigen Saturn, ein bisschen LCD-Bildschirme schaun, da hab ich gesehn, dass Toshiba hier in Österreich 5 Jahre Garantie auf die Geräte gibt! 'Spezielle "5 Jahre ÖSTERREICH-Garantie"

Wundert mich, denn was ich gelesen habe, gibts in Deutschland nur 6 Monate?
ratrax
Inventar
#2 erstellt: 08. Sep 2006, 16:10
Jo das liegt am Generaldistributor Schuss Elektronik,die geben die 5 Jahre Garantie drauf in Ö!
sir_rolando
Stammgast
#3 erstellt: 08. Sep 2006, 18:25
na toll, dafür kostet bei saturn der 37wl58p auch ganz günstige 2299€
preludebb2
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 09. Sep 2006, 00:02
Hallo.
Hier in deutschland bekommt mann bei Saturn und Mediamarkt auch 5 Jahre Garantie gegen Aufpreis.
Der Toshiba 37 WL66Z Kostet dann 1450 Euro mit 5 Jahren Garahtie.
hr.bp
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 09. Sep 2006, 22:02
die preise für die "plus garantie" sind eigentlich recht gut, aber speziell in dem Mediamarkt in Duisburg-Hamborn kann man null einkaufen.
a Preise liegen teilweise 500-1000 € über dem gängigen Marktpreis
b die Mitarbeiter sind total unfähig und glänzen mit gefährlichem Halbwissen
armin1987
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 11. Jun 2008, 21:27
gibts diese toshiba garantie immer noch?
würde mir gerne den Toshiba 47Z3030D kaufen, weiß aber noch nicht wo, hätte ihn gern möglich günstig, aber mit garantie

bin für alle tips dankbar

lg
mmg
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 12. Jun 2008, 23:06
zb bei www.redcoon.de mit ner garantieverlängerung für ca 110 euro.
armin1987
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 13. Jun 2008, 09:50
das es händler anbieten ist mir schon klar (mittlerweile ja fast überall möglich), ich meine jetzt aber die originale toshiba garantie, wie z.b. beim media markt, oder saturn,...?

lg
bastinho
Schaut ab und zu mal vorbei
#9 erstellt: 13. Jun 2008, 10:35
Wenn du im Laden kaufst, hast du in Deutschland doch eh 24 Monate gesetzliche Garantie. Da kann Toshiba behaupten was sie wollen.
Bei meinem Acer Notebook waren angeblich auch nur 12 Monate Garantie drauf, aber Media Markt hat es auch nach 20 Monaten anstandslos/kostenlos reparieren lassen.
Hannoman
Inventar
#10 erstellt: 13. Jun 2008, 11:15

bastinho schrieb:
Wenn du im Laden kaufst, hast du in Deutschland doch eh 24 Monate gesetzliche Garantie.


Nein, Du hast 24 Monate Gewährleistung aus der Sachmängelhaftung. Der Umfang ist im BGB festgelegt (Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten z. B.).
Garantie ist eine freiwillige Leistung.


Da kann Toshiba behaupten was sie wollen.


Und sie haben Recht.


Bei meinem Acer Notebook waren angeblich auch nur 12 Monate Garantie drauf, aber Media Markt hat es auch nach 20 Monaten anstandslos/kostenlos reparieren lassen.


Sachmängelhaftung, Leistung resultierend aus gesetzlichen Gewährleistung. Andere Baustelle, goto juris.de

Gruß,
Hanno
overonenigma
Stammgast
#11 erstellt: 14. Jun 2008, 16:39
Toshiba verzichtet auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten hier in Deutschland.
Wen ich mich nicht Irre gilt in den Alpenländer A und CH eine deutlich längere Gewährleistungs- /Garantiezeit als bei uns. Die Verlängerung die man hier in Deutschland bei einigen Ketten und Versandhäusern zusätzlich erweben kann, kommt von der Kette/Warenhaus und nicht vom Hersteller.

Gruß
Thomas
Hannoman
Inventar
#12 erstellt: 16. Jun 2008, 10:42

overonenigma schrieb:
Toshiba verzichtet auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten hier in Deutschland.


Nein, Toshiba verlängert die Beweislastumkehr auf 2 Jahre.

Gruß,
Hanno
overonenigma
Stammgast
#13 erstellt: 16. Jun 2008, 18:22
@Hannomann

entschuldige jetzt steh ich auf der Leitung.
In Deutschland gilt doch eine 24 monatige Gewährleistung mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Beweislastumkehr heißt das ich in den ersten sechs Monaten nicht nachweisen muß das es sich um einen Produktionsfehler handelt. Nach 6 Monaten muß dann nachgewiesen werden das ich als Benutzer nicht grobfahrlässig mit dem Gerät um gegangen bin und es sich um einen versteckten Mangel handelt. So habe ich das zumindest bisher verstanden.

Verlängert Toshiba jetzt die Gewährleistung auf 2,5 Jahre oder wie soll ich das verstehen?
Gruß
Thomas


[Beitrag von overonenigma am 16. Jun 2008, 18:30 bearbeitet]
armin1987
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 16. Jun 2008, 18:49
wie kommst auf 2,5 jahre?

es gilt wie du gesagt hast die normale gewehrleistung, nur dass die beweisumkehr nicht schon nach 6 monaten eintritt (denn sie verzichten darauf),...so hätt ichs jedenfall verstanden?

wobei mir eins noch unklar ist, gewehrleistung geht ja vom händler aus, wie kann toshiba da sagen, dass sie auf beweisumkehr verzichten? ist das nicht ein nachteil für alle händler?

lg
Hannoman
Inventar
#15 erstellt: 16. Jun 2008, 19:06

overonenigma schrieb:
@Hannomann

entschuldige jetzt steh ich auf der Leitung.
In Deutschland gilt doch eine 24 monatige Gewährleistung mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.


Fast richtig, während der ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr. Das heisst, dass derjenige, der den Anspruch anmeldet eben nicht nachweisen muss, dass der Mangel bereits bei Übergabe angelegt war, sondern, dass der Vertragspartner nachweisen muss, dass der Anspruchsteller den Mangel verursacht hat. Beweislastumkehr deshalb, weil normalerweise der Anspruchsteller seine Ansprüche beweisen muss. Hier liegt die Beweislast eben umgekehrt, es muss nachgewiesen werden, dass der Anspruchsteller verantwortlich ist.


Beweislastumkehr heißt das ich in den ersten sechs Monaten nicht nachweisen muß das es sich um einen Produktionsfehler handelt.

Richtig.


Nach 6 Monaten muß dann nachgewiesen werden das ich als Benutzer nicht grobfahrlässig mit dem Gerät um gegangen bin und es sich um einen versteckten Mangel handelt.

Und zwar musst Du als Anspruchsteller das beweisen.


So habe ich das zumindest bisher verstanden.


So ganz falsch ist das ja auch nicht. Es handelt sich eben nur um eine Begriffsverwirrung. Normalerweise muss ein Anspruchsteller die Rechtmäßigkeit seines Anspruches nachweisen, immer. Im Rahmen der Beweislastumkehr muss bei der Sachmängelhaftung / gesetzlichen Gewährleistung einem Anspruchsteller die Unrechtmäßigkeit seines Anspruches nachgewiesen werden.


Verlängert Toshiba jetzt die Gewährleistung auf 2,5 Jahre oder wie soll ich das verstehen?
Gruß
Thomas


Habe ich jetzt alle Klarheiten beseitigt?

Gruß,
Hanno
Hannoman
Inventar
#16 erstellt: 16. Jun 2008, 19:09

armin1987 schrieb:
wie kommst auf 2,5 jahre?

es gilt wie du gesagt hast die normale gewehrleistung, nur dass die beweisumkehr nicht schon nach 6 monaten eintritt (denn sie verzichten darauf),...so hätt ichs jedenfall verstanden?


Fast, die Beweislastumkehr gilt während der ersten 6 Monate. Siehe Antwort an Thomas.


wobei mir eins noch unklar ist, gewehrleistung geht ja vom händler aus, wie kann toshiba da sagen, dass sie auf beweisumkehr verzichten? ist das nicht ein nachteil für alle händler?


Ich gehe davon aus, dass der Händler sich seine Aufwendungen für Sachmängelhaftungen bei Toshiba wieder holen kann. Aber dazu müsste man die Verträge zwischen Toshiba und den Händlern kennen.

Gruß,
Hanno
overonenigma
Stammgast
#17 erstellt: 16. Jun 2008, 19:56
Hallo, danke, hatte das immer anders herum verstanden. Deswegen kam ich auch auf die 2,5 ^^ (6 Monate + 2 Jahre). War ein reines Begriffsmisverständnis

Danke für die Aufklärung

Gruß
Thomas

PS.: Die Gewähleistung gilt zwischen jedem Käufer und Verkäufer, also auch zwischen Toshiba und den Händlern. Auch wenn der Verkäufer eine privat Person ist (eine Privat Person hat jedoch die Möglichkeit die Gewähleistung beim Verkauf auszuschließen).


[Beitrag von overonenigma am 16. Jun 2008, 20:01 bearbeitet]
Hannoman
Inventar
#18 erstellt: 17. Jun 2008, 09:57

overonenigma schrieb:
PS.: Die Gewähleistung gilt zwischen jedem Käufer und Verkäufer, also auch zwischen Toshiba und den Händlern. Auch wenn der Verkäufer eine privat Person ist (eine Privat Person hat jedoch die Möglichkeit die Gewähleistung beim Verkauf auszuschließen).


Dies ist auch möglich, wenn beide Vertragspartner gewerblich handeln. (vgl. Autoverkäufe "nur an Händler / für den Export")

Gruß,
Hanno
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